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   BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84   

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https://dejure.org/1985,206
BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84 (https://dejure.org/1985,206)
BAG, Entscheidung vom 14.11.1985 - 2 AZR 98/84 (https://dejure.org/1985,206)
BAG, Entscheidung vom 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 (https://dejure.org/1985,206)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Lohnfortzahlung - Lohnfortzahlung bei fehlender Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung - Annahmeverzug eines Arbeitgebers bei der Kündigung eines Arbeitnehmers - Voraussetzungen des Annahmeverzuges eines Arbeitgebers ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 293 § 294 § 295 § 296 § 615
    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene unwirksame fristlose Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 164
  • NJW 1986, 2846
  • ZIP 1986, 1345
  • MDR 1986, 1051
  • NZA 1986, 637
  • DB 1986, 1878
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79

    Beendigung des Annahmeverzugs bei befristeter Weiterbeschäftigung nach

    Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84
    Anders als in dem vom Bundesarbeitsgericht (Senatsurteil vom 21. Mai 1981 - 2 AZR 95/79 -, BAG 35, 324 = AP Nr. 32 zu § 615 BGB) entschiedenen Fall sei die Beklagte bereit gewesen, den Kläger an seinem früheren Arbeitsplatz zu den ursprünglichen Bedingungen bis zum Abschluß des Kündigungsverfahrens weiterzubeschäftigen.

    Der Senat hat sich bereits in dem Urteil vom 21. Mai 1981 (BAG 35, 324 = AP Nr. 32 zu § 615 BGB) mit der Frage befaßt, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber nach Ausspruch einer - unwirksamen - fristlosen Kündigung den Annahmeverzug beenden kann.

    Auch der erkennende Senat ist in dem mehrfach zitierten Urteil vom 21. Mai 1981 (BAG 35, 324, zu B II 2 der Gründe) von der Anwendungsmöglichkeit dieser Vorschrift ausgegangen.

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 374/83

    Annahmeverzug nach fristloser Arbeitgeberkündigung

    Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 9. August 1984 -, BAG 46, 234 - sowie vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 -, EzA § 615 BGB Nr. 43 und 44) bedarf es nach Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich auch keines wörtlichen Dienstleistungsangebots des Arbeitnehmers, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, ihm ferner Arbeit zuweisen muß und somit eine nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung vorzunehmen hat.

    Deshalb hat der erkennende Senat für die Begründung des Annahmeverzugs des Arbeitgebers auch in seiner neueren Rechtsprechung diese Vorschriften angewandt (BAG 46, 234 sowie Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 -, aaO).

  • BAG, 21.03.1985 - 2 AZR 201/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 9. August 1984 -, BAG 46, 234 - sowie vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 -, EzA § 615 BGB Nr. 43 und 44) bedarf es nach Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber grundsätzlich auch keines wörtlichen Dienstleistungsangebots des Arbeitnehmers, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, ihm ferner Arbeit zuweisen muß und somit eine nach dem Kalender bestimmte Mitwirkungshandlung vorzunehmen hat.

    Deshalb hat der erkennende Senat für die Begründung des Annahmeverzugs des Arbeitgebers auch in seiner neueren Rechtsprechung diese Vorschriften angewandt (BAG 46, 234 sowie Urteil vom 21. März 1985 - 2 AZR 201/84 -, aaO).

  • BAG, 18.06.1965 - 5 AZR 351/64

    Arbeitnehmer - Böswilliges Handeln - Annahmeverzug des Arbeitgebers -

    Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84
    Böswillig handelt der Arbeitnehmer, wenn er eine zumutbare Arbeit nicht annimmt, wobei die Frage der Zumutbarkeit unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben zu bestimmen ist (BAG Urteil vom 18. Juni 1965 - 5 AZR 351/64 - AP Nr. 2 zu § 615 BGB Böswilligkeit).
  • BAG, 04.08.1960 - 2 AZR 499/59

    Fristlos entlassener Dienstverpflichteter - Weiterbestehen des

    Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84
    Dies gilt insbesondere, wenn eine außerordentliche Kündigung erklärt wird, da der Arbeitnehmer bereits durch diese Art der Kündigung in seinem Ansehen beeinträchtigt wird (BAG Urteil vom 4. August 1960 - 2 AZR 499/59 -, BAG 9, 361 = AP Nr. 34 zu § 256 ZPO).
  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

    Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann diese Voraussetzung auch dann erfüllt sein, wenn ihm der bisherige Arbeitgeber eine Arbeit in seinem Betrieb anbietet (BAG 14, 156 = AP Nr. 23 zu § 615 BGB; Urteil vom 3. Dezember 1980 - 5 AZR 477/78 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Böswilligkeit).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84
    Auch bei Vorliegen der Voraussetzungen, nach denen der Arbeitnehmer nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung während des Rechtsstreits über den Bestand des Arbeitsverhältnisses verlangen kann, kann der Arbeitgeber den Annahmeverzug nicht durch ein entsprechendes Angebot an den Arbeitnehmer beenden, wenn er gleichzeitig an der ausgesprochenen Kündigung festhält.
  • BAG, 03.12.1980 - 5 AZR 477/78

    Anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft - Böswillige Unterlassung -

    Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann diese Voraussetzung auch dann erfüllt sein, wenn ihm der bisherige Arbeitgeber eine Arbeit in seinem Betrieb anbietet (BAG 14, 156 = AP Nr. 23 zu § 615 BGB; Urteil vom 3. Dezember 1980 - 5 AZR 477/78 - AP Nr. 4 zu § 615 BGB Böswilligkeit).
  • LG Aachen, 18.11.1982 - 4 O 599/80

    Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung; Pflicht zur Erteilung einer

    Auszug aus BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84
    Im Schrifttum wird die Ansicht des Reichsgerichts (aaO), der Annahmeverzug des Arbeitgebers ende nur dann, wenn dieser mit dem Angebot der Weiterbeschäftigung auch klarstelle, daß er zu Unrecht gekündigt habe, vertreten von Berkowsky (BB 1982, 374; derselbe DB 1982, 904 f. sowie BB 1984, 216), Denk (NJW 1983, 255 [LG Aachen 18.11.1982 - 4 O 599/80]), Peter (DB 1982, 488), Soergel/Kraft (BGB, 11. Aufl., § 615 Rz 16), Stahlhacke (Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 104), Staudinger/Mohnen (BGB, 11. Aufl., § 615 Rz 24) sowie Weber (SAE 1982, 94, 97 unter III 3 a), ferner - für den methodisch gleichgelagerten Fall des Angebots des Arbeitgebers auf Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Sinne des § 102 Abs. 5 BetrVG - Heinze (Personalplanung, Einstellung und Kündigung, 1982, Rz 622 bis 625).
  • BAG, 19.09.2012 - 5 AZR 627/11

    Zweistufige tarifliche Ausschlussfrist - Annahmeverzugsvergütung

    Der Arbeitgeber muss vielmehr bei der Annahme unmissverständlich klarstellen, dass er zu Unrecht gekündigt bzw. zu Unrecht auf der Wirksamkeit der Befristung beharrt habe (vgl. BAG 24. September 2003 - 5 AZR 500/02 - zu I der Gründe, BAGE 108, 27; 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164) .
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Beide Vorinstanzen haben zutreffend angenommen, ein Annahmeverzug ende nicht dadurch, daß der Arbeitgeber vorsorglich einen für die Dauer des Kündigungsrechtsstreits befristeten neuen Arbeitsvertrag zu den bisherigen Bedingungen oder eine durch die rechtskräftige Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung auflösend bedingte Fortsetzung des Vertrags anbiete (BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164, 169 ff.; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - aaO, zu B I 1 b der Gründe mwN).

    Art und Schwere der gegenüber dem Arbeitnehmer erhobenen Vorwürfe können die Unzumutbarkeit der Weiterarbeit begründen, wobei die außerordentliche Kündigung regelmäßig das Ansehen des Arbeitnehmers beeinträchtigt (st. Rspr. des Bundesarbeitsgerichts, vgl. 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164, 176 ff. mwN; 22. Februar 2000 - 9 AZR 194/99 - AP KSchG 1969 § 11 Nr. 2 = EzA BGB § 615 Nr. 97, zu II 2 der Gründe; 7. November 2002 - 2 AZR 650/00 - AP BGB § 615 Nr. 98 = EzA BGB 2002 § 615 Nr. 1, zu B I 2 b der Gründe).

  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 203/99

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen

    Dazu kann er zB dem Arbeitnehmer anbieten, ihn vorläufig für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses weiterzubeschäftigen (vgl. BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/84 - BAGE 50, 164).
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