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   BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86   

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BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86 (https://dejure.org/1987,650)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1987 - 4 AZR 547/86 (https://dejure.org/1987,650)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 547/86 (https://dejure.org/1987,650)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 113
  • NJW 1987, 1967 (Ls.)
  • NZA 1987, 233
  • BB 1987, 334
  • BB 1987, 615
  • DB 1987, 487
  • JR 1987, 176
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86
    Ob Rechtsnormen eines Tarifvertrags betriebliche Normen im Sinne von § 3 Abs. 2 TVG sind, kann nicht pauschal für alle Normen eines Tarifvertrags entsprechend seiner Zielsetzung beantwortet werden, sondern ist für jede Tarifnorm unter Berücksichtigung des für die Tarifauslegung maßgebenden tariflichen Gesamtzusammenhangs (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) getrennt zu prüfen.

    Nach allgemeinen Grundsätzen der Tarifauslegung (vgl. BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) kann dem VRTV ebenfalls nicht entnommen werden, ob zur Ausfüllung des Anspruchsrahmens von 2 % nur die tarifgebundenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen sind.

    Wenn danach Tarifwortlaut und tariflicher Gesamtzusammenhang zu keinem eindeutigen Ergebnis führen, könnten für die Tarifauslegung auch die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrags herangezogen werden (BAGE 46, 308, 314 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).

    Eine verfassungskonforme Anwendung von Tarifnormen wird auch dem am Willen der Tarifvertragsparteien ausgerichteten Grundsatz gerecht, daß im Zweifel derjenigen Auslegung der Vorzug zu geben ist, die zu einer vernünftigen, gerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAGE 46, 308, 316 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86
    Diese negative Koalitionsfreiheit ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durch Art. 9 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich geschützt (BAGE 20, 175, 213 ff. = AP Nr. 13 zu Art. 9 GG).

    Einem legitimen und sozial adäquaten Druck dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgesetzt werden (BAGE 20, 175, 226 = AP Nr. 13 zu Art. 9 GG; vgl. auch BVerfGE 20, 312, 321 f. = AP Nr. 24 zu § 2 TVG).

  • BAG, 20.07.1960 - 4 AZR 199/59

    Tarifvertrag - Kinderzuschläge - Arbeiter im öffentlichen Dienst -

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86
    Auch nach dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG kann der nicht organisierte Arbeitnehmer nicht die Gleichstellung mit tarifgebundenen Arbeitnehmern verlangen (Die von den Parteien zitierte Entscheidung des Senats vom 20. Juli 1960 - 4 AZR 199/59 -, AP Nr. 7 zu § 4 TVG ist insoweit nicht einschlägig, da sie nur den hier nicht interessierenden arbeitsvertraglichen Gleichbehandlungsgrundsatz betrifft).
  • BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65

    Tariffähigkeit von Innungen

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86
    Einem legitimen und sozial adäquaten Druck dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgesetzt werden (BAGE 20, 175, 226 = AP Nr. 13 zu Art. 9 GG; vgl. auch BVerfGE 20, 312, 321 f. = AP Nr. 24 zu § 2 TVG).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65

    Mitgliederwerbung I

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86
    Ebenso wie Art. 9 Abs. 3 GG die positive Koalitionsfreiheit (Koalitionsbetätigung) nur in ihrem Kernbereich schützt (vgl. BVerfGE 58, 233, 247 = AP Nr. 31 zu § 2 TVG; BVerfGE 51, 77, 88 = AP Nr. 31 zu Art. 9 GG; BVerfGE 28, 295, 303 = AP Nr. 16 zu Art. 9 GG, jeweils mit weiteren Nachweisen), gilt dies für die negative Koalitionsfreiheit entsprechend.
  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 13/69

    Verfassungsmäßigkeit der Zulassung von Rechtsanwälten nur bei Streitwerten über

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86
    Die negative Koalitionsfreiheit besagt, daß es jedermann freisteht, einer Koalition fernzubleiben, und er auch nicht zum Eintritt in eine Koalition gedrängt oder ein entsprechender Druck auf ihn ausgeübt werden darf (vgl. BVerfGE 31, 302 [BVerfG 20.07.1971 - 1 BvR 13/69]).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvR 1011/78

    Personalrat

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86
    Ebenso wie Art. 9 Abs. 3 GG die positive Koalitionsfreiheit (Koalitionsbetätigung) nur in ihrem Kernbereich schützt (vgl. BVerfGE 58, 233, 247 = AP Nr. 31 zu § 2 TVG; BVerfGE 51, 77, 88 = AP Nr. 31 zu Art. 9 GG; BVerfGE 28, 295, 303 = AP Nr. 16 zu Art. 9 GG, jeweils mit weiteren Nachweisen), gilt dies für die negative Koalitionsfreiheit entsprechend.
  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86
    Auch das Bundesverfassungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung ohne nähere Begründung diese Auffassung (BVerfGE 50, 290, 367 = AP Nr. 1 zu § 1 MitbestG; BVerfGE 55, 7, 22 = AP Nr. 17 zu § 5 TVG; BVerfGE 57, 220, 245 = AP Nr. 9 zu Art. 140 GG; BVerfGE 64, 208, 213 f. = AP Nr. 21 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW).
  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86
    Auch das Bundesverfassungsgericht vertritt in ständiger Rechtsprechung ohne nähere Begründung diese Auffassung (BVerfGE 50, 290, 367 = AP Nr. 1 zu § 1 MitbestG; BVerfGE 55, 7, 22 = AP Nr. 17 zu § 5 TVG; BVerfGE 57, 220, 245 = AP Nr. 9 zu Art. 140 GG; BVerfGE 64, 208, 213 f. = AP Nr. 21 zu § 9 BergmannsVersorgScheinG NRW).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 404/78

    Deutscher Arbeitnehmerverband

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 547/86
    Ebenso wie Art. 9 Abs. 3 GG die positive Koalitionsfreiheit (Koalitionsbetätigung) nur in ihrem Kernbereich schützt (vgl. BVerfGE 58, 233, 247 = AP Nr. 31 zu § 2 TVG; BVerfGE 51, 77, 88 = AP Nr. 31 zu Art. 9 GG; BVerfGE 28, 295, 303 = AP Nr. 16 zu Art. 9 GG, jeweils mit weiteren Nachweisen), gilt dies für die negative Koalitionsfreiheit entsprechend.
  • BVerfG, 14.06.1983 - 2 BvR 488/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine dynamische Verweisung in einem Gesetz

  • BVerfG, 15.06.1983 - 1 BvR 1025/79

    Verfassungswidrigkeit der Privilegierung öffentlich-rechtlicher Sparkassen

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    (b) Zwei Entscheidungen des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 1987 befassten sich mit der Beeinträchtigung der negativen Koalitionsfreiheit von Außenseitern aufgrund von tariflichen Regelungen über quotenmäßig begrenzte Vorruhestandsvereinbarungen (Senat 21. Januar 1987 - 4 AZR 547/86 - BAGE 54, 113 ff.; 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP GG Art. 9 Nr. 46).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer zu bevorzugen, der zuerst die tariflichen Voraussetzungen erfüllt (BAG 21. Januar 1987 - 4 AZR 547/86 - BAGE 54, 113, 131 f.).

    Das Vertrauen der Vertragsparteien auf die geschlossene Vorruhestandsvereinbarung ist auch im Außenverhältnis gegenüber dem anderen Arbeitnehmer schutzwürdig (vgl. BAG 21. Januar 1987 - 4 AZR 547/86 - BAGE 54, 113, 133 f.).

  • LAG Hessen, 09.09.2015 - 9 SaGa 1082/15

    Ein Arbeitskampf, der um ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird, ist

    Das bedeutet, dass die Arbeitsgeberseite das Gegenteil nachzuweisen hat (vgl. BAG 19. Juni 1973 -1 AZR 521/72 -zu A II 1 der Gründe, AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; im Anschluss BAG 29. November 1983 - 1 AZR 469/82 - zu III 1 a der Gründe, NZA 1984, 34).

    (3) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es auch anerkannt, dass es ausnahmsweise auf sonstige Äußerungen oder Begleitumstände ankommen kann, wenn nur so das wahre, aber rechtswidrige Kampfziel der Gewerkschaft aufgedeckt wird (so BAG 19. Juni 1973 - 1 AZR 521/72 - zu A II 1 der Gründe, AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampfrecht).

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 275/06

    Tarifliche Differenzierungsklausel

    Diese Auffassung von der allgemeinen Unwirksamkeit von Differenzierungsklauseln ist in späteren Entscheidungen bestätigt worden (BAG 21. März 1978 - 1 AZR 11/76 - BAGE 30, 189; 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP GG Art. 9 Nr. 46 und - 4 AZR 547/86 - BAGE 54, 113).
  • BAG, 26.08.1987 - 4 AZN 274/87

    Vorruhestand in der Textilindustrie - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Solche Arbeitnehmer haben Vorrang vor Arbeitnehmern, deren Arbeitsplatz nicht wiederbesetzt werden soll, auch wenn diese das ältere Recht auf Eintritt in den Vorruhestand haben (im Anschluß an BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 547/86 -, BB 1987, 334, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Soweit der Kläger rügt, das Landesarbeitsgericht habe bei der Auslegung des tariflichen Begriffs der "Arbeitnehmer", die nach § 2 Ziff. 2 des einschlägigen Tarifvertrags eine Vorruhestandsregelung beanspruchen können, nur die organisierten Arbeitnehmer berücksichtigen dürfen, ist diese Rechtsfrage durch das Senatsurteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 547/86 - (BB 1987, 334, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) grundsätzlich geklärt worden, so daß es insoweit keiner weiteren höchstrichterlichen Entscheidung bedarf.

    haben die Tarifvertragsparteien für organisierte und nicht organisierte Arbeitnehmer ein einheitliches Kriterium festgelegt, nach dem die Auswahl unter mehreren Bewerbern zu treffen ist und an das die Gerichte gebunden sind (BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 -, BB 1987, 334).

    Für die Auffassung des Klägers, § 2 Ziff. 3 des einschlägigen Tarifvertrags greife nur dann ein, wenn Bewerber gleichen Rang auf Eintritt in den Vorruhestand hätten, d. h. nach der Senatsrechtsprechung das gleiche Lebensalter hatten (vgl. BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 547/86 -, aaO), läßt sich dem Tarifvertrag kein Anhaltspunkt entnehmen.

    Soweit der Kläger die Nichtzulassungsbeschwerde auf eine Divergenz des anzufechtenden Urteils zu den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Januar 1987 (- 4 AZR 547/86 und 4 AZR 486/86 -, aaO) stützt, ist seine Beschwerde unzulässig, weil sie nicht in der erforderlichen Form begründet wurde.

  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 240/00

    Berechnung der Urlaubsdauer

    c) Die gebotene verfassungskonforme Auslegung des Tarifvertrags (vgl. BAG 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - AP GG Art. 9 Nr. 46 und - 4 AZR 547/86 - BAGE 54, 113) führt daher unter Berücksichtigung seines systematischen Zusammenhangs, der Tarifentwicklung und der Regelung in vergleichbaren Tarifgebieten zur Anwendung der Kappungsgrenze von 32 Werktagen auch für Arbeitnehmer bei 5-Tage-Woche.
  • LAG Nürnberg, 16.02.1987 - 4 Sa 71/85

    Verpflichtung zum Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung

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  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 676/94

    Schließung der Geschäftsstellen am Silvestertag

    Ob Rechtsnormen eines Tarifvertrags betriebliche Normen im Sinne des § 3 Abs. 2 TVG sind, kann nicht pauschal für alle Normen eines Tarifvertrags entsprechend seiner Zielsetzung beantwortet werden, sondern ist für jede Tarifnorm unter Berücksichtigung des für die Tarifauslegung maßgebenden tariflichen Gesamtzusammenhangs getrennt zu prüfen (BAG Urteile vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - und - 4 AZR 547/86 - AP Nr. 46 und 47 zu Art. 9 GG).

    Für Betriebsnormen ist ein tatsächlicher oder rechtlicher Zwang zu einer einheitlichen Geltung unerläßliches Begriffsmerkmal (vgl. BAG Urteile vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - und - 4 AZR 547/86 - AP Nr. 46 und 47 zu Art. 9 GG; BAG Beschluß vom 26. April 1990 - 1 ABR 84/87 - BAGE 64, 368, 383 = AP Nr. 57 zu Art. 9 GG, zu B V 2 b der Gründe).

    Die Erstreckung einer Rechtsnorm über betriebliche Fragen auf Außenseiter ohne Allgemeinverbindlicherklärung läßt sich zwar nur damit sachlich rechtfertigen, daß die entsprechenden Bestimmungen in der sozialen Wirklichkeit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nur einheitlich gelten können (BAG Urteile vom 21. Januar 1987 - 4 AZR 486/86 - und - 4 AZR 547/86 - AP Nr. 46 und 47 zu Art. 9 GG; BAGE 64, 368, 383 = AP Nr. 57 zu Art. 9 GG, zu B V 2 b der Gründe).

  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 864/93

    Kündigung eines Hochschullehrers nach Einigungsvertrag

    Eine nicht durch den Geschäftsverteilungsplan des Landesarbeitsgerichts abstrakt-generell vorgesehene erneute Heranziehung derselben ehrenamtlichen Richter zu einem Fortsetzungstermin stellt eine Abweichung von § 39 ArbGG dar und kann einen absoluten Revisionsgrund im Sinne von § 551 Nr. 1 ZPO begründen (Fortführung von BAG Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 AZR 521/72 - AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

    Hiervon darf nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 AZR 521/72 - AP Nr. 47 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) grundsätzlich nicht abgewichen werden.

  • BAG, 27.04.1988 - 7 AZR 593/87

    Befristung des Arbeitsvertrags nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

    Als Rechtsnormen über betriebliche Fragen können nur solche Tarifvorschriften angesehen werden, die in der sozialen Wirklichkeit aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nur einheitlich gelten können (BAG Urteil vom 21. Januar 1987 BAGE 54, 113 = AP Nr. 47 zu Art. 9 GG; Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl. 1977, § 3 Rz 69).

    Hierzu zählen z. B. Fragen der Betriebsgestaltung, die sich auf die Betriebsmittel, auf die Mitarbeiter und auf die organisatorische Zusammenfassung des Ganzen beziehen (BAG Urteil vom 21. Januar 1987, aaO; Dieterich, Die betrieblichen Normen nach dem TVG vom 9.4. 1949, 1964, S. 39 f.).

    Dies gilt aber nur, soweit sie nach ihrem Regelungsgehalt einheitlich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Arbeitnehmergruppen gelten sollen, z. B. wenn es um die fachlichen Anforderungen an bestimmte Arbeitnehmergruppen oder um das zahlenmäßige Verhältnis bestimmter Arbeitnehmergruppen zur Gesamtzahl der Mitarbeiter eines Betriebs geht (BAG Urteil vom 21. Januar 1987, aaO; Dieterich, aaO, S. 42).

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2017 - 2 Sa 16/17

    Berechnung des Urlaubsentgelts nach §§ 21, 26 TV-L - Verringerung der

  • BAG, 16.12.2004 - 6 AZR 658/03

    Zuweisung unterwertiger Tätigkeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2006 - 11 Sa 624/05

    Kündigungsanspruch auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung nach Erreichen

  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 84/87

    Rechtswirksamkeit von qualitativen Besetzungsregelungen

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.06.1988 - 5 Sa 118/88

    Anspruch auf eine Vorruhestandsregelung gemäß dem Vorruhestandstarifvertrag für

  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 486/86

    Vorruhestand in Chemieindustrie

  • BAG, 21.01.1987 - 4 AZR 133/86
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 397/00

    Überforderungsschutz bei Altersteilzeit

  • BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 611/07

    Arbeitnehmerähnliche Person - Auslegung von Tarifverträgen des WDR

  • LAG Hessen, 14.01.2008 - 6 Sa 646/07

    Zur Zulässigkeit tarifvertraglicher Differenzierungsklauseln

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.04.2003 - 4 TaBV 7/03

    Mitbestimmungsrecht - Wechsel innerhalb einer Schicht - Entgeltrahmen-TV

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 108/03

    Tarifauslegung - Arbeitszeitverkürzungstage - Entgeltfortzahlung im

  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 602/95

    Tarifvertraglicher Wiedereinstellungsanspruch

  • LAG Hessen, 08.05.1987 - 6 Sa 1443/86

    Vorruhestandsbezüge nach einem Vorruhestandstarifvertrag für Brauereien;

  • LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14

    Streik bei Tarifzuständigkeit zweier DGB-Gewerkschaften ohne Schiedsspruch -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.03.2008 - 13 Sa 653/07

    Erforderliche Instandsetzungskosten eines Musikinstruments nach § 12 Abs 2 S 3

  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.05.2016 - 6 Sa 66/15

    Tarifauslegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2023 - 8 Sa 350/22

    Proportionale Erhöhung der Theaterbetriebszulage eines regelmäßig über die

  • BAG, 05.11.2003 - 5 AZR 109/03

    Anspruch auf Arbeitszeitverkürzungstage; Voraussetzungen der "betrieblichen

  • ArbG Hagen, 23.01.1991 - 1 Ca 66/87

    Haftung der Beklagten für die Folgen der so genannten Demonstrationsstreiks;

  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 573/86

    Voraussetzungen für Vorruhestand in der Textilindustrie - Anspruch auf Teilnahme

  • ArbG Hamburg, 11.06.2009 - 27 Ga 5/09

    Rechtmäßigkeit etwaiger Streikmaßnahmen zur Erzwingung eines Tarifvertrags der

  • BAG, 06.08.1975 - 5 AZR 343/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Einverständnis mit schriftlicher Entscheidung des

  • LAG Hamburg, 30.08.1991 - 1 Ta 7/91

    Höhe des Gegenstandswertes; Versetzung; Zuweisung einer anderen Tätigkeit

  • LAG Baden-Württemberg, 28.09.1990 - 1 Sa 10/90

    Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft IG Medien, Druck und Papier, Publizistik und

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