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   BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83   

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BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83 (https://dejure.org/1985,110)
BAG, Entscheidung vom 11.09.1985 - 7 AZR 371/83 (https://dejure.org/1985,110)
BAG, Entscheidung vom 11. September 1985 - 7 AZR 371/83 (https://dejure.org/1985,110)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 49, 346
  • NJW 1987, 1285
  • MDR 1987, 257
  • NZA 1987, 156
  • BB 1986, 2418
  • BB 1996, 2418
  • DB 1986, 2602
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.11.1972 - 5 AZR 224/72

    Gehaltserhöhung - Lohnniveau

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83
    Nach dem Urteil vom 9. November 1972 (- 5 AZR 224/72 - AP Nr. 36 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) kann auch in unterschiedlichen, u. a. nach Leistungsgesichtspunkten bemessenen Lohnerhöhungen eine "lineare Komponente" angesichts des Anstiegs der Preise und Gehälter enthalten sein; jedenfalls von einem derartigen "Grundbetrag" darf ein Arbeitnehmer nur nach Maßgabe des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausgeschlossen werden.

    Auch bei in ihrem Gesamtbetrag individuellen Erhöhungen kann jedoch ein Teilbetrag auf einer allgemeinen Regel beruhen, wie das Bundesarbeitsgericht insbesondere in seinem bereits angeführten Urteil vom 9. November 1972 (AP Nr. 36 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) klargestellt hat.

  • BAG, 13.09.1956 - 2 AZR 152/54

    Arbeitsentgelt: Gleichbehandlung bei freiwilligen Zuwendungen

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (seit Urteil vom 13. September 1956 - 2 AZR 152/54 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz dem Arbeitgeber, einzelne Arbeitnehmer oder einzelne Arbeitnehmergruppen von einer allgemeinen begünstigenden Regelung willkürlich, d. h. ohne Vorliegen sachlicher Gründe auszunehmen.
  • BAG, 25.04.1959 - 2 AZR 363/58

    Öffentliches Arbeitsleben - Privates Arbeitsleben - Lohnwelle - Gewährung

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83
    Diese Rechtsprechung wurde durch Urteil vom 25. April 1959 (- 2 AZR 363/58 - AP Nr. 15 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) eingeleitet: Trägt der Arbeitgeber einer den Gesamtbereich des Arbeitslebens erfassenden Lohnwelle bei der Mehrzahl seiner Arbeitnehmer durch Lohnerhöhungen Rechnung, so darf er einzelne Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund ausnehmen.
  • BAG, 04.02.1976 - 5 AZR 83/75

    Vertragliche Einheitsregelung - Rückwirkende Erhöhung - Regelungin Tarifvertrag -

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83
    In den Entscheidungen vom 4. Februar 1976 - 5 AZR 83/75 -, vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 -, vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - und vom 9. Juni 1982 - 5 AZR 501/80 - (AP Nr. 40, 42, 44, 47 und 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz auch auf freiwillige Gehaltserhöhungen zur Anwendung kommt, soweit sie auf einer allgemeinen Regelung des Arbeitgebers beruhen.
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83
    In den Entscheidungen vom 4. Februar 1976 - 5 AZR 83/75 -, vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 -, vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - und vom 9. Juni 1982 - 5 AZR 501/80 - (AP Nr. 40, 42, 44, 47 und 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz auch auf freiwillige Gehaltserhöhungen zur Anwendung kommt, soweit sie auf einer allgemeinen Regelung des Arbeitgebers beruhen.
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 881/78

    Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen bei der

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83
    In den Entscheidungen vom 4. Februar 1976 - 5 AZR 83/75 -, vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 -, vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - und vom 9. Juni 1982 - 5 AZR 501/80 - (AP Nr. 40, 42, 44, 47 und 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz auch auf freiwillige Gehaltserhöhungen zur Anwendung kommt, soweit sie auf einer allgemeinen Regelung des Arbeitgebers beruhen.
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83
    In den Entscheidungen vom 4. Februar 1976 - 5 AZR 83/75 -, vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 -, vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - und vom 9. Juni 1982 - 5 AZR 501/80 - (AP Nr. 40, 42, 44, 47 und 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz auch auf freiwillige Gehaltserhöhungen zur Anwendung kommt, soweit sie auf einer allgemeinen Regelung des Arbeitgebers beruhen.
  • BAG, 09.06.1982 - 5 AZR 501/80

    Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83
    In den Entscheidungen vom 4. Februar 1976 - 5 AZR 83/75 -, vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 -, vom 5. März 1980 - 5 AZR 881/78 -, vom 10. März 1982 - 4 AZR 540/79 - und vom 9. Juni 1982 - 5 AZR 501/80 - (AP Nr. 40, 42, 44, 47 und 51 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt, daß der Gleichbehandlungsgrundsatz auch auf freiwillige Gehaltserhöhungen zur Anwendung kommt, soweit sie auf einer allgemeinen Regelung des Arbeitgebers beruhen.
  • BAG, 30.11.1982 - 3 AZR 214/80

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Erschwerniszulage

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83
    Liegt ein sachlicher Grund nicht vor, so kann der übergangene Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung behandelt zu werden (vgl. z. B. BAG Urteil vom 30. November 1982 - 3 AZR 214/80 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m. w. N.).
  • BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 262/83

    Gehaltserhöhungsanspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 11.09.1985 - 7 AZR 371/83
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 4. September 1985 - 7 AZR 262/83 - BAG 49, 303, entschieden hat, kann allein aus der Tatsache, daß der Arbeitgeber in der Vergangenheit wiederholt Gehaltserhöhungen vorgenommen hat, nicht auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers geschlossen werden, künftig in gleicher Weise zu verfahren oder seinen Arbeitnehmern wenigstens einen Anspruch auf Gehaltserhöhungen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) einzuräumen.
  • BAG, 10.09.1985 - 1 AZR 262/84

    Einsatz von Beamten zu Streikarbeit

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

    Nach dem mit der Gehaltserhöhung verfolgten Zweck ist zu beurteilen, ob der von ihr ausgeschlossene Personenkreis zu Recht ausgenommen wird (Senat 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 42 = EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 14, zu 4 der Gründe; BAG 11. September 1985 - 7 AZR 371/83 - BAGE 49, 346, 360).
  • ArbG Köln, 22.06.2017 - 8 Ca 5233/16

    Auch freigestellte Arbeitnehmer dürfen mitfeiern!

    Dieser gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte, aber richterrechtlich in ständiger Rechtsprechung entwickelte Rechtsgrundsatz besagt, dass ein Arbeitgeber, der eine Leistung unter kollektiven Gesichtspunkten anbietet, von dieser Leistung nicht einzelne Arbeitnehmer oder einzelne Arbeitnehmergruppen ausschließen darf, sofern die Differenzierung nicht sachlich gerechtfertigt ist (ständige Rechtsprechung des BAG, z. B. BAG, Urteil vom 11.09.1985, 7 AZR 371/83; BAG, Urteil vom 20.07.1993, 3 AZR 52/93; BAG, Urteil vom 11.04.2006, 9 AZR 528/05; BAG, Urteil vom 21.05.2014, 4 AZR 50/13, alle veröffentlicht bei juris).
  • BAG, 15.11.1994 - 5 AZR 682/93

    Gleichbehandlung - Gehaltserhöhung

    Liegt ein sachlicher Grund nicht vor, so kann der übergangene Arbeitnehmer verlangen, nach Maßgabe der allgemeinen Regelung behandelt zu werden (BAGE 49, 346, 352 f. = AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, unter II 1 der Gründe, m. w. N.).

    Eine solche Regelhaftigkeit braucht andererseits nicht das Verhalten des Arbeitgebers zu einer bestimmten Frage insgesamt zu bestimmen, sondern es kann sich auch auf einen Teil der Entscheidung beschränken oder als einzelne Komponente nur einen bestimmten Teil der Entscheidung erfassen (vgl. BAG Urteil vom 11. September 1985, BAGE 49, 346, 353 = AP Nr. 76 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

    Auch bei unterschiedlichen Erhöhungen kann ein Teilbetrag auf einer allgemeinen Regelung beruhen und z. B. als Teuerungsausgleich gewährt werden (BAG Urteil vom 11. September 1985, aaO, zu II 3 der Gründe), ein anderer Teil dagegen nicht.

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