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   BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81   

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https://dejure.org/1983,82
BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81 (https://dejure.org/1983,82)
BAG, Entscheidung vom 22.03.1983 - 1 ABR 49/81 (https://dejure.org/1983,82)
BAG, Entscheidung vom 22. März 1983 - 1 ABR 49/81 (https://dejure.org/1983,82)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 42, 121
  • BB 1983, 1986
  • DB 1983, 2313
  • JR 1984, 264
 
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Wird zitiert von ... (113)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 49/74

    Betriebsrat - Einzustellende Arbeitnehmer - Tarifgerechte Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81
    Die umstrittenen Eingruppierungsmaßnahmen der Antragsgegnerin sind nichts weiter als schlichte Anwendung des Tarifvertrages auf den vorgegebenen Sachverhalt, mithin bloßer Normenvollzug (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 -, AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

    Der tarifliche Entgeltanspruch besteht unabhängig von dem Beteiligungsrecht des Betriebsrats bei der Ein- und Umgruppierung nach § 99 BetrVG (Senatsbeschluß vom 10. Februar 1976, aaO).

    Sie besteht in einer Richtigkeitskontrolle (BAG Beschluß vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 -, AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 43/75

    Betriebsrat - Verweigerung der Zustimmung - Personelle Maßnahme - Angabe von

    Auszug aus BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81
    Ob die von der Antragsgegnerin vorgenommenen Eingruppierungen tarifgerecht sind und dem Antragsteller deshalb ein Zustimmungsverweigerungsrecht nicht zustand, ist nach der Rechtsprechung des Senats im Mitbestimmungssicherungsverfahren nach § 101 BetrVG nicht zu prüfen (Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - und vom 21. November 1978 - 1 ABR 91/76 -, AP Nr. 1 und 3 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.11.1978 - 1 ABR 91/76

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - Angabe von Gründen - Notwendiger

    Auszug aus BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81
    Ob die von der Antragsgegnerin vorgenommenen Eingruppierungen tarifgerecht sind und dem Antragsteller deshalb ein Zustimmungsverweigerungsrecht nicht zustand, ist nach der Rechtsprechung des Senats im Mitbestimmungssicherungsverfahren nach § 101 BetrVG nicht zu prüfen (Senatsbeschlüsse vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - und vom 21. November 1978 - 1 ABR 91/76 -, AP Nr. 1 und 3 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1076/78

    Eingruppierung: Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats -

    Auszug aus BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81
    Es hat daher auch keine präjudizielle Wirkung für einen Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber um die richtige tarifliche Eingruppierung (BAG 35, 239, 246 = AP Nr. 24 zu § 59 HGB).
  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

    Die rechtskräftige Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 4 BetrVG zu den Versetzungen der Kläger entfaltet keine präjudizielle Wirkung zu Lasten der von den personellen Maßnahmen iSd. § 99 Abs. 1 BetrVG betroffenen Arbeitnehmer (BAG 3. Mai 1994 - 1 ABR 58/93 - BAGE 77, 1; 22. März 1983 - 1 ABR 49/81 - BAGE 42, 121; für den Fall der Versetzung ausdrücklich: Sächs. LAG 17. Januar 2001 - 2 Sa 408/00 - NZA-RR 2001, 641).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Eingruppierung ist ein Akt der Rechtsanwendung (Beschluß des Senats vom 22. März 1983, BAGE 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972) und setzt daher eine Rechtsnorm voraus, aus der sich die Lohn- oder Gehaltsgruppe, der die auszuübende Tätigkeit des Arbeitnehmers entspricht, unmittelbar ablesen läßt.
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Häufig werden unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, deren Anwendung im Einzelfall schwierig sein kann und die einen erheblichen Beurteilungsspielraum eröffnen (vgl. BAG 22. März 1983 - 1 ABR 49/81 - BAGE 42, 121, 127 = AP BetrVG 1972 § 101 Nr. 6 = EzA BetrVG 1972 § 101 Nr. 5, zu B II 1 der Gründe; 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - BAGE 51, 34, 38 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 32 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 47, zu B 1 b der Gründe).

    Gerade auch in diesen Fällen soll die in § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vorgeschriebene Mitbeurteilung des Betriebsrats eine größere Gewähr für die Richtigkeit der Eingruppierung bieten (BAG 22. März 1983 aaO; 28. Januar 1986 aaO).

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