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   BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 46/81   

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BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 46/81 (https://dejure.org/1984,592)
BAG, Entscheidung vom 31.01.1984 - 1 ABR 46/81 (https://dejure.org/1984,592)
BAG, Entscheidung vom 31. Januar 1984 - 1 ABR 46/81 (https://dejure.org/1984,592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertraglich geschuldete Arbeitsleistung - Mitbestimmungsrecht - Arbeitsentgeld - Lohn - Übertariflicher Zuschlag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 182
  • NZA 1984, 47
  • VersR 1984, 1080
  • BB 1984, 532
  • DB 1984, 1351
  • JR 1986, 88
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 22.12.1981 - 1 ABR 38/79

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 46/81
    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrates gewährleistet werden (ständige Rechtsprechung des Senats, BAG 32, 350 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und BAG 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 08.12.1981 - 1 ABR 55/79

    Leistungsprämie und Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 46/81
    Auch bei solchen Zulagen bliebe - selbst wenn sie vom Arbeitgeber freiwillig gewährt werden - zu regeln einmal, ob sie überhaupt gewährt werden sollen (vgl. dazu BAG 37, 206 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Prämie) und zu".
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 46/81
    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrates gewährleistet werden (ständige Rechtsprechung des Senats, BAG 32, 350 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und BAG 37, 255 = AP Nr. 7 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 46/81
    Eine Antragsänderung ist aber in der Rechtsbeschwerdeinstanz unzulässig (Beschluß des Sechsten Senats vom 29. Juli 1982 - 6 ABR 51/79 -, AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 21/80

    Betriebsratsrechte - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 46/81
    Insoweit steht dem Betriebsrat auch ein im BeschluQverfahren zu verfolgender Anspruch auf Unterrichtung zu (Entscheidung des Senats vom 17. Mai 1983 - 1 ABR 21/80 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    b) Entsprechend dem Sinn des Ausschlusses des Mitbestimmungsrechts bei einer bestehenden gesetzlichen oder tariflichen Regelung greift der Vorrang des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG nur ein, wenn die gesetzliche oder tarifliche Regelung die mitbestimmungspflichtige Angelegenheit selbst abschließend und zwingend regelt und damit schon selbst dem Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts Genüge tut (BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang m. Anm. Wiedemann; BAGE 50, 313 = AP Nr. 5 zu 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang m. Anm. Kraft; BAGE 56, 346 = AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und BAGE 57, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    a) Der Erste Senat hatte zunächst im Beschluß vom 31. Januar 1984 (BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang m. Anm. Wiedemann) entschieden, der Betriebsrat habe kein Mitbestimmungsrecht, wenn das Arbeitsentgelt für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung tariflich geregelt sei und der Arbeitgeber zum tariflich geregelten Entgelt einen übertariflichen Zuschlag zahle, der an keine weiteren Voraussetzungen gebunden sei, sondern lediglich zur - wenn auch unterschiedlichen - Erhöhung des tariflichen Entgelts führe.

    Es soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges und die Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sichern (BAGE 46, 182, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu B III 1 der Gründe, m.w.N.).

    Die individuelle Lohngestaltung, Regelungen mit Rücksicht auf besondere Umstände des einzelnen Arbeitnehmers, bei denen ein innerer Zusammenhang zu ähnlichen Regelungen für andere Arbeitnehmer nicht besteht, unterliegen also nicht dem Mitbestimmungsrecht (für § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG vgl. BAG Beschluß vom 18. November 1980 - 1 ABR 87/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; für § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vgl. BAGE 46, 182 und 50, 313 = AP Nr. 3 und 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang und BAGE 57, 309 = AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; vgl. außerdem Wiese, GK- BetrVG , 4. Aufl., § 87 Rz 25,.

  • BAG, 03.12.1991 - GS 1/90

    Mitbestimmung - Anrechnung übertariflicher Zulage

    b) Entsprechend dem Sinn des Ausschlusses des Mitbestimmungsrechts bei einer bestehenden gesetzlichen oder tariflichen Regelung greift der Vorrang des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG nur ein, wenn die gesetzliche oder tarifliche Regelung die mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit selbst abschließend und zwingend regelt und damit schon selbst dem Schutzzweck des Mitbestimmungsrechts Genüge tut (BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang m. Anm. Wiedemann; BAGE 50, 313 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang m. Anm. Kraft; BAGE 56, 346 = AP Nr. 31 zu 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung und BAGE 57, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).

    2.a) Der Erste Senat hatte zunächst im Beschluß vom 31. Januar 1984 (BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang m. Anm. Wiedemann) entschieden, der Betriebsrat habe kein Mitbestimmungsrecht, wenn das Arbeitsentgelt für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung tariflich geregelt sei und der Arbeitgeber zum tariflich geregelten Entgelt einen übertariflichen Zuschlag zahle, der an keine weiteren Voraussetzungen gebunden sei, sondern lediglich zur - wenn auch unterschiedlichen - Erhöhung des tariflichen Entgelts führe.

    Es soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges und die Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sichern (BAGE 46, 182, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu B III 1 der Gründe, m.w.N.).

    Die individuelle Lohngestaltung, Regelungen mit Rücksicht auf besondere Umstände des einzelnen Arbeitnehmers, bei denen ein innerer Zusammenhang zu ähnlichen Regelungen für andere Arbeitnehmer nicht besteht, unterliegen also nicht dem Mitbestimmungsrecht (für § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG vgl. BAG Beschluß vom 18. November 1980 - 1 ABR 87/78 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; für § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG vgl. BAGE 46, 182 und 50, 313 = AP Nr. 3 und 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang und BAGE 57, 309 = AP Nr. 31 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; vgl. außerdem Wiese, GK- BetrVG , 4. Aufl., § 87 Rz 25, m.w.N.).

  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 72/89

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Lohnfestsetzung - Festlegung des

    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 54/87 - AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Provision; BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 50, 313 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAGE 57, 309 = AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, m.w.N.).
  • BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Daß diese neue Pauschale in einem angemessenen Verhältnis zu dem zu erstattenden Kilometergeldbetrag, soweit er nicht reiner Aufwendungsersatz ist, steht, ist unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges und zur Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit (BAG Beschluß vom 31. Januar 1984 - 1 ABR 46/81 - BAGE 46, 182, 187 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu B III 1 der Gründe) durch Mitbestimmung des Betriebsrats zu sichern.
  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Es soll die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges sichern (vgl. etwa BAGE 54, 79 und BAGE 57, 309 = AP Nr. 26 und Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang - jeweils m.w.N.).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Es geht um die Angemessenheit und Durchsichtigkeit des innerbetrieblichen Lohngefüges sowie um die Wahrung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit (BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, zu B III 1 der Gründe; Beschluß vom 13. Januar 1987 - 1 ABR 51/85 - AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 2 a der Gründe; Beschluß vom 24. November 1987 - 1 ABR 57/86 - zu B II 3 b der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1565/90

    Arbeitsentgelt: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Zahlung einer übertariflichen

    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (BAG, Beschluss vom 31.01.1984 - 1 ABR 46/81 -, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972, Tarifvorrang, m.w.N).

    So hatte der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 31.01.1984 - 1 ABR 46/81 -, aaO., ein solches Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats damit abgelehnt, dass nach § 87 Abs. 1 BetrVG Eingangssatz ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nur dann bestehe, soweit nicht schon eine tarifliche Regelung gegeben sei.

    cc) Mit seinem Beschluss vom 17.12.1985 - 1 ABR 5/84 -, AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang hat nun aber der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts seine Entscheidung vom 31.01.1984 - 1 ABR 46/81 -, aaO., ausdrücklich aufgegeben und ist seitdem in ständiger Rechtsprechung von folgendem ausgegangen:.

  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

    Der Senat hat allerdings in seiner Entscheidung vom 31. Januar 1984 (BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang) für eine in gleicher Weise gezahlte freiwillige betriebliche Zulage ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats verneint.

    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (vgl. zuletzt die genannte Entscheidung des Senats vom 31. Januar 1984, aaO, zu III 1 der Gründe).

  • LAG Hamm, 08.04.1991 - 17 Sa 1564/90

    Arbeitszeit: Nachweis der Unrichtigkeit von Vorgabezeiten

    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (BAG, Beschluss vom 31.01.1984 - 1 ABR 46/81 -, AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972, Tarifvorrang, m.w.N.).

    So hatte der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts im Beschluss vom 31.01.1984 - 1 ABR 46/81 -, aaO., ein solches Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats damit abgelehnt, dass nach § 87 Abs. 1 BetrVG Eingangssatz ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nur dann bestehe, soweit nicht schon eine tarifliche Regelung gegeben sei.

    Mit seinem Beschluss vom 17.12.1985 - 1 ABR 5/84 -, AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972, Tarifvorrang hat nun aber der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts seine Entscheidung vom 31.01.1984 - 1 ABR 46/81 -, aaO., ausdrücklich aufgegeben und ist seitdem in ständiger Rechtsprechung von folgendem ausgegangen:.

  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 54/87

    Mitbestimmungsrecht bei Abschlußprovision

    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 1984, BAGE 46, 182 = AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang, vom 17. Dezember 1985, BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang und vom 10. Februar 1988 - 1 ABR 56/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 24.11.1987 - 1 ABR 57/86

    Tariflohnerhöhung

  • BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 326/90

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Mitbestimmungsrechts

  • BAG, 14.12.1993 - 1 ABR 31/93

    Einigungsstellenspruch über betriebliche Lohngestaltung

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 459/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 461/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87

    Betriebsvereinbarung: Geltungsdauer - Zahlung eines übertariflichen Urlaubsgeldes

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 460/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85

    Übertarifliche Zulage

  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 56/86

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 im Zusammenhang mit der

  • BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 34/86

    Betriebsrat - Aufkunftsanspruch

  • BAG, 15.07.1986 - 1 ABN 13/86

    Anrechnung von übertariflichen Zulagen auf eine Erhöhung der tariflichen Entgelte

  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 115/85

    Berechtigung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Anrechnung einer übertariflichen

  • LAG Baden-Württemberg, 19.04.1999 - 15 TaBV 8/98

    Betriebsrat: Zustimmung zur Eingruppierung bei einseitiger Änderung der

  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 117/85

    Berechtigung eines öffentlichen Arbeitgebers zur Anrechnung einer übertariflichen

  • LAG Hamburg, 23.10.1986 - 7 Sa 63/86

    Tarifvertrag; Zulage; Metallindustrie; Tariflohn; Lohnanspruch; Lohnerhöhung;

  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 116/85

    Verrechnung von freiwilliger Zulage mit erhöhtem Tariflohn - Zuschnitt einer

  • BAG, 20.08.1991 - 1 AZR 327/90

    Rechtsfolge der Verletzung eines Mitbestimmungsrechts - Ausnahme bestimmter

  • BAG, 16.10.1985 - 5 AZR 299/84
  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.1988 - 14 TaBV 4/88

    Recht des Betriebsrats auf Vorlage von Unterlagen; Berechnung einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.08.1987 - 4 Sa 37/87

    Geltung einer zeitlich befristeten Betriebsvereinbarung über freiwillige Zulagen

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.02.1985 - 4 TaBV 19/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen; Mitbestimmungsrecht, wenn schon

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.08.1987 - 4 Sa 28/87

    Abschluss von Betriebsvereinbarungen Arbeitsentgelte; Regelung der konkreten

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