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   BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83   

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BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83 (https://dejure.org/1985,95)
BAG, Entscheidung vom 04.09.1985 - 7 AZR 262/83 (https://dejure.org/1985,95)
BAG, Entscheidung vom 04. September 1985 - 7 AZR 262/83 (https://dejure.org/1985,95)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 49, 290
  • NJW 1987, 2101
  • MDR 1986, 875
  • NZA 1986, 521
  • BB 1987, 1465
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80

    Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost - Anspruch auf Fortzahlung

    Auszug aus BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83
    Aus ihr erwachsen mithin vertragliche Ansprüche, sofern und soweit die begünstigten Arbeitnehmer aus ihrer Sicht die tatsächliche Übung dahin verstehen durften, der Arbeitgeber habe sich binden wollen; sein Verhalten ist dann als rechtsgeschäftlich erhebliche, bindende Erklärung zu bewerten (vgl. z. B. Urteile vom 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - AP Nr. 11 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; vom 7. September 1982 - 3 AZR 5/80 - BAG 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost; vom 10. Oktober 1984 - 5 AZR 302/82 - AP Nr. 39 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).

    Vielmehr ist im Wege der Auslegung des Erklärungsverhaltens beispielsweise zu ermitteln, ob die Erklärungsempfänger davon ausgehen mußten, daß die Leistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen, nur für eine bestimmte Zeit oder unter dem Vorbehalt eines Widerrufs erbracht werden sollten (vgl. z. B. das bereits angeführte Urteil des BAG vom 7. September 1982, BAG 40, 126, 133/134).

  • BAG, 04.06.1980 - 4 AZR 530/78

    Anrechnung übertariflicher Zulagen

    Auszug aus BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83
    Insoweit haben hier ähnliche Grundsätze zu gelten wie bei der Frage der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Lohnbestandteile (vgl. etwa BAG Urteile vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - und vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 13 und 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 03.08.1982 - 3 AZR 503/79

    Gewährung eines Schichtlohnzuschlags und Wechselschichtlohnzuschlags als

    Auszug aus BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83
    Entscheidend ist deshalb ebenso wie bei einem sonstigen Erklärungsverhalten des Arbeitgebers allein, wie die Arbeitnehmer den objektiven Tatbestand der Betriebsübung nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen verstehen durften (vgl. z. B. BAG Urteile vom 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 -, vom 3. August 1982 - 3 AZR 503/79 - und vom 29. November 1983 - 3 AZR 491/81 - AP Nr. 10, 12 und 15 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 14; Senatsurteil vom 10. April 1985 - 5 AZR 36/83 - BAG 49, 31).
  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83
    Entscheidend ist deshalb ebenso wie bei einem sonstigen Erklärungsverhalten des Arbeitgebers allein, wie die Arbeitnehmer den objektiven Tatbestand der Betriebsübung nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen verstehen durften (vgl. z. B. BAG Urteile vom 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 -, vom 3. August 1982 - 3 AZR 503/79 - und vom 29. November 1983 - 3 AZR 491/81 - AP Nr. 10, 12 und 15 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 14; Senatsurteil vom 10. April 1985 - 5 AZR 36/83 - BAG 49, 31).
  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Wirksamkeit einer Willenserklärung nicht darauf an, ob der Wille oder auch nur das Bewußtsein des Erklärenden vorlag, eine rechtsgeschäftliche Erklärung abzugeben; entscheidend ist allein, ob der Empfänger das Erklärungsverhalten nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte als Willenserklärung auffassen durfte und ob der Erklärende dies bei der Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und vermeiden können (BGH Urteil vom 7. Juni 1984 - IX ZR 66/83 - BB 1984, 1317).
  • BAG, 10.10.1984 - 5 AZR 302/82

    Arbeitsentgelt: Ausstellung von Todesbescheinigungen durch angestellte

    Auszug aus BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83
    Aus ihr erwachsen mithin vertragliche Ansprüche, sofern und soweit die begünstigten Arbeitnehmer aus ihrer Sicht die tatsächliche Übung dahin verstehen durften, der Arbeitgeber habe sich binden wollen; sein Verhalten ist dann als rechtsgeschäftlich erhebliche, bindende Erklärung zu bewerten (vgl. z. B. Urteile vom 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - AP Nr. 11 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; vom 7. September 1982 - 3 AZR 5/80 - BAG 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost; vom 10. Oktober 1984 - 5 AZR 302/82 - AP Nr. 39 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).
  • BAG, 01.03.1972 - 4 AZR 200/71

    Betriebliche Übung - Normative Wirkung - Einzelarbeitsverhältnis - Auslegung

    Auszug aus BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83
    Aus ihr erwachsen mithin vertragliche Ansprüche, sofern und soweit die begünstigten Arbeitnehmer aus ihrer Sicht die tatsächliche Übung dahin verstehen durften, der Arbeitgeber habe sich binden wollen; sein Verhalten ist dann als rechtsgeschäftlich erhebliche, bindende Erklärung zu bewerten (vgl. z. B. Urteile vom 1. März 1972 - 4 AZR 200/71 - AP Nr. 11 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; vom 7. September 1982 - 3 AZR 5/80 - BAG 40, 126, 133 = AP Nr. 1 zu § 3 TV Arb Bundespost; vom 10. Oktober 1984 - 5 AZR 302/82 - AP Nr. 39 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).
  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82

    Anspruch auf ein 13. Ruhegeld

    Auszug aus BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83
    Entscheidend ist deshalb ebenso wie bei einem sonstigen Erklärungsverhalten des Arbeitgebers allein, wie die Arbeitnehmer den objektiven Tatbestand der Betriebsübung nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen verstehen durften (vgl. z. B. BAG Urteile vom 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 -, vom 3. August 1982 - 3 AZR 503/79 - und vom 29. November 1983 - 3 AZR 491/81 - AP Nr. 10, 12 und 15 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 14; Senatsurteil vom 10. April 1985 - 5 AZR 36/83 - BAG 49, 31).
  • BAG, 08.12.1982 - 4 AZR 481/80

    Lohnzulage

    Auszug aus BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83
    Insoweit haben hier ähnliche Grundsätze zu gelten wie bei der Frage der Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Lohnbestandteile (vgl. etwa BAG Urteile vom 4. Juni 1980 - 4 AZR 530/78 - und vom 8. Dezember 1982 - 4 AZR 481/80 - AP Nr. 13 und 15 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung).
  • BAG, 29.11.1983 - 3 AZR 491/81

    Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83
    Entscheidend ist deshalb ebenso wie bei einem sonstigen Erklärungsverhalten des Arbeitgebers allein, wie die Arbeitnehmer den objektiven Tatbestand der Betriebsübung nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen verstehen durften (vgl. z. B. BAG Urteile vom 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 -, vom 3. August 1982 - 3 AZR 503/79 - und vom 29. November 1983 - 3 AZR 491/81 - AP Nr. 10, 12 und 15 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, vom 30. Oktober 1984 - 3 AZR 236/82 - EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 14; Senatsurteil vom 10. April 1985 - 5 AZR 36/83 - BAG 49, 31).
  • BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 36/83

    Anspruch eines Beschäftigten der Deutschen Bundesbahn auf Grenzgängerzehrgeld -

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

    Anders liegt es dann, wenn der Erklärungsgegner aufgrund besonderer Umstände das Schweigen als rechtsgeschäftliche Erklärung verstehen durfte und der Erklärende dies bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen und durch Widerspruch vermeiden können (BGH 7. Juni 1984 - IX ZR 66/83 - BGHZ 91, 324; BAG 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - BAGE 49, 290).
  • BAG, 16.01.2002 - 5 AZR 715/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung

    Im Wege der Auslegung des Verhaltens des Arbeitgebers ist zu ermitteln, ob der Arbeitnehmer davon ausgehen mußte, die Leistung werde nur unter bestimmten Voraussetzungen oder nur für eine bestimmte Zeit gewährt (vgl. BAG 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - BAGE 49, 290).
  • BAG, 27.02.2019 - 5 AZR 354/18

    Gehaltserhöhung - betriebliche Übung

    Allein hieraus dürfen jedoch die Arbeitnehmer mangels abweichender konkreter Anhaltspunkte nicht schließen, der Arbeitgeber habe sich verpflichten wollen, auch in Zukunft stets dieselben Bemessungsfaktoren beizubehalten, also die Gehälter stets in gleicher Weise wie bisher zu erhöhen, und sich dadurch der Möglichkeit begeben wollen, veränderten Umständen in freier Entscheidung Rechnung zu tragen (BAG 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 49, 290; ebenso 3. November 2004 - 5 AZR 73/04 - zu III 1 b der Gründe; 11. Dezember 1991 - 5 AZR 94/91 - zu II 1 b der Gründe) .

    bb) Unter Berücksichtigung dieser Umstände bestehen in einer Gesamtschau hinreichend konkrete Anhaltspunkte im Sinne der angeführten Rechtsprechung (Rn. 20) dafür, dass die Beklagte und ihre Rechtsvorgängerinnen über Jahre hinweg bei der Prüfung von Gehaltssteigerungen in der Gruppe der AT-Angestellten nicht "eine Fülle von auf die gesamtwirtschaftliche Lage, auf die wirtschaftliche Situation und die Gehaltspolitik seines Unternehmens sowie auf das Arbeitsverhältnis des einzelnen Arbeitnehmers bezogenen Gesichtspunkten in Betracht gezogen und gegeneinander abgewogen haben" (BAG 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - zu I 2 c der Gründe, BAGE 49, 290) , sondern diese Personengruppe ebenso wie die anderen Arbeitnehmer behandelt haben.

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