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   BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85   

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BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85 (https://dejure.org/1986,615)
BAG, Entscheidung vom 22.10.1986 - 5 AZR 660/85 (https://dejure.org/1986,615)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 (https://dejure.org/1986,615)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BDSG §§ 23 ff.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 226
  • NJW 1987, 2459
  • ZIP 1987, 1006
  • MDR 1987, 698
  • NZA 1987, 415
  • VersR 1987, 726
  • BB 1987, 1461
  • DB 1987, 1048
  • JR 1987, 396
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85
    Dies hat bereits der Erste Senat in seinem Beschluß vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 -, zu B III 1 a der Gründe (NZA 1986, 526, 528) ausgeführt.

    Es ist nicht zu beanstanden, daß sich der Arbeitgeber bei dieser ständig wiederkehrenden Aufgabe zur Verwaltungsvereinfachung der EDV bedient (vgl. BAG Beschluß vom 11. März 1986, aaO), zumal der Arbeitnehmer dadurch nicht beeinträchtigt wird.

    Hierfür kommt ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG in Betracht (BAG Beschluß vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 -, zu B II 3 a der Gründe, NZA 1986, 526 f.).

  • BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81

    Anspruch auf Vernichtung des Personalfragebogens

    Auszug aus BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85
    Insoweit hat der erkennende Senat im Urteil vom 6. Juni 1984 - 5 AZR 286/81 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu III 4 a der Gründe, zwischen Fragen nach dem persönlichen und beruflichen Werdegang des Arbeitnehmers einerseits und Fragen mit einem direkten Bezug zur Intimsphäre (Unfallschäden, Körperbehinderungen, Ableistung von Wehrdienst usw.) unterschieden.

    Zwar kann auch nach Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetzes außerhalb des Anwendungsbereiches dieses Gesetzes bei der Speicherung und Weitergabe von Daten eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Betracht kommen (BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, unter III 2 d der Gründe, m. w. N.).

  • BAG, 28.03.1979 - 5 AZR 80/77

    Arbeitnehmer - Eignung - Befähigung - Fachliche Leistung - Beurteilung durch

    Auszug aus BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85
    Im gleichen Sinn hat der Senat zu § 75 Abs. 3 Nr. 9 BPersVG für die Weiterverwendung von Beurteilungsgrundsätzen aus der Zeit vor Inkrafttreten des BPersVG entschieden (Urteil vom 28. März 1979 - 5 AZR 80/77 - AP Nr. 3 zu § 75 BPersVG).

    Deshalb durfte sie die mitbestimmungsfrei eingeführten Fragebögen in einer Übergangszeit zunächst weiterverwenden (ebenso zur Weiterverwendung der ebenfalls durch § 75 Abs. 3 Nr. 9 BPersVG erstmals dem Mitbestimmungsrecht unterworfenen allgemeinen Beurteilungsgrundsätze: BAG Urteil vom 28. März 1979 - 5 AZR 80/77 - AP Nr. 3 zu § 75 BPersVG).

  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85
    Es kommt hinzu, daß die Bundesländer die Titelführung unterschiedlich geregelt haben (vgl. BAGE 45, 111, 115 f. = AP Nr. 5 zu § 612 BGB Persönlichkeitsrecht, zu I 3 a der Gründe).
  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 273/79

    Datenschutz

    Auszug aus BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85
    Hierbei handelt es sich aber um einen Auffangtatbestand, der gegenüber einer Spezialregelung des Persönlichkeitsrechts durch das Bundesdatenschutzgesetz zurücktritt (ebenso BGHZ 80, 311, 319) [BGH 19.05.1981 - VI ZR 273/79].
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85
    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfaßt danach die Befugnis des einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfG, Entscheidung vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 - DB 1984, 36, zu II 1 a der Gründe).
  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 270/83

    Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellung nach Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85
    Der Schutz des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers läßt nur solche Fragen des Arbeitgebers zu, an denen der Arbeitgeber zur Beurteilung der Eignung und Befähigung des Arbeitnehmers ein objektiv gerechtfertigtes Interesse hat (vgl. u. a. BAG Urteil vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 270/83 - AP Nr. 26 zu § 123 BGB, unter II 4 a der Gründe).
  • BGH, 15.10.1980 - IVb ZR 503/80

    Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs über Scheidungsfolgen - Anfechtung des

    Auszug aus BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85
    Es ist aber mangels gegenteiligen Vortrags der Parteien davon auszugehen, daß die Beklagte weiterhin als speichernde Stelle im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 BDSG anzusehen ist (vgl. zur Datenverarbeitung im Konzern im übrigen Simitis/Dammann/Mallmann/Reh, BDSG, 3. Aufl., § 22 Rz 18, 46; Ordemann/Schomerus, BDSG, 3. Aufl., § 22 Anm. 2.1; Linnenkohl, NJW 1981, 203 [BGH 15.10.1980 - IVb ZR 503/80]).
  • BAG, 25.04.1989 - 3 AZR 35/88

    Bestimmtheit des Klageantrages bei Betriebsgeheimnissen

    Auszug aus BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85
    Insoweit hat der erkennende Senat im Urteil vom 6. Juni 1984 - 5 AZR 286/81 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu III 4 a der Gründe, zwischen Fragen nach dem persönlichen und beruflichen Werdegang des Arbeitnehmers einerseits und Fragen mit einem direkten Bezug zur Intimsphäre (Unfallschäden, Körperbehinderungen, Ableistung von Wehrdienst usw.) unterschieden.
  • BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16

    Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot

    Allerdings muss der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers auch im Rahmen von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem - dort gleichfalls verankerten - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 32; 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 81, 15; 22. Oktober 1986 -  5 AZR 660/85  - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 53, 226 ) .
  • LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 442/17

    Arbeitnehmerdatenschutz - Mobiltelefonnummer - Abmahnung - Persönlichkeitsrecht -

    Der Begriff der Erforderlichkeit in diesem Sinne bedeutet nicht, dass die Daten für den/die Arbeitgeber/in unverzichtbar sein müssen (BAG 22.10.1986, 5 AZR 660/85).

    Der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des/der Arbeitnehmers//innen muss in diesem Rahmen einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (so schon BAG 22.10.1986, 5 AZR 660/85).

  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 348/06

    Zur datenschutzrechtliche Einwilligung - Payback

    Zwar soll das Erfordernis des "Dienens" im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG erst dann gewahrt sein, wenn die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist (vgl. Gola/Schomerus, aaO, § 28 Rdnr. 13; Simitis, aaO, § 28 Rdnr. 91, jeweils m.w.N.; siehe bereits BAGE 53, 226, 233).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Dabei nimmt die Gesetzesbegründung zur Konkretisierung des Maßstabs der Erforderlichkeit einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten zur Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 1986 (- 5 AZR 660/85 - BAGE 53, 226) und 7. September 1995 (- 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15) Bezug.

    (bb) Der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers muss auch im Rahmen von § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (BAG 17. November 2016 - 2 AZR 730/15 - Rn. 30; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c bb der Gründe, BAGE 81, 15; 22. Oktober 1986 -  5 AZR 660/85  - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 53, 226 ) .

  • BAG, 17.11.2016 - 2 AZR 730/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Pflicht zur Teilnahme an einem

    Dabei nimmt die Gesetzesbegründung zur Konkretisierung des Maßstabs der Erforderlichkeit einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten zur Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 1986 (- 5 AZR 660/85 -) und 7. September 1995 (- 8 AZR 828/93 -) Bezug.

    Greift eine Maßnahme in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ein, muss der Eingriff einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (BAG 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 c bb der Gründe, aaO; 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 53, 226) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.08.2018 - 26 Sa 1151/17

    Mindestlohnklage eines Taxifahrers - abgestufte Darlegungslast - Folgen der

    Dabei nimmt die Gesetzesbegründung zur Konkretisierung des Maßstabs der Erforderlichkeit einer Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten zur Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses auf die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 1986 (- 5 AZR 660/85 -) und 7. September 1995 (- 8 AZR 828/93 -) Bezug.
  • LAG Thüringen, 16.05.2018 - 6 Sa 444/17

    Arbeitnehmerdatenschutz - Mobiltelefonnummer - Abmahnung - Persönlichkeitsrecht -

    Der Begriff der Erforderlichkeit in diesem Sinne bedeutet nicht, dass die Daten für den/die Arbeitgeber/in unverzichtbar sein müssen (BAG 22.10.1986, 5 AZR 660/85).

    Der mit einer Datenerhebung verbundene Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des/der Arbeitnehmers//innen muss in diesem Rahmen einer Abwägung der beiderseitigen Interessen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit standhalten (so schon BAG 22.10.1986, 5 AZR 660/85).

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11

    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die

    Dies gilt für die "Stammdaten" des Arbeitnehmers wie Name, Alter, Geschlecht, Adresse etc. (vgl. BAG 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 53, 226 = AP BDSG § 23 Nr. 2 = EzA BDSG § 23 Nr. 4; HWK/Lembke 5. Aufl. Vorb. BDSG Rn. 41) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 26 TaBV 1146/17

    Beteiligungsrechte des neu gegründeten Betriebsrats bezüglich vor seiner Existenz

    Die Frage konnte hier im Ergebnis bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des BAG (vgl. dazu auch BAG 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85, Rn. 26 bei juris) offen bleiben.

    Es hat sich insoweit auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 1986 (5 AZR 660/85) bezogen.

    Die Arbeitgeberin habe nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG 1972) die Abgabe einer Erklärung des Betriebsrat abwarten können, ob er das neu geschaffene Mitbestimmungsrecht des § 94 BetrVG 1972 in Anspruch nehmen wolle oder nicht (vgl. BAG 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85, Rn. 26 bei juris).

  • BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 299/89

    Personalakteneinsicht durch Sparkassenrevision

    Dieses gewährleistet das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfGE 65, 1; vgl. auch Senatsurteil vom 22. Oktober 1986 - 5 AZR 660/85 - AP Nr. 2 zu § 23 BDSG, zu I 2 a der Gründe).
  • LAG Berlin, 16.12.1988 - 6 Sa 8/88

    Nichtigkeit und Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses; Anfechtung wegen

  • OVG Hamburg, 25.11.2014 - 3 Bf 177/12

    Anspruch eines Asylbewerbers auf Löschung eines polizeilichen Anhörungsprotokolls

  • BSG, 23.02.1988 - 12 RK 43/87

    Umfang des Fragerechtes - Einzelheiten anderer Beschäftigung - Entstehen der

  • FG Düsseldorf, 01.06.2011 - 4 K 3063/10

    Statusbewilligung als "zugelassener Wirtschaftsbeteiligter" und Erteilung des

  • BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 352/86

    Anspruch gegen die Bundespost auf Nichtvorlage der den Arbeitnehmer betreffenden

  • BAG, 04.06.1987 - 6 ABR 63/85

    Berechtigung der Hinzuziehung betriebsfremder Sachverständiger

  • LAG Berlin, 28.01.1993 - 7 TaBV 5/92

    Betriebsrat ; Zustimmungsbedürftigkeit eines Personalfragebogens; MfS; DDR;

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