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   BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1147/79   

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BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1147/79 (https://dejure.org/1982,1415)
BAG, Entscheidung vom 25.08.1982 - 4 AZR 1147/79 (https://dejure.org/1982,1415)
BAG, Entscheidung vom 25. August 1982 - 4 AZR 1147/79 (https://dejure.org/1982,1415)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 40, 75
  • VersR 1983, 548
  • BB 1984, 1362
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 06.12.1956 - 2 AZR 192/56

    Arbeitsentgelt: Lohnausfall wegen Betriebsstillegung aus seuchenhygienischen

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1147/79
    Zwar geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, daß die Geltung dieser Gesetzesnorm tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden kann (vgl. die Urteile des BAG vom 20. Juni 1979 - 5 AZR 392/78 -, AP Nr. 51 zu § 616 BGB; BAG 9, 179, 181 = AP Nr. 23 zu § 616 BGB sowie BAG 3, 190, 192 = AP Nr. 8 zu § 616 BGB; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 44 III 1 f,S. 339; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Aufl., § 43 II 9,S. 622; Staudinger/ Nipperdey/Mohnen, BGB, 11. Aufl., § 616 Rz 65 ff. mit weiteren Nachweisen).

    Zugleich folgt damit der Senat auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Rechtslehre in der Auslegung von Tarifnormen ähnlicher Fassung (vgl. BAG 3, 190, 192 = AP Nr. 8 zu § 616 BGB; Hueck/ Nipperdey, aaO, § 44 III 1 f,S. 339; Nikisch, aaO, § 43 II 9,S. 622; Staudinger/Nipperdey/Mohnen, aaO, § 616 Rz 67 ff.).

  • BAG, 07.12.1956 - 3 AZR 393/54

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung für durch ehrenamtliche Tätigkeit verursachte

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1147/79
    Da mithin die Tarifvertragsparteien an Fälle wie den vorliegenden gedacht, dafür jedoch eine Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers nicht normiert haben, kommt es im Gegensatz zu den schriftsätzlichen und in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat ergänzten Ausführungen der Parteien auf die Frage, ob § 616 Abs. 1 BGB Fälle wie den vorliegenden und ähnlich gelagerte Verhinderungsfälle wegen Erfüllung von Rechtspflichten im Bereiche anderer öffentlicher Ämter (vgl. für einen ehrenamtlichen Bürgermeister im Lande Hessen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Dezember 1956 - 3 AZR 393/54 -, AP Nr. 7 zu § 616 BGB) überhaupt erfaßt, nicht entscheidend an.
  • BAG, 20.06.1979 - 5 AZR 392/78

    Schwere Erkrankung eines Kindes - Freistellung von Arbeit - Lohnfortzahlung -

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1147/79
    Zwar geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, daß die Geltung dieser Gesetzesnorm tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden kann (vgl. die Urteile des BAG vom 20. Juni 1979 - 5 AZR 392/78 -, AP Nr. 51 zu § 616 BGB; BAG 9, 179, 181 = AP Nr. 23 zu § 616 BGB sowie BAG 3, 190, 192 = AP Nr. 8 zu § 616 BGB; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 44 III 1 f,S. 339; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Aufl., § 43 II 9,S. 622; Staudinger/ Nipperdey/Mohnen, BGB, 11. Aufl., § 616 Rz 65 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.04.1960 - 1 AZR 16/58

    Lohnfortzahlung - Arbeitsverhinderung

    Auszug aus BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1147/79
    Zwar geht das Landesarbeitsgericht zutreffend davon aus, daß die Geltung dieser Gesetzesnorm tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden kann (vgl. die Urteile des BAG vom 20. Juni 1979 - 5 AZR 392/78 -, AP Nr. 51 zu § 616 BGB; BAG 9, 179, 181 = AP Nr. 23 zu § 616 BGB sowie BAG 3, 190, 192 = AP Nr. 8 zu § 616 BGB; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band I, § 44 III 1 f,S. 339; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Aufl., § 43 II 9,S. 622; Staudinger/ Nipperdey/Mohnen, BGB, 11. Aufl., § 616 Rz 65 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 22.01.2009 - 6 AZR 78/08

    Ehrenamtliche Richter - Vergütung bei Gleitzeit

    Auch stellt die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Richters bei einem staatlichen Gericht eine allgemeine staatsbürgerliche Pflicht iSv. § 29 Abs. 2 Satz 1 TVöD dar (Sponer in Sponer/Steinherr TVöD Komm Stand November 2008 § 29 Rn. 103; Roß in Bepler/Böhle/Meerkamp/Stöhr TVöD Stand September 2008 § 29 Rn. 21; BAG 25. August 1982 - 4 AZR 1147/79 - BAGE 40, 75, 80 f. zur entsprechenden Vorschrift des Manteltarifvertrags für Arbeiter der Metallindustrie in Nordwürttemberg und Nordbaden vom 20. Oktober 1973).

    Eine Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers kann aus dem allgemeinen Benachteiligungsverbot nicht hergeleitet werden (vgl. BAG 25. August 1982 - 4 AZR 1147/79 - BAGE 40, 75, 83).

    Dies gilt um so mehr, als es in erster Linie Aufgabe des Staates ist, den ehrenamtlichen Richtern eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung zu gewähren (BAG 25. August 1982 - 4 AZR 1147/79 - BAGE 40, 75, 83).

  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80

    Bezahlte freie Tage

    § 616 Abs. 1 BGB enthält jedoch dispositives Recht, so daß die Geltung dieser Gesetzesnorm tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden kann (vgl. die Urteile des Senats vom 8 . Dezember 1982 - 4 AZR 134/80 - und 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 - so wie - 4 AZR 1147/79 -, sämtlich zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 30/01

    Lohnfortzahlung bei Zeugenaussage vor Gericht - MTArb

    Im staatlichen Gesetzesrecht gibt es einen allgemeinen Rechtsbegriff "staatsbürgerliche Pflichten" außerhalb der staatsrechtlichen Bedeutung, die Art. 33 Abs. 1 GG im Auge hat, nicht (BAG 25. August 1982 - 4 AZR 1147/79 - BAGE 40, 75, 80).

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in zwei Entscheidungen (24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 78 und 25. August 1982 - 4 AZR 1147/79 - BAGE 40, 75, 81) die Zeugenpflicht als "allgemeine staatsbürgerliche Pflicht" bezeichnet.

    Vielmehr ist anzunehmen, daß sie dem üblichen und - wie dargelegt - in der höchstrichterlichen Rechtsprechung weit verbreiteten Sprachgebrauch folgen und mit der Tarifbestimmung gerade die ihnen geläufigen und häufig vorkommenden Bürgerpflichten erfassen wollten, sofern deren Erfüllung in zwingender Weise geregelt ist (BAG 25. August 1982 - 4 AZR 1147/79 - BAGE 40, 75, 80), was bei der Zeugenpflicht der Fall ist.

  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 134/80

    Annahmeverzug des Arbeitsgebers und Lohnzahlungspflicht - Tarifvertragliche

    Ihre Geltung kann demgemäß tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden (vgl. die Urteile des Senats vom 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 und 4 AZR 1147/79 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt, mit weiteren Nachweisen auf Rechtsprechung und Schrifttum).

    Damit folgt der Senat seiner bisherigen Rechtsprechung in der Auslegung von Tarifnormen gleichen oder ähnlichen Inhalts (vgl. die beiden Urteile des Senats vom 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 - und - 4 AZR 1147/79 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung bei Arztbesuch

    Denn dann hätten sich die Tarifvertragsparteien jegliche tarifliche Regelung ersparen können (vgl. auch insoweit das bereits erwähnte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Mai 1962 - BAG 13, 137 = AP Nr. 36 zu § 1 ArbKrankhG, zu III a der Gründe; zur Auslegung des vergleichbaren Manteltarifvertrags für Arbeiter in der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 20. Oktober 1973 vgl. auch BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 1147/79 - AP Nr. 1 zu § 26 ArbGG 1979 - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82

    Bestrahlungsbehandlung - Bestrahlungstherapie - Ambulante Therapie - Erbkrankheit

    Die Bestimmung kann tarifvertraglich abbedungen und modifiziert werden (vgl. BAG Urteil vom 20. Juni 1979 - 5 AZR 392/78 - AP Nr. 51 zu § 616 BGB; BAG 9, 179, 181 = AP Nr. 23 zu § 616 BGB; BAG 40, 75, 78 = AP Nr. 1 zu § 26 ArbGG 1979; BAG Urteil vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 134/80 - AP Nr. 58 zu § 616 BGB, Bl. 2; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2007 - 26 Sa 577/07

    Vergütung ehrenamtlicher Richter während des Sitzungsdienstes bei

    Dazu zählen auch die besonderen Pflichten einer Angestellten, die nach Maßgabe der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen als ehrenamtliche Richterin bei einem staatlichen Gericht tätig ist und während der Arbeitszeit zur Ausübung ihres Amtes herangezogen wird (BAG 25. August 1982 - 4 AZR 1147/79 - AP Nr. 1 zu § 26 ArbGG 1979).
  • LAG Bremen, 17.11.2009 - 1 Sa 131/08

    Freistellung für die Tätigkeit als Mitglied des Stadtrates oder Kreistages;

    Das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass es im staatlichen Gesetzesrecht einen allgemeinen Rechtsbegriff "staatbürgerliche Pflichten" außerhalb der staatsrechtlichen Bedeutung, die Art. 33 Abs. 1 GG im Auge hat, nicht gibt (vgl. BAG Urt. v. 25.08.1982 - 4 AZR 1147/79 - BAGE 40, 75, 80).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.08.1988 - 1 Sa 14/88

    Befreiung von Nachtschichtarbeit; Betriebsratsmitglied; Vergütungsanspruch für

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2004 - 8 Sa 2120/03

    Vergütungsfortzahlung eines Schulelternsprechers

    Im staatlichen Gesetzesrechts gibt es einen allgemeinen Rechtsbegriff "staatsbürgerliche Pflichten" außerhalb der staatsrechtlichen Bedeutung, die Artikel 33 Abs. 1 GG im Auge hat, nicht (BAG 25.08.1982 - 4 AZR 1147/79 = BAGE 40, 75, 80).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 62/80

    Freistellung zur Ausübung der Beiratstätigkeit unter Fortzahlung der Vergütung

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