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   BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83   

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BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83 (https://dejure.org/1984,307)
BAG, Entscheidung vom 08.03.1984 - 6 AZR 560/83 (https://dejure.org/1984,307)
BAG, Entscheidung vom 08. März 1984 - 6 AZR 560/83 (https://dejure.org/1984,307)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 203
  • NZA 1984, 195
  • BB 1984, 1874
  • DB 1984, 1939
  • JR 1985, 220
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82

    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83
    Unter Zurückstellung von Bedenken (§ 551 Nr. 7 ZPO ) geht der erkennende Senat davon aus, daß das Landesarbeitsgericht sich ebenso wie das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main gegen die Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Ausschluß des Urlaubsanspruchs wegen Nichterbringung von Arbeitsleistungen im Urlaubsjahr wenden will (vgl. dazu die Urteile des erkennenden Senats vom 28. Januar 1982, BAG 37, 382; vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - und vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Zu Unrecht meint die Beklagte, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 51 BAT mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Urteilen vom 26. Mai 1983, aaO und vom 23. Juni 1983, aaO, nicht entstehen könne, wenn ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheide, ohne die Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen.

    Im Urteil vom 26. Mai 1983, aaO, war über eine Abgeltungsregelung in einem Tarifvertrag zu befinden, die sich auf einen Urlaubsanspruch bezog, den ein Arbeitnehmer weder im Urlaubsjahr noch im Übertragungszeitraum hatte nehmen können.

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83
    Unter Zurückstellung von Bedenken (§ 551 Nr. 7 ZPO ) geht der erkennende Senat davon aus, daß das Landesarbeitsgericht sich ebenso wie das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main gegen die Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Ausschluß des Urlaubsanspruchs wegen Nichterbringung von Arbeitsleistungen im Urlaubsjahr wenden will (vgl. dazu die Urteile des erkennenden Senats vom 28. Januar 1982, BAG 37, 382; vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - und vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Zu Unrecht meint die Beklagte, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 51 BAT mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats in den Urteilen vom 26. Mai 1983, aaO und vom 23. Juni 1983, aaO, nicht entstehen könne, wenn ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheide, ohne die Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen.

    Gegenstand des Urteils vom 23. Juni 1983, aaO, war der Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers, der im Zeitpunkt seines Ausscheidens und darüber hinaus dauernd arbeitsunfähig krank war.

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83
    Zur Klarstellung wird auf die Urteilsgründe des zugleich verkündeten Urteils im Rechtsstreit 6 AZR 600/82 - zur Veröffentlichung bestimmt - Bezug genommen, mit dem das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. August 1982 - 11 Sa 162/82 - aufgehoben worden ist.
  • BAG, 20.10.1983 - 6 AZR 142/82

    Tarifliches Urlaubsgeld für gesetzlichen Zusatzurlaub

    Auszug aus BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83
    Eine solche Einschränkung ist § 51 BAT nicht zu entnehmen (vgl. dazu zuletzt das Senatsurteil vom 20. Oktober 1983 - 6 AZR 142/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 560/83
    Unter Zurückstellung von Bedenken (§ 551 Nr. 7 ZPO ) geht der erkennende Senat davon aus, daß das Landesarbeitsgericht sich ebenso wie das Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main gegen die Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Ausschluß des Urlaubsanspruchs wegen Nichterbringung von Arbeitsleistungen im Urlaubsjahr wenden will (vgl. dazu die Urteile des erkennenden Senats vom 28. Januar 1982, BAG 37, 382; vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 - und vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 22.06.1989 - 8 AZR 172/88

    Urlaubsabentgeltungsanspruch

    Der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 33 Nr. 7 c TVAL II ist nicht davon abhängig, daß ein Arbeitnehmer beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis oder danach arbeitsfähig und ar beitsbereit ist (Anschluß an BAG Urteil vom 8. März 1984 - 6 AZR 560/83 - BAGS 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Ab geltung) .

    Gegen eine solche tarifliche Abweichung von der gesetzlichen Regelung bestehen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG keine Bedenken (vgl. BAGE 45, 203, 207 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu III 3 der Gründe).

    Es gelten dann dieselben Grundsätze, wie sie der Sechste Senat bereits im Urteil vom 8.März 1984 zu § 51 Abs. 1 BAT a.F. aufgestellt (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung) und denen sich der erkennende Senat im Urteil vom 18. Dezember 1986 (- 8 AZR 357/84 - n.v.) angeschlossen hat.

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    c) Die Revision berücksichtigt mit ihren Angriffen nicht die Bedeutung der angezogenen Entscheidungen des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 8. März 1984 (BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung) zu § 51 Abs. 1 BAT in der 1982 geltenden Fassung und des Achten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juni 1989 (- 8 AZR 172/88 - AP Nr. 50 zu § 7 BUrlG Abgeltung) zu § 33 Nr. 7 c TVAL II in der Fassung vom 1. Januar 1984.

    So hat der Achte Senat in seinem Urteil vom 22. Juni 1989, aaO, im Anschluß an das Urteil des Sechsten Senats vom 8. März 1984, aaO, den Rechtssatz aufgestellt, wenn eine tarifliche Urlaubsabgeltung an die Unmöglichkeit der Urlaubsgewährung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses anknüpfe, sei anzunehmen, daß die Tarifvertragsparteien nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Abgeltungsanspruch auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit verzichteten.

  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91

    Urlaubsabgeltung und Erfüllbarkeit; Tarifauslegung

    Das Landesarbeitsgericht hat ebenfalls richtig erkannt, daß die Tarifvertragsparteien nach § 13 Abs. 1 BUrlG eine günstigere Regelung treffen können, dem arbeitsunfähigen Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Rücksicht auf die Erfüllbarkeit Urlaubsabgeltung zu gewähren (vgl. BAGE 45, 203 = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG Urteil vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 44/88 - AP Nr. 49 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Das Wort "dies" in Satz 2 spricht im übrigen für eine Anknüpfung an die Erfüllung und die damit vorausgesetzte Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs in Nr. 86 Satz 1 MTN 89. Hätten die Tarifvertragsparteien eine Urlaubsabgeltung ohne Rücksicht auf die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs ermöglichen wollen, hätten sie angesichts der ihnen bekannten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Bestimmung getroffen, der eine entsprechende Regelung entnommen werden könnte (vgl. zur Arbeitsunfähigkeit BAGE 45, 203, 207 [BAG 08.03.1984 - 6 AZR 560/83] = AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

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