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   BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84   

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BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84 (https://dejure.org/1984,389)
BAG, Entscheidung vom 05.06.1984 - 3 AZR 33/84 (https://dejure.org/1984,389)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 (https://dejure.org/1984,389)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft - Trägerunternehmen - Altfälle - Bestandsschutz - Versorgungslast - Erforderlichkeit - Leistungsplan - Mitbestimmungsrecht - Gerichtliche Billigkeitskontrolle

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung, Entgeltcharakter, Unverfallbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 611 ff.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 80
  • ZIP 1985, 50
  • NZA 1985, 22
  • VersR 1985, 190
  • BB 1984, 2067
  • JR 1986, 308
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
    (b) "...Nach der Entscheidung des BVerfG [BVerfGE 65, 196 - hier: VI (610) 174 c] ist die Kürzung des betrieblichen Ruhegeldes..schon dann gerechtfertigt, wenn nur ein "triftiger Grund" dafür vorgelegen haben sollte.

    Der Beschluß des BVerfG (BVerfGE 65, 196) steht dem nicht entgegen.

  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
    Die Erhaltung seiner Versorgungsanwartschaft beruhe nicht auf § 1 BetrAVG, sondern auf der Rechtspr. des Senats (Grundsatzurteil vom 10.3.1972, BAGE 24, 177).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.04.1984 - 2 Sa 535/83

    Widerruf des Ruhegeldes wegen wirtschaftlicher Notlage der Beklagten ;

    Auszug aus BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
    Ob er darüber hinaus seine ganze Rechtspr. zu den Unterstützungskassen überprüfen muß, insbesondere ob das Grundgesetz auch bei den vom Betriebsrentengesetz erfaßten Anwartschaften eine erleichterte Widerrufsmöglichkeit gebietet (so LAG Hamm, BB 1984, 1301; [1984, 2004]; dagegen LAG Schleswig-Holstein, BB 1984, 1300 und Ahrend, BB 1984, 1367, 1371 f.), muß hier nicht erörtert werden, weil nur ein "Altfall" zu entscheiden ist und Revision zu der weitergehenden Problematik bereits anhängig sind.".
  • LAG Hamm, 10.05.1984 - 6 Sa 1480/83

    Betriebsrente; Kürzung; Unterstützungskasse; Widerruf; Versorgungszusage;

    Auszug aus BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
    Ob er darüber hinaus seine ganze Rechtspr. zu den Unterstützungskassen überprüfen muß, insbesondere ob das Grundgesetz auch bei den vom Betriebsrentengesetz erfaßten Anwartschaften eine erleichterte Widerrufsmöglichkeit gebietet (so LAG Hamm, BB 1984, 1301; [1984, 2004]; dagegen LAG Schleswig-Holstein, BB 1984, 1300 und Ahrend, BB 1984, 1367, 1371 f.), muß hier nicht erörtert werden, weil nur ein "Altfall" zu entscheiden ist und Revision zu der weitergehenden Problematik bereits anhängig sind.".
  • BAG, 30.11.1955 - 1 AZR 217/54

    Arbeitsentgelt: Verwirkung des Ruhegeldanspruchs, Eintritt der Verwirkung

    Auszug aus BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
    Damit hat es an die ständ. Rechtspr. des BAG angeknüpft, die vom Versorgungsschuldner billiges Ermessen, also die Abwägung der Unternehmensinteressen gegen die der ArbNehmer und Rentner (..AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskasse).
  • BAG, 05.07.1979 - 3 AZR 197/78

    Versprechen - Zusage - Betriebliche Versorgungsleistung - Leistung -

    Auszug aus BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
    Er hat daraus gefolgert, daß ein sachlicher Grund zum Widerruf von Unterstützungskassenleistungen nur bei so schwerwiegenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Trägerunternehmens vorliege, daß der Konkurs oder ein im Gesetz gleichgestellter Sicherungsfall droht, wenn nicht einschneidende Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden (BAGE 32, 56, 63 f.).
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Dabei legt er entweder selbst die Modalitäten fest oder er verweist auf die Regelung der Versorgungseinrichtung, die Leistungen entsprechend ihrer Satzung oder ihren Richtlinien gewähren soll (st. Rechtsprechung des Senats, zuletzt Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 105, zu IV 1 a der Gründe).

    Der Senat hat jedoch in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß diesem Vorbehalt nur die Bedeutung eines an sachliche Gründe gebundenen Widerrufsrechts zukommt (zuletzt Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - aaO, zu IV 1 der Gründe m. w. N.).

    a) Welches Gewicht ein sachlicher Grund haben muß, um Eingriffe in die rechtlich geschützte Position der Arbeitnehmer und Rentner zu rechtfertigen, richtet sich auf der Seite des Arbeitgebers danach, ob sich die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, die zur Zeit der Zusage bestanden und deren Fortbestand erwartet werden durfte, wesentlich verändert haben, insbesondere ob das Unternehmen durch die Versorgungslast ausgezehrt wird (vgl. auch hierzu Urteil des Senats vom 5. Juni 1984, aaO, zu V der Gründe).

    Unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes könne eine Anpassung der Renten an die Kaufkraftentwicklung verweigert werden, wenn lanfristig die Substanz des Unternehmens gefährdet erscheine (hierzu näher die Urteile des Senats vom 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - und - 3 AZR 548/82 - BAG 48, 272 und 284; allgemein zum triftigen Grund: Urteil vom 5. Juni 1984, aaO, zu V 3 a der Gründe).

  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

    Der Widerruf von Versorgungszusagen ist nur aus sachlichen Gründen berechtigt (i. A. an BAGE 46, 80 (90) = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen und BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    Er würde treuwidrig handeln, wollte er die Gegenleistung mit dem Hinweis verweigern, er habe sich nicht rechtlich gebunden (BAGE 46, 80, 90 ff. = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu IV 1 der Gründe, mit Anmerkung von Schulin).

    Das Berufungsgericht hat unter Hinweis auf die Kritik an der Rechtsprechung des Senats (Blomeyer, Anm. zu AP Nr. 16 und 17 zu § 16 BetrAVG; ders. RdA 1986, 69, 80 ff.; ders. SAE 1986, 98, 99; Schulin, Anm. zu AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; Loritz, Anm. zu AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; ders. ZfA 1988, 1) ausgeführt, der triftige Grund i. S. des § 16 BetrAVG sei ungeeignet.

  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92

    Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund

    Er würde treuwidrig handeln, wollte er die Gegenleistung mit dem Hinweis verweigern, er habe sich nicht rechtlich gebunden (BAGE 46, 80, 90 ff. = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu IV 1 der Gründe, mit Anmerkung von Schulin; BAGE 61, 273, 277 f. = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 1 der Gründe).

    Im Urteil vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) hat der Senat bei den Eingriffsgründen im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) erstmals den "triftigen Grund" als eigene Kategorie für die Gewichtung eines Eingriffsgrundes angewendet.

  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15

    Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer

    dazu im Übrigen auch BAG 5, 6.1984 - 3 AZR 33/84 - BAGE 46, 80 = AP § 1 BetrAVG Unterstützungskassen Nr. 3 = ZIP 1985, 50 = EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 105 [III.1 b. - "Juris"-Rn. 33]: "Der Erblasser konnte seine Erwerbsunfähigkeit durch die Vorlage des Rentenbescheides der Landesversicherungsanstalt Braunschweig nachweisen.

    ... Der Rentenbescheid erbringt ... als Urkunde Beweis dafür, dass die gesetzlichen Voraussetzungen einer Erwerbsunfähigkeitsrente im Falle des Erblassers erfüllt waren".S. dazu im Übrigen auch BAG 5, 6.1984 - 3 AZR 33/84 - BAGE 46, 80 = AP § 1 BetrAVG Unterstützungskassen Nr. 3 = ZIP 1985, 50 = EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 105 [III.1 b. - "Juris"-Rn. 33]: "Der Erblasser konnte seine Erwerbsunfähigkeit durch die Vorlage des Rentenbescheides der Landesversicherungsanstalt Braunschweig nachweisen.

    85) S. dazu im Übrigen auch BAG 5, 6.1984 - 3 AZR 33/84 - BAGE 46, 80 = AP § 1 BetrAVG Unterstützungskassen Nr. 3 = ZIP 1985, 50 = EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 105 [III.1 b. - "Juris"-Rn. 33]: "Der Erblasser konnte seine Erwerbsunfähigkeit durch die Vorlage des Rentenbescheides der Landesversicherungsanstalt Braunschweig nachweisen.

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 168/86

    Beteiligung des Betriebsrats bei Teilschließung einer Unterstützungskasse

    Das Landesarbeitsgericht hat übersehen, daß der Kläger bereits einen Besitzstand erdient hatte, in den nur aus sog. triftigen Gründen eingegriffen werden kann (vgl. BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, mit Anm. Schulin).
  • BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89

    Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentensteigerung

    Im Urteil vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) hat der Senat bei den Eingriffsgründen im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) erstmals den "triftigen Grund" als eigene Kategorie für die Gewichtung eines Eingriffsgrundes angewendet.

    Zu den triftigen Gründen wirtschaftlicher Art hat sich der Senat nur deshalb näher geäußert, weil sowohl das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) als auch der Senat (Urteil vom 5. Juni 1984 - BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) zu dem Gewicht dieses Angriffsgrundes zunächst im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Belastung von Versorgungsschuldnern Stellung genommen hatten.

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Allerdings ist auch zu berücksichtigen, ob die Neuregelung für den im Einzelfall belasteten Versorgungsberechtigten Wirkungen entfaltet, die nicht beabsichtigt sein können und auch im Rahmen einer Härteklausel berücksichtigt werden müßten (vgl. auch Oberschiedsgericht der VBL aaO zu B II 4. b) unter Hinweis auf BAG Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - BetrAV 1984, 241, 243).
  • BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83

    Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf

    Diese Auffassung entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats (statt aller: Urteil vom 10. November 1977 - 3 AZR 705/76 - AP Nr. 8 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B I 2 a der Gründe; zuletzt Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - NZA 1985, 22 = EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 105, zu IV 1 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung .in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen ).

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß ein solcher Vorbehalt in der betrieblichen Altersversorgung nur die Bedeutung eines generellen Widerrufsrechts hat, das an sachliche Gründe gebunden ist (zu letzt Urteil des Senats vom 5 Juni 1984 - 3 AZR 33/84 -, aaO, zu IV 1 der Gründe).

    .Als "triftigen ;Grund" betrachtet der Senat wirtschaftliche Schwierigkeiten, die es dem Arbeitgeber erlauben würden, eine Anpassung der laufenden Betriebsrenten gemäß § 16 BetrAVG abzulehnen, weil langfristig die Gefahr bestünde, daß die Unternehmenssubstanz ausgezehrt würde (Urteil vom 5. Juni 1984 -.3 AZR 33/84 -, aaO, zu V 3 a der Gründe und näher in dem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil des Senats vom 23 April 1985 - 3 ÄZR 156/83 - zu II 3 a der Gründe m .w .N .).

  • LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87

    Betriebsübergang; Ruhegeld; Ausfallhaftung; Schuldübernahme

    Durch die Ankündigung, die Unterstützungseinrichtung werde unter den genannten Voraussetzungen Versorgungsleistungen erbringen, hat die Beklagte zu 2) bewußt und folglich auch zurechenbarerweise einen Vertrauenstatbestand geschaffen, auf den sich ihre Arbeitnehmer einrichten konnten (BAG DB 1984 S. 2461 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; ebenso Sieg , SAE 1974 S. 41; Förster/Rühmann in Anm. zu BAG AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen; Schulin , SAE 1982 S. 21; Griebeling , NZA 1989 Beil. 3 S. 28).

    bb) Für die Frage, ob sachliche Gründe den Widerruf der Versorgungszusage rechtfertigen, ist nicht die Vermögenslage der Unterstützungskasse, sondern die wirtschaftliche Situation des Trägerunternehmens maßgebend (BAG DB 1984 S. 2461, 1987 S. 2414 = AP Nr. 3, 17 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    cc) Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein triftiger Grund im vorgenannten Sinn dann anzuerkennen, wenn eine ungekürzte Versorgungslast langfristig die Substanz des Trägerunternehmens gefährden könnte und mildere Mittel nicht ausreichen (BAG DB 1984 S. 2461 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

  • BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 201/00

    Versorgungs-Verschaffungsanspruch nach Austritt aus einer kommunalen

    Dieser Anspruch kann jedoch schon aus sachlichen Gründen widerrufen werden (BAG 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - BAGE 46, 80, 90; 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - BAGE 61, 273).
  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82

    Anspruch auf ein 13. Ruhegeld

  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 583/04

    Widerruf einer Gesamtversorgungszusage

  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 503/85

    Versorgungsanwartschaft - Insolvenz - Betriebsrente

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87

    Anspruch auf Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente

  • LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
  • BFH, 16.12.2002 - VIII R 14/01

    Die Bindung von Rückstellungen nach § 6a EStG für die Einstandspflicht des

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 553/08

    Betriebliche Altersversorgung - "Dienstunfähigkeit iSd. Leistungsordnung des

  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 72/05

    Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse

  • LAG Baden-Württemberg, 23.02.2006 - 11 Sa 100/05

    Widerruf einer Versorgungszusage durch Unterstützungskasse

  • BFH, 19.08.1998 - I R 92/95

    Bildung von Pensionsrückstellungen

  • BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90

    Abbau der Überversorgung bei der GEZ

  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85

    Arbeitgeber verläßt Gruppenunterstützungskasse

  • LAG Düsseldorf, 26.04.1995 - 2 Sa 1446/94

    Betriebliche Altersversorgung; Änderung Leistungsordnung; Jeweiligkeitsklausel -

  • BAG, 07.07.1992 - 3 AZR 522/91

    Kürzung der erdienten Dynamik - triftiger Grund

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 930/08

    Invaliditätsversorgung - Auslegung eines Versorgungsstatuts

  • LAG Köln, 10.04.2001 - 13 (7) TaBV 83/00

    Einigungsstellenanspruch: Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung;

  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 432/89

    Wirksamkeit einer Begrenzung der betrieblichen Altersversorgung - Ablösung durch

  • LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01

    Wirksamkeit eines Teilwiderrufs von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 105/84

    Berechnung des Altersruhegeldese aus der Pensionskasse - Stillschweigende

  • BGH, 11.02.1985 - II ZR 194/84

    Pflichten des Versorgungsverpflichteten bei wirtschaftlicher Notlage des

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 142/87

    Wirksamkeit einer Satzungsänderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

  • LAG Baden-Württemberg, 08.02.1985 - 14 Sa 96/84

    Anspruch auf Zahlung monatlicher Betriebsrente; Übergang des Betriebes durch

  • BFH, 24.02.1988 - II B 93/87

    Unterstützungskasse - Anwartschaft - Ermittlung des Vermögenswertes - Schätzung

  • BAG, 30.08.2000 - 3 AZR 202/00
  • LAG Hamm, 10.09.1991 - 6 Sa 504/91

    Rückwirkung; Versorgungsregelung; Vertrauensschutz

  • BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 205/00
  • BVerwG, 06.04.1989 - 7 B 138.88

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 133/87

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - Zustimmung zur Satzungsänderung -

  • BGH, 05.10.1988 - IVa ZR 141/87

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - Verstoß gegen das Gleichheitsgebot

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.11.2011 - 5 K 2478/10

    Bei Überdotierung greift das Betriebsausgabenabzugsverbot gemäß § 4 d Abs. 1 S. 2

  • BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 203/00
  • BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 206/00
  • LAG Köln, 14.05.1998 - 5 Sa 1704/97

    Höhe einer Invalidenrente aus einer betrieblichen Ruhegeldregelung; Anwendung der

  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 195/86

    Insolvenz bei richterrechtlich unverfallbarer Versorgung -

  • BAG, 29.08.2000 - 3 AZR 204/00
  • BAG, 07.07.1992 - 3 AZR 546/91

    Anspruch auf höhere Betriebsrente - Geltung betrieblicher Übergangsregelungen -

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