Rechtsprechung
   BAG, 24.07.1957 - 4 AZR 445/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1371
BAG, 24.07.1957 - 4 AZR 445/54 (https://dejure.org/1957,1371)
BAG, Entscheidung vom 24.07.1957 - 4 AZR 445/54 (https://dejure.org/1957,1371)
BAG, Entscheidung vom 24. Juli 1957 - 4 AZR 445/54 (https://dejure.org/1957,1371)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,1371) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gruppe von Angestellten - Gruppe von Arbeitern - Zuordnung eines Arbeitnehmers - Auffassung der Berufskreise - Kaufmännische Arbeit - Büromäßige Arbeit - Maßstäbe einer Eingruppierung

Papierfundstellen

  • BAGE 5, 98
  • DB 1957, 1103
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 30.09.1954 - 2 AZR 65/53

    Unterscheidung "kaufmännische Dienste" von Tätigkeiten eines gewerblichen

    Auszug aus BAG, 24.07.1957 - 4 AZR 445/54
    rechts, 6.Aufl., Bd. I, S.62; Dietz, Betriebsverfassungsgesetz § 5 Anm. 5; ders.Personalvertretungsgesetz; Schnarr VoCarolsfeld, Arbeitsrecht, S.101; Hefermehl in Anm. zu AP Nr. 1 zu § 59 HGB) angeschlossen.

    Versagen diese Maßstäbe, so bleibt für die Annahme einer Angestelltentätigkeit entscheidend, ob nach dem Gesamtbild der verrichteten Arbeit die geistige Leistung im Vordergrund steht» Bei einer dann vom Landesarbeitsgericht vor zunehmenden Abwägung der Gesamttätigkeit der Klägerinnen wird es zu beachten haben, daß im Gegensatz zu der Auffassung der Revision der Vorbildung depfelägerinnen eine maßgebliche Bedeutung nicht beizulegen ist, sondern es allein auf die Art ihrer Beschäftigung und die an ihre geistigen Fähigkeiten gestellten Anforderungen ankommt«, Ebenso ist die rein zeitliche Abmessung der verschiedenen Teilfunktionen innerhalb der Gesamttätigkeit kein für die Zuordnung ausschlaggebender Faktor, sondern eines der verschiedenen bei der Bewertung des Gesamtgepräges der Tätigkeit heranzuziehenden Merkmale (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 59 HGB).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2015 - 1 S 485/14

    Begriff des Angestellten des öffentlichen Dienstes gemäß Art. 137 Abs. 1 GG

    53 Bereits das Reichsarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zur Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten darauf abgestellt, ob die Tätigkeit des Arbeitnehmers überwiegend geistiger Art ist - dann Angestellter - oder überwiegend körperlicher Art - dann Arbeiter - (vgl. die Nachweise bei BAG, Urt. v. 24.07.1957 - 4 AZR 445/54 - BAGE 5, 98, juris Rn. 21).

    Zwar haben die Arbeits- und Sozialgerichte auf dieses Kriterium der überwiegend körperlichen oder geistigen Tätigkeit als maßgeblich ausschlaggebenden Gesichtspunkt nur zurückgegriffen, wenn eine Zuordnung nach gesetzlichen Regeln, insbesondere nach § 3 Abs. 1 AVG, und der Verkehrsauffassung der beteiligten Kreise, die insbesondere durch die Tarifpraxis geprägt wurde, nicht zum Erfolg führte (vgl. BAG, Urt. v. 24.07.1957, a.a.O.; BSG Urt. v. 11.12.1987, a.a.O.; Richardi, a.a.O., Rn. 13 f.).

  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02

    Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für

    Dabei ist nicht auf den Zeit- und Einzelaufwand der Einzelarbeiten abzustellen, sondern eine umfassende Betrachtung anzustellen (vgl. BAG 30. September 1954 - 2 AZR 65/53 - BAGE 1, 92 = AP HGB § 59 Nr. 1; 11. November 1954 - 2 AZR 70/53 - AP HGB § 59 Nr. 2; 24. Juli 1957 - 4 AZR 445/54 - BAGE 5, 98 = AP HGB § 59 Nr. 5; 4. Juli 1966 - 1 AZR 312/65 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 118; Schaub Arbeitsrechts-Handbuch 10. Aufl. § 13 Rn. 10).
  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 951/79

    Schulhausmeister: Arbeiter oder Angestellter - Eingruppierung

    Daher ist entscheidend, wie die Tätigkeit des Klägers als Schulhausmeister nach der Verkehrsanschauung, d. h. nach der Auffassung der im konkreten Falle beteiligten Berufskreise bewertet wird (BAG Urteil vom 13. Mai 1981 - 4 AZR 1076/78 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; BAG 5, 98 = AP Nr. 5 zu § 59 HGB).
  • BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 567/87

    Kündigung einer Zahntechnikerin - Abgrenzung gewerbliche

    Nach der Rechtsprechung des BAG (BAGE 1, 92 und 5, 98 = AP Nr. 1 und 5 zu § 59 HGB), die anschließt an die Auffassung des RAG (vgl. RAGE 16, 243; 23, 340; 24, 175), ist ein Arbeitnehmer, bei dessen Tätigkeit die gedankliche, geistige Arbeit die mechanische überwiegt, als Angestellter anzusehen, wobei der Verkehrsauffassung ein entscheidendes Gewicht beizumessen ist (RAG, Arbeitsrechtssammlung Bd. 32, 232), es ist zu berücksichtigen, wie die Tätigkeit von der Auffassung der im konkreten Falle beteiligten Berufskreise bewertet wird (BAGE 5, 98 = AP, aa0).

    Ist aus tariflichen Regelungen kein sicherer Schluß auf eine bestimmte Verkehrsanschauung über das Wesen einer bestimmten Tätigkeit zu ziehen, so ist zu prüfen, was dem Tun das eigentliche Gepräge im Hinblick auf den Betriebszweck gibt (BAGE 1, 92 = AP, aa0 - vgl. auch BAGE 3, 321; 5, 98 = AP Nr. 4 und 5 zu § 59 HGB sowie Urteile vom 11. November 1954 - 2 AZR 70/53 - und vom 26. Januar 1956 - 2 AZR 197/54 - AP Nr. 2 und 3 zu § 59 HGB).

  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1076/78

    Eingruppierung: Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats -

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geht das Landesarbeitsgericht davon aus, dass die Zuordnung eines Arbeitnehmers zu der Gruppe der Angestellten oder der Arbeiter sich in erster Linie danach bestimmt, wie seine Tätigkeit nach der Verkehrsanschauung, d.h. nach der Auffassung der im konkreten Falle beteiligten Berufskreise, bewertet wird (BAGE 5, 98 = AP Nr. 5 zu § 59 HGB ).
  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 378/82

    Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle

    Kann der Arbeitnehmer nach diesen Abgrenzungsmerkmalen nicht dem Kreis der Angestellten zugerechnet werden, ist er als Arbeiter anzusehen (vgl. BAG 5, 98 = AP Nr. 5 zu § 59 HGB; BAG 7, 86, 91 = AP Nr. 12 zu § 59 HGB - jeweils mit weiteren Nachweisen; BSGE 21, 176, 179; BSGE 47, 106 m.w.N.).
  • BAG, 04.07.1966 - 1 AZR 312/65

    Angestelltenverhältnis - Angestelltenbegriff - Arbeiterbegriff

    Das hat das Bundesarbeitsgericht wieder holt entschieden (vgl. BAG 1, 92 = AP Nr. 1 zu § 59 HGB, AP Nr. 2, 3 aaO und BAG 5, 98 = AP Nr. 5 aaO sowie AP Nr. 1 zu § 616 BGB Angestellter).

    Danach kann insbesondere die Verkehrsanschauung, vor allem die der beteiligten Berufskreise, auf die es nach BAG AP Nr. 5 zu § 59 HGB in erster Linie ankommt, in den einschlägigen Tarifverträgen zum Ausdruck kommen (vgl. hierzu außer BAG AP Nr. 1, 2 und 3 zu § 59 HGB auch BAG 7, 86 = AP Nr. 12 aaO und BAG AP Nr. 30 zu § 1 TO.A).

  • BAG, 18.09.1974 - 4 AZR 566/73

    Schichtführer in kommunalem Schlachthof - Meister - Arbeiter - Angestellter -

    /"88 7 = AP Nr. 12 zu § 59 HGB; BAG 5, 98 /"lo2 J = AP Nr. 5 zu § 59 HGB; BAG AP Nr. 2 und 3 zu § 59 HGB; BAG 1, 92 / "95 ff .
  • BAG, 12.07.1984 - 2 AZR 329/83

    Kündigung - Betriebsrat - Personalausschuß - Mitwirkungsrecht

    Die Bewertung einer Tätigkeit in Tarifverträgen als An gestellten- oder Arbeitertätigkeit ist ein entscheidendes Anzeichen für eine im Geltungsbereich des Tarifvertrages bestehende Verkehrsanschauung, nach der sich die Zuordnung in eine der bei den Arbeitnehmergruppen in erster Linie bestimmt (vgl. insbesondere BAG 5, 98; 7, 86 und 35, 239 = AP Nr. 5, 12 und 2M zu ? 59 HGB).
  • BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 309/85

    Anspruch auf Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall - Regelmäßige Teilzeitarbeit

    Kann der Arbeitnehmer nach diesen Abgrenzungsmerkmalen nicht dem Kreis der Angestellten zugerechnet werden, ist er als Arbeiter anzusehen (vgl. BAG 5, 98 = AP Nr. 5 zu § 59 HGB; BAG 7, 86, 91 = AP Nr. 12 zu § 59 HGB, jeweils mit weiteren Nachweisen; zuletzt das auch für die Amtliche Sammlung bestimmte Urteil des Senats vom 7. November 1984 - 5 AZR 378/82 - AP Nr. 59 zu § 1 LohnFG, zu I 1 a der Gründe; BSGE 21, 176, 179; BSGE 47, 106 m.w.N.).
  • BAG, 20.12.1983 - 1 AZR 380/82
  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 269/85

    Manteltarifvertrag für die Betriebe des Einzelhandels im Land Niedersachsen vom

  • BAG, 02.02.1984 - 2 AZR 371/82
  • BAG, 07.11.1958 - 2 AZR 465/55

    Einordnung eines Restaurations-Telefonisten - Angestelltenbegriff -

  • ArbG Verden, 04.11.1977 - Ca 48/77
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht