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   BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 200/83   

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https://dejure.org/1983,2413
BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 200/83 (https://dejure.org/1983,2413)
BAG, Entscheidung vom 28.09.1983 - 4 AZR 200/83 (https://dejure.org/1983,2413)
BAG, Entscheidung vom 28. September 1983 - 4 AZR 200/83 (https://dejure.org/1983,2413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Seniorität von Flugzeugführer; Hauptintervention

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Seniorität von Flugzeugführer - Hauptintervention - Förderung - Umsetzung in andere Vergütungsgruppe - Umschulung - Flugzeugmuster - Piloten - Senioritätslisten - Reihenfolge der Ausschreibung - Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung - Leistungsklage - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 312
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80

    Begriff des Tarifvertrages - Vorvertrag - Vertrag zugunsten Dritter

    Auszug aus BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 200/83
    Hierbei ist davon auszugehen, daß nicht jede schriftliche Vereinbarung der Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag darstellt (BAG Urteil vom 26. Januar 1983 - 4 AZR 224/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 21/80

    Betriebsratsrechte - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 200/83
    Es entspricht auch dem Sinn jeder tariflichen Regelung, daß dann, wenn - wie hier - dem Arbeitgeber eine bestimmte Verpflichtung bezüglich bestimmter Arbeitnehmer auferlegt wird, diese einen entsprechenden Anspruch gegen den Arbeitgeber geltend machen können (vgl. auch BAG Beschluß vom 17. Mai 1983 - 1 ABR 21/80 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 200/83
    Deshalb ist für die Auslegung der Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung zu berücksichtigen (vgl. BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 366/09

    Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in der Form einer Spannenklausel

    So hat das Bundesarbeitsgericht auch von den Tarifvertragsparteien selbst erstellten Senioritätslisten von Flugzeugführern die normative Wirkung abgesprochen, weil die Tarifvertragsparteien damit ihre Tarifmacht überschritten haben, da sie das gesamte Bordpersonal des Arbeitgebers erfassten, die Tarifvertragsparteien jedoch das Arbeitsverhältnis regelnde Inhaltsnormen nur für ihre Mitglieder setzen durften (28. September 1983 - 4 AZR 200/83 - BAGE 43, 312, 322 f.) .
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 872/95

    Keine kollektivvertragliche Festschreibung der Arbeitszeit der Lehrkräfte an

    Auch tariffähige Koalitionen können nichttarifliche Vereinbarungen treffen (BAG Urteile vom 28. September 1983 - 4 AZR 200/83 - BAGE 43, 312, 320 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seniorität, m.w.N.; vom 28. Juli 1988 - 6 AZR 349/87 - BAGE 59, 177, 185 = AP Nr. 1 zu § 5 TV Arb Bundespost, m.w.N.; Däubler, Tarifvertragsrecht, 3. Aufl., Rz 1616 f.; Gamillscheg, aaO, § 12 Ziff. 9; Kempen/ Zachert, TVG, 3. Aufl., § 1 Rz 366, Löwisch/Rieble, TVG, Grundl., Rz 85 ff.).
  • BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 313/82

    Wohlerworbene Rechte - Rückwirkung von Tarifvertrag

    Nach § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Förderungs-TV hat derjenige, der die Bedingungen einer im Zuge der Förderung zu besetzenden, ausgeschriebenen Stelle erfüllt, entsprechend der Reihenfolge der jeweiligen Auswahlliste Anspruch auf Umschulung und - nach erfolgreicher Schulung - auf entsprechende Beschäftigung (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1983 - 4 AZR 200/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sie hat die tatsächliche Vermutung der Richtigkeit für sich (BAG Urteil vom 28. September 1983 - 4 AZR 200/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Es handelt sich ferner nicht um betriebliche Normen, weil die Protokollnotiz Nr. 2 nur Einzelfälle betrifft (vgl. BAG Urteil vom 28. September 1983 - 4 AZR 200/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • OLG Oldenburg, 13.06.2007 - 4 U 65/00

    Eigentum und Gefahrübergang bei Ausgangsstoffen zur Gewinnung von Kernenergie;

    Es reicht aus, wenn der Kläger entsprechende Rechte, die gegebenenfalls einen Interventionsgrund ergäben, für sich in Anspruch nimmt und hinreichend konkretisiert (im Ergebnis ebenso BAGE 43, 312, 316f (das eine unbegründete Hauptinterventionsklage als zulässig angesehen hat).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92

    Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt

    Eine Klage nach § 258 ZPO kann nicht erhoben werden, weil Gehaltsansprüche keine wiederkehrenden Leistungen i. S. dieser Vorschrift sind (vgl. Senatsurteil vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Außenhandel).
  • BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86

    Konkurs - Versorgungsanspruch - Versorgungszusage - GemeinschuldnerBetriebsrente

    a) Zu Recht hat das Berufungsgericht die Auffassung vertreten, weder der schriftlichen Vereinbarung vom 31. August 1981 noch der Ausgleichsquittung des Erblassers vom 6. Mai 1983 sei mit der erforderlichen Eindeutigkeit zu entnehmen, daß auch Versorgungsansprüche durch die Abfindung abgegolten sein sollten (vgl. hierzu BAG Urteil vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 43, 312 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB).
  • LAG Hessen, 14.06.2013 - 14 Sa 1367/12

    Eingruppierung - Darlegungslast; Eingruppierung - Darlegungslast

    Der erforderliche Gegenwartsbezug wird dadurch hergestellt, dass die Klägerin die Erfüllung konkreter Vergütungsansprüche aus einem in der Vergangenheit liegenden Zeitraum und damit einen gegenwärtigen rechtlichen Vorteil anstrebt (BAG 27.01.2011 - 6 AZR 578/09 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge).

    (vgl. zu dieser Konstellation BAG 27.01.2011 - 6 AZR 578/09 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Versorgungsbetriebe) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.08.2012 - 25 Sa 331/12

    Vertragliches Rückkehrrecht zum Land Berlin nach Schließung einer

    Tariffähige Koalitionen können Koalitionsverträge zu Gunsten Dritter schließen (BAG 16.02.2000 - 4 AZR 14/99 - EzA § 4 TVG Seeschifffahrt Nr. 1, zu II 3 b der Gründe ; 05.11.1997 - 4 AZR 872/95 - AP Nr. 29 zu § 1 TVG = EzA § 1 TVG Nr. 41, zu II 1.2 der Gründe; 28.07.1988 - 6 AZR 349/87 - BAGE 59, 177, 185; 28.09.1983 - 4 AZR 200/83 - BAGE 43, 312, 320; Däubler/Reim, TVG, 2. Aufl. 2006, § 1 TVG Rn 23).
  • BAG, 08.02.1995 - 4 AZR 958/93

    Begriff der Aufnahme(Beobachtungs-)gruppe

    Vom Wortsinn kann eine Gruppe auch aus zwei Menschen bestehen (Urteil des Senats vom 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Kirchen).
  • LAG Düsseldorf, 19.05.2004 - 12 Sa 191/04

    Eingruppierung eines Systemtechnikers in der Flugsicherung

    Die Kammer kann in diesem Zusammenhang offen lassen, ob die Einholung einer Auskunft der Tarifvertragsparteien veranlasst war, denn die übereinstimmenden subjektiven Vorstellungen der Tarifvertragsparteien können nur dann bei der Tarifvertragsauslegung berücksichtigt werden, wenn sich für sie Anhaltspunkte im Tarifwortlaut oder Tarifzusammenhang ergeben (BAG, Urteil vom 23.02.1994, 4 AZR 224/93 AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Kirchen, Urteil vom 19.11.1996, 9 AZR 712/95, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge Krankenanstalten).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - 25 Sa 1955/10

    Eingruppierung eines Rettungsassistenten - Arbeitsvertragsrichtlinien des

  • LAG Hamburg, 30.11.1993 - 2 Sa 35/93

    Eingruppierung; Vergütungsgruppe; Vergütungsanspruch; Feststellungsklage;

  • BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 28/91

    Anwendung von staatlichen Lehrerrichtlinien auf eine im kirchlichen Dienst tätige

  • BAG, 18.04.1984 - 4 AZR 145/82
  • BAG, 18.04.1984 - 4 AZR 296/82
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