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   BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81   

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https://dejure.org/1985,146
BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81 (https://dejure.org/1985,146)
BAG, Entscheidung vom 27.06.1985 - 6 AZR 392/81 (https://dejure.org/1985,146)
BAG, Entscheidung vom 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 (https://dejure.org/1985,146)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Jubilar-Sonderurlaub - Voraussetzungen für die Erledigung der Hauptsache - Begründetheit der Klage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; BetrVG § 88; BetrVG 1952 § 56; BetrVG 1952 § 57; BetrVG 1952 § 90; BetrRG 1920 § 66 Nr. 5; BetrRG 1920 § 75; BGB § 613 a Abs. 1 S. 3; ZPO § 91 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jubilar-Zusatzurlaub nach Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 49, 151
  • NZA 1986, 401
  • VersR 1986, 500
  • BB 1986, 596
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 16.03.1956 - GS 1/55

    Betriebsvereinbarung - Betriebliche Ruhegelder - Veränderung der

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81
    Eine Betriebsvereinbarung kann zwar jederzeit durch eine spätere Betriebsvereinbarung aufgehoben oder abgeändert werden (ständige Rechtsprechung BAG GS 3, 1, 5 = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG, zu I 2 der Gründe, zuletzt BAG 35, 160 = AP Nr. 12 zu § 112 BetrVG 1972 m.w.N.).
  • BAG, 04.08.1961 - 2 AZR 482/60

    Revisionsbegründungsfrist - Verlängerung - Ausnutzung der bewilligten Frist -

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81
    Es war daher zu entscheiden, ob die Klage im Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses begründet war (vgl. BGH NJW 1969, 237; NJW 1981, 686 m.w.N., BAG 11, 251, 257 = AP Nr. 10 zu § 91 a ZPO, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 13.11.1964 - 1 ABR 6/64

    Kündigungsbeschränkung - Bestimmungsrecht

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81
    Da die Zusatzurlaubsregelung nicht dem Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG zuzurechnen ist, wirkt sie als Bestandteil einer freiwilligen Betriebsvereinbarung auch nicht gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG über den Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist nach (BAG Beschluß vom 13. November 1964 - 1 ABR 6/64 - AP Nr. 25 zu § 56 BetrVG; erkennender Senat vom 12. August 1982 - 6 ABR 98/79 - AP Nr. 5 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81
    Aufgrund einer Willenserklärung, die von den Arbeitnehmern regelmäßig stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Vergünstigungen (BAG 23, 213, 217 ff. = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu I der Gründe; seither ständige Rechtsprechung, zuletzt BAG Urteil vom 20. März 1985 - 5 AZR 49/84 - zu I 2 a der Gründe, unveröffentlicht).
  • BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 25/75

    Bildung einer betrieblichen Schiedsstelle - Betriebsvereinbarung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81
    Ebenso wie § 57 BetrVG 1952 räumt § 88 BetrVG 1972 Betriebsrat und Arbeitgeber umfassende Zuständigkeiten in sozialen Angelegenheiten ein (BAG 30, 298, 306 = AP Nr. 1 zu § 88 BetrVG 1972, zu II 4 a der Gründe).
  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 325/78

    Auszahlung einer Zulage zum Lohn durch Arbeitgeber in Erfüllung einer unwirksamen

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81
    An die Stelle einer inhaltsgleichen normativen Regelung in einer Betriebsvereinbarung kann eine einzelvertragliche Anspruchsbegründung über eine Betriebsübung treten, wenn die Betriebsvereinbarung für den Betriebsrat und die Belegschaft erkennbar von Anfang an unwirksam war und der Arbeitgeber entsprechende Leistungen auf einzelvertraglicher Grundlage gewährte (BAG Urteil vom 13. August 1980 - 5 AZR 325/78 - = AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972, zu III 1 a der Gründe; Fitting/Auffarth/kaiser, aaO, § 77 Rz 66 a).
  • BAG, 24.03.1981 - 1 AZR 805/78

    Änderung des Sozialplans durch Betriebsvereinbarung - Sozialplan anlässlich

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81
    Eine Betriebsvereinbarung kann zwar jederzeit durch eine spätere Betriebsvereinbarung aufgehoben oder abgeändert werden (ständige Rechtsprechung BAG GS 3, 1, 5 = AP Nr. 1 zu § 57 BetrVG, zu I 2 der Gründe, zuletzt BAG 35, 160 = AP Nr. 12 zu § 112 BetrVG 1972 m.w.N.).
  • BAG, 04.03.1982 - 6 AZR 594/79

    Änderung von Ansprüchen durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81
    Die Arbeitsordnung 1954 hat daher die Regelung aus der Arbeitsordnung 1949, die die Gewährung eines dreitägigen Jubilar-Zusatzurlaubs vorsah, nicht verdrängt (vgl. BAG Urteil vom 4. März 1982 - 6 AZR 594/79 - AP Nr. 3 zu § 77 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.08.1982 - 6 ABR 98/79

    Freiwillige Betriebsvereinbarung - Lohnfindung - Tariflich geregeltes

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81
    Da die Zusatzurlaubsregelung nicht dem Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 BetrVG zuzurechnen ist, wirkt sie als Bestandteil einer freiwilligen Betriebsvereinbarung auch nicht gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG über den Zeitpunkt des Ablaufs der Kündigungsfrist nach (BAG Beschluß vom 13. November 1964 - 1 ABR 6/64 - AP Nr. 25 zu § 56 BetrVG; erkennender Senat vom 12. August 1982 - 6 ABR 98/79 - AP Nr. 5 zu § 77 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist der Urlaubsanspruch kein Einheitsanspruch, der untrennbar aus den Wesenselementen Freizeitgewährung und Fortzahlung der Vergütung für die Urlaubszeit besteht, sondern beinhaltet allein die Freistellung von der Arbeitspflicht durch den Arbeitgeber unter Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruches (Urteil vom 8. März 1984, BAG 45, 184, 187, 188) Zusätzlich eingeräumte Freizeit unter Lohnfortzahlung kann deshalb nicht einer Gratifikation gleichgesetzt werden.
  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 49/84

    Herbeiführung des Tatbestands der betrieblichen Übung durch den Arbeitgeber -

  • BGH, 07.11.1968 - VII ZR 72/66

    Wirksamkeit einer Erledigungserklärung i.F. einer ursprünglich nicht zulässigen

  • BGH, 20.11.1980 - VII ZR 49/80

    Erledigung der Hauptsache durch Zahlung des Beklagten - Abgrenzung von

  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    Das gilt auch für diejenigen in übernommenen Betrieben (vgl. auch BAG 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 - zu 3 e der Gründe , BAGE 49, 151; Hohenstatt in Willemsen/Hohenstatt/Schweibert/Seibt Umstrukturierung und Übertragung von Unternehmen 5. Aufl. E Rn. 13) .
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

    Eine betriebliche Übung hätte nur entstehen können, wenn es an einer anderen Rechtsgrundlage für die Gewährung des Weihnachtsgeldes gefehlt hätte (BAG 17. Dezember 1987 - 6 AZR 747/85 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 65 = EzA ZPO § 71 Nr. 1, zu III 6 der Gründe; 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 - BAGE 49, 151, 159).
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 653/05

    Verweisung auf Tarifvertrag - Gleichstellungsabrede - Betriebliche Übung

    Eine betriebliche Übung entsteht dagegen nicht, wenn der Arbeitgeber zu den zu ihrer Begründung angeführten Verhaltensweisen durch andere Rechtsgrundlagen verpflichtet war (BAG 19. Juni 2001 - 1 AZR 598/00 - EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 67; 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 - BAGE 49, 151, 159) oder irrtümlich auf Grund einer vermeintlichen Verpflichtung aus einer anderen Rechtsgrundlage sich zur Leistungserbringung verpflichtet glaubte (Senat 16. Juni 2004 - 4 AZR 417/03 - 16. Oktober 2002 - 4 AZR 467/01 -BAGE 103, 141, 150).
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