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   BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80   

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https://dejure.org/1983,449
BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80 (https://dejure.org/1983,449)
BAG, Entscheidung vom 01.12.1983 - 6 AZR 299/80 (https://dejure.org/1983,449)
BAG, Entscheidung vom 01. Dezember 1983 - 6 AZR 299/80 (https://dejure.org/1983,449)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 278
  • NZA 1984, 194
  • BB 1984, 1299
  • DB 1984, 1150
  • JR 1985, 440
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.01.1979 - 6 AZR 647/77

    Fristlose Kündigung - Kündigungsschutzprozeß - Verzugszeit - Nachzuzahlendes

    Auszug aus BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80
    9. Januar 1979 - 6 AZR 647/77 - (AP Nr. 4 zu 9 1 EUrüG) fest, daß ein Arbeitnehmer sich bis zurr.

    c) Soweit der Senat in der Entscheidung vom 9. Januar 1979 (- 6 AZR 647/77 -, AP Nr. 4 zu § 1 BUrlG) die Auffassung vertreten hat, ein Arbeitnehmer brauche sich bis zum Abschluß des Kündigungsschutzverfahrens nicht darum zu bemühen, Urlaubsfrei zeit zu erhalten, und mit dieser Begründung den Weiterbestand eines Urlaubsanspruchs angenommen hat, hält der erkennende Senat daran nicht fest.

  • BAG, 13.02.1979 - 6 AZR 1108/77

    Urlaubsanspruch - Ablauf des Kalenderjahres - Alljährliche Inanspruchnahme des

    Auszug aus BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80
    Soweit der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 13. Februar 1979 (- 6 AZR 1108/77 -, AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG Abgeltung) die Auffassung vertreten hat, daß durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zugleich der Urlaubsanspruch geltend gemacht sei, entspricht dies weder dem Inhalt dieser Entscheidung, noch der vom Kläger weiter genannten Urteile des Bundesarbeitsgerichts (vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - und vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 -, AP Nr. 56 und 59 zu § 4 TVG- Ausschlußfristen).

    Dies hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 13. Februar 1979 (aaO) aus drücklich auch auf Urlaubsabgeltungsansprüche bezogen.

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80
    Der Senat hat bereits mehrfach dargelegt, daß Urlaubsansprüche nach dem Bundesurlaubsgesetz grundsätzlich mit dem Ende des Urlaubsjahres entfallen, wenn nicht ein besonderer Übertra gungsgrund vorliegt (vgl. zuletzt Urteil vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

    Auszug aus BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80
    Der erkennende Senat hat vielmehr in Überein- Stimmung und im Anschluß an diese Urteile sowie die Entscheidung des Vierten Senats, BAG 14, 156, ausgeführt, eine Kündigungsschutzklage wahre zugleich eine allgemeine tarifliche Ausschlußfrist, die einfache oder schriftliche Geltendmachung verlangt, hinsichtlich solcher Ansprüche des Arbeitnehmers, die vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesse abhängen.
  • BAG, 16.06.1976 - 5 AZR 224/75

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80
    Soweit der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 13. Februar 1979 (- 6 AZR 1108/77 -, AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG Abgeltung) die Auffassung vertreten hat, daß durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zugleich der Urlaubsanspruch geltend gemacht sei, entspricht dies weder dem Inhalt dieser Entscheidung, noch der vom Kläger weiter genannten Urteile des Bundesarbeitsgerichts (vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - und vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 -, AP Nr. 56 und 59 zu § 4 TVG- Ausschlußfristen).
  • BAG, 26.03.1977 - 5 AZR 51/76

    Ausschlußfristen - Geltendmachung von Ansprüchen - Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 01.12.1983 - 6 AZR 299/80
    Soweit der Kläger unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 13. Februar 1979 (- 6 AZR 1108/77 -, AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG Abgeltung) die Auffassung vertreten hat, daß durch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zugleich der Urlaubsanspruch geltend gemacht sei, entspricht dies weder dem Inhalt dieser Entscheidung, noch der vom Kläger weiter genannten Urteile des Bundesarbeitsgerichts (vom 16. Juni 1976 - 5 AZR 224/75 - und vom 26. März 1977 - 5 AZR 51/76 -, AP Nr. 56 und 59 zu § 4 TVG- Ausschlußfristen).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Bereits im Urteil vom 13. Mai 1982 (aa0) hat der erkennende Senat darauf hingewiesen, daß der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz ein durch dieses Gesetz bedingter Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber von den nach dem Arbeitsverhältnis entstehenden Arbeitspflichten ist (vgl. ebenso zuletzt die Senatsentscheidung vom 1. Dezember 1983 - 6 AZR 299/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 470/01

    Tarifliche Urlaubsberechnung

    Danach ist Urlaub die Zeit, an denen der Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen ist (BAG 1. Dezember 1983 - 6 AZR 299/80 - BAGE 44, 278 und seitdem ständig).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

    So hat der Sechste Senat in seiner Entscheidung vom 1. Dezember 1983 (- 6 AZR 299/80 - BAGE 44, 278) eine wirksame Geltendmachung von Urlaubsansprüchen für spätere Jahre durch eine Kündigungsschutzklage allein schon deshalb verneint, weil der Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Klageerhebung noch nicht entstanden war.
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