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   BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82   

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https://dejure.org/1984,411
BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82 (https://dejure.org/1984,411)
BAG, Entscheidung vom 03.07.1984 - 1 ABR 74/82 (https://dejure.org/1984,411)
BAG, Entscheidung vom 03. Juli 1984 - 1 ABR 74/82 (https://dejure.org/1984,411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 158
  • MDR 1985, 81
  • NZA 1985, 67
  • BB 1985, 199
  • DB 1984, 2304
  • JR 1986, 132
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.07.1979 - 1 ABR 78/77

    Betriebsrat - Schriftliche Zustimmungsverweigerungserklärung - Geplante

    Auszug aus BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82
    Dabei bezieht sich die Schriftform auch auf die vom Betriebsrat anzugebenden Gründe; sie müssen schriftlich nieder gelegt und vom Betriebsrat unterzeichnet werden (vgl. Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 2 H . Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1072).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Die Entscheidung des Senats, wonach der Betriebsrat im Zustimmungsersetzungsverfahren keine neuen Zustimmungsverweigerungsgründe nachschieben kann (Beschluß vom 3. Juli 1984, BAGE 46, 158 [BAG 03.07.1984 - 1 ABR 74/82] = AP Nr. 20 zu § 99 BetrVG 1972), steht dem nicht entgegen, da sich diese Entscheidung nur auf solche Zustimmungsverweigerungsgründe bezieht, die erstmals nach Ablauf der Wochenfrist vorgebracht werden.
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

    Allerdings ist der Betriebsrat mit Widerspruchsgründen, die er dem Arbeitgeber nicht innerhalb der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG schriftlich mitgeteilt hat, im weiteren Verfahren ausgeschlossen (BAGE 51, 345, 355 = AP Nr. 36 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe; BAGE 46, 158, 160 ff. = AP Nr. 20 zu § 99 BetrVG 1972, zu B 2 der Gründe).

    Im zweiten Fall (BAGE 46, 158 = AP Nr. 20 aaO) hatte der Betriebsrat einer Einstellung fristgerecht mit der Begründung widersprochen, die vorgesehene Tätigkeit werde vom einschlägigen Tarifvertrag ausgeschlossen.

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Gründe, die in der schriftlichen Stellungnahme nicht enthalten sind, kann er nach Ablauf der Frist nicht nachschieben (BAG Beschluß vom 3. Juli 1984 - 1 ABR 74/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
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