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   BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85   

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BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85 (https://dejure.org/1986,2100)
BAG, Entscheidung vom 03.09.1986 - 4 AZR 355/85 (https://dejure.org/1986,2100)
BAG, Entscheidung vom 03. September 1986 - 4 AZR 355/85 (https://dejure.org/1986,2100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifgerechte Eingruppierung einer leitenden Unterrichtsschwester - Anspruch auf Eingruppierung aus einer bestimmten Vergütungsgruppe - Wechsel der Klageart in der Revisionsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 53, 8
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsachlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

    Der Senat hat nämlich in Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst zu bestimmen (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsachlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

    Der Senat hat nämlich in Eingruppierungsprozessen die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten selbst zu bestimmen (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, beide zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).

  • BAG, 23.01.1985 - 4 AZR 14/84

    Eingruppierung: Geprüfter Küchenmeister bei der Bundeswehr

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85
    Sie sind auch tarifrechtlich einheitlich zu bewerten (vgl. das Urteil des Senats vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorganges auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsachlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (vgl. die Urteile des Senats vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 -, 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - und 16. April 1986 - 4 AZR 595/84 -, alle zur Veröffentlichung vorgesehen, mit weiteren Nachweisen im Anschluß an die ständige Senatsrechtsprechung).
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 275/83

    Verfassungsmäßigkeit einer Tarifnorm - Vorgezogenes Altersruhegeld -

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85
    Schließlich übersieht die Revision, daß es den staatlichen Gerichten für Arbeitssachen versagt ist, tarifliche Normen auf ihre allgemeine Zweckmäßigkeit sowie auf ihre Vereinbarkeit mit § 242 BGB hin zu überprüfen (vgl. das Urteil des Senats vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 275/83 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 23.04.1986 - 4 AZR 128/85

    Arbeiter der Bundespost - Beamtendienstposten - Unterschiedlich bewertete

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85
    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgrundsatz kommt nur in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. das Urteil des Senats vom 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie BAG 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BGH, 09.11.1965 - V ZR 84/63
    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85
    Ausnahmsweise halten nämlich die obersten Bundesgerichte in Übereinstimmung mit der Rechtslehre auch in der Revisionsinstanz den Übergang von der Leistungsklage zur Feststellungsklage dann für verfahrensrechtlich möglich und zulässig, wenn einmal zur Begründung des Feststellungsantrages der Vortrag neuer Tatsachen nicht mehr notwendig ist und sich außerdem schon aus dem bisherigen Streitstoff, d.h. aus dem berufungsgerichtlichen Urteil bzw. dem Sitzungsprotokoll, das Rechtsschutzinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO ergibt (vgl. das Urteil des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 1967 - 3 AZR 295/66 - AP Nr. 20 zu § 133 f GewO, die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 4. Mai 1961 - III ZR 222/59 - LM Nr. 27 zu § 561 ZPO und 9. November 1965 - V ZR 84/63 - DB 1966, 978 sowie Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 19. Aufl., § 561 II 1c).
  • GemSOGB, 27.01.1983 - GmS-OGB 2/82

    Ende des Ausbildungsverhältnisses einer Krankenschwester, die vor Ablauf der

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85
    Demgemäß hat auch der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (mit Beschluß vom 27. Januar 1983 - GmS OGB 2/82 - NJW 1983, 2070 [BGH 27.01.1983 - GmS-OGB 2/82]) entschieden, die Ausbildungsverhältnisse der Krankenschwestern seien nicht schulisch, sondern arbeitsrechtlichbetrieblich ausgestaltet.
  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85
    Ein Verstoß gegen diesen Verfassungsgrundsatz kommt nur in Betracht, wenn die Tarifvertragsparteien es versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. das Urteil des Senats vom 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, sowie BAG 42, 231, 237 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen auf die ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 08.09.1971 - 4 AZR 405/70

    Klagänderungen - Revisionsinstanz - Parteivorbringen - Tatbestand des

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 355/85
    Allgemein ist das verfahrensrechtlich nicht möglich, sondern stellt eine in der Revisionsinstanz unzulässige Klageänderung dar (vgl. das Urteil des Senats vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 04.05.1961 - III ZR 222/59
  • BAG, 19.05.1967 - 3 AZR 295/66

    Wettbewerbsabrede - Wettbewerbstätigkeit - Unterlassungklage -

  • BGH, 30.06.1965 - VIII ZR 71/64

    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit deutschen Rechts - Anforderungen an die

  • BAG, 05.02.2009 - 6 AZR 110/08

    Sozialkassenbeiträge - Insolvenz

    Eine wirksame Antragsumstellung erfordert, dass sich aus dem bisherigen Streitstoff das Rechtsschutzinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO ergibt und zur Begründung des Feststellungsantrags der Vortrag neuer Tatsachen nicht notwendig ist (BAG 3. September 1986 - 4 AZR 355/85 - BAGE 53, 8, 12).
  • BAG, 17.01.1996 - 4 AZR 602/94

    Eingruppierung: Kinderpflegerin in der Tätigkeit als Erzieherin

    Es ist unschädlich, daß das Landesarbeitsgericht für die Anspruchszeit ab 1. April 1994, die allein Gegenstand des Revisionsverfahrens ist, keine Arbeitsvorgänge gebildet hat, da der Senat die Arbeitsvorgänge selbst bestimmen kann (BAGE 53, 8, 13 = AP Nr. 125 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).
  • BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

    Dies steht seiner Zulässigkeit jedoch nicht entgegen, da der Antrag auf den in der Beschwerdeinstanz festgestellten Sachverhalt gestützt wird (vgl. BAG 5. November 1985 - 1 ABR 49/83 - BAGE 50, 85 = AP BetrVG 1972 § 98 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 98 Nr. 2, zu B III der Gründe) und sich das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse aus dem vom Landesarbeitsgericht beurteilten Streitstoff ergibt (BAG 3. September 1986 - 4 AZR 355/85 - BAGE 53, 8 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 125).
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

    Der Senat hat in Eingruppierungsstreitigkeiten regelmäßig einen großen Arbeitsvorgang angenommen, wenn die gesamte Tätigkeit eines Angestellten die Leitungsfunktion ausmacht (vgl. z. B. Urteil des Senats vom 26. August 1987 - 4 AZR 146/87 - AP Nr. 138 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Küchenleiter einer Mensa"; Urteil des Senats vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - AP Nr. 134 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leiter der Abteilungen Hochspannung und Niederspannung"; Urteil des Senats vom 3. September 1986 - 4 AZR 355/85 - AP Nr. 125 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leitung einer Krankenpflegeschule durch eine leitende Unterrichtsschwester"; Urteil des Senats vom 23. Januar 1985 - 4 AZR 14/84 - AP Nr. 99 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Küchenleiter"; Urteil des Senats vom 15. Februar 1984 - 4 AZR 264/82 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Leitung einer Registratur"; Urteil des Senats vom 25. März 1981 - 4 AZR 1026/78 - AP Nr. 43 zu §§ 22, 23 BAT 1975 "Verwaltung eines Materiallagers"; Urteil des Senats vom 16. April 1975 - 4 AZR 294/74 - AP Nr. 86 zu §§ 22, 23 BAT "Leiter der Kasse und der Vollstreckungsstelle einer Gemeinde").
  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00

    Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie

    Der vom Kläger in der Revisionsinstanz vorgenommene Wechsel von der Leistungsklage zur Feststellungsklage ist zulässig; eine Änderung der tatsächlichen Grundlage des Klagevorbringens ist damit nicht verbunden (vgl. BGH 28. Februar 1991 - I ZR 94/89 - NJW-RR 1991, 1136; BAG 3. September 1986 - 4 AZR 355/85 - BAGE 53, 8).
  • BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 458/91

    Erzieher im Krankenhaus sind keine Pflegepersonen

    Das ist jedoch unschädlich, da der Senat die Arbeitsvorgänge selbst bestimmen kann (BAGE 53, 8, 13 = AP Nr. 125 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59, 65 = AP, aaO, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 1/03

    Eingruppierung Krankengymnastin

    Ausnahmsweise ist aber auch in der Revisionsinstanz der Übergang von der Leistungsklage zur Feststellungsklage verfahrensrechtlich möglich und zulässig, wenn zur Begründung des Feststellungsantrags der Vortrag neuer Tatsachen nicht mehr notwendig ist und sich außerdem schon aus dem bisherigen Streitstoff das Rechtsschutzinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO ergibt (Senat 3. September 1996 - 4 AZR 355/85 - BAGE 53, 8 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 125 mwN zur Rechtsprechung auch des BGH).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 177/99

    Tarifliche Verdienstsicherung wegen Alters- und Leistungszulage

    b) Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 kommt nur in Betracht, wenn es die Tarifvertragsparteien versäumen, bei der Normierung tariflicher Vorschriften tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten zu berücksichtigen, die so wesentlich sind, daß sie bei einer am allgemeinen Gleichheitsdenken orientierten Betrachtungsweise hätten Berücksichtigung finden müssen (vgl. Senat 20. April 1983 - 4 AZR 375/80 - BAGE 42, 231, 237; 23. April 1986 - 4 AZR 128/85 - AP TV Arb Bundespost § 10 Nr. 3; 3. September 1986 - 4 AZR 355/85 - BAGE 53, 8).
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 69/92

    Eingruppierung eines leitenden Krankengymnasten

    Das ist jedoch unschädlich, da der Senat die Arbeitsvorgänge selbst bestimmen kann (BAGE 53, 8, 13 = AP Nr. 125 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m. w. N.).
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

    Das ist grundsätzlich unschädlich, da der Senat die Arbeitsvorgänge selbst bestimmen kann (BAGE 53, 8, 13 = AP Nr. 125 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 51, 59, 65 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 25.04.1989 - 1 ABR 94/87

    Revision: Zulässigkeit einer Klageänderung

  • BAG, 31.05.1989 - 4 AZR 180/89

    Eingruppierung: Arzt nach Unterstellung nachgeordneter Ärzte

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 277/00

    Eingruppierung einer Altenpflegehelferin

  • BAG, 09.07.1997 - 7 AZR 424/96

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses durch die Erteilung eines Rufs auf eine

  • BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 91/90

    Anstalten - Heime - Wiederherstellung der Gesundheit - Behandlung einer Krankheit

  • BAG, 26.08.1992 - 4 AZR 517/91

    Eingruppierung einer Heilerziehungshelferin

  • BAG, 13.09.1989 - 7 ABR 5/88

    Beschlussverfahren: Rechtsschutzinteresse

  • LAG Hamburg, 26.09.2000 - 3 Sa 10/99

    Schadensersatzanspruches daus positiver Forderungsverletzung wegen Verletzung

  • BAG, 29.04.1987 - 4 AZR 560/86

    Tarifliche Eingruppierung eines Engergieanlagenelektrikers - Verstoß gegen den

  • LAG Sachsen-Anhalt, 31.07.1998 - 2 Sa 1169/97

    Eingruppierung einer Fachschullehrerin an einer Berufsfachschule einer

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.07.1995 - 6 Sa 13/95

    Tarifgerechte Eingruppierung in Vergütungsgruppen; Verbandszugehörigkeit beider

  • LAG Niedersachsen, 19.02.2001 - 8 Sa 2926/98

    Streitigkeit über die Eingruppierung in eine bestimmte tarifliche

  • LAG Sachsen, 26.07.1995 - 6 Sa 13/95
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