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   BAG, 06.02.1985 - 5 AZR 411/83   

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BAG, 06.02.1985 - 5 AZR 411/83 (https://dejure.org/1985,188)
BAG, Entscheidung vom 06.02.1985 - 5 AZR 411/83 (https://dejure.org/1985,188)
BAG, Entscheidung vom 06. Februar 1985 - 5 AZR 411/83 (https://dejure.org/1985,188)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betriebsnachfolge - Eintritt in Rechte und Pflichten - Eintritt in die Arbeitsverhältnisse - Vertragsbeitritt - Geschäftsunfähigkeit - Betriebsübergang - Übernahme des Betriebs

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsübergang und Geschäftsunfähigkeit des Erwerbers

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a Abs. 1 S. 1, § 104 Nr. 2, § 105 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 59
  • NJW 1986, 453
  • ZIP 1985, 1525
  • NZA 1985, 735
  • BB 1986, 1716
  • DB 1985, 2411
  • JR 1986, 440
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.02.1980 - 5 AZR 275/78

    Wechsel des Betriebsinhabers - Übergang des Arbeitsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 5 AZR 411/83
    Zutreffend weist das angefochtene Urteil darauf hin, daß diese Vorschrift neben der Kontinuität der Betriebsverfassung und der Haftungsverteilung zwischen dem alten und neuen Arbeitgeber vor allem den Bestand der Arbeitsverhältnisse sichern soll und die Vorschrift daher als Schutzgesetz für den Arbeitnehmer zu verstehen ist (vgl. die Begründung der Bundesregierung zu § 123 des Entwurfs eines Betriebsverfassungsgesetzes, BT-Drucks. VI/1786, S. 27 f.; ferner MünchKomm-Schaub, § 613 a BGB Rz 2; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 275/78 - AP Nr. 21 zu § 613 a BGB, zu III 1 b der Gründe).

    Die Vorschrift sollte für den Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse die Lücke schließen, die sich bei einer rechtsgeschäftlichen Betriebsübernahme daraus ergab, daß hier ein Übergang der Arbeitsverhältnisse von Gesetzes wegen, jedenfalls nach herrschender Meinung, nicht eintrat (BAG 32, 326, 330 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 275/78 - AP Nr. 21 zu § 613 a BGB, zu III 1 b der Gründe).

  • BGH, 30.09.1982 - III ZR 110/81

    Verletzung einer Pflicht aus dem öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis -

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 5 AZR 411/83
    Dies führt dazu, daß das angefochtene Urteil der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung unterliegt (BGH Urteil vom 30. September 1982 - III ZR 110/81 - VersR 1982, 1196 ff.; Tiedtke, Die beschränkte Zulassung der Revision, WM 1977, 666, 668).
  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 5 AZR 411/83
    Die Beschränkung muß sich jedoch auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes beziehen, über den gesondert, etwa durch Teil- oder Zwischenurteil, entschieden werden könnte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs, vgl. zuletzt BAG 40, 250, 251 = AP Nr. 1 zu § 72 ArbGG 1979; BGHZ 76, 397, 399).
  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 5 AZR 411/83
    Die Vorschrift sollte für den Bestandsschutz der Arbeitsverhältnisse die Lücke schließen, die sich bei einer rechtsgeschäftlichen Betriebsübernahme daraus ergab, daß hier ein Übergang der Arbeitsverhältnisse von Gesetzes wegen, jedenfalls nach herrschender Meinung, nicht eintrat (BAG 32, 326, 330 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 275/78 - AP Nr. 21 zu § 613 a BGB, zu III 1 b der Gründe).
  • BAG, 19.10.1982 - 4 AZR 303/82

    Anschlußrevision

    Auszug aus BAG, 06.02.1985 - 5 AZR 411/83
    Die Beschränkung muß sich jedoch auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes beziehen, über den gesondert, etwa durch Teil- oder Zwischenurteil, entschieden werden könnte (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs, vgl. zuletzt BAG 40, 250, 251 = AP Nr. 1 zu § 72 ArbGG 1979; BGHZ 76, 397, 399).
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 917/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

    Ein Betriebsübergang setzt auch nicht die Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes voraus (BAG 6. Februar 1985 - 5 AZR 411/83 - BAGE 48, 59 = AP BGB § 613a Nr. 44 = EzA BGB § 613a Nr. 44).
  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 202/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

    Eine Übertragung des Betriebs kann auch auf Grund nichtigen Rechtsgeschäfts erfolgen (BAG 6. Februar 1985 - 5 AZR 411/83 - BAGE 48, 59 = AP BGB § 613a Nr. 44 = EzA BGB § 613a Nr. 44, zu B I 3 - 6 der Gründe; teilweise kritisch: KR-Pfeiffer § 613a BGB Rn. 80, jeweils mwN).
  • LAG Hamm, 17.02.2000 - 4 Sa 1150/99

    Voraussetzungen für die Geltendmachung rückständiger Lohnansprüche; Gründung

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  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    Dies ist höchstrichterlich für den Fall der Geschäftsunfähigkeit des Erwerbers anerkannt: Ist ein Rechtsgeschäft unwirksam oder nichtig, kommt es im (Außen)Verhältnis zu den Arbeitnehmern entscheidend nur darauf an, ob der Erwerber den Betrieb tatsächlich übernommen und im eigenen Namen fortgeführt hat, während im (Innen)Verhältnis zwischen Veräußerer und geschäftsunfähigen Erwerber die Regelungen der §§ 104 und 105 BGB uneingeschränkt wirksam bleiben (BAG, Urt. v. 06.02.1985 - 5 AZR 411/83, NZA 1985, 735 = ZIP 1985, 1525).

    Denn während bei der Gesamtrechtsnachfolge die Arbeitsverhältnisse ohnehin kraft Gesetzes auf den neuen Betriebsinhaber übergehen, war vor der Schaffung des § 613a BGB ein Betriebsübergang im Wege der Einzelrechtsnachfolge insbesondere für die Arbeitnehmer mit der Unsicherheit belastet, ob und unter welchen Voraussetzungen ihre Arbeitsverhältnisse auf den neuen Betriebsinhaber übergingen oder ob diesem ein Ablehnungsrecht zustand (vgl. BAG, Urt. v. 06.02.1985 - 5 AZR 411/83, a.a.O., m.w.N.).

  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05

    Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung,

    Dies ist höchstrichterlich für den Fall der Geschäftsunfähigkeit des Erwerbers anerkannt: Ist ein Rechtsgeschäft unwirksam oder nichtig, kommt es im (Außen)Verhältnis zu den Arbeitnehmern entscheidend nur darauf an, ob der Erwerber den Betrieb tatsächlich übernommen und im eigenen Namen fortgeführt hat, während im (Innen)Verhältnis zwischen Veräußerer und geschäftsunfähigen Erwerber die Regelungen der §§ 104 und 105 BGB uneingeschränkt wirksam bleiben (BAG, Urt. v. 06.02.1985 - 5 AZR 411/83, NZA 1985, 735 = ZIP 1985, 1525).

    Denn während bei der Gesamtrechtsnachfolge die Arbeitsverhältnisse ohnehin kraft Gesetzes auf den neuen Betriebsinhaber übergehen, war vor der Schaffung des § 613a BGB ein Betriebsübergang im Wege der Einzelrechtsnachfolge insbesondere für die Arbeitnehmer mit der Unsicherheit belastet, ob und unter welchen Voraussetzungen ihre Arbeitsverhältnisse auf den neuen Betriebsinhaber übergingen oder ob diesem ein Ablehnungsrecht zustand (vgl. BAG, Urt. v. 06.02.1985 - 5 AZR 411/83, a.a.O., m.w.N.).

  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.1987 - 9 Sa 62/87

    Erneute Übernahme eines Hotelbetriebes durch den Veräußerer nach Rücktritt vom

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  • LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1511/05

    Wirkungen eines Interessenausgleichs mit Namensliste im

    Dies ist höchstrichterlich für den Fall der Geschäftsunfähigkeit des Erwerbers anerkannt: Ist ein Rechtsgeschäft unwirksam oder nichtig, kommt es im (Außen)Verhältnis zu den Arbeitnehmern entscheidend nur darauf an, ob der Erwerber den Betrieb tatsächlich übernommen und im eigenen Namen fortgeführt hat, während im (Innen)Verhältnis zwischen Veräußerer und geschäftsunfähigen Erwerber die Regelungen der §§ 104 und 105 BGB uneingeschränkt wirksam bleiben (BAG, Urt. v. 06.02.1985 - 5 AZR 411/83, NZA 1985, 735 = ZIP 1985, 1525).

    Denn während bei der Gesamtrechtsnachfolge die Arbeitsverhältnisse ohnehin kraft Gesetzes auf den neuen Betriebsinhaber übergehen, war vor der Schaffung des § 613a BGB ein Betriebsübergang im Wege der Einzelrechtsnachfolge insbesondere für die Arbeitnehmer mit der Unsicherheit belastet, ob und unter welchen Voraussetzungen ihre Arbeitsverhältnisse auf den neuen Betriebsinhaber übergingen oder ob diesem ein Ablehnungsrecht zustand (vgl. BAG, Urt. v. 06.02.1985 - 5 AZR 411/83, a.a.O., m.w.N.).

  • LAG Brandenburg, 22.07.1999 - 8 Sa 102/99

    Betriebsübergang: Voraussetzungen bei einem Steuerbüro

    Entscheidend ist vielmehr, daß der Erwerber den Betrieb tatsächlich übernommen und im eigenen Namen fortgeführt hat (BAG Urt. v. 06.02.1985 - 5 AZR 411/83 - unter B.I.3.

    in AP Nr. 44 zu § 613 a BGB = EzA § 613 a BGB Nr. 44 = NZA 1985, 735 = DB 1985, 2411 u. EuGH , wonach die Arbeitsverhältnisse bereits aufgrund der bloßen Tatsache des Übergangs automatisch auf den Erwerber übergehen, Urt. v. 14.11.1996 - Rs.C - 305/94 - Rdnr. 18 in AP 12 zu EWG-Richtlinie 77/178 = EzA § 613 a BGB Nr. 144 = DB 1996, 2546 m. H. a. EuGH Urt. v. 25.07.1991 - Rs.C - 362/89 - Rdnr. 20 u. a. in EzA 1993, 137).

    Denn das Tatbestandsmerkmal Rechtsgeschäft dient allein der Abgrenzung gegenüber den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge (bei der die zu übernehmenden Arbeitnehmer typischerweise geschützt sind) und sollte als "Auffangtatbestand" keine Einschränkung des Anwendungsbereiches begründen (BAG Urt. v. 06.02.1985 a. a. O. m. w. N.).

  • LAG Köln, 13.12.2005 - 9 Sa 744/05

    Betriebsübergang, Steuerberaterpraxis

    Das Tatbestandsmerkmal Rechtsgeschäft dient allein der Abgrenzung gegenüber den Fällen der Gesamtrechtsnachfolge und sollte als Auffangtatbestand keine Einschränkung des Anwendungsbereiches begründen (vgl. BAG, Urteil vom 6. Februar 1985 - 5 AZR 411/83 -).

    Der Erwerber eines Betriebes tritt auch dann gemäß § 613 a BGB in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisses ein, wenn das zugrundeliegende Rechtsgeschäft rechtsunwirksam ist (vgl. BAG, Urteil vom 6. Februar 1985 - 5 AZR 411/83 -).

  • BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 160/89

    Betriebsübergang und Konkursausfallgeld

    Durch dieses Merkmal wird nämlich nur eine Abgrenzung zur Gesamtrechtsnachfolge getroffen (Senatsurteil vom 6. Februar 1985 - 5 AZR 411/83 - AP Nr. 44 zu § 613 a BGB, zu B I 3 b der Gründe).
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 921/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 918/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • LAG München, 07.07.2006 - 8 Sa 629/05

    Betriebsübergang

  • LAG München, 07.07.2006 - 8 Sa 622/05

    Betriebsübergang

  • LAG München, 07.07.2006 - 8 Sa 625/05

    Betriebsübergang

  • LAG München, 07.07.2006 - 8 Sa 628/05

    Betriebsübergang

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 920/06

    Betriebsübergang - Kündigung - Vergütungsansprüche

  • LAG München, 12.10.2006 - 2 Sa 990/05

    Betriebsübergang

  • BAG, 30.06.1994 - 8 AZR 544/92

    Privatisierung der Wohnungswirtschaft

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 919/06

    Betriebsübergang - Ausbildungsvergütung

  • BAG, 15.12.2005 - 8 AZR 203/05

    Voraussetzungen eines Betriebsübergangs

  • LAG Hamm, 30.09.2009 - 2 Sa 595/09

    Betriebsübergang nach Kündigung; unbegründete Feststellungsklage bei

  • BAG, 24.10.1991 - 2 AZR 210/91

    Rechtliche Ausgestaltung des Annahmeverzugs eines Betriebsübernehmers - Wertung

  • BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 801/87

    Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang im Baugewerbe - Eingeschränkte Bewertung

  • LAG Nürnberg, 26.08.1996 - 7 Sa 981/95

    Voraussetzungen einer Kündigungsschutzklage; Kündigungsschutz klage gegen

  • BAG, 17.10.1990 - 7 AZR 614/89

    Erneute Probezeitbefristung, wenn sich der Arbeitnehmer schon bewährt hat -

  • LAG Hamm, 09.10.1995 - 17 Sa 1946/94

    Betriebsübergang: Wechsel des Aufgabenträgers bei privatem Verein

  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 815/98

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach dem Vermögenszuordnungsgesetz

  • LAG Hamm, 19.03.1998 - 17 Sa 1749/97

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Arbeitgeberseitige Kündigung wegen

  • LAG Sachsen, 04.09.1992 - 2 Sa 106/92

    Kündigung; Arbeitsverhältnis; Vollzeit; Streitgegenstand; Klage;

  • BAG, 26.11.1987 - 2 AZR 260/87

    Zeitpunkt des Übergangs des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang -

  • LSG Baden-Württemberg, 09.09.2004 - L 12 AL 279/04

    Insolvenzgeldanspruch - Arbeitsentgeltanspruch - Erlöschen - Konfusion durch

  • LAG Thüringen, 14.08.1995 - 8 Sa 680/94

    Betriebsübergang: entsprechende Anwendung der Grundsätze auf

  • LAG Köln, 09.10.1997 - 5 Sa 859/97

    Übernahme der Verpflichtung zur Zahlung eines Monatsgehalts; Voraussetzungen

  • LAG Brandenburg, 11.12.1992 - 4 Sa 289/92

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses; Voraussetzungen

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