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   BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83   

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https://dejure.org/1985,424
BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83 (https://dejure.org/1985,424)
BAG, Entscheidung vom 07.11.1985 - 6 AZR 202/83 (https://dejure.org/1985,424)
BAG, Entscheidung vom 07. November 1985 - 6 AZR 202/83 (https://dejure.org/1985,424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erlöschen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs durch Eintritt der Erwerbsunfähigkeit eines Arbeiters in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 1 § 3 § 4 § 7 § 8 § 9 § 13; TVG § 1
    Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen Urlaubsabgeltungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 107
  • NZA 1986, 391
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83
    Zwar entsteht der Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von einer etwaigen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, er ist jedoch bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nicht mehr erfüllbar (Urteile des erkennenden Senats vom 28. Juni 1984, BAG 46, 224 und vom 7. März 1985 - 6 AZR 334/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Abgeltungsanspruch ist somit jedenfalls am 31. März 1983 nach § 10 Nr. 8 MTV erloschen (vgl. ebenso Urteile des erkennenden Senats vom 23. Juni 1983, BAG 44, 75 sowie vom 28. Juni 1984, BAG 46, 224 und vom 7. März 1985 aaO).

  • BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 334/82

    Entstehen und Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83
    Zwar entsteht der Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unabhängig von einer etwaigen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, er ist jedoch bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nicht mehr erfüllbar (Urteile des erkennenden Senats vom 28. Juni 1984, BAG 46, 224 und vom 7. März 1985 - 6 AZR 334/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Abgeltungsanspruch ist somit jedenfalls am 31. März 1983 nach § 10 Nr. 8 MTV erloschen (vgl. ebenso Urteile des erkennenden Senats vom 23. Juni 1983, BAG 44, 75 sowie vom 28. Juni 1984, BAG 46, 224 und vom 7. März 1985 aaO).

  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83
    Die grundsätzliche Bindung des gesetzlichen Urlaubs an das Kalenderjahr (erkennender Senat vom 13. Mai 1982, BAG 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung) ändert nichts an der Tarifdispositivität der dafür maßgeblichen gesetzlichen Bestimmung in § 7 Abs. 3 BUrlG.
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 169/84

    Urlaubsanspruch und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83
    Hat ein Arbeitgeber den Urlaubsanspruch nicht gewährt, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre, bleibt er u. U. weit über die gesetzliche oder tarifliche Befristung des Anspruchs hinaus zur Leistung verpflichtet (vgl. z. B. Urteil des erkennenden Senats vom 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - zur Veröffentlichung bestimmt sowie vom 7. November 1985 - 6 AZR 169/84 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 26.06.1969 - 5 AZR 393/68

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83
    Die Revision der Beklagten beruft sich für ihre gegenteilige Rechtsansicht zu Unrecht auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juni 1969 (- 5 AZR 393/68 - AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG Urlaubsjahr) und vom 13. November 1969 (- 5 AZR 82/69 - AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • BAG, 13.11.1969 - 5 AZR 82/69

    Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Urlaubsverwirklichung - Selbstmordversuch

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83
    Die Revision der Beklagten beruft sich für ihre gegenteilige Rechtsansicht zu Unrecht auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juni 1969 (- 5 AZR 393/68 - AP Nr. 1 zu § 7 BUrlG Urlaubsjahr) und vom 13. November 1969 (- 5 AZR 82/69 - AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82

    Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83
    Hat ein Arbeitgeber den Urlaubsanspruch nicht gewährt, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre, bleibt er u. U. weit über die gesetzliche oder tarifliche Befristung des Anspruchs hinaus zur Leistung verpflichtet (vgl. z. B. Urteil des erkennenden Senats vom 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - zur Veröffentlichung bestimmt sowie vom 7. November 1985 - 6 AZR 169/84 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 03.02.1971 - 5 AZR 282/70

    Keine Einführung über das Bundesurlaubsgesetz hinausgehender Tatbestände der

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83
    Die Revision übersieht damit, daß der früher für Urlaubsrecht zuständige Fünfte Senat sich in den angegebenen Entscheidungen nur mit der gesetzlichen Regelung im Bundesurlaubsgesetz auseinandergesetzt, die Frage der "strengen Bindung des Urlaubs an das Kalenderjahr" bei abweichenden tariflichen Regelungen aber ausdrücklich offengelassen (BAG vom 17. Januar 1974 - 5 AZR 380/73 - AP Nr. 3 zu § 1 BUrlG, zu 1 der Gründe; ebenso BAG vom 3. Februar 1971, BAG 23, 184, 191 ff. = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu B a der Gründe) und im übrigen hervorgehoben hat, daß die für den Urlaub bestehenden gesetzlichen Übertragungsbedingungen durch tarifvertragliche Regelungen grundsätzlich abdingbar sind.
  • BAG, 17.01.1974 - 5 AZR 380/73

    Unzulässige Rechtsausübung - Urlaubsanspruch - Urlaub im Vorgriff - Gesetzlicher

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83
    Die Revision übersieht damit, daß der früher für Urlaubsrecht zuständige Fünfte Senat sich in den angegebenen Entscheidungen nur mit der gesetzlichen Regelung im Bundesurlaubsgesetz auseinandergesetzt, die Frage der "strengen Bindung des Urlaubs an das Kalenderjahr" bei abweichenden tariflichen Regelungen aber ausdrücklich offengelassen (BAG vom 17. Januar 1974 - 5 AZR 380/73 - AP Nr. 3 zu § 1 BUrlG, zu 1 der Gründe; ebenso BAG vom 3. Februar 1971, BAG 23, 184, 191 ff. = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu B a der Gründe) und im übrigen hervorgehoben hat, daß die für den Urlaub bestehenden gesetzlichen Übertragungsbedingungen durch tarifvertragliche Regelungen grundsätzlich abdingbar sind.
  • BAG, 21.07.1973 - 5 AZR 105/73

    Übertragung - Übertragbarkeit - Urlaub - Abbedingung

    Auszug aus BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83
    Dies gelte auch für den Fall, daß lang andauernde Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers die zeitgerechte Durchführung des Urlaubs verhindere (BAG vom 21. Juli 1973 - 5 AZR 105/73 - AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80

    Urlaubsabgeltungsanspruch

  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

    Der Arbeitnehmer erhalte trotz der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Urlaubsabgeltung das Arbeitsentgelt für eine fiktive Arbeitszeit weiter, die der ihm als Urlaub zu gewährenden Freizeit entspreche (BAG 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 - zu 3 der Gründe, BAGE 50, 107) .
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

    Er unterliegt dann denselben Verfallsfristen wie dieser (vgl. BAG 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112 und - 6 AZR 202/83 - BAGE 50, 107; Senat 20. August 1996 - 9 AZR 22/95 - BAGE 84, 23).
  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95

    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

    Denn wie bereits der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts zu der identischen Regelung in § 9 Nr. 3 Satz 1 des Vorgängertarifvertrages vom 30. April 1980 ausgeführt hat, ist nicht zugunsten der Arbeitnehmer von den gesetzlichen Abgeltungsregelungen abgewichen worden (BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Nach § 12 Nr. 7 MTV (in der bis zum Inkrafttreten des neuen Manteltarifvertrages vom 11. Dezember 1996 geltenden Fassung) tritt der wegen Krankheit nicht genommene Urlaub mit Ablauf des 31. März des Folgejahres jeweils dem Urlaubsanspruch des laufenden Urlaubsjahres hinzu (BAGE 50, 107, 111 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 1c bb der Gründe; BAG Urteil vom 20. August 1996 - 9 AZR 22/95 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Da nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein neuer Urlaubsanspruch entsteht, kann der abzugeltende Urlaub nicht mehr übertragen werden (vgl. BAGE 50, 107, 111 f. = AP, aaO, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 06.11.1986 - 2 AZR 714/85
    Damit ist auch nach diesem Tarifvertrag wie nach der gesetzlichen Regelung des § 7 Abs. 4 BUrlG der Abgeltungsanspruch das Surrogat für den während des Arbeitsverhältnisses nicht erfüllten Urlaubsanspruch (vgl. dazu BAG Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 - EzA 5 7 BUrlG Nr. 39, zu 2 und 3 der Gründe, m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 - aaO, zu 1 der Gründe, ebenso die Urteile vom selben Tag - 6 AZR 62/84 - zu 2 der Gründ sowie - 6 AZR 169/84 - zu 4 der Gründe, EzA § 7 BUrlG Nr. 41 und 43) gehen nach dieser Vorschrift Urlaubsansprüche drei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres unter, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist.

    Da die Gewährung des Teilurlaubs wegen der Beendigung des ArbeitsVerhältnisses nicht mehr möglich war, konnte gemäß § 9 Nr. 3 Abs. 1 MTV als Surrogat des Urlaubsanspruchs ein Abgeltungsanspruch entstanden sein (BAG Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 - aaO, zu 2 und 3 der Gründe).

  • BAG, 20.02.1986 - 6 AZR 667/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der Urlaub nur dann abzugelten, wenn der Arbeitgeber nur deshalb nicht in der Lage ist, den Arbeiter von der Arbeitspflicht durch Urlaubserteilung zu befreien, weil das Arbeitsverhältnis bereits beendet und mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses die Arbeitspflicht erloschen ist (vgl. Ur teile des erkennenden Senats vom 28. Juni 1984, BAG 46, 224, 226; vom 7. März 1985 - 6 AZR 334/82 - zur Veröffentlichung vorgesehen und vom 7- November 1985 - 6 AZR 202/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    1985 - 6 AZR 202/83 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Der Senat hat Bedenken, ob diese tarifvertragliche Regelung, jedenfalls soweit sie den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft, gegen § 13 Abs. 1 BUrlG verstößt (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der Abgeltungsanspruch besteht deshalb unter denselben Voraussetzungen wie der Urlaubsanspruch und erlischt, wenn er - wie hier wegen dauernder Erwerbsunfähigkeit - nicht erfüllt werden kann, spätestens mit der im Fall von fortdauernder Arbeitsunfähigkeit für Arbeiter geltenden tariflichen Ubertragungsfrist des § 115 Abs. 2 Satz 3 MTV (vgl. BAG 44, 75, 77 = AP Nr. 14 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 3« der Gründe; BAG 46, 224, 226; Urteil des erkennenden Senats vom 7. März 1985 - 6 AZR 334/82 - und Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 - jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Der erkennende Senat folgt auch insoweit der Rechtsprechung des früher für das Urlaubsrecht zuständigen Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt: Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 - BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 20.08.1996 - 9 AZR 22/95

    Tarifliche Regelung der Urlaubsübertragung - Metallindustrie NRW

    Das haben die Urlaubssenate des Bundesarbeitsgerichts bereits zu der gleichlautenden Klausel in § 10 Nr. 8 des Vorgänger-MTV vom 30. April 1980 erkannt (BAG Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung und - 6 AZR 202/83 - BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Urteil vom 10. März 1987 - 8 AZR 109/85 - n.v.; Urteil vom 23. Juni 1988 - 8 AZR 740/85 - n.v.; Urteil vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BUrlG Abgeltung; Urteil vom 15. August 1989 - 8 AZR 164/89 - n.v.).

    Im übrigen war zum Zeitpunkt des Abschlusses des geltenden MTV den Tarifvertragsparteien die Auslegung der tariflichen Übertragungsklausel für den wegen Krankheit nicht genommenen Urlaub bekannt (ständige Rechtsprechung seit BAGE 50, 107, 111 = AP Nr. 7 BUrlG Übertragung).

  • BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89

    Öffentlicher Dienst - befristetes Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung

    So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts und ihm folgend des erkennenden Senats (vgl. z.B. BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 161/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), daß z.B. die sich aus § 7 Abs. 3 BUrlG für die Befristung und die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs ergebenden Merkmale auch auf tarifvertragliche Urlaubsansprüche anzuwenden sind, wenn im Tarifvertrag hiervon nicht abgewichen worden ist.
  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 331/85

    Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der

    Der Senat folgt insoweit seit seinem Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - (aaO) der Rechtsprechung des früher für das Urlaubsrecht zuständigen Sechsten Senats (BAG Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 - AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 3 der Gründe).

    Der Abgeltungsanspruch erlischt nach § 10 Nr. 8 MTV mit Ablauf des auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden 31. März (so auch BAG Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 - aaO, zu 3 der Gründe).

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87

    Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers -

    7. November 1985 ( BAGE 50, 107, 118, 112 = AP Nrn. 24, 25 zu § 7 BUrlG Abgeltung und AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung), denen sich insoweit der erkennende Senat am 14. Mai 1986 ( BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung [EzA § 7 BUrlG Nr. 45 -- d. Red.]) in inzwischen ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat vgl. zuletzt Urteil vom 24. November 1987 -- 8 AZR 140/87 -- AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung [EzA § 7 BUrlG Nr. 61 -- d. Red.]).
  • BAG, 23.07.1987 - 8 AZR 42/85

    Erlöschen eines Anspruchs auf Urlaub bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis im

  • BAG, 21.07.1988 - 8 AZR 587/86
  • LAG Hamm, 29.03.2012 - 16 Sa 322/10

    Übertragung wegen Krankheit nicht genommenen Urlaubs; Frist für die

  • BAG, 11.08.1988 - 8 AZR 301/86

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses -

  • BAG, 13.11.1986 - 8 AZR 219/84

    Voraussetzungen der Urlaubsabgeltung bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Niedersachsen, 21.04.1986 - 14 Sa 167/85

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines Schwerbehinderten; Abgeltungsfähigkeit eines

  • LAG Düsseldorf, 28.02.2002 - 11 (13) Sa 1611/00

    Urlaubsansprüch des aus dem Erwerbsleben ausscheidenden Arbeitnehmers ;

  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 354/87

    Urlaubsabgeltung: Rechtsnatur - Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs

  • LAG Düsseldorf, 16.02.1995 - 12 (13) Sa 1885/94

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit - MTV -Metall NRW

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 475/87

    Urlaubsanspruch - Krankheit - Übertragungszeitraum

  • BAG, 15.08.1989 - 8 AZR 530/88

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 31.10.1986 - 8 AZR 244/84

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit bis zur Beendigung des

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 498/84

    Mutterschaftsurlaub - Anspruch auf Urlaub - Erlöschen des Anspruchs -

  • BAG, 12.12.1989 - 8 AZR 141/89

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Niedersachsen, 27.05.1987 - 5 Sa 87/87

    Urlaubsabgeltungsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 264/89

    Urlaubsanspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers - Abgeltung von

  • LAG Hamm, 07.11.1989 - 11 Sa 973/89

    Urlaubsabgeltung; Arbeitsverhältnis; Beendigung; Berufsunfähigkeit;

  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 55/89

    Verfall des Anspruchs eines Formers auf Abgeltung von Urlaub - Anforderungen an

  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 194/88

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines schwerbehinderten Monteurs - Auswirkungen einer

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 100/89

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) -

  • BAG, 30.11.1989 - 8 AZR 302/88

    Verzugsschaden einer Verkäuferin im Einzelhandel nach Erlöschen ihres

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 488/87

    Urlaub: Geltenmachung des Anspruchs - Beachtlichkeit

  • BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 507/87

    Urlaubsabgeltung: Voraussetzungen - Rechtsmissbrauch - Erlöschen des Anspruchs

  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 505/87

    Urlaubsabgeltung als Masseschuld - Urlaubsverweigerung aufgrund betrieblicher

  • LAG Hamm, 28.06.1988 - 11 Sa 94/88

    Urlaubsabgeltung; Arbeitsverhältnis; BAT; Erwerbsunfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit;

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 353/89

    Erlöschen des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines Elektrikers - Erfüllbarkeit des

  • BAG, 11.02.1988 - 8 AZR 396/85

    Entfallen des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung bei fortgesetzter Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Hamm, 11.06.1991 - 11 Sa 525/91

    Urlaubsanspruch; Befristung; Verfall; Arbeitsverhältnis; Resturlaub; Verzug;

  • BAG, 26.03.1987 - 8 AZR 89/85

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen

  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 764/87
  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 88/85

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung als Schadensersatzanspruch - Erfolglosigkeit der

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