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   BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 15/85   

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https://dejure.org/1986,2642
BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 15/85 (https://dejure.org/1986,2642)
BAG, Entscheidung vom 29.07.1986 - 3 AZR 15/85 (https://dejure.org/1986,2642)
BAG, Entscheidung vom 29. Juli 1986 - 3 AZR 15/85 (https://dejure.org/1986,2642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitigkeit über die Behandlung von Überschussanteilen aus dem Deckungskapital abgeschlossener Lebensversicherungen - Voraussetzungen einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft - Auslegung des Inhalts der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft - ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; BGB § 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 287
  • ZIP 1987, 460
  • NZA 1987, 349
  • VersR 1987, 497
  • BB 1987, 692
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 28.04.1981 - 3 AZR 184/80

    Unterstützungskasse - Begünstigung - Zusage - Direktzusage - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 15/85
    Durch die Änderung des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung von einer Lebensversicherung in eine Direktversorgung wurde zwar der Inhalt der Versorgungsanwartschaft berührt, nicht aber deren Unverfallbarkeit (BAG 37, 19, 24 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Wartezeit, zu 2 der Gründe).
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 KR 16/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Sie sind dem ehemaligen Arbeitnehmer - soweit sie während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gutgeschrieben worden sind - gesondert auszuzahlen, falls sie ihm aufgrund besonderer arbeitsvertraglicher Vereinbarung zustehen (vgl BAGE 52, 287; Kisters-Kölkes in Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber, BetrAVG, 4. Aufl 2010, § 2 RdNr 108) .
  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 361/15

    Beitragsbezogene Leistungszusage - Umwandlung

    Soweit nach der Rechtsprechung des Senats auch außerhalb dieser Durchführungswege eine Direktzusage für zulässig angesehen wird, deren Leistungen vollständig durch eine Rückdeckungsversicherung finanziert werden und die eine Beteiligung der Arbeitnehmer an den erzielten Überschüssen vorsieht (vgl. dazu BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 15/85 - BAGE 52, 287) , ergibt sich hieraus nichts anderes.
  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 228/15

    Betriebsrentenanwartschaft - beitragsbezogene Leistungszusage

    Soweit nach der Rechtsprechung des Senats auch außerhalb dieser Durchführungswege eine Direktzusage für zulässig angesehen wird, deren Leistungen vollständig durch eine Rückdeckungsversicherung finanziert werden und die eine Beteiligung der Arbeitnehmer an den erzielten Überschüssen vorsieht (vgl. dazu BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 15/85 - BAGE 52, 287) , ergibt sich hieraus nichts anderes.
  • LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 Sa 80/05

    Gewinnzuschlag bei Betriebsrente

    (2) Selbst wenn in einem Hilfsansatz ein Fall vorzeitigen Ausscheidens angenommen würde, kämen dem Kläger nur die während der Dauer seines Arbeitsverhältnisses durch die Pensionskasse erwirtschafteten Überschussanteile ungekürzt zugute, während er Überschussanteile aus der Zeit nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht beanspruchen könnte (zu der in § 2 BetrAVG enthaltenen, durch ergänzende Vertragsauslegung zu füllenden Gesetzeslücke, die darauf beruht, dass die Bestimmung die Behandlung der Überschussanteile beim Quotierungsverfahren nicht regelt, BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 15/85 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 3 mit Anm. von Kessel, zu II 1, III 1 bis 4 der Gründe; dazu beispielsweise auch Blomeyer/Rolfs/Otto 4. Auflage § 2 Rn. 159; Höfer Ergänzungslieferung September 2003 § 2 Rn. 3181 ff.; zu der Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung auf Pensionskassenzusagen Blomeyer/Rolfs/Otto 4. Auflage § 2 Rn. 321; Höfer Ergänzungslieferung September 2003 § 2 Rn 3281 ff. und 3296; Kisters-Kölkes in Kemper/Kisters-Kölkes /Berenz/Bode/Pühler BetrAVG 2. Auflage § 2 Rn. 100) .

    Diesem Problem trägt die durch den Dritten Senat in seiner Entscheidung vom 29. Juli 1986 entwickelte Grenzziehung zwischen der Dauer des Arbeitsverhältnisses und der Zeit nach seinem Ende gerade Rechnung (- 3 AZR 15/85 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 3 mit Anm. von Kessel, zu II 1, III 1 bis 4 der Gründe) .

    Diesen Mangel vermeidet die durch den Dritten Senat verlangte "Bilanzierung" der bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses erwirtschafteten Überschussanteile aber gerade (BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 15/85 - AP BetrAVG § 1 Lebensversicherung Nr. 3 mit Anm. von Kessel, zu II 1, III 1 bis 4 der Gründe) .

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 479/08

    Direktversicherung - Überschussanteile

    Für die Frage, ob dem Arbeitgeber oder dem Versorgungsberechtigten die Überschussanteile aus einer Direktversicherung zugutekommen sollen, ist der Inhalt der Versorgungszusage maßgebend (vgl. BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 15/85 - zu II der Gründe, BAGE 52, 287).

    Die zugunsten des Arbeitnehmers angeordnete Unabdingbarkeit erfasst bei unverfallbaren Anwartschaften auch die dem Arbeitnehmer zugesagten Überschussanteile (vgl. auch BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 15/85 - zu III 3 der Gründe, BAGE 52, 287).

  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 362/15

    Beitragsbezogene Leistungszusage - Umwandlung

    Soweit nach der Rechtsprechung des Senats auch außerhalb dieser Durchführungswege eine Direktzusage für zulässig angesehen wird, deren Leistungen vollständig durch eine Rückdeckungsversicherung finanziert werden und die eine Beteiligung der Arbeitnehmer an den erzielten Überschüssen vorsieht (vgl. dazu BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 15/85 - BAGE 52, 287) , ergibt sich hieraus nichts anderes.
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 99/11

    Betriebliche Altersversorgung - Übertragung einer Direktversicherung

    An Stelle dieser ratierlichen Berechnung nach der sog. arbeitsvertraglichen Lösung kann der Arbeitgeber unter den in § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 bis Nr. 3, Satz 3 BetrAVG geregelten Voraussetzungen die sog. versicherungsrechtliche Lösung wählen (vgl. zu diesen Begrifflichkeiten BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 15/85 - zu III 2 der Gründe, BAGE 52, 287) .
  • LAG Hessen, 06.02.2008 - 14 Sa 2014/06

    Betriebliche Altersversorgung - Gewinnanteile einer Direktversicherung -

    Deshalb steht ihm eine unverfallbare Anwartschaft nicht nur hinsichtlich der Versicherungssumme, sondern auch in Höhe der während seiner Betriebszugehörigkeit erwirtschafteten Überschussanteile zu (BAG 3 AZR 15/85 v. 29.07.1986, AP-Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung; Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Rz. 31, 84).
  • BAG, 28.07.1987 - 3 AZR 694/85

    Dienstunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze als Voraussetzung für den

    In § 2 Abs. 2 BetrAVG ist vorgesehen, daß ein Arbeitnehmer, der mit einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft ausscheidet, sein Bezugsrecht aus der Erlebens- und Todesfallversicherung in Höhe der bis dahin angesparten Versicherungsleistung und der auf die Vertragszeit entfallenden Überschußanteile behält (BAG Urteil vom 29. Juli 1986 - 3 AZR 15/85 - DB 1987, 743).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.08.2016 - 9 Sa 42/16

    Betriebliche Altersversorgung - Direktversicherung - Überschussanteile

    a) Das Bundesarbeitsgericht geht in den (wenigen) vorliegenden Entscheidungen davon aus, dass es "der Regel entspricht" (BAG 29. Juli 1986 - 3 AZR 15/85 III. 1. der Gründe), dass die Überschussanteile einer Lebensversicherung dem Arbeitnehmer zustehen bzw. dass es der "Normalfall" sei, dass dem Arbeitnehmer die Überschussanteile zustehen (BAG 16. Februar 2010 - 3 AZR 479/08 - Rn. 28).
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