Rechtsprechung
BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitszeitbestimmung - Mitbestimmung des Arbeitgebers - Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Zeitliche Lage der Arbeitszeit
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 1
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 13.01.1983 - 1 Ca 1339/82
- LAG Hamm, 07.09.1983 - 3 Sa 355/83
- BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
Papierfundstellen
- BAGE 49, 125
- DB 1986, 132
Wird zitiert von ... (71) Neu Zitiert selbst (13)
- BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 88/84
Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag
Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
Schließlich weist das Landesarbeitsgericht mit Recht unter Heranziehung der Rechtsprechung des erkennenden Senats auch noch darauf hin, daß im Zweifel derjenigen Tarifauslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 12. September 1984, aaO, mit weiteren Nachweisen).Wenn es nämlich rechtlich möglich ist, daß aufgrund entsprechender tariflicher Regelung unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitgeber einseitig die Höhe des Arbeitsentgelts bzw. von Teilen davon bestimmt (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier, 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, sowie 23. Mai 1973 - 4 AZR 484/72 - AP Nr. 1 zu § 39 TV Ang Bundespost, mit weiteren Nachweisen, auch auf das zustimmende Schrifttum), und wenn es weiter gleichermaßen rechtlich möglich ist, tarifvertraglich zu bestimmen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten, tariflich vorgegebenen Voraussetzungen eine andere, auch niedriger zu vergütende Tätigkeit zuweisen kann (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 BAG 48, 351 und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen), dann muß das auch für tarifliche Bestimmungen gelten, die wie § 9 TVAL II dem Arbeitgeber das Recht geben, unter bestimmten, tariflich geregelten Voraussetzungen über eine feststehende tarifliche Normalarbeitszeit hinaus die Arbeitszeit der tarifunterworfenen Arbeitnehmer zu verlängern und auch wieder entsprechend zu verkürzen.
Dabei ist dem Kläger zuzugeben, daß sich im Sinne der herkömmlichen Terminologie das Direktionsrecht des Arbeitgebers in der Regel nur auf die Einzelheiten des Ortes, der Zeit, der Art und der Reihenfolge der vom Arbeitnehmer zu leistenden Arbeit beschränkt (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
Schließlich übersieht der Kläger, daß allein aufgrund einer langdauernden Beschäftigung mit 50 Wochenarbeitsstunden und entsprechender Vergütungszahlung noch nicht zwingend auf eine entsprechende Konkretisierung des Arbeitsvertrages der Parteien geschlossen werden kann (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
- BVerwG, 05.02.1971 - VII P 16.70
Mitbestimmung bei einer Festsetzung der täglichen Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG erstreckt sich nur auf die zeitliche Lage der Arbeitszeit, nicht jedoch auf ihre Dauer (in Übereinstimmung mit BVerwG 5.2.1971 VII P 16.70 = BVerwGE 37, 173 = AP Nr. 8 zu § 67 PersVG).Darin folgt der Senat der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 37, 173, 174 = AP Nr. 8 zu § 67 PersVG) und des Fachschrifttums (…vgl. Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 75 Rz 225 ff. sowie Lorenzen/Eckstein, BPersVG, § 75 Rz 115, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 25.10.1977 - 1 AZR 452/74
Arbeitszeit: keine Änderung durch Ableistung von Überstunden über einen längeren …
Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
Abgesehen davon wird die § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG entsprechende Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG weitgehend in der zuvor dargestellten Weise und nicht im Sinne der Ausführungen der Revision ausgelegt (vgl. das Urteil des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 1977 - 1 AZR 452/74 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, ferner Dietz/Richardi, BetrVG, 5. Aufl., § 87 Rz 153;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 5. Aufl., § 87 Rz 85; Kammann/Hess/Schlochauer, BetrVG, § 87 Rz 62 und 63 sowie Wiese in GK zum BetrVG, 3. Bearbeitg., § 87 Rz 135, mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 23.05.1973 - 4 AZR 484/72
Gewährung von Beihilfen - Krankheitsfall - Geburt - Todesfall - Deutsche …
Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
Wenn es nämlich rechtlich möglich ist, daß aufgrund entsprechender tariflicher Regelung unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitgeber einseitig die Höhe des Arbeitsentgelts bzw. von Teilen davon bestimmt (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier, 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, sowie 23. Mai 1973 - 4 AZR 484/72 - AP Nr. 1 zu § 39 TV Ang Bundespost, mit weiteren Nachweisen, auch auf das zustimmende Schrifttum), und wenn es weiter gleichermaßen rechtlich möglich ist, tarifvertraglich zu bestimmen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten, tariflich vorgegebenen Voraussetzungen eine andere, auch niedriger zu vergütende Tätigkeit zuweisen kann (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 BAG 48, 351 und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen), dann muß das auch für tarifliche Bestimmungen gelten, die wie § 9 TVAL II dem Arbeitgeber das Recht geben, unter bestimmten, tariflich geregelten Voraussetzungen über eine feststehende tarifliche Normalarbeitszeit hinaus die Arbeitszeit der tarifunterworfenen Arbeitnehmer zu verlängern und auch wieder entsprechend zu verkürzen. - BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76
Gehaltstarifvertrag Spielbanken Bayern - Vergütungssysteme - Gehaltstabellen - …
Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
Wenn es nämlich rechtlich möglich ist, daß aufgrund entsprechender tariflicher Regelung unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitgeber einseitig die Höhe des Arbeitsentgelts bzw. von Teilen davon bestimmt (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier, 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, sowie 23. Mai 1973 - 4 AZR 484/72 - AP Nr. 1 zu § 39 TV Ang Bundespost, mit weiteren Nachweisen, auch auf das zustimmende Schrifttum), und wenn es weiter gleichermaßen rechtlich möglich ist, tarifvertraglich zu bestimmen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten, tariflich vorgegebenen Voraussetzungen eine andere, auch niedriger zu vergütende Tätigkeit zuweisen kann (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 BAG 48, 351 und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen), dann muß das auch für tarifliche Bestimmungen gelten, die wie § 9 TVAL II dem Arbeitgeber das Recht geben, unter bestimmten, tariflich geregelten Voraussetzungen über eine feststehende tarifliche Normalarbeitszeit hinaus die Arbeitszeit der tarifunterworfenen Arbeitnehmer zu verlängern und auch wieder entsprechend zu verkürzen. - BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76
Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des …
Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
Wenn es nämlich rechtlich möglich ist, daß aufgrund entsprechender tariflicher Regelung unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitgeber einseitig die Höhe des Arbeitsentgelts bzw. von Teilen davon bestimmt (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier, 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, sowie 23. Mai 1973 - 4 AZR 484/72 - AP Nr. 1 zu § 39 TV Ang Bundespost, mit weiteren Nachweisen, auch auf das zustimmende Schrifttum), und wenn es weiter gleichermaßen rechtlich möglich ist, tarifvertraglich zu bestimmen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten, tariflich vorgegebenen Voraussetzungen eine andere, auch niedriger zu vergütende Tätigkeit zuweisen kann (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 BAG 48, 351 und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen), dann muß das auch für tarifliche Bestimmungen gelten, die wie § 9 TVAL II dem Arbeitgeber das Recht geben, unter bestimmten, tariflich geregelten Voraussetzungen über eine feststehende tarifliche Normalarbeitszeit hinaus die Arbeitszeit der tarifunterworfenen Arbeitnehmer zu verlängern und auch wieder entsprechend zu verkürzen. - BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 127/83
Betriebsrat: Mitbestimmung bei Höher- und Rückgruppierung - Eingruppierung: …
Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
Dabei geht das Landesarbeitsgericht richtig davon aus, daß nunmehr für die personalvertretungsrechtliche Beurteilung des Falles das Bundespersonal vertretungsgesetz in der Fassung vom 15. März 1974 heranzuziehen ist (vgl. das Urteil des Senats vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 127/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
Dabei bedient sich das Landesarbeitsgericht der zutreffenden Auslegungsmethode, indem es gleichermaßen den Tarifwortlaut und den tariflichen Gesamtzusammenhang berücksichtigt und damit auch dem Sinn und Zweck der Tarifnormen das gebotene Gewicht zumißt (vgl. das Urteil des Senats vom 12. September 1984, BAG 46, 308). - BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
Mit dieser Beurteilung weicht der Senat auch nicht etwa von den Ausführungen des Siebten Senats des Bundesarbeitsgerichts in dessen Urteil vom 12. Dezember 1984 BAG 47, 314 ab. - BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83
Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung
Auszug aus BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83
Wenn es nämlich rechtlich möglich ist, daß aufgrund entsprechender tariflicher Regelung unter bestimmten Voraussetzungen der Arbeitgeber einseitig die Höhe des Arbeitsentgelts bzw. von Teilen davon bestimmt (vgl. die Urteile des Senats vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 - AP Nr. 10 zu § 611 BGB Croupier, 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, sowie 23. Mai 1973 - 4 AZR 484/72 - AP Nr. 1 zu § 39 TV Ang Bundespost, mit weiteren Nachweisen, auch auf das zustimmende Schrifttum), und wenn es weiter gleichermaßen rechtlich möglich ist, tarifvertraglich zu bestimmen, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter bestimmten, tariflich vorgegebenen Voraussetzungen eine andere, auch niedriger zu vergütende Tätigkeit zuweisen kann (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Mai 1985 BAG 48, 351 und - 4 AZR 88/84 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen), dann muß das auch für tarifliche Bestimmungen gelten, die wie § 9 TVAL II dem Arbeitgeber das Recht geben, unter bestimmten, tariflich geregelten Voraussetzungen über eine feststehende tarifliche Normalarbeitszeit hinaus die Arbeitszeit der tarifunterworfenen Arbeitnehmer zu verlängern und auch wieder entsprechend zu verkürzen. - BAG, 11.06.1958 - 4 AZR 514/55
Vereinbarte Erweiterung des Weisungsrechts - Versetzung eines Schwerbeschädigten
- BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 778/78
Unzulässigkeit ordentlicher Kündigungen nach § 15 KSchG
- BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87
Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von …
- BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84
Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter …
Diese Auslegung führt auch zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung; auch deswegen verdient sie den Vorzug (vgl. die Urteile des Senats vom 13. November 1985 - 4 AZR 269/84 - und 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen). - BAG, 28.01.2009 - 4 AZR 904/07
Auslegung einer vertraglichen Zusatzvereinbarung
Das Landesarbeitsarbeitsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass neben einer entsprechenden einseitigen Anordnung durch den Arbeitgeber auch einzelvertragliche Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer möglich waren (BAG 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - BAGE 49, 125, zu § 9 Nr. 2 Buchst. a TVAL II). - BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86
Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten
Nach Auffassung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach der praktisch gleichlautenden Vorschrift des § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG nicht auf die Dauer der Arbeitszeit (vgl. BAG Urteil vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - AP Nr. 4 zu § 9 TVAL II).
- BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00
Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie
a) Tarifvertragliche Regelungen, die dem Arbeitgeber das Recht zur einseitigen Änderung des Arbeitsvertrags einräumen, sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig (vgl. BAG 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - BAGE 49, 125; 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - BAGE 48, 351 und - 4 AZR 88/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6). - LAG Düsseldorf, 28.09.2007 - 10 Sa 1078/07
Vereinbarung über die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit
Die in § 15 Abs. 3 MTArb dem Arbeitgeber eingeräumte Befugnis, die regelmäßige Arbeitszeit zur Erledigung erforderlicher Vor- und Abschlussarbeiten bis zu 10 Stunden täglich zu verlängern, konnte durch Anordnung des Arbeitgebers, aber auch durch eine Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien umgesetzt werden (im Anschluss an BAG 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - AP TV AL II § 9 Nr. 4).Rechtlich möglich waren neben einer entsprechenden einseitigen Anordnung des Arbeitgebers auch einzelvertragliche Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer (vgl. BAG vom 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - AP TVAL II § 9 Nr. 4 zu der entsprechenden Regelung in § 9 Nr. 2 TVAL II).
Aus der Entscheidung des BAG vom 26.06.1985 - 4 AZR 585/83 - (AP TVAL II § 9 Nr. 4) lässt sich entgegen der Auffassung des Klägers nichts anderes ableiten.
- LAG Düsseldorf, 22.10.2013 - 16 Sa 622/13
Versetzung in Vermittlungs- und Qualifizierungsbetrieb
In diesem Sinne sind tarifliche Regelungen für zulässig erachtet worden, die den Arbeitgeber in einem tariflich vorgegebenen Rahmen zur Kürzung der Arbeitszeit (BAG v. 26.06.1985, 4 AZR 585/83, BAGE 49, 125) oder zur Übertragung einer anderen, niedriger zu vergütenden Tätigkeit (BAG v. 22.05.1985, 4 AZR 88/84, AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6) berechtigen. - BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 442/03
Tarifliche Versetzungsbefugnis - niedrigere Vergütungsgruppe
In diesem Sinne hat das Bundesarbeitsgericht tarifliche Regelungen für zulässig erachtet, die den Arbeitgeber in einem tariflich vorgegebenen Rahmen zur Kürzung der Arbeitszeit (BAG 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - BAGE 49, 125, 131; 10. Juli 2003 - 6 AZR 372/02 - AP TVAL II § 9 Nr. 6, zu 2 b der Gründe) oder zur Übertragung einer anderen, niedriger zu vergütenden Tätigkeit berechtigen (BAG 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6 und - 4 AZR 427/83 - BAGE 48, 351). - BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85
Ausweitung der regelmäßigen Arbeitszeit - Rettungssanitäter
§ 15 II BAT ermächtigt den Arbeitgeber, die Arbeitszeit seiner Angestellten unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen einseitig zu ändern (im Anschluß an BAGE 51, 131 = AP § 15 BAT Nr. 7 und BAGE 49, 125 = AP § 9 TVAL II Nr. 4).Das ist die einhellige Auffassung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und im Schrifttum (BAGE 51, 131, 137, 140 = AP Nr. 7 zu § 15 BAT; BAG Urteil vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - AP Nr. 4 zu § 9 TVAL II; Clemens/Scheuring/Steingen/Görner/Opalke, BAT, 87. Ergänzungslieferung, Stand Juli 1987, § 15 Anm. 10 a und b am Ende unter Hinweis auf die Stellungnahme des Arbeitgeberkreises der BAT-Kommission vom 4. November 1975; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, 143. Ergänzungslieferung, Stand März 1988, § 15 Anm. 3; Crisolli/Ramdohr, BAT, 163. Ergänzungslieferung, Stand März 1988, § 15 Anm. 16; Scheuring/Steingen/Banse, MTL II, Stand 1. November 1987, § 15 Anm. 10; Scheuring/Steingen, MTB II, Stand 1. November 1987, § 15 Anm. 10).
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 358/84
Rettungssanitäter; Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst
Aufgrund dieser Vorschriften soll der Betriebs- bzw. Personalrat mitbestimmen, wie die aufgrund anderer Regelungen (Tarifvertrag, Einzelarbeitsvertrag) festgelegte Arbeitszeitdauer verteilt werden soll; das Mitbestimmungsrecht betrifft also nur die Lage, nicht aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. z.B. Beschluß vom 21. November 1978 - 1 ABR 67/76 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Beschluß vom 4. August 1981 - 1 ABR 106/79 - BAG 36, 161, 168 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 2 b der Gründe; Beschluß vom 31. August 1982 - 1 ABR 27/80 - BAG 40, 107, 110 = AP Nr. 8 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 1 der Gründe; Urteil vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - AP Nr. 4 zu § 9 TVAL II; vgl. auch BVerwGE 37, 173 = AP Nr. 8 zu § 67 PersVG). - LAG Brandenburg, 30.06.2005 - 9 Sa 79/05
Versetzung des Arbeitnehmers in eine Beschäftigungs- und Qualifizierungseinheit …
In diesem Sinne sind tarifliche Regelungen für zulässig erachtet worden, die den Arbeitgeber in einem tariflich vorgegebenen Rahmen zur Kürzung der Arbeitszeit (BAG 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - BAGE 49, 125) oder zur Übertragung einer anderen, niedriger zu vergütenden Tätigkeit (BAG 22. Mai 1985 - 4 AZR 88/84 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 6) berechtigen. - BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 658/03
Zuweisung unterwertiger Tätigkeit
- BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 372/02
Ausübung des Direktionsrechts nach § 9 Ziff 4 TV AL II
- BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 121/89
Berechnung des Kurzarbeitergeldes bei verlängerter regelmäßiger Wochenarbeitszeit
- BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 531/84
- BAG, 09.04.1986 - 4 AZN 45/86
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 Sa 238/13
Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit - § 9 ALTV II
- LAG Baden-Württemberg, 20.04.2005 - 13 Sa 49/04
Verkürzung der Wochenarbeitszeit durch Tarifvertrag
- LAG Düsseldorf, 14.03.2002 - 11 Sa 1644/01
Einseitige Verkürzung der Arbeitszeit auf die tariflich festgelegte regelmäßige …
- BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 269/84
Ehegattenunterhalt - Erbe - Bedürftigkeit - Tarifvertrag - Höchstpersönlicher …
- BAG, 19.11.2002 - 3 AZR 591/01
Erweiterung des Direktionsrechts durch Tarifvertrag
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2012 - 11 Sa 71/12
Anordnung zur Reduzierung der Arbeitszeit im Bereich der US-Streitkräfte - keine …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 429/06
Reduzierung der Arbeitszeit auf Grund Anordnung des Arbeitgebers
- BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 612/88
Vertraglicher Tarifvorbehalt - tarifliche Besitzstands-Klausel
- BAG, 18.02.1987 - 4 ABR 35/86
Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern - …
- BAG, 13.08.1986 - 4 ABR 2/86
Verweisungstarifvertrag zum BAT - Forschungsgesellschaft - Kündigung der …
- BAG, 20.08.1986 - 4 AZR 256/85
Eingruppierung - Übersetzer - Metallindustrie
- LAG Schleswig-Holstein, 10.02.2005 - 4 Sa 477/03
Tarifvertrag, Direktionsrecht, Beschäftigungsanspruch, Leiharbeit
- OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 18 LP 3/21
Arbeitszeit; Beschwerde; Corona; Kostenübernahme; Mitbestimmung; Personalrat; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2006 - 10 Sa 644/06
Arbeitszeit: Wirksamkeit der Reduzierung auf Grund einer Anordnung des …
- BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 119/84
Tarifvertrag - Metallindustrie - Betriebsvereinbarung - Wechselschichtprämie - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 323/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 322/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 252/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 254/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 247/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 324/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 255/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 253/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 250/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2020 - 6 Sa 251/19
Ausübung des Leistungsbestimmungsrechts zur Wochenarbeitszeit nach Ziff 2a Teil I …
- BAG, 13.11.1985 - 5 AZR 115/83
Streitigkeit über den Umfang der Arbeitszeit sowie über die Rechtswirksamkeit …
- BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 116/83
Verkürzung und Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit - Wirksamkeit einer …
- BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 516/84
Tarifliches Bestimmungsrecht und Arbeitszeitänderung - Umfang der wöchentlichen …
- BAG, 02.09.1987 - 4 AZR 230/87
Eingruppierung von Müllwagenfahrern bei US-Streitkräften - Anforderungen an einen …
- LAG Hessen, 05.06.1986 - 9 Sa 1513/85
Vorliegen eines Berufsausbildungsverhältnisses und der damit verbundene Anspruch …
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 375/84
Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch …
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 364/84
Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch …
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 399/84
Vertraglicher Abbau bisher gezahlter pauschaler Überstundenvergütung von …
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 379/84
Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch …
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 365/84
Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch …
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 373/84
Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch …
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 377/84
Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch …
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 362/84
Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch …
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 363/84
Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch …
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 376/84
Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch …
- BAG, 13.11.1985 - 5 AZR 97/83
Streitigkeit über den Umfang der Arbeitszeit sowie über die Rechtswirksamkeit …
- BAG, 26.11.1986 - 4 AZR 653/85
Änderung der wöchentlichen Arbeitszeit durch einseitige Anordnung des …
- BAG, 08.10.1986 - 4 AZN 509/86
Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 400/84
Vorliegen von Wartezeiten bei Rettungssanitätern - Tarifliche Verpflichtung eines …
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 401/84
Soziale Rechtfertigung der Änderung von Arbeitsbedingungen - Aussprache einer …
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 374/84
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 360/84
Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch …
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 359/84
Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch …
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 378/84
Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch …
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 361/84
Stufenweiser Abbau einer Pauschalvergütung für geleistete Überstunden - Anspruch …
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 402/84
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 404/84
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 407/84
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 405/84
- BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 600/84
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 403/84