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   BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 213/82   

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BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 213/82 (https://dejure.org/1984,113)
BAG, Entscheidung vom 30.10.1984 - 3 AZR 213/82 (https://dejure.org/1984,113)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 (https://dejure.org/1984,113)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 47, 125
  • NJW 1986, 152 (Ls.)
  • MDR 1985, 522
  • NZA 1985, 429
  • BB 1985, 1134
  • JR 1986, 308
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.08.1960 - 5 AZR 51/60

    Vereinbarte Karenzentschädigung - Handlungsgehilfe - Gesundheitsgründe -

    Auszug aus BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 213/82
    Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden (BAG vom 3. August 1960 - 5 AZR 51/60 - AP Nr. 14 zu § 74 HGB) und daran wird festgehalten.
  • BAG, 02.12.1968 - 3 AZR 402/67

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Wettbewerbsenthaltung

    Auszug aus BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 213/82
    Aus welchen Gründen der Arbeitnehmer schließlich Wettbewerb während der Karenzzeit unterläßt, ist für den Entschädigungsanspruch unerheblich (BAG Urteil vom 2. Dezember 1968 - 3 AZR 402/67 - AP Nr. 3 zu § 74 a HGB, zu 4 der Gründe; Urteil vom 13. November 1975 - 3 AZR 38/75 - AP Nr. 7 zu § 74 c HGB, zu II der Gründe).
  • BAG, 13.11.1975 - 3 AZR 38/75

    Wettbewerbsverbot: Aufnahme bzw. Unterlassen einer selbständigen Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 213/82
    Aus welchen Gründen der Arbeitnehmer schließlich Wettbewerb während der Karenzzeit unterläßt, ist für den Entschädigungsanspruch unerheblich (BAG Urteil vom 2. Dezember 1968 - 3 AZR 402/67 - AP Nr. 3 zu § 74 a HGB, zu 4 der Gründe; Urteil vom 13. November 1975 - 3 AZR 38/75 - AP Nr. 7 zu § 74 c HGB, zu II der Gründe).
  • BAG, 26.02.1976 - 3 AZR 166/75

    Ruhegehalt - Verwirkung - Direktionsrecht - Konkurrenzklausel - Versetzung -

    Auszug aus BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 213/82
    Dies gilt sowohl dann, wenn der Arbeitnehmer mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausscheidet (BAG Urteil vom 26. Februar 1976 - 3 AZR 166/75 - AP Nr. 172 zu § 242 BGB Ruhegehalt), wie auch für den Ruhestand des Arbeitnehmers.
  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 8/62

    Schriftform beim Mietvertrag

    Auszug aus BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 213/82
    Hierzu gehört auch, daß die Verbindung nur durch teilweise Substanzzerstörung oder mit Gewalt wieder gelöst werden kann (BGHZ 40, 255, 263 = NJW 1964, 395 [BGH 13.11.1963 - V ZR 8/62]; BGH LM § 566 BGB Nr. 6; MünchKomm-Förschler, BGB, § 126 Rz 10).
  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 291/09

    Wettbewerbsverbot - Vorvertrag

    Dabei kann die Einheitlichkeit der Urkunde insbesondere durch Zusammenheften, Nummerieren der Blätter, Bezugnahme oder den eindeutigen Sinnzusammenhang des fortlaufenden Textes hergestellt werden (vgl. BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 - BAGE 47, 125, 127).

    cc) Eine feste körperliche Verbindung, die nur durch teilweise Substanzzerstörung oder mit Gewalt wieder gelöst werden kann, ist für die Annahme einer aus mehreren Schriftstücken bestehenden Gesamturkunde nicht erforderlich (so aber noch BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 - BAGE 47, 125, 127 und die hierauf bezugnehmende Literatur ErfK/Oetker § 74 Rn. 13; Schaub/Schaub § 58 Rn. 27; Bauer/Diller Rn. 95; Oetker/Kotzian-Marggraf § 74 Rn. 25).

  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 595/03

    Wirksamkeit und Auslegung eines Wettbewerbsverbots

    Selbst wenn dem Kläger eine Erwerbsunfähigkeitsrente zustehen sollte, wäre diese nicht auf die Karenzentschädigung anzurechnen (BAG 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 - BAGE 47, 125).
  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 55/98

    Nichtunterschriebene Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmer (§ 1 Satz 5

    Es ist jedenfalls ausreichend, was die Beklagte hier behauptet und das Berufungsgericht bei seiner Entscheidungsfindung unterstellt hat, daß die Haupturkunde unterschrieben ist, in ihr auf die nicht unterschriebene Anlage ausdrücklich Bezug genommen ist und Haupturkunde und Anlage mittels Heftmaschine körperlich derart zu einer einheitlichen Urkunde verbunden sind, daß eine Lösung nur durch Gewaltanwendung (Lösen der Heftklammer) möglich gewesen wäre (BAGE 47, 125 = AP Nr. 46 zu § 74 HGB; BAG Urteil vom 6. August 1985 - 3 AZR 117/84 - n.v.; BGHZ 40, 255, m.w.N; Flume, aaO, § 15 II 1 b, S. 252; Kohte BB 1998, 946, 949).

    Sollte der Beklagten der Beweis nicht gelingen, daß Interessenausgleich und Namensliste mittels Heftmaschine fest miteinander verbunden waren, so wird die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofes zu beachten sein, nach der bei der gesetzlichen Schriftform nach § 126 BGB nur ganz ausnahmsweise von der Abschluß- und Deckungswirkung der Unterschrift abgesehen werden kann (BAGE 47, 125 = AP, aaO; BGHZ 40, 255; 113, 51; BGH ZIP 1997, 938; vgl. Thüringer OLG Urteil vom 13. Februar 1997 - 1 U 941/96 - OLG-NL 1997, 102).

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91

    Wettbewerbsverbot - vorzeitige Pensionierung und Aufstockung von

    Dazu bedarf es vielmehr einer Wettbewerbsvereinbarung im Sinne der §§ 74 ff. HGB (BAG Urteil vom 30. Oktober 1984, BAGE 47, 125, 128 f. = AP Nr. 46 zu § 74 HGB, zu 2 b der Gründe; Buchner, Wettbewerbsverbot, S. 123).
  • BAG, 26.02.1985 - 3 AZR 162/84

    Anspruch eines Prokuristen auf Karenzentschädigung neben Versorgungsansprüchen -

    Hiervon ist der Senat ständig ausgegangen (BAG, Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB, zu I 2 a der Gründe; zuletzt BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 - zu 2 a der Gründe mit weiterem Nachweis, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Eine derartige Vereinbarung mag rechtlich wirksam sein, weil von vornherein feststeht, daß die Wettbewerbsvereinbarung zu einem bestimmten Zeitpunkt entfallen soll (BAG, Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 -, zu 2 a der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Denn ebenso wie die nicht anrechnungsfähige Altersrente aus der gesetzlichen Sozialversicherung (BAG, Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 -, zu 3 der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen) wird sie nicht für den Zeitraum erworben, in dem die Entschädigung gezahlt wird.

  • BGH, 14.11.1991 - IX ZR 20/91

    Übernahme einer Bürgschaft durch Mitglieder einer Baubetreuungsgesellschaft

    In diesen ermangelte entweder die formbedürftige Erklärung selbst der notwendigen Form (BAG WM 1985, 584), oder der wesentliche Inhalt des formbedürftigen (Miet-)Vertrags - meist mit einem umfangreichen gegenseitigen Pflichtenkatalog - war in der formgültigen Urkunde nicht einmal soweit niedergelegt und unterschrieben, daß danach im Wege der Auslegung eine eindeutige Bestimmbarkeit aller regelungsbedürftigen Punkte möglich gewesen wäre (BGHZ 40, 255, 261 ff; 42, 333, 338; 50, 39, 41; 52, 25, 27 f).
  • BAG, 03.07.1990 - 3 AZR 96/89

    Karenzentschädigung bei Weiterbeschäftigungsangebot

    Der Anspruch auf Karenzentschädigung entfällt daher auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer sich aus Altersgründen ganz aus dem Arbeitsleben zurückzieht (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 1976 - 3 AZR 376/75 - AP Nr. 1 zu § 74 b HGB; BAG Urteil vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 213/82 - BAGE 47, 130 = AP Nr. 46 zu § 74 HGB; BAG Urteil vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 162/84 - AP Nr. 30 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel).
  • BAG, 25.06.1985 - 3 AZR 305/83

    Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsverbot - Arbeitslosigkeit - Karenzzeit -

    Daher hat auch der Senat durch Urteil vom 30. Oktober 1984 (- 3 AZR 213/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen) entschieden, daß die Altersrente aus der gesetzlichen Sozialversicherung nicht auf die Karenzentschädigung angerechnet werden kann (vgl. ferner BAG, Urteil vom 3. August 1960, - 5 AZR 51/60 - AP Nr. 14 zu § 74 HGB, und für die betriebliche Altersversorgung Urteil des Senats vom 26. Februar 1985 - 3 AZR 162/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2019 - 11 Sa 1573/19

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auf Karenzentschädigungen sind gesetzliche Altersrenten und Ruhegehälter nicht anzurechnen (BAG, Urteil vom 30. Oktober 1994 - 3 AZR 213/82 - NZA 1985, 429; BAG, Urteil vom 3. August 1960 - 5 AZR 51/60 - AP Nr. 66 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • LAG Düsseldorf, 28.06.2001 - 11 Sa 532/01

    Wettbewerbsverbot eines angestellten Steuerberaters; Verhältnis von

    Unter §§ 74 ff. HGB fällt jede Art der Beschränkung eines Handlungsgehilfen in seiner gewerblichen Tätigkeit, damit auch jedes sachlich, zeitlich und örtlich begrenzte Verbot, sofern es nicht wirtschaftlich gänzlich irrelevant ist (BAG 30.10.1984 - 3 AZR 213/82 - AP Nr. 46 zu § 74 HGB; LAG Bremen 25.02.1994 - 4 Sa 309/93 - NZA 1994, 889).
  • KG, 20.03.2003 - 12 U 199/01

    Haftung bei Verkehrsunfall: Kollision eines wartepflichtigen Einbiegers in eine

  • BAG, 11.11.1986 - 3 ABR 74/85

    Hierarchische Altersversorgung nicht gleichheitswidrig

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 702/93

    Gestattung abweichender Vereinbarungen durch Tarifvertrag

  • LAG Niedersachsen, 26.01.2005 - 6 Sa 1306/04

    Aufhebung eines vertraglichen Wettbewerbsverbots nach Beendigung des

  • LAG Bremen, 25.02.1994 - 4 Sa 309/93

    Auflösungsvertrag; Zahlung einer Abfindung ; Wettbewerbsverbot;

  • BAG, 06.08.1985 - 3 AZR 117/84

    Schadensersatz wegen Beachtung eines vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbots

  • LAG Nürnberg, 13.03.1991 - 7 TaBV 6/91

    Korrigierende Eingriffe in Wahlverfahren; Zulassung eines Wahlvorschlages

  • LAG Schleswig-Holstein, 22.04.1998 - 2 Sa 556/97

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine betriebsbedingte Kündigung

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