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   BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84   

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https://dejure.org/1986,358
BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84 (https://dejure.org/1986,358)
BAG, Entscheidung vom 28.01.1986 - 3 AZR 312/84 (https://dejure.org/1986,358)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 (https://dejure.org/1986,358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Fälligkeit einer Forderung in der Revisionsinstanz - Begriff der betrieblichen Altersversorgung nach Konkursrecht und nach Arbeitsrecht - Kennzeichnendes Merkmal der betrieblichen Altersversorgung - Einordnung der als "Ruhegeld" bezeichneten ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    KO § 59; KO § 61; VglO § 26; BetrAVG § 1; BetrAVG § 7; BetrAVG § 17; VRG § 5; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 284; BGB § 288

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bevorrechtigung rückständiger Rentenansprüche im Konkurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 51, 51
  • ZIP 1986, 1582
  • NZA 1987, 126
  • VersR 1987, 216
  • BB 1987, 690
  • JR 1987, 176
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 04.07.1969 - 3 AZR 212/68

    Rückständige betriebliche Versorgungsleistungen - Konkurs des früheren

    Auszug aus BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84
    Damit wurde angeknüpft an das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Juli 1969 (BAG 22, 105 = AP Nr. 6 zu § 61 KO), in dem der erkennende Senat entschieden hatte, Forderungen auf rückständige betriebliche Versorgungsleistungen seien im Konkurs des früheren Arbeitgebers ebenso wie rückständige Lohnforderungen der Arbeitnehmer nach Maßgabe und in den Grenzen des § 61 Nr. 1 KO (a.F.) bevorrechtigt.
  • BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79

    Betriebsrenten - Gewinnbeteiligung - Betriebliche Altersversorgung - Gutschrift -

    Auszug aus BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84
    So hat der Senat die Gutschrift einer Gewinnbeteiligung auf einem Darlehenskonto, über das der Arbeitnehmer erst nach Eintritt des Versorgungsfalls verfügen kann, als eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung angesehen (Urteil vom 30. Oktober 1980 - 3 AZR 805/79 - BAG 34, 242 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG).
  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 181/80

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Angemessenheit einer

    Auszug aus BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84
    Nichts anderes meint der Bundesgerichtshof, wenn er von "typischen Leistungen" spricht und bei einer Altersgrenze unter 63 Jahren auf die Gründe abstellt, die für die Vereinbarung eines so frühen Rentenbeginns maßgebend waren (Urteil vom 28. September 1981 - II ZR 181/80 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG, zu V 1 der Gründe).
  • LAG Köln, 25.01.1984 - 7 Sa 1130/83
    Auszug aus BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84
    Den Anspruch des Klägers gegen den Pensionssicherungsverein auf Zahlung der Differenz zwischen der Vergleichsquote und dem vollen Ruhegehalt wies das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 25. Januar 1983 (7 Sa 1130/83) ab, weil es sich nicht um Altersversorgung im Sinne des § 7 BetrAVG handele.
  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

    Auszug aus BAG, 28.01.1986 - 3 AZR 312/84
    Nichts anderes meint der Bundesgerichtshof, wenn er von "typischen Leistungen" spricht und bei einer Altersgrenze unter 63 Jahren auf die Gründe abstellt, die für die Vereinbarung eines so frühen Rentenbeginns maßgebend waren (Urteil vom 28. September 1981 - II ZR 181/80 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG, zu V 1 der Gründe).
  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 454/97

    Zum Begriff der betrieblichen Versorgung wegen Alters

    Es kommt nicht darauf an, wie eine vom Arbeitgeber in Aussicht gestellte Leistung bezeichnet worden ist (BAG Urteile vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - BAGE 51, 51, 56 = AP Nr. 18 zu § 59 KO, zu II 2 a der Gründe; vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - AP Nr. 58 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 der Gründe).

    Sie muß dazu dienen, die Versorgung des Arbeitnehmers nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbs- oder Berufsleben zu sichern (BAG Urteil vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - BAGE 51, 51, 56 = AP Nr. 18 zu § 59 KO, zu II 2 a der Gründe).

    Solche Leistungen sollen lediglich den Übergang in einen anderen Beruf (Senatsurteil vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - BAGE 51, 51 = AP Nr. 18 zu § 59 KO) oder den Übergang in den Ruhestand erleichtern (Senatsurteile vom 24. Juni 1986 - 3 AZR 645/84 - BAGE 52, 226 = AP Nr. 33 zu § 7 BetrAVG; vom 10. März 1992 - 3 AZR 153/91 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung).

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Der Senat hat zwar wiederholt erkannt, dass eine Leistung nur dann der betrieblichen Altersversorgung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG zuzuordnen ist, wenn sie dazu dient, die Versorgung des Arbeitnehmers nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbs- oder Berufsleben zu sichern (vgl. BAG 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 51, 51; 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - zu I 2 b der Gründe; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - zu B II der Gründe, BAGE 90, 120; ebenso Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 1 Rn. 14) .
  • BAG, 25.06.2013 - 3 AZR 219/11

    Kapitalleistung - vorgezogene Inanspruchnahme - Abschlag

    Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können auch einmalige Kapitalzuwendungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (BAG 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - aaO; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85  - zu I 1 der Gründe, BAGE 53, 131; 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 51, 51).

    Ob eine in Aussicht gestellte Leistung dem Betriebsrentengesetz und der hierzu entwickelten Rechtsprechung unterfällt, hängt nicht von ihrer Bezeichnung ab (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - zu I 1 c bb der Gründe; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - zu B I der Gründe, BAGE 90, 120; 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 51, 51).

  • LAG Köln, 08.03.2016 - 12 Sa 689/15

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung i.S. von § 1 Abs. 1 S.1 BetrAVG

    Außer Zusagen auf rentenförmige Leistungen können auch einmalige Kapitalzuwendungen die Merkmale der betrieblichen Altersversorgung erfüllen (BAG 18. März 2003 - 3 AZR 315/02 - aaO; 30. September 1986 - 3 AZR 22/85 - zu I 1 der Gründe, BAGE 53, 131; 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 51, 51) .

    Ob eine in Aussicht gestellte Leistung dem Betriebsrentengesetz und der hierzu entwickelten Rechtsprechung unterfällt, hängt nicht von ihrer Bezeichnung ab (BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 81/02 - zu I 1 c bb der Gründe; 3. November 1998 - 3 AZR 454/97 - zu B I der Gründe, BAGE 90, 120; 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 51, 51) .

  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89

    Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

    Diese Einordnung ist eine Rechtsfrage, die nicht zur Disposition der Parteien steht (vgl. BAGE 51, 51, 56 = AP Nr. 18 zu § 59 KO , zu II 2 a der Gründe).

    Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die auch vom Bundesgerichtshof geteilt wird (vgl. zuletzt BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG ; BAGE 34, 242, 245 f. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe; 51, 51, 56 = AP Nr. 18 zu § 59 KO , zu II 2 a der Gründe; 53, 131 = AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG , zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 2. August 1983 - 3 AZR 370/81 - AP Nr. 19 zu § 7 BetrAVG , zu 2 a der Gründe; BGH Urteil vom 16. März 1981 - II ZR 222/79 - AP Nr. 10 zu § 7 BetrAVG , zu II der Gründe; BGH Urteil vom 28. September, 1981 - II ZR 181/80 - AP Nr. 12 zu § 7 BetrAVG , zu V der Gründe).

  • ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12

    Verbindlichkeit einer Weisung

    , greifen befasste Gerichte für Arbeitssachen spätestens 87 S. zuvor schon anklingend in BAG 26.8.1986 - 3 AZR 94/85 - AP § 52 HGB Nr. 1 = NZA 1987, 202 = EzA § 52 HGB Nr. 1 = DB 1987, 52 zu einem Fall, in dem eine Bank einem Mitarbeiter ihres Wertpapiergeschäfts die Prokura mit dem Hinweis entzogen hatte, sie hoffe, dass er in Zukunft seine Arbeitsleistung "wieder deutlich steigern könne, um wieder in qualifizierte Aufgaben hineinzuwachsen", was diesen zur Einforderung von Aufgaben bewog, "welche, abteilungsüblich dem Sozialbild eines Prokuristen" genügten; deutlicher dann LAG Hamm 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 7 [Leitsatz 2.]: "Die zulässige, im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers findet indessen dort ihre Grenze, wo sie zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führt, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt".

    S. zuvor schon anklingend in BAG 26.8.1986 - 3 AZR 94/85 - AP § 52 HGB Nr. 1 = NZA 1987, 202 = EzA § 52 HGB Nr. 1 = DB 1987, 52 zu einem Fall, in dem eine Bank einem Mitarbeiter ihres Wertpapiergeschäfts die Prokura mit dem Hinweis entzogen hatte, sie hoffe, dass er in Zukunft seine Arbeitsleistung "wieder deutlich steigern könne, um wieder in qualifizierte Aufgaben hineinzuwachsen", was diesen zur Einforderung von Aufgaben bewog, "welche, abteilungsüblich dem Sozialbild eines Prokuristen" genügten; deutlicher dann LAG Hamm 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 7 [Leitsatz 2.]: "Die zulässige, im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers findet indessen dort ihre Grenze, wo sie zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führt, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt".

    87) S. zuvor schon anklingend in BAG 26.8.1986 - 3 AZR 94/85 - AP § 52 HGB Nr. 1 = NZA 1987, 202 = EzA § 52 HGB Nr. 1 = DB 1987, 52 zu einem Fall, in dem eine Bank einem Mitarbeiter ihres Wertpapiergeschäfts die Prokura mit dem Hinweis entzogen hatte, sie hoffe, dass er in Zukunft seine Arbeitsleistung "wieder deutlich steigern könne, um wieder in qualifizierte Aufgaben hineinzuwachsen", was diesen zur Einforderung von Aufgaben bewog, "welche, abteilungsüblich dem Sozialbild eines Prokuristen" genügten; deutlicher dann LAG Hamm 13.12.1990 - 16 Sa 1297/90 - LAGE § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 7 [Leitsatz 2.]: "Die zulässige, im Wege des Direktionsrechts vom Arbeitgeber einseitig angeordnete Umgestaltung der arbeitsvertraglichen Leistungspflichten des Arbeitnehmers findet indessen dort ihre Grenze, wo sie zu einer dauerhaften Absenkung des qualitativen Niveaus der Arbeitsleistung (sog. Sozialbild) führt, selbst wenn dem Arbeitnehmer die bisherige Vergütung der Höhe nach erhalten bleibt".

  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 22/85

    Kapitalzahlung - Versorgungszusage - Abfindung - Gesetzlicher Insolvenzschutz

    Ob eine betriebliche Altersversorgung zugesagt ist, entscheidet sich allein danach, welcher Zweck mit der Zusage verfolgt wird: Soll der Arbeitnehmer im Alter oder bei Invalidität, also nach seinem Ausscheiden aus dem Berufs- oder aus dem Erwerbsleben, oder sollen seine Hinterbliebenen zusätzlich durch Leistungen des Arbeitgebers versorgt werden, so handelte es sich um Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentengesetzes (vgl. BT-Drucks. 7/1281 S. 19; BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 - BAGE 51, 51).

    Der Insolvenzschutz steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien; daher können auch dessen Merkmale nicht abbedungen werden (vgl. auch hierzu Urteil des Senats vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 -).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.11.2013 - L 5 KR 5/13

    Direktversicherungsauszahlungen und freiwillige Krankenversicherung

    Eine solche Leistung könne nicht als Leistung der betrieblichen Altersvorsorge verstanden werden (Hinweis auf Bundesarbeitsgericht BAG 28.1.1986 3 AZR 312/84; Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG, § 1 Rn 50).

    Ohne Erfolg weist der Kläger auf die Rechtsprechung des BAG hin, wonach bei einer Versorgungszusage als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes keine betriebliche Altersversorgung vorliegt (BAG 28.1.1986 3 AZR 312/84, juris).

  • LAG Köln, 01.08.2006 - 9 Sa 303/06

    Abgrenzung von Altersrente und sonstigen Zuwendungen bei vereinbarter

    Es stand dem Kläger frei, ob er sie neben einem anderweitig erzielten Verdienst als zusätzliches Einkommen verwandte oder ob sie ihm - zusammen mit dem von der Lebensversicherung ausgezahlten Betrag - als Überbrückungshilfe bis zum Bezug der gesetzlichen Rente ab dem frühestmöglichen Zeitpunkt, was nur die Vollendung des 60. Lebensjahres sein konnte, diente (vgl. dazu auch: BAG, Urteil vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 -).

    Sie haben nicht erwartet, dass der Kläger ohne berufs- oder erwerbsunfähig zu sein mit Vollendung des 55. Lebensjahres seine Erwerbstätigkeit gänzlich beendete (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 28. Januar 1986 - 3 AZR 312/84 -).

  • BGH, 10.01.1991 - IX ZR 247/90

    Darlegungs- und Beweislast des Trägers der Insolvenzsicherung für die Entstehung

    a) Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung schützt nur Ansprüche auf Leistung der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG), mithin nur den Teil der Versorgung, der nicht Übergangsgeld, sondern wirkliches Altersruhegeld ist (BGH, Urt. v. 16. März 1981 - II ZR 222/79, NJW 1981, 2410, 2411; Urt. v. 22. Juni 1981 - II ZR 146/80, BB 1981, 1643; BAGE 51, 56 ff. [BAG 28.01.1986 - 3 AZR 312/84]; BAG, Urt. v. 26. April 1988 - 3 AZR 411/86, DB 1988, 2007 f.).
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 645/84

    Berücksichtigung von Tantiemen bei der Berechnung der Rentenhöhe - Verhälnis

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 411/86

    Versicherungspflicht bezüglich vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitgeber

  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 113/85

    Insolvenzgeschützter Anspruch eines Arbeitnehmers auf erdienten Teil eines

  • BAG, 30.09.1986 - 3 AZR 62/85

    Streitigkeit über das Bestehen einer (insolvenzgesicherten)

  • FG Baden-Württemberg, 25.09.2020 - 14 K 2144/17

    (Einkommensteuerliche Behandlung der Arbeitgeberbeiträge zur Schweizer Stiftung

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 38/01

    Übergangsversorgung - Gleichbehandlung

  • LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 941/15

    Betriebliche Altersrente vor dem 60. Lebensjahr; Insolvenzsicherung; zugesagte

  • LAG Düsseldorf, 17.10.2007 - 4 Sa 1279/06

    Stromdeputat als Altersversorgung

  • LAG Hamm, 07.11.1995 - 6 Sa 187/95

    Detektivkosten: Erstattung notwendiger und schdienlicher Kosten

  • LG Köln, 17.01.2019 - 22 O 222/18
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