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   BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80   

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BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80 (https://dejure.org/1982,302)
BAG, Entscheidung vom 21.12.1982 - 1 AZR 411/80 (https://dejure.org/1982,302)
BAG, Entscheidung vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 (https://dejure.org/1982,302)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 41, 209
  • NJW 1983, 1750
  • MDR 1983, 697
  • BB 1983, 1410
  • DB 1983, 1098
  • JR 1983, 484
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 20.02.1959 - 1 AZR 472/56

    Feststellungsinteresse - Rechtliche Lage des Klägers - Beeinflußung in naher

    Auszug aus BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80
    Ein solches rechtliches Interesse ist nur anzunehmen, wenn durch die erbetene Feststellung bereits jetzt oder in naher Zukunft die rechtliche Lage des Klägers beeinflußt werden könnte (BAG Urteil vom 20. Februar 1959 - 1 AZR 472/56 -, AP Nr. 19 zu § 256 ZPO und AP Nr. 42 zu § 256 ZPO).
  • BGH, 18.05.1976 - VI ZR 241/73

    Schutzgesetz - Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80
    Ob einer Rechtsnorm Schutzgesetzcharakter zukommt, bestimmt sich nicht nach ihrer Wirkung, sondern danach, ob sie in Form eines bestimmten Gebots oder Verbots den Schutz eines bestimmten Personenkreises umfaßt und gegen eine näher bestimmte Art der Schädigung eines in der Norm festgelegten Rechtsguts oder Individualinteresses gerichtet ist (BGHZ 64, 232, 237; BGH DB 1976, 1665).
  • BAG, 08.02.1963 - 1 AZR 511/61

    Gewerkschaft - Mitglied der anderen Tarifpartei - Feststellungsklage - Anwendung

    Auszug aus BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80
    In diesem Falle muß aber die auf Feststellung klagende Partei ein eigenes rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung dieser Drittrechtsbeziehungen haben, § 256 Abs. 1 ZPO (BAG 2, 142, 144 = AP Nr. 3 zu § 256 ZPO, zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Februar 1963 - 1 AZR 511/61 -, AP Nr. 42 zu § 256 ZPO, zu 4 der Gründe).
  • BGH, 04.04.1975 - KZR 6/74

    32.§ 1 GWB als Schutzgesetz i.S. des § 35 GWB

    Auszug aus BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80
    Ob einer Rechtsnorm Schutzgesetzcharakter zukommt, bestimmt sich nicht nach ihrer Wirkung, sondern danach, ob sie in Form eines bestimmten Gebots oder Verbots den Schutz eines bestimmten Personenkreises umfaßt und gegen eine näher bestimmte Art der Schädigung eines in der Norm festgelegten Rechtsguts oder Individualinteresses gerichtet ist (BGHZ 64, 232, 237; BGH DB 1976, 1665).
  • BAG, 06.10.1955 - 2 AZR 3/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsschutzinteresse bei Klärung einer Vorfrage für

    Auszug aus BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80
    In diesem Falle muß aber die auf Feststellung klagende Partei ein eigenes rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung dieser Drittrechtsbeziehungen haben, § 256 Abs. 1 ZPO (BAG 2, 142, 144 = AP Nr. 3 zu § 256 ZPO, zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Februar 1963 - 1 AZR 511/61 -, AP Nr. 42 zu § 256 ZPO, zu 4 der Gründe).
  • BAG, 08.02.1957 - 1 AZR 169/55
    Auszug aus BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80
    Jede Tarifvertragspartei trifft die vertragliche Pflicht, keine Arbeitskämpfe gegen den Tarifvertrag zu führen und auch die Anstiftung ihrer Mitglieder zu einem solchen Arbeitskampf zu unterlassen (BAG 3, 280, 283 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht).
  • BAG, 08.11.1957 - 1 AZR 274/56
    Auszug aus BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80
    Das Bundesarbeitsgericht hat es aber stets abgelehnt, aus dieser ihrer Ordnungsaufgabe eine Befugnis der Koalitionen herzuleiten, die durch die Tarifnormen begründeten Rechtspositionen ihrer Mitglieder im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen (BAG 5, 115, 121/122 = AP Nr. 7 zu § 256 ZPO, zu II der Gründe; BAG AP Nr. 42 zu § 256 ZPO, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    a) Durch einen Unterstützungsstreik verletzt eine Gewerkschaft regelmäßig nicht die Friedenspflicht gegenüber dem mit dem Unterstützungsstreik überzogenen Arbeitgeber (BAG 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - BAGE 41, 209, zu A II 1 a der Gründe; 5. März 1985 - 1 AZR 468/83 - BAGE 48, 160, zu II 1 der Gründe; Bieback Rn. 381; Birk Die Rechtmäßigkeit gewerkschaftlicher Unterstützungskampfmaßnahmen S. 33 ff.; Gamillscheg S. 1140; Lieb ZfA 1982, 113, 153; Wiedemann/Thüsing TVG 7. Aufl. § 1 Rn. 886; skeptisch dagegen Kissel § 24 Rn. 23 f.).
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 342/83

    Warnstreiks und ultima-ratio-Prinzip

    Für die Dauer des Tarifvertrags ist jede Tarifvertragspartei verpflichtet, keine Arbeitskämpfe gegen den Tarifvertrag zu führen und Aufrufe ihrer Mitglieder zu einem solchen Arbeitskampf zu unterlassen (BAG 3, 280, 283 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht; Urteil des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - a.a.O., zu A II 1 a der Gründe).

    Zu den nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten sonstigen Rechten gehört auch der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb (std. Rspr. des BAG und des BGH, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 21. Dezember 1982 -- 1 AZR 411/80 - a. a. O., zu A II 2 der Gründe - BGHZ 45, 296, 307).

    Der Senat hat daher schon in seiner Entscheidung vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - a.a.O., zu A II 2 der Gründe, ausgesprochen, daß ein Arbeitgeberverband keinen gesetzlichen Anspruch gegen seinen tariflichen Gegenspieler auf Unterlassung rechtswidriger Arbeitskampfmaßnahmen hat.

    Sie setzt voraus, daß die Rechtsträger den Prozeßstandschafter zur Prozeßführung im eigenen Namen ermächtigt haben und daß dieser Prozeßstandschafter ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse an der Verfolgung des fremden Rechts hat (vgl. BAG Urteil des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - a. a. O., zu B II der Gründe; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., Vorbem. vor § 50 Rz. 41, mit weiteren Nachweisen).

    Die Klägerinnen zu 2) bis 4) sind Inhaber eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs, ihnen gegenüber könnte die Gewerkschaft dieses Recht, das nach § 823 Abs. 1 BGB als sonstiges Recht geschützt wird, verletzen (vgl. BAG Urteil vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - a.a.O., zu A II 2 der Gründe; BGHZ 45, 296, 307; Brox/Rüthers, a. a. O., Rz. 376).

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Sie ist vielmehr dem Tarifvertrag als einer Friedensordnung immanent (vgl. etwa BAG 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - BAGE 41, 209, 219, zu A II 1 a der Gründe; Otto FS Wiedemann S 401, 408 mwN in Fn. 33; Wiedemann in Wiedemann TVG 6. Aufl. § 1 Rn. 665).

    Sie bezieht sich nur auf die tarifvertraglich geregelten Gegenstände (BAG 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - BAGE 41, 209, 219, zu A II 1 a der Gründe; 27. Juni 1989 - 1 AZR 404/88 - BAGE 62, 171, 178, zu II 2 a der Gründe).

  • BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02

    Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber

    Sofern die Tarifvertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, wirkt sie nicht absolut, sondern relativ und bezieht sich nur auf die tarifvertraglich geregelten Gegenstände (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zVv., zu B I 2 a der Gründe mwN; 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - BAGE 41, 209, 219 ff., zu A II 1 a der Gründe).
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 420/83
    Beim Fehlen einer solchen Wiederholungsgefahr ist der Antrag nicht als unzulässig, sondern als unbegründet zurückzuweisen (BAG Urteil vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 2 c der Gründe, mit weiteren Nachweisen, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Für die Dauer des Tarifvertrags ist jede Tarifvertragspartei verpflichtet, keine Arbeitskämpfe gegen den Tarifvertrag zu führen und Aufrufe ihrer Mitglieder zu einem solchen Arbeitskampf zu unterlassen (BAG 3, 280, 283 = AP Nr. 1 zu M TVG Friedenspflicht; Urteil des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A II 1 a der Gründe).

    Zu den nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten sonstigen Rechten gehört auch der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs, vgl. zuletzt BAG Urteil vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A II 2 der Gründe - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BGHZ 45, 296, 307) Der Kläger zu 1) hat als Verband keinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.

    Sie setzt voraus, daß die Rechtsträger den Prozeß standschaf ter zur Prozeßführung im eigenen Namen ermächtigt haben und daß dieser Prozeßstandschafter ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse an der Verfolgung des fremden Rechts hat (vgl. Urteil des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu B II der Gründe; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl., Vorbem. vor § 50 Rz 41, mit weiteren Nachweisen).

    Dabei können das Rechtsverhältnis selbst oder einzelne Ansprüche als Folgen solcher Rechtsbeziehungen zum Gegenstand einer Klage gemacht werden (Urteil des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A I 1 a der Gründe; BGHZ 37, 331, 333).

    Beim Fehlen einer solchen Wiederholungsgefahr ist der Antrag nicht als unzulässig, sondern als unbegründet zurückzuweisen (vgl. BAG Urteil vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A I 2 c der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 05.03.1985 - 1 AZR 468/83

    Sympathiestreik

    Ein rechtswidriger Streik wäre eine solche Verletzung (vgl. BAG 41, 209, 222 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A II 2 der Gründe; Urteil vom 12. September 1984 BAG 46, 322, zu B II 2 der Gründe; BGHZ 45, 296, 307; Brox/Rüthers, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl., Rz 376).

    Zwar ist für die Dauer des Tarifvertrags jede Tarifvertragspartei verpflichtet, keine Arbeitskämpfe gegen den Tarifvertrag zu führen und Aufrufe ihrer Mitglieder zu einem solchen Arbeitskampf zu unterlassen (BAG 3, 280, 283 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicht; BAG 41, 209, 219 f. = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A II 1 a der Gründe).

    Eine solche Klage, die die Rechtswidrigkeit von Handlungen betrifft, ist nicht möglich (vgl. BAG 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 1 a der Gründe; Urteil des Senats vom 12. September 1984, aaO, zu A IV 1 der Gründe).

  • BSG, 02.07.2013 - B 1 KR 18/12 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - pharmazeutische Unternehmen tragen Risiko

    Der Kläger ist in solchen Fällen nur dann prozessführungsbefugt, wenn entweder das Gesetz dies ausdrücklich anordnet (gesetzliche Prozessstandschaft) oder er aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Befugnis ("Prozessgeschäftsführung") handelt und ein eigenes rechtliches (und nicht nur ein wirtschaftliches) Interesse an der Geltendmachung des fremden materiell-rechtlichen Anspruchs hat (gewillkürte Prozessstandschaft; vgl BSGE 10, 131, 134; 37, 33, 35 = SozR Nr. 4 zu § 69 SGG; BGHZ 94, 117, 121 f; BAGE 41, 209, 225; BFHE 125, 138; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 54 RdNr 11a mwN; Zeihe, SGb 2002, 714, 715; tendenziell enger - zu hier nicht betroffenen Konstellationen - BSG SozR 3-8120 Kap VIII H III Nr. 6 Nr. 2 S 23 f; Castendiek in Lüdtke, SGG, 4. Aufl 2012, § 54 RdNr 87 f).
  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 388/83
    Für die Dauer des Tarifvertrags ist jede Tarifvertragspartei verpflichtet, keine Arbeitskämpfe gegen den Tarifvertrag zu fünren und Aufrufe ihrer Mitglieder zu einem solchen Arbeitskampf zu unterlassen (BAG 3, 280, 283 = AP Nr. 1 zu § 1 TVG Friedenspflicnt; Urteil des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A II 1 a der Gründe).

    Zu den nach § 823 Abs. 1 BGB geschützten sonstigen Rechten genört aucn der eingerichtete und ausgeübte Gewerbebetrieb (ständige Rechtsprecnung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs, vgl. zuletzt BAG Urteil vorn 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A II 2 der Gründe - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BGHZ 45, 296, 307).

    Der Senat hat daher schon in seiner Entscheidung vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A II 2 der Gründe, ausgesprochen, daß ein Arbeitgeberverband keinen gesetzlichen Anspruch gegen seinen tariflichen Gegenspieler auf Unterlassung rechts widriger Arbeitskampfmaßnahmen hat.

    Dabei können das Rechtsverhältnis selbst oder einzelne Ansprüche als Folgen solcher Rechtsbeziehungen zum Gegenstand einer Klage gemacht werden (Urteil des Senats vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A I 1 a der Gründe; BGHZ 37, 331, 333).

    Die Kläger zu 2) und 3) sind Inhaber eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs, ihnen gegenüber könnte die Gewerkschaft dieses Recht, das nacn § 823 Abs. 1 BGB als sonstiges Recht geschützt wird, verletzen (vgl. BAG Urteil vom 21. De- .Vember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, zu A II 2 der Gründe; BGHZ 45, 296, 307; Brox/Rüthers, aaO, Rz 376).

  • ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2013 - 9 Ca 5558/12

    Klageabweisendes Urteil im Schadensersatzverfahren Deutsche Lufthansa AG, Air

    Wie das BAG mit Urteil vom 21. Dezember 1982 (1 AZR 411/80 - AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) ausgeführt hat, muss das incidenter ohnehin zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Parteien noch über den gegenwärtigen Streitstand hinaus Bedeutung haben oder gewinnen können.

    Steht fest, dass durch die Entscheidung über die Hauptsache die Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien aus dem streitigen Rechtsverhältnis ergeben können, mit Rechtskraftwirkung erschöpfend klargestellt werden, ist kein Raum für eine Zwischenfeststellungsklage (vgl. BAG vom 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 190/08

    Gewerkschaftspluralität im Betrieb - Keine "Zwangstarifgemeinschaft

    In diesem Fall soll nach der Rechtsprechung ein Feststellungsinteresse zwar nicht generell ausgeschlossen sein (BAG 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - BAGE 41, 209, 223; BGH 16. Juni 1993 - VIII ZR 222/92 - BGHZ 123, 44; für § 55 SGG: BSG 2. August 2001 - B 7 AL 18/00 R - SGb 2002, 735; für § 43 VwGO: BVerwG 27. Juni 1997 - 8 C 23/96 - NJW 1997, 3257; krit. mit beachtl.

    Der Verband könne für seine eigene Rechtsposition aus dieser Feststellung keine Rechtsfolgen herleiten (BAG 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - aaO, S. 223 ff.).

  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 371/10

    Feststellungsklage - "Verbandsklage" nach § 9 TVG

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 296/83
  • BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04

    Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats

  • ArbG Frankfurt/Main, 16.08.2012 - 12 Ca 8341/11

    Zu angedrohtem Fluglotsen-Streik - Airlines bleiben auf Millionenverlusten sitzen

  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 2674/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Untersagung von

  • BSG, 24.09.2002 - B 3 P 14/01 R

    Zulassung eines ambulanten Pflegedienstes zum Versorgungsvertrag - zweijährige

  • LAG Brandenburg, 30.09.1993 - 3 Sa 126/93

    Feststellungsinteresse bezüglich eines Rechtsverhältnisses zu einem Dritten

  • LAG Niedersachsen, 02.06.2004 - 7 Sa 819/04

    Zulässigkeit der Erkämpfung eines tariflichen Sozialplans im Wege eines Streiks ;

  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 14/01

    Abbau einer tariflichen Überversorgung

  • LAG Hamm, 31.05.2000 - 18 Sa 858/00

    Begriff der Streikmaßnahme; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

  • ArbG Düsseldorf, 24.07.2017 - 9 Ca 5771/16

    Personalkompetenz als ein wesentlicher Teil der Tätigkeit des Angestellten zur

  • BAG, 27.06.1989 - 1 AZR 404/88

    Tarifliche Regelung des Arbeitszeitendes im Einzelhandel

  • BAG, 12.09.1984 - 1 AZR 297/82
  • LAG Hamm, 24.10.2001 - 18 Sa 1981/00

    Abmahnung, Arbeitskampf, Warnstreik, Sympathiestreik, eigennütziger

  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 193/84

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei Betriebsübergang - Begründung der

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 47/13

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung - Ablauf der Amtszeit - Rechtsschutzinteresse -

  • BAG, 07.06.1988 - 1 AZR 372/86

    Schadenersatz bei rechtswidrigem Streik

  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
  • BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 482/83
  • ArbG Frankfurt/Main, 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11

    Gewerkschaften vor Schadensersatz geschützt

  • BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 31/86

    Mitbestimmung bei Sozialeinrichtung

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 47/83

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Verkauf eines der Versorgung von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07

    Untersagung von Streikmaßnahmen zum Zwecke des Abschlusses von Tarifverträgen für

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 332/90

    Streik gegen Außenseiter bei Forderung gegen Verband

  • BAG, 10.02.1988 - 7 ABR 79/86

    Feststellungsinteresse für die Vergangenheit bezüglich der Frage, ob ein

  • LAG Hamm, 13.02.2002 - 18 Sa 1510/01

    Wirksamkeit einer Abmahnung; Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch

  • LAG Düsseldorf, 26.11.2020 - 11 TaBV 56/20

    Heilung von Verlautbarungsmängeln; Errichtung eines Gesamtbetriebsrats in einem

  • LAG Hessen, 09.08.2011 - 9 SaGa 1147/11

    Einstweilige Verfügung - Untersagung eines angekündigten Streiks - Rücknahme

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.12.1983 - 3 (4) Sa 777/82

    Zulässigkeit von Warnstreiks; Verletzung allgemeiner Regeln und Prinzipien des

  • LAG Hessen, 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04

    Tariffähigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 09.02.2000 - 3 Sa 63/99

    Auslegung eines Arbeitsvertrages - tarifvertragliche Geltung

  • LAG Hamm, 11.03.1999 - 4 Sa 966/98

    Wirksamkeit einer Versetzung ; Vorliegen eines Unternehmensüberganges ; Begriff

  • ArbG Düsseldorf, 21.11.2017 - 6 Ca 3976/17

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines angestellten Regionaldirektors durch

  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung;

  • LAG Hamm, 31.01.1991 - 16 Sa 119/91

    Arbeitskampf: Untersagung eines Streiks - einstweiliger Rechtsschutz -

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2010 - U (Kart) 15/10

    VDZ kann nicht auf Zulässigkeit von unentgeltlichen EPGs klagen

  • LAG Baden-Württemberg, 25.04.2005 - 15 Sa 129/04

    Schuldner einer zugesagten, vorgezogenen Altersrente - Maßgeblichkeit der

  • LAG Berlin, 21.02.1986 - 2 TaBV 5/85

    Durchführung von Sicherheitslehrgängen für freiwillige Mitarbeiter; Mitwirkung

  • ArbG Stuttgart, 11.06.2013 - 7 Ga 31/13

    Untersagung von Streiks, Warnstreiks und sonstigen Arbeitsniederlegungen zur

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 637/03
  • LAG Baden-Württemberg, 28.06.1989 - 3 Sa 26/89

    Verbindlichkeit einer landesrechtlichen Anordnung über die Arbeitszeit im

  • KAGH, 06.05.2011 - M 17/10

    Verstoß gegen die Schweigepflicht; Antrag auf Amtsenthebung

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 Sa Ga 636/03

    Klage auf Unterlassen von Streikaufrufen; Rechtswidrigkeit des Streiks; Schutz

  • BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 42/86

    Geltendmachung von Mitwirkungsrechten in Personalangelegenheiten der deutschen

  • ArbG München, 12.11.2014 - 9 Ca 5446/14

    Wirksamkeit eines Tarifvertrages: Feststellungsinteresse bei

  • ArbG Frankfurt/Main, 29.02.2012 - 9 Ga 24/12

    Streiks auf Flughäfen

  • LAG Hamm, 28.10.1998 - 4 Sa 2180/96

    Umwandlung in eine ordentliche Kündigung ; Erledigung der Hauptsache im

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 Sa GA 637/03
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