Rechtsprechung
   BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 205/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1509
BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 205/82 (https://dejure.org/1984,1509)
BAG, Entscheidung vom 24.01.1984 - 3 AZR 205/82 (https://dejure.org/1984,1509)
BAG, Entscheidung vom 24. Januar 1984 - 3 AZR 205/82 (https://dejure.org/1984,1509)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,1509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Öffentlicher Dienst - Unterhaltszahlung - Ortszuschlag

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 36
  • NJW 1985, 2550 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 205/82
    Der Ortszusohlag wurde damit von einer Zulage zum Ausgleich örtlich bedingter Unterschiede der Lebenshaltungskosten zu einem familienbezogenen Lastenausgleich (vgl. zur Neuregelung des Familienlastenausgleichs insgesamt BVerfGE 44, 249, 251 ff.).

    Seither dient der Ortszuschlag dazu, den unterschiedlichen Belastungen Rechnung zu tragen, die sich aus dem Familienstand und der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder ergeben (vgl. BVerfGE 49, 260, 2?1 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Ur teil vom 24. September 1980, DÖD 1981, 113) Mit Recht bezeichnet daher das beklagte Land den Ortszuschlag im Hinblick auf seine soziale Ausgleichsfunktion als Ausdruck des Alimentationsprinzips, der Pflicht des Staates zur amtsangemessenen Unterhaltung der Beamtenfamilien (vgl. auch BVerfGE 49, 260, 271; 44, 249, 267).

    Das Alimentationsprinzip, ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, begründet für den Dienstherrn die Pflicht, den Beamten und seine Familie lebenslang amtsangemessen zu aliment!eren und ihnen Fürsorge und Schutz zu gewähren (BVerfGE 44, 249, 263 f.).

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 205/82
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies wiederholt betont und ausgeführt, daß im Liente des Art. 3 Abs. 2 GG auch die unmittelbaren Leistungen der Frau bei der Führung des Haushalts, der Pflege und Erziehung der Kinder als Unterhaltsleistungen zu betrachten sind, die gleichwertig neben der Unterhaltsleistung durch die Bereitstellung der notwendigen Barmittel stehen (vgl. BVerfGE 17, 1, 12; 22, 93, 96 f.; 26, 265, 273).

    Der Wandel der rechtlichen Verhältnisse wird auch in der früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts deutlich: Bereits in seinem Urteil vom 24. Juli 1963 (BVerfGE 17, 1, 12 f.) hat das Gericht ausgeführt, daß sich der Unterhaltsbegriff im Familienrecht durch das Gleichberechtigungsgesetz vom 18. Juni 1957 (BGBl I S. 609) von einem rein finanziellen Verständnis zu einem auch personalen Unterhalt in Form persönlicher Dienstleistungen gewandelt hat.

    Wenn der Unterhalt in Form persönlicher Dienstleistungen über das Familienrecht hinaus als gleichwertig anzusehen ist (BVerfGE 17, 1, 12 f.), kann auch die staatliche Leistungsgewährung im Rahmen des Alimentationsprinzips daran nicht Vorbeigehen.

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 205/82
    Seither dient der Ortszuschlag dazu, den unterschiedlichen Belastungen Rechnung zu tragen, die sich aus dem Familienstand und der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder ergeben (vgl. BVerfGE 49, 260, 2?1 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Ur teil vom 24. September 1980, DÖD 1981, 113) Mit Recht bezeichnet daher das beklagte Land den Ortszuschlag im Hinblick auf seine soziale Ausgleichsfunktion als Ausdruck des Alimentationsprinzips, der Pflicht des Staates zur amtsangemessenen Unterhaltung der Beamtenfamilien (vgl. auch BVerfGE 49, 260, 271; 44, 249, 267).

    Er bezweckt eine völlige und automatische Gleichbehandlung der Beamten, Richter und Soldaten mit den Angestellten des öffentlichen Dienstes (BVerfGE 49, 260, 270; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand August 1982, § 29 Anm. 1.2).

  • BVerfG, 02.07.1969 - 1 BvR 669/64

    Unterhalt II

    Auszug aus BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 205/82
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies wiederholt betont und ausgeführt, daß im Liente des Art. 3 Abs. 2 GG auch die unmittelbaren Leistungen der Frau bei der Führung des Haushalts, der Pflege und Erziehung der Kinder als Unterhaltsleistungen zu betrachten sind, die gleichwertig neben der Unterhaltsleistung durch die Bereitstellung der notwendigen Barmittel stehen (vgl. BVerfGE 17, 1, 12; 22, 93, 96 f.; 26, 265, 273).

    Diese Rechtsprechung ist in einer Reihe weiterer Entscheidungen fortgeführt worden (vgl. BVerfGE 22, 93, 96 f.; 26, 265, 273; 47, 1, 24), in denen z. B. im Bereich des Sozialrechts und des Steuerrechts die Gleichwertigkeit der Arbeit der Frau im Haushalt mit der Bereitstellung der notwendigen Barmittel betont wird.

  • BVerfG, 07.06.1967 - 1 BvR 76/62

    Unterhalt I

    Auszug aus BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 205/82
    Das Bundesverfassungsgericht hat dies wiederholt betont und ausgeführt, daß im Liente des Art. 3 Abs. 2 GG auch die unmittelbaren Leistungen der Frau bei der Führung des Haushalts, der Pflege und Erziehung der Kinder als Unterhaltsleistungen zu betrachten sind, die gleichwertig neben der Unterhaltsleistung durch die Bereitstellung der notwendigen Barmittel stehen (vgl. BVerfGE 17, 1, 12; 22, 93, 96 f.; 26, 265, 273).

    Diese Rechtsprechung ist in einer Reihe weiterer Entscheidungen fortgeführt worden (vgl. BVerfGE 22, 93, 96 f.; 26, 265, 273; 47, 1, 24), in denen z. B. im Bereich des Sozialrechts und des Steuerrechts die Gleichwertigkeit der Arbeit der Frau im Haushalt mit der Bereitstellung der notwendigen Barmittel betont wird.

  • BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73

    Hausgehilfin

    Auszug aus BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 205/82
    Diese Rechtsprechung ist in einer Reihe weiterer Entscheidungen fortgeführt worden (vgl. BVerfGE 22, 93, 96 f.; 26, 265, 273; 47, 1, 24), in denen z. B. im Bereich des Sozialrechts und des Steuerrechts die Gleichwertigkeit der Arbeit der Frau im Haushalt mit der Bereitstellung der notwendigen Barmittel betont wird.
  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 205/82
    Für die minderjährigen unverheirateten Kinder hat der Gesetzgeber die persönliche Betreuung dem Barunterhalt als gleichwertig gegenüber gestellt (vgl. auch BGH NJW 1978, 753, 751; BSG FamRZ 1968, 458).
  • LAG Hamm, 26.02.1982 - 5 Sa 1262/81

    Ortszuschlag

    Auszug aus BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 205/82
    26. Februar 1982 - 5 Sa 1262/81 - wird zurück gewiesen.
  • BAG, 25.06.1987 - 6 AZR 278/85

    Ortszuschlags nach § 29 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Ortszuschlag der

    Aus der wörtlichen Übernahme des § 40 BBesG in den Bundes-Angestelltentarifvertrag und der zusätzlichen Erklärung der Tarifvertragsparteien vom 10./17. Mai 1982, die Verwaltungsvorschriften zu den am 31. Dezember 1981 geltenden Ortszuschlagsvorschriften des BBesG entsprechend anzuwenden, ist zu folgern, daß die Tarifvertragsparteien bisheriges Tarifrecht festschreiben wollten, d. h. eine materielle Veränderung nicht eintreten sollte (BAGE 45, 36 = AP Nr. 3 zu § 29 BAT; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Mai 1987, § 29 Anm. 2).

    Ungeachtet dessen, inwieweit derartige Äußerungen Auslegungshilfen darstellen können (zur Verbindlichkeit der Verwaltungsvorschriften vgl. BAGE 45, 36, aa0), läßt sich aus der Geschichte der Tarifnorm somit der vom Berufungsgericht gezogene Schluß nicht rechtfertigen.

    Wenn sich auch der Zweck des Ortszuschlags von einem Wohnungsgeldzuschuß in einen Aufwendungsausgleich unter Berücksichtigung von dienstlicher Stellung und Familienverhältnissen gewandelt hat (BVerfGE 49, 260; BAGE 45, 36, aaO), so hat er doch nicht die Funktion eines allgemeinen Ausgleichs für aus dem Familienrecht entstandenen Belastungen des Angestellten, wie das beklagte Land in der Revision zutreffend ausgeführt hat.

  • BAG, 25.06.1987 - 6 AZR 332/85

    Höhe des Ortszuschlags eines geschiedenen, nicht zur Zahlung von Unterhalt

    Nur wenn der Gesetzgeber in den einzelnen Normen einen Ermessensspielraum eingeräumt hat, entfalten Verwaltungsvorschriften mittelbar Rechtssetzungscharakter in Form einer Selbstbindung (so auch BAGE 45, 36 = AP Nr. 3 zu § 29 BAT).

    Das Recht des Ortszuschlags, das früher die Funktion hatte, die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten am jeweiligen Dienstort und der Einteilung der Dienstorte in Ortsklassen auszugleichen (BAGE 45, 36, 44; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Band 1, 80. Ergänzung, Stand April 1986, § 29 Anm. 1.1) hat heute die zusätzliche soziale Funktion, unterschiedliche Belastungen aufgrund des Familienstandes Rechnung zu tragen (BVerfGE 46, 260, 272 [BVerfG 25.10.1977 - 1 BvR 173/75]; BAGE 45, 36).

    Er dient dem familienbezogenen Lastenausgleich und nur teilweise werden außerfamiliäre Belastungen wie solche behandelt (BVerfGE 49, 260, 271 ff.; BAGE 45, 36, 44; vgl. auch Senatsurteil vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 278/85 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90

    Besoldungsrecht - Ortszuschlag - Gemeinderecht - Dienstanweisung des

    Das hat der erkennende Senat zunächst für die Frage der Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG ausgesprochen (Urteil vom 15. November 1984 <BVerwGE 70, 264, 265> unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Januar 1984 - 3 AZR 205/82 - ), sodann auch für die hier streitige Frage einer Verpflichtung zum Unterhalt aus der geschiedenen Ehe gemäß § 40 Abs. 2 Nr. 3 BBesG (Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 6.85 -
  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 567/86

    Ortszuschlag wegen Aufnahme des Kindes in Wohnung und Unterhaltsgewährung -

    Das Landesarbeitsgericht ist bei der Auslegung des Tarifvertrages zu Recht vom Unterhaltsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und seinen gesetzlichen Bestimmungen über den Unterhalt unter Verwandten ausgegangen (BAGE 45, 36 und 45, 48 = AP Nr. 3 und 4 zu § 29 BAT).

    Vielmehr verlangt eine am Zweck des Besoldungsrechts und des Alimentationsprinzips orientierte Betrachtungsweise eine quantitative Eingrenzung, die auch bei dem mit dem Besoldungsrecht gleichlautenden Tarifvertrag geboten ist (BAGE 45, 36 und 45, 48 = AP, aaO).

  • BAG, 18.03.2004 - 6 AZR 679/02

    Ortszuschlag - Grundwehrdienst leistender Sohn

    Bei der Beurteilung, ob der Angestellte gemäß § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BAT-O einer anderen Person Unterhalt gewährt, weil er dazu gesetzlich verpflichtet ist, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10, zu II 2 a der Gründe; 21. Januar 1988 - 6 AZR 567/86 - BAGE 57, 218, 222; 24. Januar 1984 - 3 AZR 205/82 - BAGE 45, 36, 41, 47) vom Unterhaltsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches und seinen gesetzlichen Bestimmungen über den Unterhalt unter Verwandten auszugehen.

    Diese Grundsätze gelten auch bei der Anwendung des § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 BAT-O, wenn der Angestellte für den Anspruch auf den erhöhten Ortszuschlag auf eine sittliche Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung verweist (vgl. BAG 16. September 1993 - 6 AZR 78/93 - AP BAT § 29 Nr. 10, zu II 3 a der Gründe; 24. Januar 1984 - 3 AZR 205/82 - BAGE 45, 36, 47).

  • BAG, 16.09.1993 - 6 AZR 78/93

    Ortszuschlag zivildienstleistender Sohn

    Bei der Auslegung des Begriffs Unterhalt im Sinne dieser Tarifnorm ist vom Unterhaltsbegriff des BGB auszugehen (BAGE 45, 36, 41 = AP Nr. 3 zu § 29 BAT, zu I 1 a der Gründe; BAGE 57, 218, 222 = AP, aaO, zu B I 2 a der Gründe).

    Dies gilt auch bei der Anwendung der gleichlautenden Tarifnorm des § 29 BAT (vgl. dazu BAGE 45, 36, 47 = AP, aaO, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 560/87

    Ortszuschlag nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Anspruch auf

    Die Bestimmungen des Bundesangestelltentarifvertrages und des Bundesbesoldungsgesetzesüber den Ortszuschlag schaffen keinen eigenständigen Unterhaltsbegriff, sondern setzen einen Tatbestand voraus, der im Zivilrecht geregelt ist (BAGE 45, 36 = AP Nr. 3 zu § 29 BAT, zum Unterhaltsbegriff in § 29 B Abs. 2 Nr. 4 BAT; Senatsurteil vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 332/85 - ZTR 1987, 308).

    Wie der Senat bereits ausgeführt hat, soll der Ortszuschlag, der früher die Funktion hatte, die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten am jeweiligen Dienstort und die Einteilung der Dienstorte in Ortsklassen auszugleichen, heute den unterschiedlichen Belastungen aufgrund des Familienstandes Rechnung tragen (BVerfGE 49, 260, 272; BAGE 45, 36, 44 = AP, aaO; Senatsurteil vom 25. Juni 1987 - 6 AZR 332/85 - aaO).

  • BAG, 22.01.2004 - 6 AZR 488/02

    Erhöhter Ortszuschlag bei Unterhaltsverzicht

    Ob und in welchem Umfang für das Bestreiten des Lebensunterhalts des Kindes Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder sonstiges eigenes Einkommen zur Verfügung standen oder der Angestellte selbst weiteren Barunterhalt leistete, war für den Anspruch auf Gewährung des Ortszuschlags der Stufe 2 unerheblich (BAG 24. Januar 1984 - 3 AZR 205/82 - BAGE 45, 36).
  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 596/86

    Ortszuschlag eines Angestellten wegen Unterhaltsgewährung gegenüber volljährigem

    Das Landesarbeitsgericht ist bei der Auslegung des Tarifvertrages zu Recht vom Unterhaltsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und seinen gesetzlichen Bestimmungen über den Unterhalt unter Verwandten ausgegangen (BAGE 45, 36 und 45, 48 = AP Nr. 3 und 4 zu § 29 BAT).

    Vielmehr verlangt eine am Zweck des Besoldungsrechts und des Alimentationsprinzips orientierte Betrachtungsweise eine quantitative Eingrenzung, die auch bei dem mit dem Besoldungsrecht gleichlautenden Tarifvertrag geboten ist (BAGE 45, 36 und 45, 48 = AP, aaO).

  • BAG, 21.01.1988 - 6 AZR 287/86

    Ortszuschlag eines Angestellten mit volljährigen Kindern - Berücksichtigung des

    Das Landesarbeitsgericht ist bei der Auslegung des Tarifvertrages zu Recht vom Unterhaltsbegriff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und seinen gesetzlichen Bestimmungen über den Unterhalt unter Verwandten ausgegangen (BAGE 45, 36 und 45, 48 = AP Nr. 3 und 4 zu § 29 BAT).

    Vielmehr verlangt eine am Zweck des Besoldungsrechts und des Alimentationsprinzips orientierte Betrachtungsweise eine quantitative Eingrenzung, die auch bei dem mit dem Besoldungsrecht gleichlautenden Tarifvertrag geboten ist (BAGE 45, 36 und 45, 48 = AP, aaO).

  • BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 357/85

    Ortszuschlag eines Angestellten mit volljährigen Kindern - Voraussetzungen des

  • BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 198/83

    Alleinstehende mit Unterhaltspflichten - Ortszuschlag - Barwert - Gewährung des

  • BAG, 09.10.1991 - 6 AZR 340/89

    Anspruch auf Beihilfe zu Aufwendungen für heilpädagogische Maßnahmen bei

  • BAG, 24.01.1984 - 3 AZR 564/82

    Arbeitsentgelt: Ortszuschlag bei alleinzerziehenden Unterhaltsleistenden

  • VGH Hessen, 13.11.1991 - 1 UE 2174/85

    Ortszuschlag - Aufnahme eines nichtehelichen Kindes in gemeinsame Wohnung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht