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   BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83   

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BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83 (https://dejure.org/1983,807)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1983 - 6 AZR 60/83 (https://dejure.org/1983,807)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1983 - 6 AZR 60/83 (https://dejure.org/1983,807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 355
  • NJW 1984, 2598
  • NZA 1984, 44
  • BB 1984, 1364
  • DB 1984, 1101
  • JR 1985, 308
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 16.01.1979 - 6 AZR 153/77

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden - Begründung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83
    Über den auf § 78 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BetrVG gestützten Antrag des Arbeitgebers ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteilsverfahren zu entscheiden (vgl. BAG 28, 8; 32, 285; Beschluß vom 23. März 1976 - 1 ABR 7/76 -, AP Nr. 3 zu § 78 a BetrVG 1972; Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 -, AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972 m.w.N.).

    Zwar enthält § 78 a Abs. 4 BetrVG eine Formulierung, die an die des § 626 Abs. 1 BGB als Tatbestand für eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund angelehnt ist, wenngleich sie ihr nicht voll entspricht (vgl. BAG Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 -, AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972, zu 2.a) der Gründe).

    Sonst könne er weit über die Frist des § 15 Abs. 4 BBiG den in Ausbildung befindlichen Amtsträger durch den Hinweis auf § 78 a Abs. 4 BetrVG "in Schach halten" (Reuter, Anm. zum Urteil des BAG vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 -, SAE 1979, 283 f.).

  • BAG, 10.05.1973 - 2 AZR 328/72

    Berufsausbildungsverhältnis - Fristlose Kündigung - Zweckbestimmung des Vertrages

    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83
    Im übrigen widerspricht sich nicht, wenn die Wirksamkeit einer Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses aus wichtigem Grund wegen der Kürze der noch verbleibenden Ausbildungszeit verneint wird, gleichwohl aber später die unbefristete Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber nach Beendigung der Ausbildung unzumutbar ist (vgl. GK-Thiele, aa0, Rz 43; Dietz/Richardi, aa0, Rz 29; Reinecke, DB 1981, 894; vgl. auch BAG Urteil vom 10. Mai 1973 - 2 AZR 328/72 -, AP Nr. 3 zu § 15 BBiG).
  • BAG, 07.10.1971 - 5 AZR 265/71

    Abschlußprüfung - Prüfungsende

    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83
    Die Abschlußprüfung i.S. von § 14 Abs. 2 BBiG ist erst bestanden, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt worden ist (BAG vom 15. Januar 1980, aa0; vgl. auch Urteil vom 7. Oktober 1971 - 5 AZR 265/71 -, AP Nr. 1 zu § 14 BBiG).
  • BAG, 23.03.1976 - 1 ABR 7/76

    Antrag des Arbeitgebers - Arbeitsverhältnis eines Auszubildenden - Feststellung

    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83
    Über den auf § 78 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BetrVG gestützten Antrag des Arbeitgebers ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteilsverfahren zu entscheiden (vgl. BAG 28, 8; 32, 285; Beschluß vom 23. März 1976 - 1 ABR 7/76 -, AP Nr. 3 zu § 78 a BetrVG 1972; Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 -, AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972 m.w.N.).
  • BAG, 15.01.1980 - 6 AZR 621/78

    Weiterbeschäftigungsverlangen - Beendigung des Ausbildungsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83
    Das Weiterbeschäftigungsverlangen ging der Klägerin auch innerhalb der Dreimonatsfrist des § 78 a Abs. 2 Satz 1 BetrVG vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses zu, da auch, wenn entscheidender Zeitpunkt für die Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses nicht das vertraglich vorgesehene Ende, sondern das Bestehen der Abschlußprüfung ist (Urteil des Senats vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 -, AP Nr. 7 zu § 78 a BetrVG 1972), der Beklagte das Weiterbeschäftigungsverlangen fristgemäß erklärt hat.
  • BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75

    Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei

    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83
    Diese Voraussetzungen können, da es sich dabei um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs handelt, vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob die Unterordnung des festgestellten Sachverhalts Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen widerspricht und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände berücksichtigt und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen sind (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. z.B. BAG 24, 401, 407; BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 -, AP Nr. 68 zu § 626 BGB).
  • BGH, 29.09.1953 - 1 StR 367/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83
    Gegenstand der Täuschung i.S. von § 267 StGB ist eine im Rechtsverkehr erhebliche Tatsache, es reicht nicht aus, wenn der Getäuschte nur über interne Dinge seines eigenen Rechtskreises irren soll, die für seine äußeren Rechtsbeziehungen nicht unmittelbar maßgeblich sind (vgl. BGHSt 5, 151 [BGH 29.09.1953 - 1 StR 367/53]; Leipziger Komm.-Tröndle, 10. Aufl., § 267 StGB Rz 188; Dreher/Tröndle, StGB, 41. Aufl., § 267 Rz 30; außerdem Schönke/Schröder, StGB, 21. Aufl., § 267 Anm. 87 ff. jeweils m.w.N.).
  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83
    Diese Voraussetzungen können, da es sich dabei um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs handelt, vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob die Unterordnung des festgestellten Sachverhalts Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen widerspricht und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände berücksichtigt und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen sind (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. z.B. BAG 24, 401, 407; BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 -, AP Nr. 68 zu § 626 BGB).
  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines

    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83
    Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht aber davon abgesehen, aus der entsprechenden Anwendung von § 626 Abs. 2 BGB im Bereich des besonderen Kündigungsschutzes nach § 15 KSchG (vgl. BAG 26, 219; 27, 93 und 29, 270 = AP Nr. 1, 2 und 10 zu § 103 BetrVG 1972 m.w.N.; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 15 Rz 54 m.w.N.), auch eine entsprechende Anwendbarkeit dieser Vorschrift im Bereich des § 78 a BetrVG zu folgern (a.A. Barwasser, aa0, 2115).
  • BAG, 03.02.1976 - 1 ABR 59/75

    Ausbildungsverhältnis: Auflösungsverfahren nach § 78a BetrVG

    Auszug aus BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 60/83
    Über den auf § 78 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BetrVG gestützten Antrag des Arbeitgebers ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteilsverfahren zu entscheiden (vgl. BAG 28, 8; 32, 285; Beschluß vom 23. März 1976 - 1 ABR 7/76 -, AP Nr. 3 zu § 78 a BetrVG 1972; Urteil vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 -, AP Nr. 5 zu § 78 a BetrVG 1972 m.w.N.).
  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur prüfen, ob das Beschwerdegericht den unbestimmten Rechtsbegriff der Unzumutbarkeit verkannt hat, ob die Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen widerspricht und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände berücksichtigt und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen worden sind (vgl. z.B. BAGE 44, 355, 361 = AP Nr. 12 zu § 78a BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe, m.w.N.; BAG Beschluß vom 12. Juni 1986 - 6 ABR 39/85 - n.v., zu II 4b der Gründe).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 5.98

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Bestenauslese;

    Dieser kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Beschwerdegericht diesen Rechtsbegriff verkannt hat, ob die Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen widerspricht und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände berücksichtigt und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen worden sind (vgl. BAG, Entscheidungen vom 16. August 1995 - 7 ABR 52/94 - AP Nr. 25 zu § 78 a BetrVG 1972; vom 29. November 1989 - BAG 7 ABR 67/88 - BAGE 63, 319, 338; vom 15. Dezember 1983 - BAG 6 AZR 60/83 - BAGE 44, 355, 361).
  • BAG, 24.07.1991 - 7 ABR 68/90

    Jugendvertreter - Übernahme in befristetes Arbeitsverhältnis

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur prüfen, ob das Beschwerdegericht den unbestimmten Rechtsbegriff der Unzumutbarkeit verkannt hat, ob die Unterordnung des festgestellten Sachverhaltes unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen widerspricht und ob alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände berücksichtigt und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen worden sind (BAGE 44, 355, 361 = AP Nr. 12 zu § 78 a BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe, m. w. N.; BAGE 63, 319, 338 [BAG 29.11.1989 - 7 ABR 67/88] = AP Nr. 20 zu § 78 a BetrVG 1972, zu B II 3 b der Gründe).
  • BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 39/85
    Soweit die Rechtsbeschwerde gegen diese Rechtsprechung ein wendet, bei der Vorschrift des § 78 a BetrVG seien die gleichen Maßstäbe anzulegen wie bei einer betriebsbedingten außerordentlichen Kündigung, läßt sie unberücksichtigt, daß § 78 a BetrVG zwar dem Tatbestand des § 626 BGB angelehnt ist (vgl. BAG 44, 355), dem jedoch nicht voll entspricht.

    Wenn das Landesarbeitsgericht daraus schließt, daß der Antragstellerin unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung der Antragsgegner nicht zugemutet werden kann (§ 78 a Abs. 4 S. 1 BetrVG), so kann dies vom Rechtsbeschwerdegericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Tatsachengericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob die Unterordnung des festgestellten Sachverhalts Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen widerspricht und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände berücksichtigt und wiederspruchsfrei gegeneinander ab gewogen sind (vgl. BAG 44, 355).

  • BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 4.98

    Weiterbeschäftigung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bestenauslese,

    Dieser kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Beschwerdegericht diesen Rechtsbegriff verkannt hat, ob die Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter diesen Rechtsbegriff Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen widerspricht und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände berücksichtigt und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen worden sind (vgl. BAG, Entscheidungen vom 16. August 1995 - BAG 7 ABR 52/94 - AP Nr. 25 zu § 78 a BetrVG 1972; vom 29. November 1989 - BAG 7 ABR 67/88 - BAGE 63, 319, 338; vom 15. Dezember 1983 - BAG 6 AZR 60/83 - BAGE 44, 355, 361).
  • LAG Hamm, 15.12.2005 - 4 Sa 1328/05

    Umwandlung einer fristlosen in eine fristgemäße Kündigung; Fortsetzungsanspruch

    - Annahme von Schmiergeldern oder Bestechungsgeldern (LAG Berlin v. 16.05.1978, EzA § 626 n.F. BGB Nr. 62; LAG Köln v. 04.01.1984, DB 1984, 1101).
  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 8 A 103/16

    Auflösung; Arbeitsverhältnis; Abmahnung; Auszubildende ; Unzumutbarkeit;

    Diese Ausschlussfrist und auch die des § 22 Abs. 4 BBiG sind weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar (Faber, a. a. O. Rn. 67 m. w. N.; BAG, Urt. v. 15. Dezember 1983 - 6 AZR 60/83 -, juris Rn. 13 ff. zu der entsprechenden Vorschrift des § 78a BetrVG).
  • BAG, 05.04.1984 - 6 AZR 70/83

    Beschlußverfahren

    Im Anschluß an die Rechtsprechung des Ersten Senats (BAG 28, 8 sowie Beschluß vom 23. März 1976 - 1 ABR 7/76 AP Nr. 3 zu § 78 a BetrVG 1972) hat auch der erkennende Senat bisher die Auffassung vertreten, über die Anträge des Arbeitgebers nach § 78 a Abs. 4 BetrVG sei im Urteilsverfahren zu entscheiden (vgl. BAG 32, 285 sowie die Urteile vom 16. Januar 1979 - 6 AZR 153/77 - und vom 15. Januar 1980 - 6 AZR 621/78 -, AP Nr. 5 und 7 zu 5 78 a BetrVG 1972; zuletzt vom 15. Dezember 1983 - 6 AZR 60/83 -» zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Hamm, 18.04.1996 - 4 Sa 1668/95

    Kündigung: Kündigungsfrist bei außerordentlicher Kündigung

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  • LAG Hamm, 30.11.1995 - 4 Sa 634/95

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrages; Voraussetzungen und Folgen eines

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  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 32/84
  • LAG Sachsen, 30.01.1996 - 9 TaBV 19/95

    Auflösung eines nach § 78a Abs. 2 BetrVG begründeten Arbeitsverhältnisses;

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