Rechtsprechung
   BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung, Erzieherin in einem Heim für behinderte Kinder

Verfahrensgang

  • ArbG Hamburg, 02.02.1983 - 6 BV 15/82
  • LAG Hamburg, 09.08.1983 - 3 TaBV 6/83
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 50, 241



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (60)  

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05  

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs steht einem Beteiligungsrecht nicht schon immer dann entgegen, wenn die Regelung die geistig-ideelle Zielsetzung irgendwie berührt, sondern nur, wenn die Ausübung des Beteiligungsrechts die Tendenzverwirklichung ernstlich beeinträchtigen kann (vgl. BAG 3. Dezember 1985 - 4 ABR 80/83 - BAGE 50, 241; 13. Januar 1987 - 1 ABR 49/85 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 39; 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 51 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 61).
  • BAG, 27.01.1987 - 1 ABR 66/85  

    Mitbestimmung bei Eingruppierung

    Die gleiche Ansicht vertritt der Vierte Senat für die Eingruppierung von Erziehern in einem Unternehmen karitativer Bestimmung (Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 80/83 - AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Dabei ist unerheblich, ob diese Vergütungsordnung kraft Tarifbindung wirkt, auf einer Betriebsvereinbarung beruht oder aufgrund einzelvertraglicher Vereinbarung im Betrieb allgemein zur Anwendung kommt oder vom Arbeitgeber einseitig geschaffen wurde (Beschluß des Senats vom 28. Januar 1986 - 1 ABR 8/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Beschlüsse des Vierten Senats vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 80/83 - AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und vom 13. August 1986 - 4 ABR 2/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 606/98  

    Vertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlußfrist

    Vielmehr ist zu berücksichtigen, daß sich die einzelvertragliche Bezugnahme auch auf Teile eines Tarifvertrags beschränken kann (herrschende Meinung, vgl. BAGE 50, 241, 246 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972; Gamillscheg, Kollektives Arbeitsrecht I, S. 739; Löwisch/Rieble, TVG, § 3 Rz 115).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht