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   BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81   

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BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81 (https://dejure.org/1984,733)
BAG, Entscheidung vom 29.02.1984 - 5 AZR 455/81 (https://dejure.org/1984,733)
BAG, Entscheidung vom 29. Februar 1984 - 5 AZR 455/81 (https://dejure.org/1984,733)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 165
  • NJW 1984, 2720 (Ls.)
  • MDR 1984, 785
  • NZA 1984, 33 (Ls.)
  • BB 1984, 1164
  • DB 1984, 1687
  • JR 1985, 396
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.01.1972 - 5 AZR 264/71

    Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit - Behebung der Krankheit - Krankenpflege

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist auch bei Anwendung des § 1 LohnFG auszugehen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG Urteil vom 5. April 1976 - 5 AZR 397/75 - AP Nr. 40 zu § 1 LohnFG; vgl. auch BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; BAG 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; Kaiser, LohnFG, § 1 Rz 21; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., § 1 LFZG Anm. III 1 a, S. C 111; Kehrmann/Pelikan, LohnFG, 2. Aufl., § 1 Rz 30).

    Zwar kann nach den Urteilen des Senats vom 14. Januar 1972 (5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG) und vom 5. April 1976 (5 AZR 397/75 - AP Nr. 40 zu § 1 LohnFG) eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Lohnfortzahlungsrechts auch dann vorliegen, wenn erst die zur Behebung der Krankheit notwendige Krankenpflege den Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung hindert.

  • BAG, 05.04.1976 - 5 AZR 397/75

    Krankheit - Durch Geburtsfehler verursachte gesundheitliche Störungen -

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist auch bei Anwendung des § 1 LohnFG auszugehen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG Urteil vom 5. April 1976 - 5 AZR 397/75 - AP Nr. 40 zu § 1 LohnFG; vgl. auch BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; BAG 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; Kaiser, LohnFG, § 1 Rz 21; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., § 1 LFZG Anm. III 1 a, S. C 111; Kehrmann/Pelikan, LohnFG, 2. Aufl., § 1 Rz 30).

    Zwar kann nach den Urteilen des Senats vom 14. Januar 1972 (5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG) und vom 5. April 1976 (5 AZR 397/75 - AP Nr. 40 zu § 1 LohnFG) eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Lohnfortzahlungsrechts auch dann vorliegen, wenn erst die zur Behebung der Krankheit notwendige Krankenpflege den Arbeitnehmer an der Arbeitsleistung hindert.

  • BAG, 17.05.1962 - 2 AZR 313/61

    Spruch eines Tarifschiedsgerichts - Auslegung einer Tarifbestimmung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Dagegen lag dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Mai 1962 (BAG 13, 137 = AP Nr. 36 zu § 1 ArbKrankhG) ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.

    Denn dann hätten sich die Tarifvertragsparteien jegliche tarifliche Regelung ersparen können (vgl. auch insoweit das bereits erwähnte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Mai 1962 - BAG 13, 137 = AP Nr. 36 zu § 1 ArbKrankhG, zu III a der Gründe; zur Auslegung des vergleichbaren Manteltarifvertrags für Arbeiter in der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 20. Oktober 1973 vgl. auch BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 1147/79 - AP Nr. 1 zu § 26 ArbGG 1979 - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 467/81
    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Mit diesem Inhalt unterscheidet sich diese tarifliche Regelung von den Tarifbestimmungen, die Gegenstand der ebenfalls heute entschiedenen Rechtsstreitigkeiten waren (vgl. Urteile des Senats in den Verfahren 5 AZR 92/82 und 5 AZR 467/81).
  • BSG, 16.12.1981 - GS 3/78

    Arbeitsunfähigkeit - Voraussetzung einer Ausfallzeit - Begriff der

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Der Versicherte, den eine Krankheit arbeitsunfähig macht, erhält nach Maßgabe des § 182 Abs. 1 Nr. 2 RVO Krankengeld (vgl. hierzu BSG, GS, Beschluß vom 16. Dezember 1981 - GS 3/78 und 4/78 - BSGE 53, 22, 26).
  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 92/82

    Anspruch auf Lohn für die Arbeitszeit, die aus Anlass eines Hörtestes bei einem

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Mit diesem Inhalt unterscheidet sich diese tarifliche Regelung von den Tarifbestimmungen, die Gegenstand der ebenfalls heute entschiedenen Rechtsstreitigkeiten waren (vgl. Urteile des Senats in den Verfahren 5 AZR 92/82 und 5 AZR 467/81).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1147/79

    Anspruch auf Zahlung des Arbeitsentgelts bei einer Schulung für ehrenamtliche

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Denn dann hätten sich die Tarifvertragsparteien jegliche tarifliche Regelung ersparen können (vgl. auch insoweit das bereits erwähnte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Mai 1962 - BAG 13, 137 = AP Nr. 36 zu § 1 ArbKrankhG, zu III a der Gründe; zur Auslegung des vergleichbaren Manteltarifvertrags für Arbeiter in der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden vom 20. Oktober 1973 vgl. auch BAG Urteil vom 25. August 1982 - 4 AZR 1147/79 - AP Nr. 1 zu § 26 ArbGG 1979 - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 25.06.1981 - 6 AZR 940/78

    Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter erst dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstande setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. BAG Urteil vom 25. Juni 1981 - 6 AZR 940/78 - AP Nr. 52 zu § 616 BGB, zu II 4 der Gründe; Kehrmann/Pelikan, aaO, § 1 Rz 31 und 32).
  • BAG, 01.06.1983 - 5 AZR 536/80

    Lohnfortzahlung bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist auch bei Anwendung des § 1 LohnFG auszugehen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG Urteil vom 5. April 1976 - 5 AZR 397/75 - AP Nr. 40 zu § 1 LohnFG; vgl. auch BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; BAG 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; Kaiser, LohnFG, § 1 Rz 21; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., § 1 LFZG Anm. III 1 a, S. C 111; Kehrmann/Pelikan, LohnFG, 2. Aufl., § 1 Rz 30).
  • BAG, 17.11.1960 - 2 AZR 97/59

    Pflichtmäßiges Ermessen - Kur - Erhaltung der Erwerbsfähigkeit - Handlungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81
    Von diesem medizinischen Begriff der Krankheit ist auch bei Anwendung des § 1 LohnFG auszugehen (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 5 AZR 536/80 - AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu I 2 der Gründe - auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; BAG Urteil vom 5. April 1976 - 5 AZR 397/75 - AP Nr. 40 zu § 1 LohnFG; vgl. auch BAG Urteil vom 14. Januar 1972 - 5 AZR 264/71 - AP Nr. 12 zu § 1 LohnFG; BAG 10, 183, 184 = AP Nr. 21 zu § 63 HGB, zu 2 a der Gründe; Kaiser, LohnFG, § 1 Rz 21; Schmatz/Fischwasser, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., § 1 LFZG Anm. III 1 a, S. C 111; Kehrmann/Pelikan, LohnFG, 2. Aufl., § 1 Rz 30).
  • BAG, 09.01.1985 - 5 AZR 415/82

    Bestrahlungsbehandlung - Bestrahlungstherapie - Ambulante Therapie - Erbkrankheit

    Zum Lohnausfall führten vielmehr die Wahl des Behandlungszeitpunktes und die große Entfernung zum Behandlungsort (vgl. hierzu das Urteil des Senats BAG 45, 165 = AP Nr. 52 zu § 1 LohnFG, zu 1 c der Gründe).

    Wäre das nicht gewollt gewesen, hätten sich die Tarifvertragsparteien jede tarifliche Katalogisierung der einzelnen Verhinderungstatbestände ersparen können (vgl. das bereits erwähnte Urteil des Senats vom 29. Februar 1984 BAG 45, 165 = AP Nr. 52 zu 3 der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 254/21

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer

    Krankheit im medizinischen Sinne ist jeder regelwidrige körperliche oder geistige Zustand, der einer Heilbehandlung bedarf (st. Rspr. BAG 29. Februar 1984 - 5 AZR 455/81 - BAGE 45, 165) .
  • BGH, 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 58/12

    Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht": Anforderungen an

    Arbeitsunfähigkeit ist dagegen dann gegeben, wenn ein Krankheitsgeschehen den Arbeitnehmer außerstande setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. BAGE 45, 165 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Traumatherapie bei nicht zur

    Dies gilt auch dann, wenn nur die Termingestaltung des Arztes den Lohnausfall verursacht hat (BAG, Urteil vom 29. Februar 1984 - 5 AZR 455/81 - juris, Rn. 16).
  • LAG Düsseldorf, 17.07.2003 - 11 (6) Sa 145/03

    Ausschluss des Annahmeverzugs des Arbeitgebers infolge Unmöglichkeit der

    Dieser arbeitsrechtliche Begriff der Arbeitsunfähigkeit ist mit dem krankenversicherungsrechtlichen in § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB V (früher § 182 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 RVO), wonach der arbeitsunfähig erkrankte Versicherte Krankengeld erhält - jedenfalls solange das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist -, identisch (LAG Düsseldorf 19.03.2002 - 8 (4) Sa 20/02 - unveröffentlicht; vgl. auch GK-SGB V/Marschner, § 44 Rz. 6; zu § 182 RVO BAG 29.02.1984 - 5 AZR 455/81 - EzA § 616 BGB Nr. 27; BSG 07.08.1991 -1/3 RK 28/89 - EEK 1/1069; krit. Gitter, ZFA 1995, 123, 151).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.11.1992 - 4 Sa 135/92

    Verpflichtung zur Tariflohnzahlung für Arztbesuche während der Arbeitszeit;

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  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 497/83

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle bei durch starkes Rauchen

    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außer Stand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. statt vieler BAG 45, 165, 167 = AP Nr. 64 zu § 616 BGB, zu 1 a der Gründe; sowie das zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsurteil vom 9. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 - zu I 1 der Gründe, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 260/83

    Teilweise Arbeitsverhinderung - Anspruch auf Gehaltsfortzahlung - Unverschuldetes

    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Angestellte dann, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außer Stand setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (vgl. statt vieler BAG 45, 165, 167 = AP Nr. 64 zu § 616 BGB, zu 1 a der Gründe; sowie das zur Veröffentlichung vorgesehene Senatsurteil vom 9. Januar 1985 - 5 AZR 415/82 - zu I 1 der Gründe; jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 20.07.1988 - 1 Sa 729/88

    Teil-Arbeitsunfähigkeit; Zuweisung anderer Tätigkeit; Direktionsrecht;

    Arbeitsunfähig infolge Krankheit ist der Arbeiter, wenn ein Krankheitsgeschehen ihn außerstande setzt, die ihm nach dem Arbeitsvertrag obliegende Arbeit zu verrichten, oder wenn er die Arbeit nur unter der Gefahr fortsetzen könnte, in absehbarer Zeit seinen Zustand zu verschlimmern (BAG DB 1981 S. 2628 und DB 1984 S. 1687 = AP Nr. 52, 64 zu § 616 BGB = EzA § 616 BGB Nr. 20, 27).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.01.1988 - 9 Sa 102/86

    Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers; Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit;

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