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   BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80   

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BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80 (https://dejure.org/1983,526)
BAG, Entscheidung vom 08.06.1983 - 5 AZR 632/80 (https://dejure.org/1983,526)
BAG, Entscheidung vom 08. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 (https://dejure.org/1983,526)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung trotz Nichtbeachtung tariflicher Ausschlussfristen - Verwendung des Konkursausfallgeldes für rückständige Vergütungen der Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 43, 71
  • NJW 1984, 510
  • ZIP 1983, 1374
  • BB 1984, 723
  • DB 1984, 138
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 08.08.1979 - 5 AZR 660/77

    Ansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Ablauf einer tariflichen

    Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80
    Das folgt aus §§ 404, 412 BGB (BAG Urteil vom 19. November 1968 - 1 AZR 213/68 - AP Nr. 40 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - AP Nr. 52 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 1 der Gründe; zuletzt BAG Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

    Dem Senat erscheint es daher zweifelhaft, ob tarifliche Ausschlußfristen anzuwenden sind in Fällen, in denen die Lohnzahlung ganz oder teilweise gegenüber allen oder einem Kreis von Arbeitnehmern wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Arbeitgebers unterbleibt (insoweit noch ohne Bedenken das Urteil des Senats vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).

    Sie brauchten nicht nochmals geltend gemacht zu werden; der Zweck der Ausschlußklausel war bereits erreicht (vgl. BAG Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, mit zustimmender Anmerkung von Uhlenbruck; ferner BAG Urteil vom 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 - AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, auch zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt).

  • BGH, 27.04.1978 - VII ZR 219/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Drittschuldnererklärung

    Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80
    Das Stundungsgesuch wird dabei allgemein als ein "in anderer Weise" im Sinne des § 208 BGB zum Ausdruck gebrachtes tatsächliches Eingeständnis der Schuld erachtet (BGH NJW 1978, 1914 [BGH 27.04.1978 - VII ZR 219/77]; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 208 Rz 8; Palandt/Heinrichs, aaO, § 208 Anm. 2).

    Abweichend von § 205 BGB begann nach dem Ende der Stundungszeit die Verjährung daher neu zu laufen (vgl. BGH NJW 1978, 1914, 1915 [BGH 27.04.1978 - VII ZR 219/77]; Palandt/Heinrichs, aaO, § 202 Anm. 2 a; Erman/Hefermehl, BGB, 7. Aufl., § 202 Rz 6).

  • BAG, 22.09.1982 - 5 AZR 421/80

    Abfindungsanspruch

    Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80
    Ausschlußfristen können ihren Zweck unter normalen wirtschaftlichen und betrieblichen Verhältnissen entfalten; beim Zusammenbruch eines Arbeitgebers wird ihr Eingreifen in jeder Richtung fragwürdig (vgl. dazu im Ansatz schon das Urteil vom 22. September 1982 - 5 AZR 421/80 - AP Nr. 42 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 20.10.1982 - 5 AZR 110/82

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80
    Sie brauchten nicht nochmals geltend gemacht zu werden; der Zweck der Ausschlußklausel war bereits erreicht (vgl. BAG Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, mit zustimmender Anmerkung von Uhlenbruck; ferner BAG Urteil vom 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 - AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, auch zum Abdruck in der Entscheidungssammlung bestimmt).
  • BGH, 24.01.1972 - VII ZR 171/70

    Anerkenntnis durch Aufrechnung?; ferner: Verjährung von Vergütungsanspruch bei

    Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80
    Für ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis im Sinne des § 208 BGB genügt ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich ergibt, daß dem Schuldner das Bestehen der Schuld bewußt ist, so daß der Gläubiger darauf vertrauen kann, daß der Schuldner sich nicht auf den Ablauf der Verjährung berufen werde (BGHZ 58, 103, 104 = NJW 1972, 525; BGH WPM 1978, 632, 633; Feldmann in MünchKomm BGB, § 208 Rz 4; Palandt/Heinrichs, aaO, § 208 Anm. 1).
  • BGH, 26.03.1974 - VI ZR 217/72

    Einrede der Verjährung - Verzicht - Bestimmte Frist

    Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80
    Die Verjährung wird nicht durch den gesetzlichen Übergang der Forderungen auf die Klägerin berührt (RGZ 124, 111, 114; VersR 1974, 862, 863; Palandt/Heinrichs, BGB, 42. Aufl., § 404 Anm. 2 a).
  • BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 208/70

    Einwand der Arglist - Tarifliche Ausschlußfristen - Klageerhebung

    Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht die Anwendung einer Ausschlußklausel unter dem Grundgedanken des § 242 BGB (BAG 14, 140, 145 = AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG; BAG Urteil vom 3. Dezember 1970 - 5 AZR 208/70 - AP Nr. 46 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; vgl. auch Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 405).
  • BAG, 24.05.1973 - 5 AZR 21/73

    Ausschlußfristen - Lohnfortzahlungsanspruch - Tarifliche Ausschlußfristen -

    Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80
    Das folgt aus §§ 404, 412 BGB (BAG Urteil vom 19. November 1968 - 1 AZR 213/68 - AP Nr. 40 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - AP Nr. 52 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 1 der Gründe; zuletzt BAG Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 19.11.1968 - 1 AZR 213/68

    Schadenersatz - Unerlaubte Handlung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80
    Das folgt aus §§ 404, 412 BGB (BAG Urteil vom 19. November 1968 - 1 AZR 213/68 - AP Nr. 40 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 24. Mai 1973 - 5 AZR 21/73 - AP Nr. 52 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 1 der Gründe; zuletzt BAG Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 27.03.1963 - 4 AZR 72/62

    Schriftform - Betriebsvereinbarung - Verweisen auf geltenden Tarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht die Anwendung einer Ausschlußklausel unter dem Grundgedanken des § 242 BGB (BAG 14, 140, 145 = AP Nr. 9 zu § 59 BetrVG; BAG Urteil vom 3. Dezember 1970 - 5 AZR 208/70 - AP Nr. 46 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; vgl. auch Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 405).
  • RG, 08.04.1929 - VI 635/28

    Wann beginnt die Verjährung von Schadensersatzansprüchen, die sich auf das

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    So soll insbesondere im Fall noch ausstehender nicht erkennbarer Entgeltansprüche der Arbeitgeber in der tariflich bestimmten Frist erfahren, ob und in welchem Umfang der Arbeitnehmer noch Forderungen erhebt (BAG 8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - zu 2 b der Gründe, BAGE 43, 71) .
  • BAG, 19.03.2019 - 9 AZR 881/16

    Urlaubsabgeltung - Neubeginn der Verjährung

    (1) Als Anerkenntnis iSv. § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB, der als Schutzvorschrift zugunsten des Gläubigers (BGH 8. Januar 2013 - VIII ZR 344/12 - Rn. 7) den Neubeginn der Verjährungsfrist auslöst, kommt jedes - auch rein tatsächliches (vgl. zu § 208 BGB aF BAG 8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - zu 3 c aa der Gründe, BAGE 43, 71)  - Verhalten des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer in Betracht, das darauf schließen lässt, der Arbeitgeber sei sich des Bestehens einer schuldrechtlichen Forderung bewusst (vgl. zu § 208 BGB aF BAG 18. März 1997 - 9 AZR 130/96 - zu I 3 der Gründe) .

    Vielmehr reicht es aus, dass der Schuldner auf irgendeine Weise dem Gläubiger gegenüber schlüssig zum Ausdruck bringt, dass er den Anspruch anerkennt (vgl. zu § 208 BGB aF BAG 8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - zu 3 c aa der Gründe, BAGE 43, 71 ["tatsächliches Eingeständnis der Schuld"]) .

  • BAG, 14.12.2005 - 10 AZR 70/05

    Tarifliche Ausschlussfristen - Kündigungsschutzklage

    So kann bei dem Arbeitgeber, der aus wirtschaftlichen Gründen die Entgeltzahlung an alle Arbeitnehmer einstellt, kein Zweifel darüber aufkommen, ob und welche Ansprüche seitens der Arbeitnehmer noch offen stehen, allerdings nur, "soweit nicht von ihren tatsächlichen Voraussetzungen her offene Ansprüche wie etwa Mehrarbeitsvergütungen in Frage stehen"; es spricht "viel dafür, daß die vorgeschriebene Geltendmachung auf die Verhältnisse im normalen Geschehensablauf ausgerichtet ist" (BAG 8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - BAGE 43, 71, 76).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.09.2009 - L 1 AL 88/07

    Höhe des Insolvenzgeldes - Arbeitsentgeltanspruch - Anspruchsübergang auf BA -

    Dies wäre nämlich dann der Fall, wenn der Arbeitgeber durch sein Verhalten zum Ausdruck gebracht hat, sich nicht auf die Ausschlussfrist zu berufen (vgl. BAG, Urteil vom 08.06.1983 - 5 AZR 632/80 - BAGE 43, 71).

    Sie verfolgen den Zweck, im Zusammenhang mit der Erhebung von Ansprüchen der Arbeitsvertragsparteien eine möglichst große Sicherheit und schnellstmögliche Klarheit zu schaffen (BAG, Urteil vom 08.06.1983 - 5 AZR 632/80 -, BAGE 43, 71; Landesarbeitsgericht [LAG] Hamm, Urteil vom 10.10.2007 - 2 Sa 429/07 -, Juris).

    Ausschlussfristen können ihren Zweck unter normalen wirtschaftlichen und betrieblichen Verhältnissen entfalten; beim Zusammenbruch eines Arbeitgebers wird ihr Eingreifen in jeder Richtung fragwürdig (vgl. BAG, Urteil vom 08.06.1983 - 5 AZR 632/80 -, BAGE 43, 71; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.01.2001 - 5 Sa 380/00 -, Juris).

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 373/90

    Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten

    Mit ihr wird das Ziel verfolgt, innerhalb einer für die Parteien des Arbeitsverhältnisses überschaubaren Zeit über die vorhandenen, in Streit stehenden Ansprüche Klarheit zu erzielen (Ziel der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit; vgl. BAGE 20, 30, 35 [BAG 10.08.1967 - 3 AZR 221/66] = AP Nr. 37 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 26. April 1978 - 5 AZR 62/77 - AP Nr. 64 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAGE 43, 71 = AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; BAG Urteil vom 23. August 1990 - 6 AZR 554/88 EzA § 4 TVG Ausschlußfristen Nr. 86 = NZA 1991, 68).
  • LAG Düsseldorf, 14.03.2018 - 7 Sa 464/17

    Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist durch eine gegen eine Versetzung

    Hierüber kann bei dem Arbeitgeber, jedenfalls soweit nicht von ihren tatsächlichen Voraussetzungen her offene Ansprüche wie etwa Mehrarbeitsvergütungen in Frage stehen, kein Zweifel aufkommen (vgl. BAG, Urteil vom 08.06.1983, 5 AZR 632/80, zitiert nach juris).
  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von

    In diesem Sinne haben sich auch Blumensaat/Sperner/Unkelbach/Weimer (Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe, 4. Aufl., § 16 Anm. 7) und Gagel (Anm. zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) geäußert.

    Der Schuldner soll erfahren, ob und in welchem Umfang der Gläubiger noch Forderungen erhebt (vgl. BAG Urteil vom 8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 2 b der Gründe - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • LAG Hessen, 11.07.2005 - 7 Sa 622/04

    Keine Anwendung tarifvertraglicher Ausschlussfristen bei Einstellung der

    Tarifliche Ausschlussfristen sind in Fällen, in denen ein Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen die Lohn- und Gehaltszahlungen an seine Arbeitnehmer einstellt, nicht anzuwenden (im Anschluss an LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.02.2001 - 5 Sa 380/00; BAG Urteil vom 08.06.1983 - 5 AZR 632/80).

    Diese Feststellungen hat das Bundesarbeitsgericht bereits in seinem Urteil vom 08. Juni 1983 (AZR 632/80 - BAGE 43, 71-79) getroffen, wenn es auch in jener Entscheidung nicht darauf ankam.

  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 130/96

    Unterbrechung der Verjährung; Rechtsmißbrauch

    In ihm liegt dann ein Anerkenntnis "in anderer Weise", wenn der Schuldner sein Bewußtsein vom Bestehen der Schuld ausdrückt (BAGE 43, 71 = AP Nr. 78 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01

    Komplementärhaftung - Ausschlußfristen und Verjährung im Konkurs

    cc) Es kann dahinstehen, ob die streitgegenständlichen Forderungen - zumindest in Höhe der Bezüge für November 1982 - tatsächlich verfallen waren, oder ob mit dem Landesarbeitsgericht und dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts (8. Juni 1983 - 5 AZR 632/80 - BAGE 43, 71) davon auszugehen ist, daß tarifliche Ausschlußfristen generell nicht mehr greifen, wenn ein Betrieb aus wirtschaftlichen Gründen die Lohn- und Gehaltszahlungen an seine Arbeitnehmer einstellt.
  • BAG, 10.08.1994 - 10 AZR 937/93

    Ausschlußfrist - Abfindung - § 613a BGB

  • LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 466/01

    Geltendmachung von zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch nicht

  • LAG Köln, 17.03.2004 - 3 Sa 1288/03

    Anspruchsübergang, Ausschlussfrist, Verfallklausel, Anerkenntnis,

  • BAG, 18.02.1992 - 9 AZR 611/90

    Verhältnis von Musterprozeßvereinbarung und tariflicher Ausschlußfrist

  • BAG, 26.06.1985 - 7 AZR 150/83
  • BAG, 23.08.1990 - 6 AZR 554/88

    Tarifliche Ausschlußfrist - Erkennbarkeit eines Anspruchs

  • BAG, 19.02.2002 - 1 AZR 342/01

    Tarifvertragliche Ausschlußfrist - MTV Eisen-, Metall- und

  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85

    Ausschlussfrist: gerichtliche Geltendmachung einer Forderung

  • LAG Hessen, 18.01.2011 - 15 Sa 1214/09

    Auslegung einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel - Vergütungsansprüche

  • LAG Hamm, 11.09.1989 - 19 (9) Sa 637/89

    Vergütungsanspruch; Lohnanspruch; Arbeitsverhältnis; Verfall; Verfallfrist;

  • BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 439/87

    Rechtzeitige Geltendmachung von Verzugslohnansprüchen -

  • LAG Hamburg, 11.01.2011 - 4 Sa 62/10

    Haftung für Ansprüche auf Arbeitsentgelt durch Betriebsübernehmerin - Gewährung

  • LAG Hamm, 22.10.1998 - 17 Sa 1184/98

    Haftung der vormalig persönlich haftenden Gesellschafter einer in Konkurs

  • LAG Niedersachsen, 16.03.2001 - 10 Sa 1224/00

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Arbeitsfreistellungen zum Ausgleich eines

  • BAG, 10.11.1992 - 1 AZR 293/90

    Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf den übertariflichen Lohnbestandteil -

  • LAG Hamm, 15.04.2010 - 16 Sa 259/09

    Streitlosstellung von Entgeltansprüchen durch Lohnsteuerbescheinigung;

  • BAG, 19.02.2002 - 1 AZR 344/01

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Kürzung des Arbeitseinkommens aufgrund einer

  • BAG, 19.02.2002 - 1 AZR 343/01

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Kürzung des Arbeitseinkommens aufgrund einer

  • BAG, 10.10.1984 - 5 AZR 557/81
  • LG Magdeburg, 24.08.2010 - 11 O 1931/09

    Kommunaler Schadensausgleich: Unangemessene Benachteiligung eines ausgeschiedenen

  • BAG, 19.02.2002 - 1 AZR 345/01

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Kürzung des Arbeitseinkommens aufgrund einer

  • BAG, 24.03.1999 - 10 AZR 181/98
  • BAG, 09.07.1987 - 2 AZR 498/86
  • BAG, 22.01.1987 - 2 AZR 98/86

    Wahrung der tariflichen Ausschlußfrist bei Schliessung eines außergerichtlichem

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.07.1989 - 1 Sa 12/89

    Anspruch auf die Gewährung von Konkursausfallgeld; Voraussetzungen eines

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