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   BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84   

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BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84 (https://dejure.org/1986,55)
BAG, Entscheidung vom 14.05.1986 - 8 AZR 604/84 (https://dejure.org/1986,55)
BAG, Entscheidung vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 (https://dejure.org/1986,55)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 52, 67
  • NJW 1987, 2838 (Ls.)
  • NZA 1986, 834
  • BB 1986, 2338
  • DB 1986, 2685
 
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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

    Auszug aus BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84
    Diese Voraussetzung kann auch bei Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers erfüllt sein (Aufgabe von BAGE 46, 224 = NZA 1985, 156 und von NZA 1985, 428 L).

    War der Kläger allgemein als gewerblicher Arbeitnehmer eingestellt, so kommt es darauf an, ob es im Betrieb der Beklagten Arbeitsplätze gab, die der Kläger trotz seiner eingeschränkten Arbeitsfähigkeit hätte ausfüllen können, und ob die Beklagte verpflichtet gewesen wäre, dem Kläger einen solchen Arbeitsplatz anzubieten (vgl. BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Soweit der Sechste Senat im Urteil vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung) eine andere Auffassung vertreten hat, hält der erkennende Senat daran nicht fest.

    Soweit der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts zu dieser Frage bisher eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. Urteile vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 17. Januar 1985 - 6 AZR 268/82 - BAGE 48, 7 = AP Nr. 20 zu § 7 BUrlG Abgeltung) hält der erkennende Senat daran nicht fest.

  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 600/82

    Urlaubsanspruch bei fehlender Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84
    Der erkennende Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Sechsten Senats, die dieser im Urteil vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 571/79 - (BAGE 37, 382 = AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) begründet und im Urteil vom 8. März 1984 - 6 AZR 600/82 - (BAGE 45, 184 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) gegen die Kritik des Schrifttums verteidigt hat.

    Ist dies nicht der Fall, wäre der Urlaubsanspruch, der ein Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber von den nach dem Arbeitsverhältnis entstehenden Arbeitspflichten ist (vgl. BAGE 45, 184, 187 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch), nicht erfüllbar.

  • BAG, 17.01.1985 - 6 AZR 268/82

    Übertragung von Urlaubstagen in das nächste Jahr bei fortlaufender Krankheit des

    Auszug aus BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84
    Diese Voraussetzung kann auch bei Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers erfüllt sein (Aufgabe von BAGE 46, 224 = NZA 1985, 156 und von NZA 1985, 428 L).

    Soweit der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts zu dieser Frage bisher eine andere Auffassung vertreten hat (vgl. Urteile vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 17. Januar 1985 - 6 AZR 268/82 - BAGE 48, 7 = AP Nr. 20 zu § 7 BUrlG Abgeltung) hält der erkennende Senat daran nicht fest.

  • BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 571/79

    Urlaubsanspruch bei geringer Arbeitsleistung im Urlaubsjahr

    Auszug aus BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84
    Der erkennende Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Sechsten Senats, die dieser im Urteil vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 571/79 - (BAGE 37, 382 = AP Nr. 11 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) begründet und im Urteil vom 8. März 1984 - 6 AZR 600/82 - (BAGE 45, 184 = AP Nr. 14 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch) gegen die Kritik des Schrifttums verteidigt hat.
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84
    Eine Tarifbestimmung, die darüber hinaus die Kürzung des Urlaubs beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zuläßt, ist jedoch insoweit unbedenklich, als sie den gesetzlichen Mindesturlaub unberührt läßt (BAG Urteil vom 8. März 1984, 6 AZR 442/83 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83

    Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen

    Auszug aus BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84
    Der erkennende Senat folgt auch insoweit der Rechtsprechung des früher für das Urlaubsrecht zuständigen Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt: Urteil vom 7. November 1985 - 6 AZR 202/83 - BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • LAG Niedersachsen, 30.08.1985 - 3 Sa 28/85

    Urlaubsabgeltungsansprüche eines Arbeitnehmers; Ablauf eines Urlaubsanspruches;

    Auszug aus BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84
    Es ist somit nicht ausgeschlossen, daß ein Arbeitnehmer erwerbsunfähig, aber zugleich dennoch arbeitsfähig ist (arg. § 183 Abs. 4 RVO, vgl. Brackmann, Bd. II, aaO; ebenso LAG Niedersachsen Urteil vom 30. August 1985 - 3 Sa 28/85 - S. 7 bis 10).
  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87

    Urlaub: Entstehen von Teilurlaubsansprüchen, Bruchteile von Urlaubstagen

    Maßgeblich ist für den Urlaubsanspruch vielmehr allein das Bestehen des Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B. Urteile des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986, BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt vom 26. Mai 1988 - 8 AZR 774/85 - AP Nr. 19 zu § 1 BUrlG).
  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 354/87

    Urlaubsabgeltung: Rechtsnatur - Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs

    Rückläufer zu BAG Urteil vom 14.05.1986 8 AZR 604/84 = BAGE 52, 67.

    Zwischen den Parteien ist unstreitig, daß mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 30. September 1983 ein Abgeltungsanspruch für insgesamt 27 Urlaubstage entstanden ist, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Kläger nicht gewährt werden konnten (vgl. die Entscheidung des Senats in dieser Sache vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 14. Mai 1986 (aaO) darauf hingewiesen, daß es für die Erfüllbarkeit des Abgeltungsanspruchs nicht darauf ankommen kann, daß der Kläger in der Lage war, für andere Tätigkeiten seine Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt anzubieten, weil dies bedeuten würde, daß der Abgeltungsanspruch gegenüber dem Urlaubsanspruch erweitert werden würde.

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob der erkennende Senat bei der Beurteilung des Rechtsstreits an seine Rechtsauffassung in der Entscheidung vom 14. Mai 1986 (aaO) gebunden ist (vgl. dazu BAGE 36, 1 [BAG 28.07.1981 - 1 ABR 56/78] = AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Provision, mit Anm. von Schulze-Osterloh, jeweils m. w. N.), weil die Angriffe der Revision nicht geeignet sind, gegenüber dem Urteil vom 14. Mai 1986 ein anderes Ergebnis zu rechtfertigen.

    Im Anschluß an die Entscheidung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 30. November 1977 (- 5 AZR 667/76 - AP Nr. 4 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit) und die Urteile des Sechsten Senats vom 18. Juni 1980 (- 6 AZR 328/78 - AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit), vom 26. Mai 1983 (- 6 AZR 273/82 - AP Nr. 12 zu § 7 BUrlG Abgeltung), vom 7. März 1985 (BAGE 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BUrlG Abgeltung), vom 7. November 1985 (BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung) sowie vom 7. November 1985 (BAGE 50, 118 = AP Nr. 25 zu § 7 BUrlG Abgeltung), denen sich insoweit der erkennende Senat in inzwischen ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 14. Mai 1986, BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zuletzt Urteil vom 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen), ist davon auszugehen, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht als Abfindungsanspruch entsteht, für den es auf weitere Merkmale nicht ankommt, sondern als Ersatz für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht, der damit aber an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie im übrigen vorher der Urlaubsanspruch.

  • LAG Hamm, 11.12.2002 - 18 Sa 1475/02

    Widerruf des erteilten Urlaubs, Urlaubsabgeltung, Verfall, Erwerbsminderung auf

    Der Urlaubsabgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs entsteht gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG unabhängig von einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers (vgl. grundlegend BAG, Urteil vom 14.05.1986 - 8 AZR 604/94 - NZA 1986, 834).
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