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   BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83   

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BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83 (https://dejure.org/1984,49)
BAG, Entscheidung vom 26.09.1984 - 4 AZR 343/83 (https://dejure.org/1984,49)
BAG, Entscheidung vom 26. September 1984 - 4 AZR 343/83 (https://dejure.org/1984,49)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tarifvertrag - Geltung - Gesetzesrecht - Kündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    SGB IV § 69 Abs. 2; TarVertrG § 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 394
  • BB 1985, 2240
  • DB 1985, 394
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.06.1980 - 4 AZR 463/78

    Anspruch auf Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses als sonstiger Anspruch aus dem

    Auszug aus BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83
    Dabei kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob die Auslegung des Berufungsgerichts rechtlich möglich, mit den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des bürgerlichen Rechts (§ 133 BGB) vereinbar und frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob wesentliche Umstände nicht beachtet worden sind (vgl. BAG 36, 245, 253 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das weitere Urteil des Senats vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlußfristen mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 26.08.1983 - 8 RK 29/82

    Tarifangestellte der AOK - Gewährung von Fahrtkostenerstattung - Sicherstellung

    Auszug aus BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83
    Das Bundessozialgericht führt daher auch in seiner Entscheidung vom 26. August 1983 - 8 RK 29/82 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) in Anlehnung an seine frühere Rechtsprechung und in deren Weiterentwicklung aus, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des öffentlichen Haushaltsrechts richteten sich ausschließlich an die Sozialversicherungsträger sowie an die entsprechenden staatlichen Aufsichtsbehörden, sie entfalteten jedoch keinerlei "Außenwirkung".
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83
    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausführt, ist für eine solche Klage das Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO schon deswegen zu bejahen, weil die Klägerin nicht eine vollstreckungsfähige Leistung erstrebt, sondern zwischen den Parteien nur um den rechtlichen Bestand zweier Tarifverträge gestritten wird, wofür überhaupt nur eine Feststellungsklage in Betracht kommt (vgl. die Urteile des Senats BAG 29, 321, 324 = AP Nr. 1 zu § 9 TVG 1969; BAG 35, 141, 145 = AP Nr. 2 zu § 39 TV Ang Bundespost sowie vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 25.04.1979 - 4 AZR 791/77

    Ortskrankenkassen - Dienstordnungsangestellte - Arbeitnehmer - Regelung der

    Auszug aus BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83
    Da somit der Tarifvertrag schon nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen im Verhältnis zum Gesetzesrecht als die schwächere Rechtsquelle anzusehen ist, sind jedenfalls tarifliche Normen insoweit unwirksam, als sie gegen zwingendes staatliches Recht verstoßen, einerlei ob es sich dabei um Verfassungsrecht des Bundes oder der Länder, zwingende bundes- oder landesgesetzliche Bestimmungen oder auch Rechtsverordnungen von Bund und Ländern handelt (vgl. BAG 31, 381, 388 = AP Nr. 49 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 06.12.1978 - 4 AZR 321/77

    Fremdsprachliche Rundfunkauswerter - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale -

    Auszug aus BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83
    Demgemäß hat der erkennende Senat auch schon entschieden, daß § 51 BHO, wonach nicht auf Gesetz oder Tarifvertrag beruhende Personalausgaben nur geleistet werden dürfen, wenn dafür besondere Ausgabemittel zur Verfügung gestellt sind, ausschließlich haushaltsrechtliche Bedeutung hat und daher wirksam begründete Ansprüche von Arbeitnehmern gleich welchen Rechtsgrundes (Tarifvertrag oder Einzelarbeitsvertrag) unter Berufung auf diese Vorschrift nicht zurückgewiesen werden können (vgl. das Urteil des Senats vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 11.03.1981 - 4 AZR 1070/79

    Bundespost - Beihilfe - Beihilfengewährung - Billigkeit - Leistungsbestimmung -

    Auszug aus BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83
    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausführt, ist für eine solche Klage das Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO schon deswegen zu bejahen, weil die Klägerin nicht eine vollstreckungsfähige Leistung erstrebt, sondern zwischen den Parteien nur um den rechtlichen Bestand zweier Tarifverträge gestritten wird, wofür überhaupt nur eine Feststellungsklage in Betracht kommt (vgl. die Urteile des Senats BAG 29, 321, 324 = AP Nr. 1 zu § 9 TVG 1969; BAG 35, 141, 145 = AP Nr. 2 zu § 39 TV Ang Bundespost sowie vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

    Auszug aus BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83
    Dabei kann das Revisionsgericht nur überprüfen, ob die Auslegung des Berufungsgerichts rechtlich möglich, mit den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des bürgerlichen Rechts (§ 133 BGB) vereinbar und frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist und ob wesentliche Umstände nicht beachtet worden sind (vgl. BAG 36, 245, 253 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie das weitere Urteil des Senats vom 18. Juni 1980 - 4 AZR 463/78 - AP Nr. 68 zu § 4 TVG Ausschlußfristen mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 31.07.1970 - 2 RU 222/67

    Untersagung einer Weihnachtenzuwendung an die Angestellten einer Krankenkasse

    Auszug aus BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83
    Diese rein haushaltsrechtliche Bedeutung wird § 69 Abs. 2 SGB IV auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts beigemessen (vgl. BSGE 31, 247, 256 und BSGE 47, 127, 130).
  • BAG, 02.03.1956 - 1 AZR 107/55

    Dienstordnungen - Außer Kraft treten - Tarifordnung

    Auszug aus BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83
    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausführt, ist für eine solche Klage das Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO schon deswegen zu bejahen, weil die Klägerin nicht eine vollstreckungsfähige Leistung erstrebt, sondern zwischen den Parteien nur um den rechtlichen Bestand zweier Tarifverträge gestritten wird, wofür überhaupt nur eine Feststellungsklage in Betracht kommt (vgl. die Urteile des Senats BAG 29, 321, 324 = AP Nr. 1 zu § 9 TVG 1969; BAG 35, 141, 145 = AP Nr. 2 zu § 39 TV Ang Bundespost sowie vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 446/76

    Verbandsklage - Feststellungsklage - Zulässigkeit - Mehrgliedrige Tarifverträge -

    Auszug aus BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83
    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausführt, ist für eine solche Klage das Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO schon deswegen zu bejahen, weil die Klägerin nicht eine vollstreckungsfähige Leistung erstrebt, sondern zwischen den Parteien nur um den rechtlichen Bestand zweier Tarifverträge gestritten wird, wofür überhaupt nur eine Feststellungsklage in Betracht kommt (vgl. die Urteile des Senats BAG 29, 321, 324 = AP Nr. 1 zu § 9 TVG 1969; BAG 35, 141, 145 = AP Nr. 2 zu § 39 TV Ang Bundespost sowie vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 512/81 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.04.2015 - XI ZR 378/13

    Spekulative Swap-Geschäfte einer nordrhein-westfälischen Gemeinde: Unwirksamkeit

    Bei den Runderlassen handelt es sich um Verwaltungsvorschriften (vgl. BAGE 46, 394, 402; Lammers, NVwZ 2012, 12, 14 f.), nicht aber um Rechtsnormen im Sinne des Art. 2 EGBGB.

    Ihre Einhaltung ist allein durch die staatliche Rechtsaufsicht, nicht aber durch ein im Außenverhältnis wirkendes zivilrechtliches Verbotsgesetz sicherzustellen (vgl. BAGE 46, 394, 399 f. zu § 69 Abs. 2 SGB IV).

  • BGH, 24.04.2014 - VII ZR 164/13

    Honorarklage aus einem Ingenieurvertrag mit einem öffentlichen Auftraggeber:

    aa) Vorschriften über die Aufstellung des Haushaltsplans sind keine Verbotsgesetze im Sinne des § 134 BGB (vgl. BAGE 46, 394, 399 f.; OLG Dresden, Urteil vom 5. Januar 1998 - 17 U 1652/97, juris Rn. 41; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl., § 134 Rn. 18).

    Durch die Haushaltsordnung wird die öffentliche Hand verpflichtet, bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes die in der Haushaltsordnung festgelegten Grundsätze zu beachten (vgl. BAGE 46, 394, 399).

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 466/12

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung durch Zwangsvollstreckung erlangter

    Vorrangig ist jedes staatliche zwingende Recht, da ihm höherer Rang zukommt als den Tarifverträgen (BAG 26. September 1984 - 4 AZR 343/83 - BAGE 46, 394; Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 1 Rn. 509; vgl. auch Däubler/Schiek TVG 3. Aufl. Einleitung Rn. 309) .
  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 410/19

    Ruhegeld - Ablösung - Überversorgung

    Zu den Grundsätzen des staatlichen Haushaltsrechts zählt ua. der Grundsatz der Sparsam- und Wirtschaftlichkeit (vgl. Art. 114 Abs. 2 Satz 1 GG, § 6 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder -  Haushaltsgrundsätzegesetz -, § 7 BHO; BVerwG 9. November 2017 - 3 A 4.15 - Rn. 104, BVerwGE 160, 263; BAG 26. September 1984 - 4 AZR 343/83 - BAGE 46, 394) .
  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 578/01

    Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines

    (4) Tarifverträge können von den Gerichten für Arbeitssachen darauf überprüft werden, ob die Grenzen der Tarifautonomie überschritten wurden, indem sie gegen höherrangiges Recht, insbesondere das Grundgesetz, Gesetze oder tragende Grundsätze des Arbeitsrechts verstoßen (vgl. BAG 26. September 1984 - 4 AZR 343/83 - BAGE 46, 394; 30. Januar 1970 - 3 AZR 44/68 - BAGE 22, 252, 267 mwN).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2015 - 9 S 280/14

    Gestaltung des Beamtenverhältnisses durch Vereinbarung; Bedingungsfeindlichkeit

    Vorschriften über die Aufstellung des Haushaltsplans sind keine Verbotsgesetze im Sinne des § 134 BGB (vgl. BAGE 46, 394, 399 f.; OLG Dresden, Urteil vom 5. Januar 1998 - 17 U 1652/97, juris Rn. 41; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl., § 134 Rn. 18).

    Durch die Haushaltsordnung wird die öffentliche Hand verpflichtet, bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes die in der Haushaltsordnung festgelegten Grundsätze zu beachten (vgl. BAGE 46, 394, 399).

  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 467/12

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung durch Zwangsvollstreckung erlangter

    Vorrangig ist jedes staatliche zwingende Recht, da ihm höherer Rang zukommt als den Tarifverträgen (BAG 26. September 1984 - 4 AZR 343/83 - BAGE 46, 394; Löwisch/Rieble TVG 3. Aufl. § 1 Rn. 509; vgl. auch Däubler/Schiek TVG 3. Aufl. Einleitung Rn. 309) .
  • LAG Hamm, 10.01.1996 - 18 Sa 393/95

    Tarifvertrag: außerordentliche Kündigung

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  • OLG München, 11.01.2016 - 19 U 4743/14

    Schadensersatzansprüche einer bayerischen Verwaltungsgemeinschaft aus

    Unbeachtlich seien hingegen das Gemeinderecht ausfüllende Runderlasse, da es sich dabei um Verwaltungsvorschriften (vgl. BAGE 46, 394, 402; Lammers, NVwZ 2012, 12, 14 f.), nicht aber um Rechtsnormen im Sinne des Art. 2 EGBGB handele.

    Ihre Einhaltung ist allein durch die staatliche Rechtsaufsicht, nicht aber durch ein im Außenverhältnis wirkendes zivilrechtliches Verbotsgesetz sicherzustellen (vgl. BAGE 46, 394, 399 f. zu § 69 Abs. 2 SGB IV).

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Vielmehr ist davon auszugehen, daß dieses Rechtsinstitut dem allgemeinen Schuldrecht nicht unbekannt ist (vgl. § 543 und § 469 BGB), das Recht des TVG insoweit keine Einschränkungen enthält und sogar überhaupt von Regelungen über die Kündigung von Tarifverträgen absieht (vgl. das Urteil des Senats vom 26. September 1984 - 4 AZR 343/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) und für die Möglichkeit der Kündigung nur einzelner tariflicher Bestimmungen oder von Teilen von Tarifverträgen angesichts der Elastizität des Tarifrechts ein erhebliches praktisches Bedürfnis besteht.
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 122/06

    Kreditaufnahmeverbot gesetzlicher Krankenkassen nach § 220 Abs. 1 Satz 1 SGB V

  • BAG, 12.02.1992 - 7 AZR 100/91

    Altersgrenze für Angehörige des Cockpitpersonals

  • ArbG Lörrach, 15.04.2005 - 5 Ca 146/01

    Arbeitszeit: Verlängerung auf 48 Stunden wöchentlich

  • BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 272/85

    Seniorität - Gleichbehandlung - Haftung der TV-Parteien

  • LG Düsseldorf, 02.05.2006 - 9 O 618/04

    Zur Frage, ob aus einem Verstoß einer Krankenkasse gegen das aus § 220 Abs. 1

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst -

  • BAG, 17.05.1988 - 3 AZR 400/86

    Zulässigkeit einer tarifvertraglichen Regelung für eine Versorgungsobergrenze

  • BAG, 26.06.1985 - 7 AZR 125/83

    Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses - Gewährung von Fahrkosten

  • LAG Sachsen, 05.12.1995 - 1 Sa 494/95

    Anerkennungstarifvertrag; Kündigung; Wirksamkeit; Verbandsklage;

  • LAG Baden-Württemberg, 28.02.2000 - 15 Sa 112/99

    Belastung der Arbeitszeitkontos eines erkrankten Arbeitnehmers, an den der

  • OLG Dresden, 21.02.2000 - 7 U 2052/99

    Bindungswirkung eines Entsorgungsvertrages nach einer Kreisgebietsreform;

  • OLG Dresden, 08.04.1998 - 7 U 2980/97

    Billigkeitskontrolle einer monopolistisch festgesetzten Vereinbarung über

  • LAG Köln, 28.02.1997 - 12 Sa 1250/96

    Streit über die Zahlung von Versicherungsprämien; Versicherungsprämien für den

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2011 - 18 Sa 6/11

    Wirksamkeit einer Versetzungsmaßnahme - Tarifvertrag zugunsten Dritter

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2011 - 18 Sa 7/11

    Wirksamkeit einer Versetzungsmaßnahme - Tarifvertrag zugunsten Dritter

  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZN 329/85

    Vergütungsordnung des BAT - Rechtsfolgen der Kündigung - Staatliches

  • LAG Düsseldorf, 10.05.1995 - 2 Sa 1998/94

    Tarifliche Altersgrenze - Piloten

  • BAG, 09.10.1985 - 4 AZN 418/85
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