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   BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 92/82   

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https://dejure.org/1984,2078
BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 92/82 (https://dejure.org/1984,2078)
BAG, Entscheidung vom 29.02.1984 - 5 AZR 92/82 (https://dejure.org/1984,2078)
BAG, Entscheidung vom 29. Februar 1984 - 5 AZR 92/82 (https://dejure.org/1984,2078)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 171
  • NJW 1984, 2720 (Ls.)
  • NZA 1984, 33 (Ls.)
  • BB 1984, 1046
  • JR 1985, 396
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.05.1971 - 1 AZR 305/70

    Sechswochenzeitraum - Lohnzahlung - Arbeitsschicht - Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 92/82
    Das Arbeitsentgelt wird nahtlos weitergezahlt (vgl. BAG Urteil vom 4. Mai 1971 - 1 AZR 305/70 - AP Nr. 3 zu § 1 LohnFG, zu 2 der Gründe mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.06.1979 - 5 AZR 361/78

    Ärztliche Bescheinigung - Erkranktes Kind - Pflegebedürftigkeit - Berufstätige

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 92/82
    Auf den Tag der eigenen Eheschließung hat der Arbeitnehmer sehr wohl Einfluß (§ 13 Abschnitt 2.3); auch bei der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege von erkrankten Kleinkindern (§ 13 Abschnitt 2.1) können die Ehegatten, sofern sie beide berufstätig sind, entscheiden, wer von ihnen das Kind pflegen will (vgl. BAG Urteil vom 20. Juni 1979 - 5 AZR 361/78 - AP Nr. 50 zu § 616 BGB, zu 4 der Gründe).
  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 467/81
    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 92/82
    Der Hinweis des beklagten Arbeitgebers, im Parallelverfahren (5 AZR 467/81 - Urteil des Senats vom 29. Februar 1984) bei den übrigen im Abschnitt 13.2 geregelten Tatbeständen sei der Arbeitnehmer regelmäßig nur durch zwingende äußere Umstände an der Arbeitsleistung gehindert, diese Umstände seien seiner terminlichen Disposition entzogen, kann kein anderes Auslegungsergebnis rechtfertigen.
  • BAG, 25.04.1960 - 1 AZR 16/58

    Lohnfortzahlung - Arbeitsverhinderung

    Auszug aus BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 92/82
    Nach § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB entfällt eine Verpflichtung zur Arbeitsleistung, wenn dem Arbeitnehmer die Leistung unzumutbar ist (vgl. BAG 9, 179, 182 = AP Nr. 23 zu § 616 BGB, zu 2 b der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 08.02.2018 - 7 Sa 256/17

    Vergütungsanspruch für die Dauer eines Arztbesuches im Niedersächsischen Groß-

    Ein Fall unverschuldeter Arbeitsversäumnis kann auch bei einem Arztbesuch vorliegen, wenn der Arbeitnehmer von einem Arzt zu einer Untersuchung oder Behandlung einbestellt wird und der Arzt auf terminliche Wünsche des Arbeitnehmers keine Rücksicht nehmen will oder kann (BAG vom 19.02.1984, 5 AZR 92/82, Rn. 22).

    Erst wenn der Arzt sich auf diesen Wunsch des Patienten nicht einlässt, kommt es zu einer Pflichtenkollision (BAG vom 19.02.1984, 5 AZR 92/82, Rn. 25).

  • ArbG Berlin, 05.10.2012 - 28 Ca 10243/12

    Sind kurzfristige Dienstplanänderungen erlaubt?

    Das gilt unabhängig von der Frage, ob die Klägerin in der von ihr - glaubhaft - geltend gemachten Weise wegen des Arzttermins, der im Übrigen schon als solcher einen Befreiungsanspruch gegen die Beklagte hervorgebracht hätte 71 S. dazu statt vieler bereits BAG 29.2.1984 - 5 AZR 92/82 - BAGE 45, 171 = AP § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 22 = NJW 1984, 2720 [Leitsätze]: "1.

    S. dazu statt vieler bereits BAG 29.2.1984 - 5 AZR 92/82 - BAGE 45, 171 = AP § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 22 = NJW 1984, 2720 [Leitsätze]: "1.

    71) S. dazu statt vieler bereits BAG 29.2.1984 - 5 AZR 92/82 - BAGE 45, 171 = AP § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 22 = NJW 1984, 2720 [Leitsätze]: "1.

  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 455/81

    Arbeitsentgelt: Lohnfortzahlung bei Arztbesuch

    Mit diesem Inhalt unterscheidet sich diese tarifliche Regelung von den Tarifbestimmungen, die Gegenstand der ebenfalls heute entschiedenen Rechtsstreitigkeiten waren (vgl. Urteile des Senats in den Verfahren 5 AZR 92/82 und 5 AZR 467/81).
  • BAG, 27.06.1990 - 5 AZR 365/89

    Lohnfortzahlung bei Arztbesuch

    Jedenfalls kommt der Wille der Tarifvertragsparteien, die gesetzliche Regelung weitgehend abzubedingen und auf abschließend aufgezählte Anwendungsfälle zu beschränken, in der tariflichen Bestimmung des § 10 Nr. 1 MTV nicht zum Ausdruck (vgl. dazu auch BAGE 45, 171, 176 = AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu 3 b der Gründe).
  • VG Berlin, 16.11.2022 - 32 K 109.22

    Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen nach dem Infektionsschutzgesetz:

    Enthält der Katalog eine beispielhafte Aufzählung von Fällen der Entgeltfortzahlung, so ist dagegen im Zweifel keine abschließende Regelung gewollt (vgl. BAG, Urteil vom 25. April 1960 - 1 AZR 16/58 - juris Rn. 10 ("beispielsweise"); BAG, Urteil vom 29. Februar 1984 - 5 AZR 92/82 - juris Rn. 7, 21 ("insbesondere")).
  • BAG, 22.01.1986 - 5 AZR 34/85

    Arztbesuch während Arbeitszeit

    Daraus kann sich auch ein Lohnfortzahlungsanspruch wegen eines Arztbesuches ergeben, wenn der Arzt den Arbeitnehmer zu einer Untersuchung oder Behandlung bestellt hat und auf zeitliche Wünsche des Arbeitnehmers keine Rücksicht nehmen kann (vgl. BAGE 45, 171, 176 = AP Nr. 22 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, zu 3 b der Gründe).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2016 - L 4 KR 4432/14

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Traumatherapie bei nicht zur

    Hier kann gegebenenfalls davon ausgegangen werden, dass diese Institute ihre Arbeitszeit den Bedürfnissen der Arbeitnehmer anpassen und Behandlungen außerhalb der üblichen Arbeitszeit anbieten (BAG, Urteil vom 29. Februar 1984 - 5 AZR 92/82 - juris, Rn. 15 zu einer tarifvertraglichen Regelung).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.11.1992 - 4 Sa 135/92

    Verpflichtung zur Tariflohnzahlung für Arztbesuche während der Arbeitszeit;

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  • LAG Baden-Württemberg, 20.01.1988 - 9 Sa 102/86

    Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers; Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit;

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