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   BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82   

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BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82 (https://dejure.org/1983,370)
BAG, Entscheidung vom 19.07.1983 - 3 AZR 241/82 (https://dejure.org/1983,370)
BAG, Entscheidung vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 (https://dejure.org/1983,370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrente - Unfallrente - Verletztenrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 173
  • NJW 1984, 83
  • ZIP 1983, 973
  • VersR 1983, 1089
  • JR 1985, 176
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 504/78

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anrechnung von Renten - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82
    Als der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 17. Januar 1980 (BAG 32, 297 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG) der Anrechnung der Verletztenrente widersprach, setzte die Beklagte das Ruhegeld mit Schreiben vom 19. Februar 1981 erneut fest.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 (BAG 32, 297 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG mit zust. Anm. von Krasney) einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darin gesehen, daß ein Arbeitgeber die Verletztenrente auf das betriebliche Ruhegeld eines Unfallgeschädigten anrechnete und diesem infolgedessen ein geringeres Ruhegeld zahlen wollte, als er Nichtversehrten zubilligte.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 17. Januar 1980 unentschieden gelassen, ob die Zusage einer Gesamtversorgung bis zu einer Höchstbegrenzung großzügiger zu beurteilen ist als normale Anrechnungsklauseln (BAG 32, 297, 302 = AP Nr. 3 zu § 5 BetrAVG, zu I 3 b der Gründe).

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82
    Die Unfallrente diene in der Mehrzahl der Fälle nicht mehr dazu, Verdienstausfallschäden auszugleichen; vielmehr wiege sie unter den gegenwärtigen Verhältnissen bei leichten und mittelschweren Unfällen ein entgangenes Schmerzensgeld auf (BVerfG vom 7. November 1972 - 1 BvL 4/71, 17/71, 10/72, 1 BvR 355/71 - BVerfGE 34, 118, 132 f. = AP Nr. 6 zu § 636 RVO, zu C I 4 der Gründe).

    Dies hat namentlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. November 1972 (BVerfGE 34, 118 = AP Nr. 6 zu § 636 RVO) klargestellt, wonach die Verletztenrente auch immaterielle Entschädigungsfunktion hat (dazu Schwinger, BArbBl 1959, 745; Gitter, aaO, S. 167).

  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 43/80

    Zweckgebundene Leistung iS von § 27 Abs 4 RehaAnO 1975

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82
    Das Bundessozialgericht hat keine Bedenken gehabt, diese Aufteilungsgrundsätze entsprechend bei der Berechnung des Ausbildungsgeldes nach § 24 Abs. 1 RehaAnO anzuwenden (BSG vom 21. Juli 1981 - 7 RAr 43/80 - SozR 4480 § 27 RehaAnO Nr. 4).
  • BSG, 29.04.1964 - 2 RU 155/62
    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bedeutet das Prinzip der abstrakten Schadensberechnung, daß die als Rente zu zahlende Entschädigung nach dem Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten des Verletzten vor und nach dem Unfall zu bemessen ist (BSG 21, 63, 67 = SozR Nr. 1 zu § 581 RVO; vom 27. Januar 1976 - 8 RU 264/74 - SozR 2200 Nr. 6 zu § 581 RVO).
  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 264/74

    Einnierigkeit - Grad der MdE in der Unfallversicherung von 20 vH - Begriff der

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bedeutet das Prinzip der abstrakten Schadensberechnung, daß die als Rente zu zahlende Entschädigung nach dem Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten des Verletzten vor und nach dem Unfall zu bemessen ist (BSG 21, 63, 67 = SozR Nr. 1 zu § 581 RVO; vom 27. Januar 1976 - 8 RU 264/74 - SozR 2200 Nr. 6 zu § 581 RVO).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82
    Er enthält das Verbot der sachfremden Differenzierung zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung (BAG vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 1 a der Gründe; vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 1 der Gründe; vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 08.12.1977 - 3 AZR 530/76

    Betriebliche Altersversorgung - Stichtag und Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82
    Er enthält das Verbot der sachfremden Differenzierung zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung (BAG vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 1 a der Gründe; vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 1 der Gründe; vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82
    Er enthält das Verbot der sachfremden Differenzierung zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung (BAG vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 1 a der Gründe; vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu 1 der Gründe; vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81

    Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf

    Hingegen dürfen Unfallrenten nur insoweit bei der Berechnung betrieblicher Versorgungsleistungen berücksichtigt werden, wie sie dem Ausgleich der unfallbedingten Verdienstminderung dienen (vgl. BAGE 43, 173).

    Er enthält das Verbot der sachfremden Differenzierung zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung und das Gebot, wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Eigenart zu unterscheiden (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82-mit weiteren Nachweisen, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Diese Rechtsauffassung ist im Schrifttum auf erhebliche Kritik gestoßen (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 - mit weiteren Nachweisen).

    Dagegen hat er in der Entscheidung vom 19. Juli 1983 (3 AZR 241/82) ausgeführt, daß auch dann, wenn der Arbeitgeber unter Anrechnung anderweitiger Bezüge eine Gesamtversorgung gewährleistet, dies mit Rücksicht auf die im Arbeitsverhältnis erbrachten Dienste und die zurückgelegte Dienstzeit geschieht.

    Sie gleicht die materiellen und immateriellen Schäden aus, also Verdienstminderungen ebenso wie unfallbedingten Mehraufwand, erhöhte Anstrengungen des Unfallgeschädigten und ganz allgemein die Minderung der Lebensfreude (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 2c der Gründe).

    Soweit sie dagegen dazu dient, den Verdienstausfall des Verletzten pauschal zu entschädigen, sichert sie den Lebensstandard in vergleichbarer Weise wie betriebliche Versorgungsleistungen und kann sie daher bei der Bemessung des betrieblichen Ruhegeldes berücksichtigt werden (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 2, 3 der Gründe mit weiteren Nachweisen).

    Als Aufteilungsmaßstab eignet sich das Recht der Kriegsopferversorgung, das eine vergleichbare Regelung enthält (BAG vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 4 der Gründe).

    Da der von der Versorgungsordnung aufgestellte Anrechnungsmaßstab nicht der Billigkeit entspricht, muß er nach den Grundsätzen des Rechts der Kriegsopferversorgung ersetzt werden (Urteil des Senats vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 4b,c der Gründe).

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Während das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Ansicht vertrat, die Verletztenrente diene nicht allein dem Ausgleich des Verdienstausfalles, sondern der Entschädigung aller Auswirkungen eines Unfalls, neben unfallbedingtem Mehraufwand auch dem Ausgleich immaterieller Schäden, erhöhter Anstrengungen und Verdienstminderungen (BAG, VersR 1988, 973 , BAGE 43, 161, 170; 43, 173, 181), verneinte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Kongruenz zwischen Verletztenrente und Schmerzensgeldanspruch; sachliche und zeitliche Deckungsgleichheit liege nicht vor, dh der Schadensersatzanspruch und die Leistung aus der Sozialversicherung dienten insoweit nicht dem Ausgleich eines Schadens gleicher Art; sozialversicherungsrechtlich sei ein Ausgleich für Einbußen nichtvermögensrechtlicher Art nicht vorgesehen (vgl BGH, VersR 1970, 1053 ; BG 1982, 704 f).
  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 12/02 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Erfüllungsfiktion

    Das Bundesarbeitsgericht (BAG) habe in gleicher Weise zur Anrechnung der Verletztenrente bei von Gesamtversorgungssystemen zu schließenden Versorgungslücken geurteilt (BAG, Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 = NJW 1984, 83; Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 100/86 = NZA 1988, 609).

    Der an anderer Stelle in der Rechtsprechung entwickelte Gedanke, dass die Verletztenrente neben dem Lebensführungsaufwand auch einen Ausgleich eines durch die Körperschäden bedingten Mehrbedarfs (etwa in Höhe einer Grundrente nach dem BVG) beinhalte (vgl BSGE 71, 299, 302 = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2; BAG, Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 = NJW 1984, 83, 84; BAG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 100/86 = NZA 1988, 609, 610), kann nicht dazu führen, in diesem Umfang von einer Gleichartigkeit zwischen Verletztenrente und HLU abzusehen.

  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01

    Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des

    Der tatsächliche Funktionswandel der Verletztenrente hatte (über die bereits angeführten Fundstellen hinaus) auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesarbeitsgerichts Berücksichtigung gefunden (vgl. BSGE 60, 128, 132; 71, 299 ff.; BSG, SozR 4480 § 27 RehaAnO Nr. 4; BAGE 43, 173, 183; BAG, VersR 1988, 865 ff.; 1990, 504 ff.).
  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 100/86

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Betriebsrente gegen die Unterstützungskasse -

    Er gebietet auch, wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Eigenart zu unterscheiden (Bestätigung von VersR 83, 1089 = BAGE 43, 173).

    Sie dürfen nicht angerechnet werden, soweit sie immaterielle Schäden und sonstige Einbußen ausgleichen sollen (Bestätigung von BAGE 43, 173).

    Sie hat sich auf die Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 - (BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG) bezogen und ergänzend darauf hingewiesen, daß beim Kläger nicht nur der Betrag der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (154,00 DM), sondern infolge der Erhöhung der Obergrenze von 75 v.H. auf 80 v.H. des Bemessungsentgelts ein Anteil von insgesamt 44 v.H. der Unfallrente (239,95 DM) anrechnungsfrei bleibe.

    Nach § 14 Abs. 6 der Richtlinien soll lediglich ein Teil der Unfallrente bis zur Gesamtversorgungsobergrenze in der gesetzlichen Sozialversicherung unter den Voraussetzungen des § 1278 RVO bzw. des § 55 AVG erhalten bleiben (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 - BAGE 43, 173, 183 = AP, aaO, zu II 3 c der Gründe).

  • BAG, 06.06.1989 - 3 AZR 668/87

    Anrechnung einer Unfallrente auf die Betriebsrente - Teilweise Nichtanrechnung

    Das gilt auch, wenn eine Verletztenrente aufgrund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % oder weniger gezahlt wird (ständige Rechtsprechung des Senats seit BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG).

    Sie gleicht die materiellen und immateriellen Schäden aus, also Verdienstminderungen ebenso wie unfallbedingten Mehraufwand, erhöhte Anstrengungen des Unfallgeschädigten und Einbußen in seiner Lebensfreude (BAGE 43, 173, 180 ff. = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG, zu II 2c der Gründe).

    Soweit die Unfallrente dazu dient, den Verdienstausfall des Verletzten pauschal zu entschädigen, sichert sie den Lebensstandard in vergleichbarer Weise wie betriebliche Versorgungsleistungen, sie kann daher bei der Bemessung der Betriebsrente berücksichtigt werden (BAGE 43, 173, 178 ff. = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG, zu II 2 und 3 der Gründe sowie 43, 161, 170 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG, zu V 1 der Gründe).

  • BAG, 19.03.2002 - 3 AZR 220/01

    Betriebliche Altersversorgung; Beamtenversorgung; Höhe der Betriebsrente;

    Aus § 5 Abs. 2 BetrAVG ergibt sich nicht, daß der Arbeitgeber schlechthin berechtigt sein soll, im Rahmen seiner Versorgungsleistung mitfinanzierte Versorgungsbezüge zu berücksichtigen (st. Rspr. seit BAG 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 - BAGE 43, 173, 177).

    Für Gesamtversorgungssysteme (Senat 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 - aaO) wie für einfache Anrechnungsklauseln (Senat 24. März 1987 - 3 AZR 344/85 - AP BetrAVG § 5 Nr. 24 = EzA BetrAVG § 5 Nr. 16) gilt danach, daß die Anrechnung auch des Teils der Unfallrente, der die immateriellen Schäden am Körper und Gesundheit des Verletzten ausgleichen soll, gleichbehandlungswidrig ist.

    Fehlt eine solche jedoch wie hier in der Versorgungszusage, so gelten die dargelegten Grundsätze der Senatsrechtsprechung, die auf § 31 BVersG verweisen (19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 - BAGE 43, 173, 185 f., zu II 4 b der Gründe).

  • BAG, 02.02.1988 - 3 AZR 115/86

    Zulässige Wiedereinführung der teilweisen Anrechnung von Unfallrenten auf

    Durch Urteil vom 19.07.1983 (BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG ) gab der Senat seine Auffassung, Unfallrenten seien auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht anrechenbar, wieder auf.

    Daneben muss mindesten der Teil der Verletztenrente anrechnungsfrei bleiben, der der Grundrente eines Versorgungsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz bei vergleichbarer Minderung der Erwerbsfähigkeit entspricht (BAGE 43, 173 = AP Nr. 8 zu § 5 BetrAVG mit zustimmender Anm. von Gitter = AR-Blattei Betriebl. Altersversorgung Entscheidung 124 mit zust. Anm. von Krasney = EzA BetrAVG § 5 Nr. 5 mit zust. Anm. von Höfer/vom Hofe = SAE 1984, 14, mit zust. Anm. von von Hoyningen-Huene; BAGE 43, 161 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG mit zustimmender Anm. von Gitter; Urteil vom 13.09.1983 - 3 AZR 537/82 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrAVG ; zustimmend auch Ahrend/Förster/Rühmann, BB 1984, 77 [84]).

  • BAG, 25.10.1983 - 3 AZR 137/81

    Krankengeldversicherung - Krankengeld - Berufsunfähigkeit - Betriebsrente -

    Hiervon ist der Senat beständig ausgegangen (zuletzt BAG, Urteil vom 19- Juli 1983 - 3 AZR 241/82 -, zu II 1 b der Gründe; Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 88/81 -, zu IV der Gründe; beide Urteile sind zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Er enthält das Verbot der sachfremden Differenzierung zwischen vergleichbaren Arbeitnehmern in einer bestimmten Ordnung (BAG, Urteil vom 8. Dezember 1977 - 3 AZR 530/76 - AP Nr. 176 zu $ 242 BGB Ruhegehalt, zu 1 a der Gründe; Urteil vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP Nr. 42 zu § 212 BGB Gleichbehandlung, zu 1 der Gründe; Urteil vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 - AP Nr. 44 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 - zu II 2 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das entspricht allgemeiner Meinung {BAG Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 - zu II 2 a der Gründe m.w.N. des Schrifttums).

  • BSG, 08.12.1992 - 1 RK 11/92

    Krankenversicherung - vollständige Befreiung von der Zuzahlungspflicht -

    Auch das BAG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§ 31 Abs. 1) mangels anderer Maßstäbe der geeignete Maßstab zur Abgrenzung der zweckgebundenen Anteile der Unfallrente ist und daß deshalb der Teil der Unfallrente, der der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) bei vergleichbarer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) entspricht, bei der Bemessung der Betriebsrente anrechnungsfrei bleiben muß (vgl ua BAGE 43, 173, 178 ff = AP Nr. 8 zu § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Ges. z. Verbesserung d. betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) - mit zustimmender Anm von Gitter; 43, 161, 170 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG; AP Nrn 11, 12, 25, 26 und Nr. 30 zu § 5 BetrAVG).
  • LAG Niedersachsen, 02.03.2001 - 3 Sa 1530/00

    Anrechnung einer gezahlten Unfallrente auf Leistungen der betrieblichen

  • BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 344/85

    Anrechnung von Unfallrenten bei der Rentenberechnung - Ausgleich immaterieller

  • BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 393/82

    Hinterbliebenenrente - Unfallwitwentente - Gleichbehandlung - Anrechenbarkeit

  • LAG Düsseldorf, 07.09.2007 - 10 Sa 904/07

    Betriebliche Altersversorgung; Anrechnung von Witwergeld

  • BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 654/87

    Betriebliche Altersversorgung: Anrechnung anderer Leistungen - Konkretisierung

  • BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85

    Hierarchische Altersversorgung nicht gleichheitswidrig

  • BAG, 09.07.1991 - 3 AZR 337/90

    Anrechnung von Erwerbseinkünften auf Betriebsrenten

  • BAG, 24.04.1990 - 3 AZR 309/88

    Anrechnung ausländischer Rente auf Betriebsrente

  • BAG, 08.10.1991 - 3 AZR 47/91

    Anpassung der Versorgung an geänderte Rechtsprechung

  • LSG Hessen, 12.12.2001 - L 3 U 578/98

    Verletztenrente - anrechenbares Einkommen - Sozialhilfeleistung - voller Umfang -

  • BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 400/86

    Zulässigkeit einer tarifvertraglichen Regelung für eine Versorgungsobergrenze

  • BAG, 29.07.2003 - 3 AZR 425/02

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtversorgungssystem - Anrechnung der

  • LAG Düsseldorf, 01.02.2019 - 6 Sa 760/18

    Zulässigkeit der Anrechnung der Verletztenrente auf die Betriebsrente

  • OLG Nürnberg, 07.06.2002 - 6 U 3849/01

    Sachliche Kongruenz zwischen Verletztengeld und Anspruch auf Ersatz von

  • KG, 09.07.2001 - 12 U 636/00

    Gesetzliche Rentenversicherung; Gesamtgläubigerausgleich; Arbeitsunfall;

  • BAG, 08.11.1983 - 3 AZR 64/82

    Betriebsrente - Verletztenrente - Unfallversicherung - Altersrente -

  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 1023/94

    Anrechnung von Hinterbliebenenrenten - Auslegung einer tarifvertraglichen

  • BAG, 10.04.1984 - 3 AZR 39/83

    Verletztenrente - Unfallversicherung

  • BAG, 04.05.1993 - 3 AZR 563/92

    Auslegung und Wirksamkeit einer Anrechnungsbestimmung in einer

  • BAG, 08.12.1992 - 3 AZR 121/92

    Auslegung und Wirksamkeit einer Anrechnungsbestimmung in einer

  • BAG, 25.08.1987 - 3 AZR 775/85

    Voraussetzungen der Gewährung einer Versorgungszusage bei der betrieblichen

  • VG Lüneburg, 23.09.2008 - 3 A 142/07

    Altersrentendifferenzschaden; Besatzungsschaden; Rente; Unfallrente

  • LSG Sachsen, 01.02.2001 - L 6 KN 18/99

    Anerkennung einer Berufskrankheit; Erkrankungen der Acromioclavikulargelenke,

  • LG Berlin, 24.11.1999 - 1 O 119/99

    Quotierung nach § 117 SGB X ohne Berücksichtigung des sog. Grundrentenanteils"

  • BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 205/84
  • LAG Düsseldorf, 15.05.1987 - 4 Sa 79/87

    Unterstützungskasse; DGB; Anrechnung von Unfallrenten; Festsetzung einer

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