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   BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 610/56   

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BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 610/56 (https://dejure.org/1957,248)
BAG, Entscheidung vom 15.11.1957 - 1 AZR 610/56 (https://dejure.org/1957,248)
BAG, Entscheidung vom 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 (https://dejure.org/1957,248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BAGE 5, 107
  • NJW 1958, 437
  • DB 1958, 167
  • DB 1958, 311
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • ArbG Berlin, 03.08.2012 - 28 Ca 7089/11

    Vergütungszuschläge für Nachtarbeit - arbeitsrechtlicher

    Es ist nämlich ein erheblicher Unterschied, ob für den Arbeitnehmer Nachtarbeit in seinem Arbeitsverhältnis regelmäßig und voraussehbar auftritt, auf die er sich also einstellen kann, wie das hier der Fall ist, oder ob es sich bei der Arbeit in den Nachtstunden um Leistungen handelt, die abweichend von den üblichen arbeitsvertraglichen Pflichten ausnahmsweise vom Arbeitnehmer verlangt werden (vgl. BAGE [15.11.1957 - 1 AZR 610/57; s. dazu sogleich im Text; d.U.] BAGE 5, 107, 113 f.).

    Die Tarifvertragsparteien haben bei der in § 4 Ziff. 1 Satz 2 RTV angesprochenen Nachtarbeit in Mehrschichtbetrieben an den erstgenannten Fall und die mit einer solchen Arbeit gegenüber unregelmäßiger Nachtarbeit verbundene geringere Belastung gedacht und daher hierfür einen gegenüber Satz 1 a.a.O. um 40 % niedrigeren Zuschlag festgesetzt"; ebenso schon BAG 15.11.1957 - 1 AZR 610/56 - BAGE 5, 107 = AP § 8 TVG Nr. 1 [II.] - mit Hinweis auf RAG 29.4.1939 [s. oben, Fn. 94].S. BAG 20.12.1961 - 4 AZR 231/60 - BAGE 12, 143 = AP § 59 BetrVG Nr. 7 ["Juris"-Rn. 16]: "Wenn der RTV für die nach Satz 1 a.a.O. angeordneten Nachtarbeitsstunden einen Zuschlag von 50 % gewährt, dann geht er ersichtlich davon aus, dass es sich hier um unregelmäßige, ausnahmsweise zu leistende Nachtarbeit handelt, die eine stärkere Belastung für den Arbeitnehmer mit sich bringt.

    Es ist nämlich ein erheblicher Unterschied, ob für den Arbeitnehmer Nachtarbeit in seinem Arbeitsverhältnis regelmäßig und voraussehbar auftritt, auf die er sich also einstellen kann, wie das hier der Fall ist, oder ob es sich bei der Arbeit in den Nachtstunden um Leistungen handelt, die abweichend von den üblichen arbeitsvertraglichen Pflichten ausnahmsweise vom Arbeitnehmer verlangt werden (vgl. BAGE [15.11.1957 - 1 AZR 610/57; s. dazu sogleich im Text; d.U.] BAGE 5, 107, 113 f.).

    Die Tarifvertragsparteien haben bei der in § 4 Ziff. 1 Satz 2 RTV angesprochenen Nachtarbeit in Mehrschichtbetrieben an den erstgenannten Fall und die mit einer solchen Arbeit gegenüber unregelmäßiger Nachtarbeit verbundene geringere Belastung gedacht und daher hierfür einen gegenüber Satz 1 a.a.O. um 40 % niedrigeren Zuschlag festgesetzt"; ebenso schon BAG 15.11.1957 - 1 AZR 610/56 - BAGE 5, 107 = AP § 8 TVG Nr. 1 [II.] - mit Hinweis auf RAG 29.4.1939 [s. oben, Fn. 94].

    Es ist nämlich ein erheblicher Unterschied, ob für den Arbeitnehmer Nachtarbeit in seinem Arbeitsverhältnis regelmäßig und voraussehbar auftritt, auf die er sich also einstellen kann, wie das hier der Fall ist, oder ob es sich bei der Arbeit in den Nachtstunden um Leistungen handelt, die abweichend von den üblichen arbeitsvertraglichen Pflichten ausnahmsweise vom Arbeitnehmer verlangt werden (vgl. BAGE [15.11.1957 - 1 AZR 610/57; s. dazu sogleich im Text; d.U.] BAGE 5, 107, 113 f.).

    Die Tarifvertragsparteien haben bei der in § 4 Ziff. 1 Satz 2 RTV angesprochenen Nachtarbeit in Mehrschichtbetrieben an den erstgenannten Fall und die mit einer solchen Arbeit gegenüber unregelmäßiger Nachtarbeit verbundene geringere Belastung gedacht und daher hierfür einen gegenüber Satz 1 a.a.O. um 40 % niedrigeren Zuschlag festgesetzt"; ebenso schon BAG 15.11.1957 - 1 AZR 610/56 - BAGE 5, 107 = AP § 8 TVG Nr. 1 [II.] - mit Hinweis auf RAG 29.4.1939 [s. oben, Fn. 94].

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 499/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Soweit in einer frühen Entscheidung ohne nähere Begründung unter "Nachtarbeit", die nicht Schichtarbeit ist, iSd. damals maßgeblichen Tarifvertrags ohne Weiteres ein unregelmäßiges Arbeiten und ein Ausnahmecharakter solcher Arbeiten verstanden wurde (BAG 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 - zu II der Gründe, BAGE 5, 107) , ist dieses Verständnis in der späteren Rechtsprechung nicht mehr fortgeführt worden.
  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 553/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Soweit in einer frühen Entscheidung ohne nähere Begründung unter "Nachtarbeit", die nicht Schichtarbeit ist, iSd. damals maßgeblichen Tarifvertrags ohne Weiteres ein unregelmäßiges Arbeiten und ein Ausnahmecharakter solcher Arbeiten verstanden wurde (BAG 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 - zu II der Gründe, BAGE 5, 107) , ist dieses Verständnis in der späteren Rechtsprechung nicht mehr fortgeführt worden.
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    Soweit das Bundesarbeitsgericht diesen Wirkungszusammenhang mit der Formel beschrieben hat, das erforderliche Feststellungsinteresse liege bei dem Rechtsstreit zwischen Tarifvertragsparteien bereits wegen der Erstreckung der Bindungswirkung vor (so schon 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 - BAGE 5, 107; vgl. auch 12. April 2000 - 5 AZR 228/98 - BAGE 94, 217, 221), ist dies für den Regelfall zutreffend.

    Das dem Feststellungsinteresse allgemein zugrunde liegende Interesse der Tarifvertragspartei an der Friedens- und Durchführungspflicht und an der Klarheit für die Beratung der Mitglieder und das Verhalten bei zukünftigen Tarifvertragsverhandlungen (vgl. so schon BAG 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 -BAGE 5, 107, 109 ff.) besteht nicht mehr, wenn der Tarifvertrag außer Kraft tritt (Rieble NZA 1992, 250, 252).

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 369/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz - Ausschlussfrist

    Soweit in einer frühen Entscheidung ohne nähere Begründung unter "Nachtarbeit", die nicht Schichtarbeit ist, iSd. damals maßgeblichen Tarifvertrags ohne Weiteres ein unregelmäßiges Arbeiten und ein Ausnahmecharakter solcher Arbeiten verstanden wurde (BAG 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 - zu II der Gründe, BAGE 5, 107) , ist dieses Verständnis in der späteren Rechtsprechung nicht mehr fortgeführt worden.
  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 600/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Soweit in einer frühen Entscheidung ohne nähere Begründung unter "Nachtarbeit", die nicht Schichtarbeit ist, iSd. damals maßgeblichen Tarifvertrags ohne Weiteres ein unregelmäßiges Arbeiten und ein Ausnahmecharakter solcher Arbeiten verstanden wurde (BAG 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 - zu II der Gründe, BAGE 5, 107) , ist dieses Verständnis in der späteren Rechtsprechung nicht mehr fortgeführt worden.
  • BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 5/90

    Schichtarbeit im Großhandel

    Zwar kann vom Wortlaut her unter Schichtarbeit nicht nur die "Arbeit in mehreren Schichten, sondern auch die "Arbeit in einer Schicht" verstanden werden (vgl. BAGE 5, 107, 113 = AP Nr. 1 zu § 8 TVG ).
  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 587/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

    Soweit in einer frühen Entscheidung ohne nähere Begründung unter "Nachtarbeit", die nicht Schichtarbeit ist, iSd. damals maßgeblichen Tarifvertrags ohne Weiteres ein unregelmäßiges Arbeiten und ein Ausnahmecharakter solcher Arbeiten verstanden wurde (BAG 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 - zu II der Gründe, BAGE 5, 107) , ist dieses Verständnis in der späteren Rechtsprechung nicht mehr fortgeführt worden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 451/19

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

    Die bisherige Rechtsprechung des BAG habe diese Differenzierung auch immer gesehen und gebilligt (seit BAG 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 -).
  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 491/06

    Firmentarifvertrag bei Verschmelzung - Tarifkonkurrenz

    Soweit das Bundesarbeitsgericht diesen Wirkungszusammenhang mit der Formel beschrieben hat, das erforderliche Feststellungsinteresse liege bei dem Rechtsstreit zwischen Tarifvertragsparteien bereits wegen der Erstreckung der Bindungswirkung vor (so schon 15. November 1957 - 1 AZR 610/56 - BAGE 5, 107; vgl. auch 12. April 2000 - 5 AZR 228/98 - BAGE 94, 217, 221), ist dies für den Regelfall zutreffend.
  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 163/23

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 473/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 28.06.2023 - 10 AZR 471/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 17.11.1998 - 9 AZR 431/97

    Urlaubsentgelt bei Tariflohnerhöhung

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 423/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

  • BAG, 22.03.2023 - 10 AZR 351/20

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 129/96

    Außerordentliche Kündigung eines Anerkennungstarifvertrages

  • BAG, 19.02.1965 - 1 AZR 237/64

    Einstufung eines Arbeitnehmers - Lohngruppen eines Tarifvertrages - Abgrenzbare

  • BAG, 24.05.2023 - 10 AZR 119/21

    Tarifliche Nachtarbeitszuschläge - Gleichheitssatz

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 915/93

    Rationalisierung - tariflicher Vorrang der Änderungskündigung vor der

  • LAG Niedersachsen, 18.11.2020 - 13 Sa 133/20

    Einschätzungsprärogative der Tarifvertragsparteien bei der Regelung

  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 676/94

    Schließung der Geschäftsstellen am Silvestertag

  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 73/84

    Auslegung eines Tarifvertrags über die Einführung rechnergesteuerter Textsysteme

  • BAG, 23.09.1960 - 1 AZR 567/59

    Schichtdienst - Allgemeiner Sprachgebrauch - Arbeitsleistungen mehrerer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 7 Sa 69/20

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit -

  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 469/91

    Tarifvertrag: Klage auf Einwirkung zur Durchführung

  • BAG, 12.02.1969 - 4 AZR 308/68

    Rufbereitschaft - Einzelvertragliche Vereinbarung - Regelmäßige Arbeitszeit

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.10.2000 - 2 Sa 163/00

    Tariflicher Anspruch auf Zahlung von Nachtschichtzuschlägen ; Unregelmäßige

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2020 - 7 Sa 75/20

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung - unzureichende Auseinandersetzung mit

  • BAG, 11.11.1970 - 4 AZR 522/69

    Auflösung eines eingetragenen Vereins - Tarifvertragspartei - Liquidationsstadium

  • BSG, 30.05.1969 - 6 RKa 13/67

    Wirksamkeit der Bestimmungen des Bundesmanteltarifvertrages für Zahnärzte (BMV-Z)

  • BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 137/88

    Auslegung einer tariflichen Bestimmung bezüglich der notwendigen Fachkenntnisse

  • LAG Köln, 12.01.2001 - 11 Sa 1062/00

    Verbandsklage; Auslegung eines Tarifvertrages; Redakteure; Zeitschriften;

  • BFH, 05.03.1965 - VI 259/63 U

    Auslegung des Begriffs "Nachtschicht" und die Steuerfreiheit von

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