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   BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 204/81   

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https://dejure.org/1983,1709
BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 204/81 (https://dejure.org/1983,1709)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1983 - 5 AZR 204/81 (https://dejure.org/1983,1709)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1983 - 5 AZR 204/81 (https://dejure.org/1983,1709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 234
  • NJW 1985, 695
  • MDR 1984, 345
  • BB 1984, 405
  • JR 1985, 352
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.08.1973 - 5 AZR 202/73

    Lohnfortzahlung - Wiederholte Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 204/81
    Der Zeitraum von zwölf Monaten, innerhalb dessen ein Arbeiter wegen derselben Krank heit nur Lohnfortzahlung bis zur Dauer von sechs Wochen beanspruchen kann (§ 1 Abs. 1 Satz 2 LohnFG), ist vom Eintritt der ersten krankheitsbedingten Arbeitsun fähigkeit an zu berechnen (Bestätigung von BAG 25, 264 = AP Nr. 33 zu § 1 LohnFG).

    Erst nach Ablauf von zwölf Monaten kann ein neuer Lohnfortzahlungsanspruch entstehen (vgl. BAG 25, 264, 266 = AP Nr. 33 zu § 1 LohnFG, Bl. 1 R).

    Soll es auf einen zurückliegen den Zeitraum ankommen, bringt das Gesetz - wie § 1 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz zeigt - dies durch Verwendung der Vergangenheitsform deutlich zum Ausdruck (vgl. im einzel nen BAG 25, 264, 266 f. = AP Nr. 33 zu § 1 LohnFG).

  • BAG, 06.10.1976 - 5 AZR 500/75

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung, Fortsetzungszusammenhang bei mehrfacher

    Auszug aus BAG, 09.11.1983 - 5 AZR 204/81
    Der Fortsetzungszusammenhang zwischen der früheren und der erneuten Erkrankung ist in solchen Fällen unterbrochen (vgl. Urteil des Senats vom 6. Oktober 1976 - 5 AZR 500/75- AP Nr. 41 zu § 1 LohnFG, Bl. 2).
  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 514/06

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Nach Ablauf von zwölf Monaten fällt die Sperre weg und beginnt ein neuer Anspruch (BAG 9. November 1983 - 5 AZR 204/81 - BAGE 44, 234, 240).

    Abzustellen ist darauf, wann der Arbeitnehmer nach Ablauf der Sperrfrist erneut wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig geworden ist (BAG 9. November 1983 - 5 AZR 204/81 - BAGE 44, 234, 241).

  • BAG, 16.12.1987 - 5 AZR 510/86

    Anspruch der Betriebskrankenkasse gegen den Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung aus

    Die Zwölfmonatsfrist des § 1 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz LohnFG ist vom Eintritt der ersten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit an zu berechnen (Bestätigung von BAGE 25, 264 = AP Nr. 33 zu § 1 LohnFG; BAGE 44, 234 = AP Nr. 56 zu § 1 LohnFG).

    Die Zwölfmonatsfrist ist vom Eintritt der ersten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit an zu berechnen (BAGE 25, 264 = AP Nr. 33 zu § 1 LohnFG; mit näherer Begründung bestätigt durch BAGE 44, 234, 239 ff. = AP Nr. 56 zu § 1 LohnFG, zu 3 der Gründe).

    Die erneute Erkrankung liegt aüßerhalb des Fortsetzungszusammenhangs, für sie ist der Lohn fortzuzahlen wie für eine "normale" Krankheit (vgl. BAGE 44, 234, 236 f. = AP Nr. 56 zu § 1 LohnFG, zu 1 der Gründe, m.w.N.).

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