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BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 204/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Krankheit - Lohnfortzahlung
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 11.11.1980 - 4 Ca 1365/80
- ArbG Düsseldorf, 11.11.1980 - 4 Ca 1365/80
- LAG Düsseldorf, 10.03.1981 - 23 Sa 1602/80
- BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 204/81
Papierfundstellen
- BAGE 44, 234
- NJW 1985, 695
- MDR 1984, 345
- BB 1984, 405
- JR 1985, 352
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 30.08.1973 - 5 AZR 202/73
Lohnfortzahlung - Wiederholte Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 204/81
Der Zeitraum von zwölf Monaten, innerhalb dessen ein Arbeiter wegen derselben Krank heit nur Lohnfortzahlung bis zur Dauer von sechs Wochen beanspruchen kann (§ 1 Abs. 1 Satz 2 LohnFG), ist vom Eintritt der ersten krankheitsbedingten Arbeitsun fähigkeit an zu berechnen (Bestätigung von BAG 25, 264 = AP Nr. 33 zu § 1 LohnFG).Erst nach Ablauf von zwölf Monaten kann ein neuer Lohnfortzahlungsanspruch entstehen (vgl. BAG 25, 264, 266 = AP Nr. 33 zu § 1 LohnFG, Bl. 1 R).
Soll es auf einen zurückliegen den Zeitraum ankommen, bringt das Gesetz - wie § 1 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz zeigt - dies durch Verwendung der Vergangenheitsform deutlich zum Ausdruck (vgl. im einzel nen BAG 25, 264, 266 f. = AP Nr. 33 zu § 1 LohnFG).
- BAG, 06.10.1976 - 5 AZR 500/75
Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung, Fortsetzungszusammenhang bei mehrfacher …
Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 204/81
Der Fortsetzungszusammenhang zwischen der früheren und der erneuten Erkrankung ist in solchen Fällen unterbrochen (vgl. Urteil des Senats vom 6. Oktober 1976 - 5 AZR 500/75- AP Nr. 41 zu § 1 LohnFG, Bl. 2).
- BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 514/06
Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung
Nach Ablauf von zwölf Monaten fällt die Sperre weg und beginnt ein neuer Anspruch (BAG 9. November 1983 - 5 AZR 204/81 - BAGE 44, 234, 240).Abzustellen ist darauf, wann der Arbeitnehmer nach Ablauf der Sperrfrist erneut wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig geworden ist (BAG 9. November 1983 - 5 AZR 204/81 - BAGE 44, 234, 241).
- BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 510/86
Anspruch der Betriebskrankenkasse gegen den Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung aus …
Die Zwölfmonatsfrist des § 1 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz LohnFG ist vom Eintritt der ersten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit an zu berechnen (Bestätigung von BAGE 25, 264 = AP Nr. 33 zu § 1 LohnFG; BAGE 44, 234 = AP Nr. 56 zu § 1 LohnFG).Die Zwölfmonatsfrist ist vom Eintritt der ersten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit an zu berechnen (BAGE 25, 264 = AP Nr. 33 zu § 1 LohnFG; mit näherer Begründung bestätigt durch BAGE 44, 234, 239 ff. = AP Nr. 56 zu § 1 LohnFG, zu 3 der Gründe).
Die erneute Erkrankung liegt aüßerhalb des Fortsetzungszusammenhangs, für sie ist der Lohn fortzuzahlen wie für eine "normale" Krankheit (vgl. BAGE 44, 234, 236 f. = AP Nr. 56 zu § 1 LohnFG, zu 1 der Gründe, m.w.N.).