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   BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80   

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BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80 (https://dejure.org/1983,56)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1983 - 4 AZR 224/80 (https://dejure.org/1983,56)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 (https://dejure.org/1983,56)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertrag - Schriftliche Vereinbarung - Vorvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 41, 307
  • BB 1984, 855
  • DB 1983, 2146
  • JR 1984, 176
 
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Wird zitiert von ... (145)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZN 305/82

    Vorvertrag zum Tarifvertrag - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80
    Da ein derartiger Vertrag der Tarifvertragsparteien nicht oder noch nicht unmittelbar der Normensetzung dient, ist er jedenfalls kein Tarifvertrag im Sinne des TVG (vgl. den Beschluß des Senats vom 25. August 1982 - 4 AZN 305/82 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.10.1976 - 1 AZR 611/75

    Tarifvertragsrecht: Wirksamkeit und Anfechtung eines schuldrechtlichen

    Auszug aus BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80
    Vielmehr stellt sich die schriftliche Vereinbarung der Tarifvertragsparteien als sogenannter Vorvertrag dar, durch den sich unter dem Vorbehalt beiderseitiger Zustimmung die Tarifvertragsparteien schuldrechtlich zur Normierung bestimmter tariflicher Regelungen verpflichtet haben (vgl. BAG 28, 225, 230 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Form sowie Wiedemann/ Stumpf, aaO, § 1 Rz 105; Hueck/Nipperdey, aaO, § 21 III 1 h,S. 456 und Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Band II, § 72 III 4,S. 284).
  • BAG, 10.11.1982 - 4 AZR 1203/79

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Blankettverweisungen in Tarifverträgen,

    Auszug aus BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80
    Damit hat - anders als in dem vom Senat am 10. November 1982 entschiedenen Fall 4 AZR 1203/79 (die Entscheidung ist zur Veröffentlichung vorgesehen) - vorliegend das "Verhandlungsergebnis" der Tarifvertragsparteien vom 12. April 1978 keinen tariflichen Charakter.
  • BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 446/15

    Befristung - Schriftform - Vertragsunterzeichnung durch einen Vertreter -

    Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit muss der darauf gerichtete Wille der Tarifvertragsparteien hinreichend deutlich und überprüfbar hervortreten (BAG 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - BAGE 41, 307) .
  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    a) Ob von den Parteien im Verlauf von Tarifvertragsverhandlungen angefertigten, nicht ausdrücklich als Tarifvertrag bezeichneten Ergebnisniederschriften Tarifvertragscharakter zukommt, hängt davon ab, ob die Tarifvertragsparteien von ihrer Normsetzungsbefugnis Gebrauch machen wollten (BAG 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - BAGE 41, 307; 5. November 1997 - 4 AZR 872/95 - BAGE 87, 45).
  • BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 76/07

    Vertragliche Bezugnahme auf Tarifvertrag - AGB-Kontrolle

    Ihr kommt damit nicht der Charakter eines Tarifvertrages zu (vgl. BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 275/06 - Rn. 20, AP TVG § 3 Verbandszugehörigkeit Nr. 23 = EzA GG Art. 9 Nr. 91; 5. November 1997 - 4 AZR 872/95 - BAGE 87, 45, 56 f.; 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 - BAGE 41, 307, 313 f.).
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