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   BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 416/80   

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BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 416/80 (https://dejure.org/1983,1948)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1983 - 4 AZR 416/80 (https://dejure.org/1983,1948)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1983 - 4 AZR 416/80 (https://dejure.org/1983,1948)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung einer Krankenschwester - Medizinalrecht - Tarifliche Mindestvergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 239
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

    Der Gleichheitssatz wird durch die Tarifvertragsparteien im Tarifvertrag deshalb nur dann verletzt, wenn sie es versäumen, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 42, 239, 243 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das ist dann anzunehmen, wenn Differenzierungen vorgenommen wurden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAGE 42, 239, 243 = AP, aaO; BAGE 66, 306, 312 f. = AP Nr. 153 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121/76 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG).

  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 265/92

    Gleichbehandlung von Ärzten im Praktikum mit Ass. - Ärzten

    Dabei ist es nicht Sache der Gerichte zu überprüfen, ob die Tarifvertragsparteien jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben, sondern sie sind vielmehr nur befugt zu kontrollieren, ob die getroffene Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet, was nur dann der Fall ist, wenn Differenzierungen vorgenommen werden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG übertarifl.

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß die Tarifvertragsparteien die Eingruppierung und damit auch die Höhe der Vergütung von einem bestimmten Ausbildungserfordernis abhängig machen können und damit Arbeitnehmer, die die geforderte Ausbildung nicht besitzen, selbst bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung erhalten können (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP, aaO; BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 207/87 - ZTR 1988, 216 f.).

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 738/93

    Gehaltsstufenfindung nach Änderung des Gehaltstarifvertrages Einzelhandel NW:

    Der Gleichheitssatz wird durch die Tarifvertragsparteien bei der Setzung von Tarifnormen deshalb nur dann verletzt, wenn sie es versäumen, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 42, 239, 243 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das ist dann anzunehmen, wenn Differenzierungen vorgenommen wurden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAGE 42, 239, 243 = AP, aaO.; BAGE 66, 306, 312 = AP Nr. 153 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121/76 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG ).

  • BAG, 05.12.1990 - 4 AZR 285/90

    Ärztliche Tätigkeit außerhalb des Bereichs der BÄrztO

    Dies folgt ferner aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß von den Tarifvertragsparteien in einer Tarifnorm verwendete Begriffe, die in der Rechtsterminologie einen bestimmten Inhalt haben, von ihnen auch in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung verwendet werden, soweit sich nicht aus dem Tarifvertrag selbst etwas anderes ergibt (vgl. zur gleichen Problematik BAGE 40, 345, 350 = AP Nr. 69 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (medizinisch-technische Assistentin); BAGE 42, 232, 236 f. [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 375/80] = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 42, 239, 242 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975 (Krankenschwester) und Urteile vom 2. Dezember 1987 - 4 AZR 431/87 - AP Nr. 141 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und vom 31. Mai 1989 - 4 AZR 108/89 - ZTR 1989, 352 (Facharzt)).
  • BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88

    Eingruppierung: Hochschulstudium als personenbezogene Voraussetzung,

    Dabei ist es nicht Sache der Gerichte, zu überprüfen, ob die Tarifvertragsparteien jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen haben, sondern sind sie vielmehr nur befugt zu kontrollieren, ob die getroffene Regelung die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet, was nur dann der Fall ist, wenn Differenzierungen vorgenommen werden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121/76 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß die Tarifvertragsparteien die Eingruppierung von einem bestimmten Ausbildungserfordernis abhängig machen können und damit Arbeitnehmer, die die geforderte Ausbildung nicht besitzen, bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung erhalten können (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 207/87 - nicht veröffentlicht).

  • BAG, 23.02.1994 - 4 AZR 165/93

    Anrechnung von Vordientszeiten im Öffentlichen Dienst - Gleichbehandlung von

    Der Gleichheitssatz wird durch die Tarifvertragsparteien bei der Setzung von Tarifnormen deshalb nur dann verletzt, wenn sie es versäumen, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das ist dann anzunehmen, wenn Differenzierungen vorgenommen wurden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP, aaO; BAGE 66, 306, 312 = AP Nr. 153 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - BvR 121/76 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG).

  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 154/94

    Stufenfindung bei Umgruppierung über mehrere Vergütungsgruppen

    Der Gleichheitssatz wird durch die Tarifvertragsparteien bei der Setzung von Tarifnormen deshalb nur dann verletzt, wenn sie es versäumen, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das ist dann anzunehmen, wenn Differenzierungen vorgenommen wurden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP, aaO; BAGE 66, 306, 312 = AP Nr. 153 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121/76 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG).

  • BAG, 28.09.1994 - 4 AZR 748/93

    Gehaltsstufenfindung nach Änderung des Gehaltstarifvertrages Einzelhandel

    Der Gleichheitssatz wird durch die Tarifvertragsparteien bei der Setzung von Tarifnormen deshalb nur dann verletzt, wenn sie es versäumen, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das ist dann anzunehmen, wenn Differenzierungen vorgenommen wurden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP, a.a.O.; BAGE 66, 306, 312 = AP Nr. 153 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121/76 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG).

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 534/94
    Der Gleichheitssatz wird durch die Tarifvertragsparteien bei der Setzung von Tarifnormen deshalb nur dann verletzt, wenn sie es versäumen, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet wer den müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 42, 239, 243 = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das ist dann anzunehmen, wenn Differenzierungen vorgenommen wurden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAGE 42, 239, 243 = AP, aaO; BAGE 66, 306, 312 = AP Nr. 153 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - BvR 121/76 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG).

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 392/95

    Eingruppierung: Krankenpflegehelfer

    In seinem Urteil vom 20. April 1983 (- 4 AZR 416/80 - AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hat er für den Bereich des BAT/VKA ausgeführt, daß der tarifliche Begriff der Krankenschwester dem des öffentlichen Medizinalrechts entspricht und deshalb die tarifliche Mindestvergütung als Krankenschwester nur mit Erfolg verlangen kann, wer über die entsprechende Erlaubnis nach dem Krankenpflegegesetz verfügt.
  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 155/94
  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 156/94
  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 157/94
  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 158/94
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2169/94

    Kündigungsberechtigter gegenüber Arbeitnehmern von Gemeinden; Kündigungsfrist für

  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 160/94
  • BAG, 05.04.1995 - 4 AZR 159/94
  • BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 379/85

    Eingruppierung eines Geprüften Schwimmeisters - Weiterbeschäftigung nach

  • LAG Brandenburg, 17.04.1997 - 3 Sa 479/96

    Verfassungsmäßigkeit der Tarifgruppenbildung in den Tarifverträgen für

  • BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 206/85

    Urteilstenor - Tenor des Urteils - Rechtssicherheit - Zulassung der Revision -

  • BAG, 16.04.1997 - 4 AZR 463/95

    Übergangsregelung zur Eingruppierung von Rettungsassistenten

  • BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 335/85

    Fachkrankenpflegers für Psychiatrie - Eingruppierung - Psychiatrischesaa

  • LAG Hamm, 29.02.1996 - 17 Sa 719/95

    Bereitschaftsdienst - Dienstreisen: Beaufsichtigung von Jugendlichen auf einer

  • LAG Hamm, 22.04.1988 - 17 Sa 2000/87

    Leitstelle für Feuerschutz - feuerwehrtechnischer Dienst - Vollarbeit -

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 207/87

    Anspruch auf Eingruppierung eines im Ausland ausgebildeten Kunsterziehers -

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