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   BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83   

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https://dejure.org/1985,156
BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83 (https://dejure.org/1985,156)
BAG, Entscheidung vom 16.07.1985 - 1 ABR 35/83 (https://dejure.org/1985,156)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 (https://dejure.org/1985,156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristete Einstellung durch das Kaufhaus des Westens - Mitteilung über die befristete Einstellung an den Betriebsrat auf einem Formblatt - Probezeit zur gegenseitigen Erprobung der vertragschließenden Parteien - Übergang des Probearbeitsverhältnisses in ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 49, 180
  • NJW 1986, 2967 (Ls.)
  • NZA 1986, 163
  • BB 1986, 525
  • DB 1986, 124
  • JR 1986, 386
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 24.07.1979 - 1 ABR 78/77

    Betriebsrat - Schriftliche Zustimmungsverweigerungserklärung - Geplante

    Auszug aus BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83
    Allerdings sind auch insoweit Fälle denkbar, in denen streitig sein kann, ob die Zustimmung als erteilt gelten kann oder nicht (vgl. die Entscheidung des Senats vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972, wo die schriftlich mitgeteilten Gründe nicht vom Betriebsratsvorsitzenden unterschrieben waren).

    Darüber hinaus hat der Senat eine "unbeachtliche Zustimmungsverweigerung" und damit im Ergebnis eine fingierte Zustimmung des Betriebsrats dann angenommen, wenn die Zustimmungsverweigerung entweder überhaupt keine Gründe enthält oder sich in einer bloßen Bezugnahme auf die in § 99 Abs. 2 BetrVG normierten Zustimmungsverweigerungsgründe erschöpft (Beschluß vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 43/75 - AP Nr. 1 zu § 101 BetrVG 1972; Beschluß vom 24. Juli 1979 - 1 ABR 78/77 - AP Nr. 11 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82

    Prozeßantrag

    Auszug aus BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83
    Das hat der Senat zuletzt in seiner Entscheidung vom 10. April 1984 (- 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979) ausgesprochen.

    Den Antrag so zu verstehen ist der Senat nicht durch die Entscheidung des Sechsten Senats vom 29. Juli 1982 (- 6 ABR 51/79 - BAG 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979) und auch nicht durch seine eigene Entscheidung vom 10. April 1984 (- 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979) gehindert.

  • BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77

    Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund

    Auszug aus BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83
    Gegen die Ansicht des Senats, die Befristung des Arbeitsvertrages betreffe nicht die Einstellung, sondern die spätere Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ist geltend gemacht worden (Lörcher, aaO, BlSozArbR 1981, 177), dies stehe im Widerspruch zur Entscheidung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 29. August 1979 (- 4 AZR 863/77 - BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Auszug aus BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83
    Der Fünfte Senat hat in seiner Entscheidung vom 2. Juli 1980 (- 5 AZR 1241/79 - BAG 34, 1 = AP Nr. 9 zu Art. 33 Abs. 2 GG) ausgesprochen, daß jedenfalls nach dem Personalvertretungsgesetz für Nordrhein-Westfalen unter Einstellung auch der Abschluß des Arbeitsvertrages zu verstehen sei und daher auch der Abschluß des Arbeitsvertrages mitbestimmungspflichtig sei.
  • BAG, 21.11.1978 - 1 ABR 91/76

    Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats - Angabe von Gründen - Notwendiger

    Auszug aus BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83
    Im Aufhebungsverfahren nach § 101 Satz 1 BetrVG sei die Einrede, der Betriebsrat habe seine Zustimmung zu Unrecht verweigert, unzulässig (Beschluß vom 21. November 1978 - 1 ABR 91/76 - AP Nr. 3 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 8/75

    Betriebsrat: Mitspracherecht bei der Anwerbung von und Auswahl unter neuen

    Auszug aus BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83
    Soweit in diesen Entscheidungen unter Einstellung auch der Abschluß des Arbeitsvertrages verstanden worden ist, ging es dabei jedoch nur um die Frage, wann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates einsetzt, ob schon mit Abschluß des Arbeitsvertrages oder erst mit der Eingliederung in den Betrieb (vgl. Entscheidung des Senats vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 8/75 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages - Zweck

    Auszug aus BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Beschluß vom 13. Februar 1979 (BVerwGE 57, 280) anläßlich der Entscheidung der Rechtsfrage, ob die Verlängerung eines Zeitvertrages eine Einstellung im Sinne von § 75 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG ist, zur Begründung der diese Rechtsfrage bejahenden Entscheidung ausgeführt, daß die die Versagung der Zustimmung rechtfertigenden Gründe des Versagungskataloges des § 77 Abs. 2 BPersVG bei der ersten Einstellung vom Personalrat nur im Hinblick auf die Befristung des Arbeitsverhältnisses geprüft worden seien.
  • BAG, 14.05.1974 - 1 ABR 40/73

    Einstellung von Leihmitarbeitern - Beteiligung des Betriebsrates -

    Auszug aus BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83
    So hat es die Einstellung von Leiharbeitnehmern für zustimmungspflichtig angesehen, obwohl zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher kein Arbeitsvertrag geschlossen wird (Beschluß vom 14. Mai 1974 - 1 ABR 40/73 - BAG 26, 149 = AP Nr. 2 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83
    Von diesen ist zwar die Eingruppierung und Umgruppierung keine personelle Maßnahme im eigentlichen Sinne, sondern Rechtsanwendung (Entscheidung des Senats vom 22. März 1983 - 1 ABR 49/81 - BAG 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 79/75

    Tarifvertrag - Arbeitsverhältnis - ALtersgrenze - Einstellung - Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83
    Das ist zu bejahen (vgl. die Entscheidung des Senats vom 18. Juli 1978 - 1 ABR 79/75 - BAG 31, 20 = AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.12.1978 - 6 ABR 70/77

    Zwangsgeldverfahren - Anwendung der Rechtsvorschrift

  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 43/75

    Betriebsrat - Verweigerung der Zustimmung - Personelle Maßnahme - Angabe von

  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Dementsprechend hat der Senat für die Vereinbarung der unbefristeten Fortsetzung eines bislang befristeten Arbeitsverhältnisses, der Fortführung eines Arbeitsverhältnisses über die vorgesehene Altersgrenze hinaus und einer Teilzeitbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber während der Dauer des Erziehungsurlaubs angenommen, dass der Betriebsrat erneut zu beteiligen ist (16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 - BAGE 49, 180; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - BAGE 53, 237; 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - BAGE 65, 329; 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - aaO).
  • BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 33/88

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 2 bei der Umsetzung von

    Der Antrag des Betriebsrats kann jedoch im Hinblick auf den Anlaß des Streits der Beteiligten und auf das zu seiner Begründung Vorgetragene ausgelegt werden (BAGE 49, 180, 184 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 50, 251, 253 = AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 51, 151, 155 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 16. Juli 1985 (BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972) zwar ausgesprochen, daß der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung eines Arbeitnehmers nicht mit der Begründung verweigern könne, die vertraglich vorgesehene Befristung des Arbeitsverhältnisses sei unzulässig.

    Zur Zustimmungsverweigerung berechtigen aber nur solche Nachteile, die durch die zustimmungspflichtige Maßnahme, d.h. durch die Einstellung selbst entstehen (Beschluß des Senats vom 16. Juli 1985, BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972).

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