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   BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82   

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BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82 (https://dejure.org/1984,859)
BAG, Entscheidung vom 19.06.1984 - 1 ABR 65/82 (https://dejure.org/1984,859)
BAG, Entscheidung vom 19. Juni 1984 - 1 ABR 65/82 (https://dejure.org/1984,859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen wirtschaftlichen Charakters" innerhalb Deutschlands - Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Einstellung von Staatsbürgern der USA - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates - Exterritorialität ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 107
  • BB 1985, 658
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 613/80
    Auszug aus BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82
    Allerdings hat der Fünfte Senat in einer weiteren Entscheidung vom 4. Mai 1983 (5 AZR 613/80 - nicht veröffentlicht) gerade auch in bezug auf die Antragstellerin für eine Klage eines ihrer Angestellten nach Art. 72 Abs. 5 a ZA ausgesprochen, daß diese der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterliegt, und dies damit begründet, daß für die Angestellten nichtdeutscher Unternehmen wirtschaftlichen Charakters nichts anderes gelten könne als für die Angestellten nichtdeutscher Organisationen nichtwirtschaftlichen Charakters im Sinne von Art. 71 ZA.

    Der Fünfte Senat hat jedoch auf Anfrage des Senats im vorliegenden Verfahren durch Beschluß vom 23. Mai 1984 - 5 AZR 613/80 - mitgeteilt, daß er an dieser seiner in der Entscheidung vom 4. Mai 1983 zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht nicht festhält.

  • BAG, 09.11.1977 - 5 AZR 132/76

    Geltung des Betriebsverfassungsrecht bei Betrieben mit Auslandsberührung

    Auszug aus BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82
    In diesem Falle unterliegen auch die Betriebsangehörigen mit ausländischem Arbeitsvertragsstatut dem deutschen Betriebsverfassungsgesetz und damit den Beteiligungsrechten des Betriebsrates (Urteil des Fünften Senats vom 9. November 1977 - 5 AZR 132/76 - AP Nr. 13 zu Internationales Privatrecht, Arbeitsrecht, mit weiteren Nachweisen; Auffarth, Betriebsverfassung und Auslandsbeziehungen, Festschrift für Hilger/Stumpf, 1983, S. 31 ff.).

    Das Betriebsverfassungsgesetz gilt auch hinsichtlich derjenigen Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis sich nach ausländischem Arbeitsrecht richtet (BAG Urteil vom 9. November 1977, aaO).

  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Auszug aus BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82
    Einstellung ist dabei nicht nur der Abschluß des Arbeitsvertrages, sondern auch die vorgesehene Beschäftigung des Arbeitnehmers überhaupt (BAG 34, 1, 4 = AP Nr. 9 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu A II 2 der Gründe).
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 43/75

    Betriebsrat - Verweigerung der Zustimmung - Personelle Maßnahme - Angabe von

    Auszug aus BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82
    Der Betriebsrat kann damit im Verfahren nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG ebensowenig den Gegenantrag auf Aufhebung der Maßnahme stellen, wie der Arbeitgeber im Verfahren nach § 101 BetrVG auf Aufhebung der Maßnahme die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates beantragen kann (vgl. Entscheidung des Senats vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82
    Dieser weitergehende, künftige Fälle umfassende Antrag betrifft einen anderen Streitgegenstand als derjenige Antrag, der sich lediglich auf die Einstellung und Beschäftigung der Beteiligten R und B bezieht (Beschluß des Sechsten Senats vom 29. Juli 1982, BAG 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979, dem sich der Senat in seiner Entscheidung vom 17. Mai 1983 - 1 ABR 21/80 - zur Veröffentlichung vorgesehen, angeschlossen hat).
  • BAG, 23.07.1981 - 6 ABR 74/78

    Mitglied eines zivilen Gefolges - Einstellung - Betriebsvertretung der zivilen

    Auszug aus BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82
    Entsprechend dieser Regelung im Vertragswerk hat der Sechste Senat in seiner Entscheidung vom 23. Juli 1981 (BAG 35, 370 = AP Nr. 5 zu Art. 56 ZA-NATO-Truppenstatut) ausgesprochen, daß die Betriebsvertretung der zivilen Arbeitnehmer bei der Truppe selbst kein Mitwirkungsrecht hat bei der Einstellung eines Mitgliedes eines zivilen Gefolges, und daß insoweit die deutsche Gerichtsbarkeit nicht gegeben ist.
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 21/80

    Betriebsratsrechte - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82
    Dieser weitergehende, künftige Fälle umfassende Antrag betrifft einen anderen Streitgegenstand als derjenige Antrag, der sich lediglich auf die Einstellung und Beschäftigung der Beteiligten R und B bezieht (Beschluß des Sechsten Senats vom 29. Juli 1982, BAG 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979, dem sich der Senat in seiner Entscheidung vom 17. Mai 1983 - 1 ABR 21/80 - zur Veröffentlichung vorgesehen, angeschlossen hat).
  • BAG, 18.04.1979 - 5 AZR 1065/77

    US-amerikanische Lektorin - Europäischer Aufgabenbereich - US-amerikanischen

    Auszug aus BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82
    Der Fünfte Senat hat die sich aus den allgemeinen Regeln des Völkerrechts ergebende Exterritorialität der Truppe und des zivilen Gefolges hinsichtlich der Dienstverhältnisse der bei der Truppe oder dem zivilen Gefolge beschäftigten Mitglieder der Truppe oder des zivilen Gefolges auch auf die in Art. 71 Abs. 2 ZA genannten nichtdeutschen Organisationen nichtwirtschaftlichen Charakters ausgedehnt und ausgesprochen, daß die deutsche Gerichtsbarkeit für einen Streit über das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen der University of Maryland und einem Mitglied des zivilen Gefolges nicht gegeben ist (Urteil vom 18. April 1979 - 5 AZR 1065/77 - AP Nr. 1 zu Art. 71 ZA- NATO-Truppenstatut).
  • BGH, 29.01.1964 - V ZR 23/63

    Umfang des Berufungsverfahrens bei Abweisung eines Hauptantrages und Verurteilung

    Auszug aus BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82
    Das führt gleichzeitig dazu, daß auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz über den Hilfsantrag zu entscheiden ist, wenn der Hauptantrag abgewiesen werden muß (BGHZ 41, 38, 39; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZP0, 42. Aufl., § 537 Anm. 1 C a).
  • Drs-Bund, 20.10.1960 - BT-Drs III/2146
    Auszug aus BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82
    Aus der auch von der Antragstellerin angeführten Denkschrift der Bundesregierung zum NAT0-Truppenstatut (BT-Drucks. 3/2146 S. 267) ergibt sich, daß die deutsche Regierung das Anliegen hatte, den Kreis der begünstigten Organisationen und Unternehmen und die gewährten Vergünstigungen und Befreiungen in den durch die Bedürfnisse der Streitkräfte gebotenen Grenzen zu halten.
  • BAG, 24.07.1979 - 1 ABR 78/77

    Betriebsrat - Schriftliche Zustimmungsverweigerungserklärung - Geplante

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 55/03

    Erforderliche Bewerbungsunterlagen

    Er durfte die Maßnahme bei Einhaltung des Verfahrens gem. § 100 Abs. 2 BetrVG bis zu einer gerichtlichen Entscheidung in jedem Fall aufrechterhalten (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, zu B I der Gründe; 19. Juni 1984 - 1 ABR 65/82 - BAGE 46, 107, zu B IV 4 der Gründe; Richardi/Thüsing BetrVG 9. Aufl. § 100 Rn. 36, 36a).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Darauf, ob der schon vor dem Arbeitsgericht gestellte Aufhebungsantrag von Anfang an unbegründet oder unzulässig war, wie der Senat es in seiner Entscheidung vom 19. Juni 1984 (BAGE 46, 107 = AP Nr. 1 zu Art. 72 ZA-Nato-Truppenstatut) erwogen hat, kommt es im vorliegenden Verfahren nicht an.
  • BAG, 22.03.2000 - 7 ABR 34/98

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung

    Obwohl im zweiten Rechtszug über diesen Antrag nicht entschieden wurde, fiel er nach zutreffender Auffassung auch ohne Anschlußrechtsbeschwerde der Arbeitgeberin dem Senat zur Entscheidung an (vgl. BAG 19. Juni 1984 - 1 ABR 65/82 - BAGE 46, 107 = AP ZA Nato-Truppenstatut Art. 72 Nr. 1, zu B I 3 der Gründe; BAG 29. September 1993 - 4 AZR 693/92 - BAGE 74, 268 ff.; BGH LM Nr. 1 zu § 525 ZPO; BGH 24. Januar 1990 - VIII ZR 296/88 - DB 1990, 877).
  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 45/03

    Versetzung nach Beschäftigungsurteil

    Er durfte die Maßnahme bei Einhaltung des Verfahrens gem. § 100 Abs. 2 BetrVG bis zu einer gerichtlichen Entscheidung in jedem Fall aufrechterhalten (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, 67 ff., zu I der Gründe; 19. Juni 1984 - 1 ABR 65/82 - BAGE 46, 107, 128 f., zu B IV 4 der Gründe; Thüsing in Richardi BetrVG § 100 Rn. 36, 36a).

    In seinem Beschluss vom 19. Juni 1984 (- 1 ABR 65/82 - BAGE 46, 107, 129, zu B IV 4 der Gründe) hat der Senat ausgeführt, dass sich aus § 101 BetrVG nicht das Recht des Betriebsrats ableiten lässt, die Aufhebung einer personellen Maßnahme, die - und sei es durch eine gerichtliche Entscheidung - seine Zustimmung erhalten hat, deswegen zu verlangen, weil deren vorläufige Durchführung materiellrechtlich nicht gerechtfertigt war.

  • BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03

    Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens

    Er durfte die Maßnahme bei Einhaltung des Verfahrens gem. § 100 Abs. 2 BetrVG bis zu einer gerichtlichen Entscheidung in jedem Fall aufrechterhalten (BAG 18. Oktober 1988 - 1 ABR 36/87 - BAGE 60, 66, 67 ff., zu I der Gründe; 19. Juni 1984 - 1 ABR 65/82 - BAGE 46, 107, 128 f., zu B IV 4 der Gründe; Thüsing in Richardi BetrVG § 100 Rn. 36, 36a).
  • BAG, 10.08.1993 - 1 ABR 22/93

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Wochenfrist - Verweigerung

    Das Verfahren ist vielmehr einzustellen (BAGE 60, 66 = AP Nr. 4 zu § 100 BetrVG 1972; BAGE 46, 107 = AP Nr. 1 zu Art. 72 ZA-Nato-Truppenstatut; vgl. zum Ganzen Matthes, DB 1989, 1288).
  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 19. Juni 1984 (BAGE 46, 107 = AP Nr. 1 zu Art. 72 ZA-Nato-Truppenstatut) ausgesprochen, daß sich der Feststellungsantrag nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG mit der endgültigen Zustimmung zur personellen Maßnahme bzw. mit der rechtskräftigen Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats durch das Gericht erledigt.
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

    Aus diesen Gründen hat der Senat schon in seiner Entscheidung vom 19. Juni 1984 (BAGE 46, 107 = AP Nr. 1 zu Art. 72 ZA- Nato-Truppenstatut) ausgesprochen, daß es einer Entscheidung über den Feststellungsantrag des Arbeitgebers nach § 100 Abs. 2 Satz 3 BetrVG nicht mehr bedarf, wenn rechtskräftig über den Zustimmungsersetzungsantrag des Arbeitgebers entschieden worden ist.
  • BAG, 30.11.1984 - 7 AZR 499/83

    Prozeßstandschaft der Bundesrepublik - Entsendestaat - Deutsche Gerichtsbarkeit -

    Auf eine Befreiung von der deutschen Gerichtsbarkeit kann verzichtet werden; ein solcher Verzicht liegt in der Klageerhebung (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 43. Aufl., Einführung zu §§ 18 bis 20 GVG, Anm. C b; Kissel, GVG, § 18 Rz 21 und 24; Zöller/ Gümmer, ZPO, 14. Aufl., Vorbemerkung zu §§ 18 bis 20 GVG Rz 6; BAG Beschluß vom 19. Juni 1984 - 1 ABR 65/82 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu B II 1 der Gründe).

    Nach allgemeinem Völkerrecht sind ausländische Staaten für Akte hoheitlicher Staatstätigkeit von der inländischen Gerichtsbarkeit freigestellt (vgl. BVerfG Beschluß vom 30. April 1963 - 2 BvM 1/62 - AP Nr. 1 zu Art. 25 GG); ein solcher in der Organisationsgewalt des Entsendestaates liegender hoheitlicher Akt ist in der Anstellung und Vereidigung des Klägers nach amerikanischem Dienstrecht zu sehen (vgl. auch die bereits angeführten Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 23- Juli 1981, aaO, zu II 2 a der Gründe, und vom 19. Juni 1984, aaO, zu B IV 3 b iii der Gründe).

  • BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 48/90

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Versetzung - Leitung eines

    Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 19. Juni 1984 (BAGE 46, 107, 126 f. = AP Nr. 1 zu Art. 72 ZA-Nato-Truppenstatut, unter B IV 3 c i der Gründe) ausgeführt, daß Zeiten eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik nicht als Zeiten gelten, in denen der Betreffende seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik hatte, in denen die Personen entweder als Angehöriger eines Mitglieds der Truppe oder des zivilen Gefolges oder auch als Arbeitnehmer eines nichtdeutschen Unternehmens wirtschaftlichen Charakters im Sinne von Art. 72 ZA-Nato-Truppenstatut in der Bundesrepublik leben oder tätig sind.

    In der schon genannten Entscheidung vom 19. Juni 1984 (a.a.O., unter B IV 3) hat der Senat im einzelnen begründet, daß diese Angestellten für eine Tätigkeit beim Arbeitgeber keiner Arbeitserlaubnis bedürfen.

  • LAG Hamm, 27.12.2018 - 2 Ta 268/18

    Rechtsweg für Schadensersatzansprüche unter zivilen Arbeitskräften bei den

  • BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 18/90

    Zustimmungsersetzung zur Einstellung

  • LAG Hessen, 03.12.1985 - 4 TaBV 33/85

    Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen; Zustimmungsersetzung und Aufhebung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2012 - 9 Sa 633/11

    Internationales Privatrecht - Kündigung "at will" - Anwendung US-amerikanischen

  • BSG, 19.12.1995 - 12 RK 24/94

    Versicherungspflicht bei der Beschäftigung bei einem Unternehmen, das für die

  • BSG, 25.07.1995 - 10 RKg 17/94

    Anspruch auf Kindergeld für Angehörige eines NATO-Truppenmitglieds

  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 3/83

    Service Dependants als örtliche Arbeitskräfte - Anwendbarkeit des britischen

  • LAG Hamburg, 19.08.2010 - 7 TaBV 5/09

    Tendenzträgereigenschaft von Ausbildern

  • LAG Hessen, 04.10.2010 - 16 Sa 1982/09

    Internationale Zuständigkeit - Kündigung "at will" ("arbeiten und kündigen nach

  • BAG, 30.04.1992 - 2 AZR 548/91

    Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut - Nichtdeutsche Organisation

  • BSG, 22.08.1990 - 10 RKg 5/89

    Anspruch auf Kindergeld für ziviles Gefolge der US-Army

  • FG Köln, 24.02.2021 - 4 K 2786/16

    In Frage stehende inländische Besteuerung des vom Kläger in den Niederlanden

  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 67/85

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur Eingruppierung eines Mitarbeiters

  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 68/85
  • LSG Hessen, 16.12.1992 - L 3/8 KR 113/87

    Sozialversicherungspflicht - Beschäftigter - ausländische Firma - deutsche

  • LAG Hessen, 19.04.1988 - 5 TaBV 49/87

    Personengruppe als örtliche Arbeitskräfte; Anwendbarkeit des deutschen

  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 645/89

    Prozessführungsbefugnis der Bundesrepublik Deutschland - Zulässigkeit eines

  • BAG, 27.01.1988 - 7 ABR 30/87

    Betriebsvertretung bei CWG-Kräften in NATO-Truppe - Dienststellenbegriff bei

  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 24/83
  • ArbG Mainz, 11.01.2007 - 7 BV 17/06

    Weiterbeschäftigunganspruch bzw. Neueinstellung von 48 Leiharbeitnehmern

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