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   BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80   

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BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80 (https://dejure.org/1983,384)
BAG, Entscheidung vom 23.02.1983 - 5 AZR 531/80 (https://dejure.org/1983,384)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 (https://dejure.org/1983,384)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 Grundgesetz (GG) durch den Arbeitgeber - Anspruch des Arbeitgebers auf Rückerstattung der Ausbildungskosten bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer - ...

  • Techniker Krankenkasse
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 48
  • NJW 1983, 1871 (Ls.)
  • VersR 1983, 792
  • DB 1983, 1210
  • JR 1984, 308
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 399/75

    Ausbildungskosten: Rückforderung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80
    Dabei kommt es u. a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAG 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, zu II 1 der Gründe; BAG 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu 2 der Gründe; Urteil vom 28. Januar 1981 - 5 AZR 848/78 -, zu II 1 der Gründe - unveröffentlicht -, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 27.06.1968 - II C 70.67

    Bestimmung der Charakterisierung eines Vertrages - Nichtigkeit eines Vertrages

    Auszug aus BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80
    Das Bundesarbeitsgericht hat es schon in der Entscheidung vom 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 30, 65, 72 [BVerwG 27.06.1968 - II C 70/67] = AP Nr. 41 zu Art. 12 GG für erheblich angesehen, in welchem Verhältnis die Dauer der Bindung und die Dauer der Ausbildungsmaßnahme stehen.
  • BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1056/77

    Aushilfslehrer im Berufsschuldienst - Sozialarbeiter - Finanzierung der

    Auszug aus BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80
    Das Bundesarbeitsgericht hat es schon in der Entscheidung vom 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 30, 65, 72 [BVerwG 27.06.1968 - II C 70/67] = AP Nr. 41 zu Art. 12 GG für erheblich angesehen, in welchem Verhältnis die Dauer der Bindung und die Dauer der Ausbildungsmaßnahme stehen.
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

    Es geht nicht um rechnerische Gesetzmäßigkeiten, sondern um richterrechtlich entwickelte Regelwerte, die einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind (vgl. insgesamt dazu: BAG 19. Juni 1974 - 5 AZR 299/73 - zu I 1 a der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1; 12. Dezember 1979 - 5 AZR 1056/77 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 1; 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - zu II und III der Gründe, BAGE 42, 49; 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - zu II 3 der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 4; 23. April 1986 - 5 AZR 159/85 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 10 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 5; 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 75, 215; 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = EzA BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 14; 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - zu I 2 b bb der Gründe, BAGE 100, 13; 21. Juli 2005 - 6 AZR 452/04 - zu 2 und 3 b der Gründe, AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 37 = EzA BGB 2002 § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 8).
  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind aufgrund einer Güterund Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG Urteil vom 23. Februar 1983, BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Eine Lehrgangsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr ohne Arbeitsverpflichtung rechtfertigt im Regelfall keine längere Bindung als drei Jahre (BAGE 42, 48, 54 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    c) Das Landesarbeitsgericht hat angenommen, der Senat habe in seinem Urteil vom 23. Februar 1983 (- 5 AZR 531/80 - BAGE 42, 49, 54 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu III 2 der Gründe) den Rechtssatz aufgestellt, die Bindungsdauer dürfe höchstens sechsmal so lang sein wie die Dauer der Fortbildungsmaßnahme, so daß hier bei einer viermonatigen Dauer des Verwaltungslehrgangs eine Bindungsdauer von höchstens 24 Monaten zulässig sei.

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Dabei kommt es u. a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (so grundlegend schon BAGE 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG; BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991, BAGE 68, 178 = AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; vgl. auch BGH Urteil vom 5. Juni 1984 - VI ZR 279/82 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Eine Lehrgangsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr ohne Arbeitsverpflichtung rechtfertigt im Regelfall keine längere Bindung als drei Jahre (BAGE 42, 48, 54 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

  • BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Dabei kommt es u. a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 24. Juli 1991 - 5 AZR 443/90 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, auch zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu III 2 der Gründe).

    In seinem Urteil vom 23. Februar 1983 (BAGE 42, 48, 54 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, unter III 2 der Gründe) hat der Senat im Hinblick auf eine knapp sechsmonatigen Lehrgang für den gehobenen Sparkassendienst ausgesprochen, daß eine Bindung von drei Jahren, die der sechsfachen Dauer der Ausbildung entspricht, im Zusammenhang mit den sonstigen Umständen, wie Höhe der Ausbildungskosten und erlangte Vorteile, das äußerste Maß dessen darstellt, was im Hinblick auf Art. 12 GG als zulässig angesehen werden könne.

  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85

    Anspruch auf Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAG 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, zu II 1 der Gründe; BAG 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - AP Nr. 5 und 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe - mit jeweils weiteren Nachweisen).

    Hierzu hat der erkennende Senat wiederholt entschieden, daß eine Lehrgangsdauer unter 12 Monaten im Regelfall keine längere Bindung als drei Jahre rechtfertige; etwas anderes könne nur dann anzunehmen sein, wenn durch die Lehrgangsteilnahme eine besonders hohe Qualifikation und damit verbunden überdurchschnittlich große Vorteile für den Arbeitnehmer entstünden (vgl. hierzu BAG Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe und BAG 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Dabei kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und auch dessen Abwicklung an (vgl. insoweit ausdrücklich BAG 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe mit weiteren Nachweisen).

    Soweit in der Rechtsprechung und im Schrifttum zu der Frage Stellung genommen wird, ob eine jährlich um 1/3 verminderte Rückzahlungsverpflichtung angemessen ist, wird das problemlos anerkannt (Fauth, DB 1965, 1478, 1482 (III 2 d); Pleyer in Anm. zu AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe - Bl. 278).

  • BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 430/82

    Ausbildungskosten: Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers

    Dabei kommt es u. a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAG 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, zu II 1 der Gründe; BAG 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 23. Februar 1983 - 5 AZR 531/80 - AP Nr. 5 und 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, jeweils m. w. N.).

    Unter Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat mit Urteil vom 23. Februar 1983 (- 5 AZR 531/80 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, das Urteil ist auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) eine Bindungsfrist von fünf Jahren bei der Teilnahme an dem Lehrgang für die Fachprüfung II im Sparkassendienst als unzumutbar angesehen und eine dreijährige Bindung als angemessen bezeichnet.

    Entsprechend der Entscheidung des Senats vom 23. Februar 1983 (aaO) erscheint eine Bindung von drei Jahren als angemessen, insbesondere dann, wenn eine gleichfalls zeitanteilige Kürzung des Rückzahlungsbetrages eintritt, je nach Dauer der Arbeitsleistung des Beklagten nach Lehrgangsabschluß.

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten aufgrund Tarifvertrages; tarifdispositives

    Eine Lehrgangsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr ohne Arbeitsverpflichtung rechtfertigt im Regelfall keine längere Bindung als drei Jahre (BAGE 42, 48, 54 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).
  • BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89

    Rückzahlung von Ausbildungskosten (Pilot)

    "Soweit es für die Erstattung von Ausbildungskosten durch den Arbeitnehmer darauf ankommt, ob sich seine Berufs- und Verdienstaussichten auf dem Arbeitsmarkt verbessert haben, muß der die Erstattung beanspruchende Arbeitgeber darlegen - und gegebenenfalls beweisen -, daß für entsprechend ausgebildete Arbeitskräfte in nennenswertem Umfang Bedarf besteht (im Anschluß an BAGE 28, 159, 167 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu III 2 a der Gründe und BAGE 42, 48, 53 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 3 der Gründe, gegen LAG Köln Urteil von 5. April 1989 - 7 (11) Sa 109/79 - LAGE Nr. 4 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).«.

    Dabei kommt es u.a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAGE 13, 168, 174 ff. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG , zu II 1 der Gründe; BAGE 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie BAG Urteile vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - und vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 5 und 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe).

    Eine entsprechende Aussage findet sich in dem Urteil BAGE 42, 48, 53 = AP, a.a.O., zu II 3 der Gründe.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2005 - 4 Sa 376/05

    Fortbildungskosten

    Für die Kammer ist es dabei unmaßgeblich, ob die Chance, einmal in den höheren Sparkassendienst wechseln zu können, wie vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 23.02.1983, 5 AZR 531/80, angenommen, als nicht ernsthaft in Betracht zu ziehender Vorteil anzusehen ist.

    Im Urteil vom 23.02.1983 - 5 AZR 531/80 - hat das Bundesarbeitsgericht anerkannt, dass die Teilnahme an einem etwa halbjährigen Lehrgang für den gehobenen Sparkassendienst auf Kosten des Arbeitgebers im Rahmen der Gesamtbetrachtung eine Rückzahlungsverpflichtung, welche über drei Jahre hinaus geht, nicht rechtfertigt.

    So hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts es stets abgelehnt, starre allein an den reinen Lehrgangszeiten geknüpfte Regeln zur Zulässigkeit von Bindungsmaßnahmen aufzustellen, auch im Urteil vom 23.02.1983 (a. a. O.), war in der Zeit vom 26.06.

  • BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 443/90

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung - Beweislast

    Dabei kommt es u. a. auf die Dauer der Bindung, den Umfang der Fortbildungsmaßnahme, die Höhe des Rückzahlungsbetrages und dessen Abwicklung an (vgl. BAGE 13, 168, 174 f. = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG, zu II 1 der Gründe; BAGE 28, 159, 163 = AP Nr. 3 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe, zu II 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 19. März 1980 - 5 AZR 362/78 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAGE 42, 48 = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe sowie BAG Urteil vom 11. April 1984 - 5 AZR 430/82 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe und Senatsurteil vom 11. Oktober 1989 - 5 AZR 516/88 -, nicht zur Veröffentlichung vorgesehen, zu III der Gründe).

    Dazu gehören konkrete Angaben über die Lage auf dem Arbeitsmarkt für die Kräfte mit dem Ausbildungsstand des Klägers (vgl. BAGE 28, 159, 167 = AP, aaO, zu III 2 a der Gründe; BAGE 42, 48, 53 = AP Nr. 6, aaO, zu II 3 der Gründe und BAG Urteil vom 11. April 1990 - 5 AZR 308/89 - DB 1990, 2222 f.).

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 447/92

    Arbeitsrechtlicher Status eines Co-Piloten

  • BAG, 26.10.1994 - 5 AZR 390/92

    Rückzahlung von Ausbildungskosten; Umwandlung in Darlehensschuld

  • BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 430/90

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07

    Rückzahlungsabreden für Aus- und Fortbildungskosten - unangemessene

  • BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 161/84

    Verpflichtung zur Rückzahlung eines Teils des während einer Ausbildung in einem

  • LAG Baden-Württemberg, 06.07.2000 - 3 Sa 3/00

    Rückzahlungspflicht für Ausbildungskosten; Dauer der zulässigen Bindung bei einer

  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 105/91
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.1995 - 11 Sa 3/95

    Fort- oder Weiterbildungskosten: Rückzahlung - verfassungskonforme Auslegung

  • BAG, 08.08.1990 - 5 AZR 545/89

    Anspruch auf Rückzahlung von Schulungskosten - Anspruch auf Rückzahlung von

  • BAG, 03.07.1985 - 5 AZR 573/84

    Anspruch auf Rückgewähr von Kosten eines Sprachkurses - Vom Arbeitgeber

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 495/92
  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 411/92
  • BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 420/90
  • LAG Niedersachsen, 31.10.2008 - 10 Sa 346/08

    Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen; Wirksamkeit einer

  • BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 43/83
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.05.2012 - 4 Sa 168/11

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.11.2000 - 2 Sa 281/00

    Streitigkeit über einen Anspruch auf Rückzahlung von Fortbildungskosten;

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.09.2008 - 5 Sa 203/08

    Fortbildungskosten, Rückzahlung, Rückzahlungsklausel, Bindungsdauer,

  • BGH, 05.06.1984 - VI ZR 279/82

    Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung von Ausbildungsaufwendungen des

  • LAG Berlin, 26.07.2001 - 7 Sa 687/01

    Verpflichtung zur Rückzahlung von Fortbildungskosten; Zulässigkeit von

  • LAG Köln, 17.07.2003 - 10 Sa 329/03

    Ausbildungskosten, Kfz-Sachverständiger, Bindungsklausel, GTÜ-Prüfingenieur

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 377/92

    Anspruch gegen einen Co-Piloten auf Rückzahlung von Ausbildungskosten -

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 172/94

    Ausbildungsrecht; Rückzahlung von Fortbildungskosten im Krankenpflegebereich

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 618/94
  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 744/94
  • BSG, 23.05.1990 - 9b/11 RAr 65/88

    Rückzahlungsverpflichtung bei Umschulungskosten

  • LAG Köln, 15.03.1995 - 8 Sa 1398/94

    Weiterbildungskosten: Rückzahlung in Raten - Arzt für Arbeitsmedizin

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 519/92
  • LAG Düsseldorf, 29.03.2001 - 11 Sa 1760/00
  • BAG, 11.10.1989 - 5 AZR 516/88

    Anspruch auf Rückzahlung der Ausbildungskosten - Anspruch auf Rückzahlung der

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 455/92
  • BAG, 23.01.1985 - 5 AZR 578/83

    Rückgewährung von Lehrgangskosten für leitendes Krankenhauspersonal

  • LAG Köln, 27.05.1994 - 4 Sa 1204/93

    Abfindung wegen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Unwirksamkeit

  • LAG Hessen, 29.01.1987 - 12 Sa 1013/86

    Sozialwidrigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung; Nichterfüllung einer

  • BAG, 14.12.1983 - 5 AZR 174/82
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