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   BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83   

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https://dejure.org/1985,392
BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83 (https://dejure.org/1985,392)
BAG, Entscheidung vom 03.12.1985 - 4 ABR 80/83 (https://dejure.org/1985,392)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 1985 - 4 ABR 80/83 (https://dejure.org/1985,392)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Eingruppierung von Erziehern - Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung - Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 22, Anlage 1a; BetrVG § 99 § 118
    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung, Erzieherin in einem Heim für behinderte Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 241
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83
    Entgegen der Verfahrensweise der Vorinstanzen sind nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in einem Beschlußverfahren über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers in eine tarifliche Vergütungsgruppe die betroffenen Arbeitnehmer nicht Beteiligte (BAG 43, 35 f. = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der z. B. der Tendenzcharakter eines Zeitschriftenverlags dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der tariflichen Eingruppierung von Zeitschriftenredakteuren nicht entgegensteht (vgl. BAG 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

  • BAG, 16.03.1972 - 2 AZR 202/71

    Pauschalierter Schadenersatz - Lehrvertrag - Vorzeitige Auflösung - Beweislast

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83
    Dies folgt aus den formularmäßigen Arbeitsverträgen, die die Beteiligte zu 1) mit den Erziehern und Erzieherinnen abgeschlossen hat und die der Senat als typischen Vertrag selbständig auslegen kann (vgl. BAG 24, 198, 202 = AP Nr. 2 zu § 111 BBiG).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat:

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83
    Denn entscheidend ist insoweit allein, daß die Beteiligte zu 1) in ihrem Unternehmen allgemein mit ihren Angestellten die Anwendung des BAT auf das Arbeitsverhältnis vereinbart (vgl. BAG Beschluß vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 60/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 21.12.1973 - 4 AZR 59/73

    Heilpädagogische Behandlung - Beihilfefähigkeit - Behandlungserfolg -

    Auszug aus BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 80/83
    Nach dem einhelligen Sprachgebrauch der beteiligten Fachkreise geht es bei der heilpädagogischen Behandlung um die Einwirkung auf abnorme kindliche Persönlichkeiten mit den Mitteln der Erziehung und des Unterrichts (BAG Urteil vom 21. Dezember 1973 - 4 AZR 59/73 -, AP Nr. 1 zu Nr. 4 Beihilfevorschriften).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Die Eigenart des Unternehmens oder des Betriebs steht einem Beteiligungsrecht nicht schon immer dann entgegen, wenn die Regelung die geistig-ideelle Zielsetzung irgendwie berührt, sondern nur, wenn die Ausübung des Beteiligungsrechts die Tendenzverwirklichung ernstlich beeinträchtigen kann (vgl. BAG 3. Dezember 1985 - 4 ABR 80/83 - BAGE 50, 241; 13. Januar 1987 - 1 ABR 49/85 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 39; 27. Juli 1993 - 1 ABR 8/93 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 51 = EzA BetrVG 1972 § 118 Nr. 61).
  • BAG, 06.11.1990 - 1 ABR 60/89

    Unterrichtung und Beratung bei der Personalplanung

    Dementsprechend hat auch der Vierte Senat des BAG (Beschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 241, 245 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972) angenommen, daß das Unternehmen des Arbeitgebers unmittelbar und überwiegend karitativen Zwecken dient.

    Dementsprechend hat der Senat im Bereich der Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen eine Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Ein- und Umgruppierung von Tendenzträgern nach § 99 BetrVG bejaht (Beschluß vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35, 42 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972, zu B II 1 b aa der Gründe, und 24. Juli 1990 - 1 ABR 44/89 -, n. v., ebenso der Vierte Senat, Beschluß vom 3. Dezember 1985, BAGE 50, 241 = AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972) und bei der Einstellung und Versetzung von Tendenzträgern dem Betriebsrat das Informationsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG zugebilligt (vgl. zuletzt Beschluß vom 8. Mai 1990 - 1 ABR 33/89 - und 3. Juli 1990 - 1 ABR 36/89 - beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, jeweils m. w. N.).

  • ArbG Mönchengladbach, 18.04.2008 - 7 BV 43/08

    Mitbestimmung nach ERA - TV Ba-Wü

    Ebenso wie mit der Angabe von konkreten Tätigkeitsbeispielen für abstrakte Tätigkeitsmerkmale (vgl. dazu BAG 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121, 125; 18. November 2004 - 8 AZR 540/03 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 88, zu II 2 der Gründe) legen die Urheber der Vergütungsordnung auf diese Weise eigenständig und mit bindender Wirkung für die Betroffenen fest, dass die abstrakten Tätigkeitsmerkmale der betreffenden Entgeltgruppe durch den Inhaber der Stelle erfüllt sind" (BAG, Beschl. v. 3.5.2006 - 1 ABR 2/05, AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

    Das Arbeitsgericht Stuttgart hat zwar in seinem zu den Gerichtsakten gereichten Beschluss im Wesentlichen auf die vorzitierte Entscheidung des BAG (BAG, Beschl. v. 3.5.2006 - 1 ABR 2/05, AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung) rekurriert und einen in der Sache auf ähnliche Streitfragen hinauslaufenden Antrag des Betriebsrats abgewiesen.

    c) Dem steht die Entscheidung des BAG, auf welche das Arbeitsgericht Stuttgart in seiner zu den Gerichtakten gereichten Entscheidung maßgeblich abgestellt hat (BAG, Beschl. v. 3.5.2006 - 1 ABR 2/05, AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung), nicht entgegen.

    Das BAG nimmt aber in der zitierten Entscheidung (BAG, Beschl. v. 3.5.2006 - 1 ABR 2/05, AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung) nicht zur Entbehrlichkeit des Mitbestimmungsverfahrens nach § 99 BetrVG im Einzelfall Stellung, sondern lotet stattdessen die Gründe aus, die der Betriebsrat zur Verweigerung der Zustimmung zu der Maßnahme nach § 99 BetrVG im Einzelfall heranziehen darf.

    Ob sich dies zugleich aus der Anlage 2 zum Überleitungstarifvertrag ergibt und ob auch der Anlage 2 angesichts der in ihr enthaltenen, weitgehend bloß tatsächlichen Angaben eigenständige normative Wirkung zukommt, braucht deshalb nicht entschieden zu werden" (BAG, Beschl. v. 3.5.2006 - 1 ABR 2/05, AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

    Auch nach der Entscheidung des BAG (BAG, Beschl. v. 3.5.2006 - 1 ABR 2/05, AP Nr. 31 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung) verbleibt es also bei einem Spielraum für die Mitbeurteilung der Eingruppierung.

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