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   BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81   

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https://dejure.org/1984,144
BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81 (https://dejure.org/1984,144)
BAG, Entscheidung vom 28.06.1984 - 6 AZR 521/81 (https://dejure.org/1984,144)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 (https://dejure.org/1984,144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 224
  • NZA 1985, 156
  • BB 1984, 2133
  • DB 1984, 2716
  • JR 1986, 176
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80

    Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81
    Endet nach Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbe its verhäl tn is dessen Arbeitsunfähigkeit im Ur.laubsjahr, für aas der Urlaubsanspruch entstanden ist, bzw. im Übertragungszeiträum so rechtzeitig, daß bei beste hendem /'»"bei tsverhältnis der Urlaub hätte verwirklicht werden können, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Ge währung der Urlaubsabgeltung (im Anschluß an die Senats entscheidung vom 23. Juni 1983 - 6 AZR 180/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Die in dieser Entscheidung vertretene Grundauffassung hat der Senat inzwischen in weiteren Entscheidungen bestätigt (BAG 39, 53; Urteile vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 -, vom 23- Juni 1983 - 6 AZR 180/80 - und vom 8. März 1984 - 6 AZR 600/82 - jeweils zur. Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, letztes auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 23. Juni 1983, aaO, dargelegt, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlauosanspruchs voraussetzt, daß der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Aroeitsverhältnisses noch besteht und wegen der Beenoigung des Arbeitsverhältnisses nicht hat gewährt werden können.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 23. Juni 1983, aaO, eingehend dargelegt, daß der an die Stelle des Urlaubsanspruchs tretende Abgeltungsanspruch den Arbeitnehmer in die Lage versetzen soll, trotz Beendigung des Ar beitsverhältnisses dennoch Freizeit zur Erholung zu nehmen.

  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81
    Die in dieser Entscheidung vertretene Grundauffassung hat der Senat inzwischen in weiteren Entscheidungen bestätigt (BAG 39, 53; Urteile vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 -, vom 23- Juni 1983 - 6 AZR 180/80 - und vom 8. März 1984 - 6 AZR 600/82 - jeweils zur. Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, letztes auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts).
  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 28. Januar 1982 (BAG 37, 382) unter Aufgaoe der früheren Rechtsprechung des Bundesar- Deitsgerichts entschieden, daß ein Arceitnehmer seinen Anspruch auf Erholungsurlaub nicht dadurch verliert, daß er infolge Krankheit im Urlaubsjahr nur eine geringe oder auch gar keine Arbeitsleistung erbracht hat.
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81
    Die in dieser Entscheidung vertretene Grundauffassung hat der Senat inzwischen in weiteren Entscheidungen bestätigt (BAG 39, 53; Urteile vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 -, vom 23- Juni 1983 - 6 AZR 180/80 - und vom 8. März 1984 - 6 AZR 600/82 - jeweils zur. Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, letztes auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts).
  • BAG, 26.05.1983 - 6 AZR 273/82

    Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81
    Die in dieser Entscheidung vertretene Grundauffassung hat der Senat inzwischen in weiteren Entscheidungen bestätigt (BAG 39, 53; Urteile vom 26. Mai 1983 - 6 AZR 273/82 -, vom 23- Juni 1983 - 6 AZR 180/80 - und vom 8. März 1984 - 6 AZR 600/82 - jeweils zur. Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, letztes auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts).
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Er setze als Erfüllungssurrogat des Urlaubsanspruchs voraus, dass der Urlaub noch gewährt werden könne, wenn das Arbeitsverhältnis noch bestände (erstmals BAG 6. Juni 1968 - 5 AZR 410/67 - zu 4 der Gründe, AP BUrlG § 3 Rechtsmissbrauch Nr. 5 = EzA BUrlG § 1 Nr. 5: "von denselben rechtlichen Faktoren abhängig wie die des Freizeitanspruchs"; ferner 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - zu 2 der Gründe, BAGE 46, 224; 7. März 1985 - 6 AZR 334/82 - zu 3 b der Gründe, BAGE 48, 186; 7. Dezember 1993 - 9 AZR 683/92 - zu I 4 der Gründe, BAGE 75, 171; 17. Januar 1995 - 9 AZR 263/92 - zu I 1 der Gründe) .
  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 340/91

    Kürzung des Erholungsurlaubs nach Ablauf des Erziehungsurlaubs

    Sie geht daher als gesetzliche Sonderregelung der Verfallvorschrift des § 7 Abs. 3 BUrlG und den entsprechenden tariflichen Bestimmungen vor (vgl. Senatsurteil vom 1. Oktober 1991, BAGE 68, 304 = DB 1992, 584; BAG Urteil vom 24. Oktober 1989 - 8 AZR 253/88 - AP Nr. 52 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Meisel/Sowka, Mutterschutz, Mutterschaftshilfe und Erziehungsgeld, 3. Aufl., § 17 BErzGG Rz 25; Gröninger/Thomas, MuSchG, Stand Mai 1992, § 17 BErzGG Rz 13; Zmarzlik/Zipperer/Viethen, MuSchG, 6. Aufl., § 17 BErzGG Rz 19).
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Diese Voraussetzung kann auch bei Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers erfüllt sein (Aufgabe von BAGE 46, 224 = NZA 1985, 156 und von NZA 1985, 428 L).

    War der Kläger allgemein als gewerblicher Arbeitnehmer eingestellt, so kommt es darauf an, ob es im Betrieb der Beklagten Arbeitsplätze gab, die der Kläger trotz seiner eingeschränkten Arbeitsfähigkeit hätte ausfüllen können, und ob die Beklagte verpflichtet gewesen wäre, dem Kläger einen solchen Arbeitsplatz anzubieten (vgl. BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Soweit der Sechste Senat im Urteil vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung) eine andere Auffassung vertreten hat, hält der erkennende Senat daran nicht fest.

    Soweit der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts zu dieser Frage bisher eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. Urteile vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 17. Januar 1985 - 6 AZR 268/82 - BAGE 48, 7 = AP Nr. 20 zu § 7 BUrlG Abgeltung) hält der erkennende Senat daran nicht fest.

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