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   BAG, 21.10.1982 - 6 AZR 934/79   

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https://dejure.org/1982,3214
BAG, 21.10.1982 - 6 AZR 934/79 (https://dejure.org/1982,3214)
BAG, Entscheidung vom 21.10.1982 - 6 AZR 934/79 (https://dejure.org/1982,3214)
BAG, Entscheidung vom 21. Oktober 1982 - 6 AZR 934/79 (https://dejure.org/1982,3214)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heuervertrag - Gesetzliche Pflicht der Parteien - Gekündigtes Heuerverhältnis - Befristetes Heuerverhältnis - Urlaub - Gesetzlicher Mindesturlaub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 40, 269
  • DB 1983, 1661
  • JR 1984, 44
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 18.06.1980 - 6 AZR 328/78

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 21.10.1982 - 6 AZR 934/79
    Daraus ist im Gegensatz zur Auffassung der Vorinstanzen nur zu entnehmen, daß den Parteien eine einverständliche Abgeltung des Urlaubs mit der dort genannten Ausnahme nicht gestattet ist, sie also verpflichtet sind, diese Art der Gewährung des Urlaubs (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 18. Juni 1980 - 6 AZR 328/78 - AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit) zu unterlassen.
  • BAG, 20.01.1977 - 3 AZR 553/75

    Reeder - Kündigung - Ausspruch im Ausland - Fortsetzung des Heuerverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 21.10.1982 - 6 AZR 934/79
    seiner Entscheidung vom 20. Januar 1977 (3 AZR 553/75 - AP Nr. 4 zu § 63 SeemG) ohne weitere Begründung eine von selbst eintretende gesetzliche Verlängerung des Heuerverhältnisses angenommen.
  • BAG, 10.11.1976 - 5 AZR 570/75

    Heuerverhältnis: Befristung, Erkrankung während des Urlaubs

    Auszug aus BAG, 21.10.1982 - 6 AZR 934/79
    § 60 SeemG enthält damit nur eine gesetzliche Pflicht der Parteien, das gekündigte oder befristete Heuerverhältnis um die Dauer des noch nicht gewährten Urlaubs zu verlängern (vgl. ebenso BAG vom 10. November 1976 - 5 AZR 570/75 - AP Nr. 3 zu § 60 SeemG; ebenso Dersch/Neumann, BUrlG, 6. Aufl., Anh. VI § 60 SeemG Rz 49; a.A. Bemm/Lindemann, SeemG, § 60 Rz 5 m.w.N.).
  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Der Senat hat bereits wiederholt dargelegt, daß der Abgeltungsanspruch Surrogat des Urlaubsanspruchs ist (vgl. die Ur teile vom 18. Juni 1Q80 - 6 AZR 828/78 -, AP Mr. 8 zu K 13 BUrlG Unabdingbarkeit sowie 'vom 21. Oktober 198? - 6 AZR 934/79 ? Zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Bremen, 20.08.1992 - 3 Sa 191/91

    Überstundenvergütung; Berufungsbegründung; Urteilsergänzung;

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  • BAG, 14.04.2004 - 4 AZR 322/03

    Urlaubs- und Heueranspruch nach dem Mantel- und Heuertarifvertrag für die

    Aus einem zum Stichtag benannten Urlaubsanspruch ergeben sich nach § 60 SeemG Heueransprüche wegen der Verlängerung des Heuerverhältnisses oder unter näher bestimmten Voraussetzungen Urlaubsabgeltungsansprüche (vgl. dazu BAG 20. Januar 1977 - 3 AZR 553/75 - AP SeemG § 63 Nr. 4 und 21. Oktober 1982 - 6 AZR 934/79 - BAGE 40, 269 = AP SeemG § 60 Nr. 4).
  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 79/92

    Urlaub für Seeleute

    Soweit der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 40, 269 = AP Nr. 4 zu § 60 SeemG mit ablehnender Anm. Bemm) entschieden hat, das Heuerverhältnis eines Seemanns verlängere sich nicht von selbst kraft Gesetzes nach § 60 SeemG, sondern die Vertragsverlängerung bedürfe entsprechender Verlängerungserklärungen der Parteien des bisherigen Heuerverhältnisses, besteht kein Widerspruch.
  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 321/82

    Urlaubsabgeltung bei Krankheit

    Abgesehen davon, daß die Auffassung des Landesarbeitsgerichts bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung dazu zwingen würde, einen vor Jahresende begonnenen Rechtsstreit jedenfalls bis zum neuen Jahr auszusetzen, hat das Landesarbeitsgericht nicht berücksichtigt, daß der Abgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs (vgl. zuletzt dazu die Senatsentscheidung vom 21. Oktober 1982 - 6 AZR 934/79 - zur Veröffentlichung vorgesehen) zu gewähren ist, also an die Stelle des an sich geschuldeten Urlaubsanspruchs tritt.
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