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   BAG, 27.01.1987 - 8 AZR 579/84   

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BAG, 27.01.1987 - 8 AZR 579/84 (https://dejure.org/1987,390)
BAG, Entscheidung vom 27.01.1987 - 8 AZR 579/84 (https://dejure.org/1987,390)
BAG, Entscheidung vom 27. Januar 1987 - 8 AZR 579/84 (https://dejure.org/1987,390)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 141
  • NJW 1987, 1904 (Ls.)
  • MDR 1987, 698
  • NZA 1987
  • NZA 1987, 462
  • BB 1987, 1672
  • BB 1987, 335
  • DB 1987, 1151
  • DB 1987, 340
  • JR 1987, 440
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 27.01.1987 - 8 AZR 579/84
    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt dargelegt, daß der Urlaubsanspruch ein Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Freistellung von den aufgrund des Arbeitsverhältnisses entstehenden Arbeitspflichten ist (vgl. zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - BAGE 52, 67).
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 27.01.1987 - 8 AZR 579/84
    Für den gesetzlichen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz hat das Bundesarbeitsgericht angenommen, daß einer Urlaubsdauer von 18 Werktagen, wenn sie auf fünf Arbeitstage einer Woche bezogen wird, eine Urlaubsdauer von 15 Arbeitstagen entspricht (BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87

    Urlaub: Entstehen von Teilurlaubsansprüchen, Bruchteile von Urlaubstagen

    Da der Kläger an fünf Arbeitstagen der Woche beschäftigt war, errechnen sich für ihn insgesamt 15 Arbeitstage (BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    bb) Da die Klägerin in der Fünf-Tage-Woche von montags bis freitags beschäftigt worden ist, muß der nach Werktagen bemessene tarifliche Urlaubsanspruch in Arbeitstage umgerechnet werden (vgl. BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG).
  • ArbG Essen, 06.10.2020 - 1 Ca 2155/20

    Kürzung der Urlaubsansprüche bei "Kurzarbeit Null"

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung (BAG vom 27.01.1987 - 8 AZR 579/84 - juris; BAG vom 19.03.2019 - 9 AZR 406/17 - in NZA 2019, 1435 ff.; LAG Hamm vom 30.08.2017 - 5 Sa 626/17 - beck-online) ist der gem. § 1 BUrlG gesetzlich bestehende Urlaubsanspruch entsprechend der tatsächlich geschuldeten Arbeitstage proportional umzurechnen.
  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Teilzeitarbeitnehmer

    Zuzustimmen ist im Ansatz dem Landesarbeitsgericht darin, daß der Umfang des der Klägerin zustehenden Urlaubsanspruchs unter Zugrundelegung der Ausführungen des erkennenden Senats im Urteil vom 27. Januar 1987 (BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG) zu bestimmen ist.

    Es bestehen aber keine Bedenken, die Auffassung des erkennenden Senats im Urteil vom 27. Januar 1987 (aaO) auch für den Urlaubsanspruch von Teilzeitarbeitnehmern zugrunde zu legen, deren Arbeitszeit (regelmäßig) auf weniger als fünf Arbeitstage einer Woche verteilt ist und es hierzu an einer tariflichen Umrechnungsregelung fehlt.

  • BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 148/91

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Rollierendes Freizeitsystem

    Enthält der Tarifvertrag hierzu keine Regelungen, so sind die Arbeitstage zu den Werktagen rechnerisch zueinander in Beziehung zu setzen (Bestätigung und Fortführung von BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG und BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 - EzA § 13 BUrlG Nr. 50 = DB 1991, 1987, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Es stützt sich dabei auf eine Erkenntnis des Achten Senats vom 27. Januar 1987 - 8 AZR 579/84 - (BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG = EzA § 3 BUrlG Nr. 18).

    Die Tarifparteien haben in Kenntnis der Entscheidung des BAG vom 27. Januar 1987 (aaO) die wöchentliche Arbeitszeit verkürzt und die Verteilung der Arbeitszeit den Betriebspartnern überlassen (§§ 2 Abs. 1, 3, 4, 8 MTV Einzelhandel, 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG).

  • LAG Hamm, 30.08.2017 - 5 Sa 626/17

    Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit "0"

    27.01.1987, 8 AZR 579/84, juris; BAG, Urteil vom 03.05.1994, 9 AZR 165/91, NZA 95, 477 f), dass der nach dem Gesetz oder einem Tarifvertrag bestehende Urlaubsanspruch entsprechend der tatsächlichen Arbeitstage proportional umzurechnen ist; dies gilt auch für Teilzeitarbeitnehmer im Verhältnis zu den vollzeitig arbeitenden Arbeitnehmern und bei einem Wechsel von Vollzeit in Teilzeit, soweit die während der Phase der Vollzeittätigkeit erworbenen Urlaubsansprüche vollständig erhalten bleiben (BAG, Urteil vom 10.02.2015, 9 AZR 53/14 (F), juris m.w.N. im Anschluss an EuGH vom 13.06.2013, C-415/12 (Brandes) und vom 22.04.2010, C-486/08 (Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirol), jeweils juris).
  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 49/93

    Verringerung des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach dem

    Nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes hätte der Kläger, der regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeitete, lediglich einen Anspruch auf 15 Urlaubstage, § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BUrlG (zur Umrechnung von 18 Werktagen auf 15 Urlaubstage vgl. BAGE 45, 199; 54, 141 = AP Nr. 15 und 30 zu § 13 BUrlG; BAGE 57, 366 = AP Nr. 3 zu § 8 BUrlG).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 240/00

    Berechnung der Urlaubsdauer

    Im Ergebnis verfügt damit jeder Arbeitnehmer über einen gleich langen Urlaub von vier Wochen (BAG 8. März 1984 - 6 AZR 442/83 - BAGE 45, 199; 27. Januar 1987 - 8 AZR 579/84 - BAGE 54, 141).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Die tarifliche Regelung entspricht § 3 Abs. 2 BUrlG, mit der ebenfalls sichergestellt werden soll, daß für die Bestimmung des jeweiligen individuellen Urlaubsanspruchs nur die Tage heranzuziehen sind, an denen der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsverhältnis zur Arbeit verpflichtet ist (vgl. BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG; BAGE 57, 366 = AP Nr. 3 zu § 8 BUrlG; vgl. außerdem BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 -, BAGE 67, 217, EzA § 13 BUrlG Nr. 50).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2014 - 5 Sa 180/13

    Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Elternzeit

    Ist der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nach Werktagen bemessen, muss er in Arbeitstage umgerechnet werden, wenn die Arbeitszeit für den Arbeitnehmer nicht auf alle Werktage einer Woche verteilt ist (BAG 27.01.1987 - 8 AZR 579/84 - NZA 1987, 462).
  • BAG, 15.02.1991 - 8 AZR 97/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Teilzeitarbeitnehmer

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 257/00

    Arbeitsvergütung; Urlaubsentgelt; Verwirkung

  • BAG, 12.01.1989 - 8 AZR 404/87

    Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts für den gesetzlichen Urlaub sind

  • ArbG Passau, 13.04.2011 - 1 Ca 62/11

    Anspruch des Kurzarbeiters auf bezahlten Jahresurlaub pro rata temporis - Art 31

  • LAG Düsseldorf, 31.03.2010 - 12 Sa 1512/09

    Urlaubsübertragung bei Arbeitsfähigkeit

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 9 Sa 261/20

    Tarifauslegung, Urlaubsabgeltung, Zusätzliche Urlaubstage für Referententätigkeit

  • LAG Hessen, 31.08.1987 - 1 Sa 485/87

    Berechnung von Teilurlaubsansprüchen

  • LAG Hamburg, 11.05.1989 - 7 Sa 7/89

    Arbeitsvertrag; Abmahnung; Lohnkürzung; Urlaubstage; Tarifvertrag; Urlaub;

  • ArbG Passau, 13.04.2011 - 1 Ca 63/11

    Anspruch des Kurzarbeiters auf bezahlten Jahresurlaub pro rata temporis - Art 31

  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 713/92

    Urlaubsentgelt für eine Reinigungskraft während der Schulferien

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.06.2015 - 1 Sa 452c/14

    Eingruppierung, Tarifbindung, Tätigkeit, Ausübung der, Tätigkeit (rechtswidrig

  • LAG Nürnberg, 26.08.1992 - 4 (2) Sa 190/91

    Urlaubsanspruch; Lohnanspruch; Vergütungsanspruch; Arbeitsverhältnis;

  • BAG, 26.11.1991 - 9 AZR 567/90

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung und Urlaubsgeld - Bemessung des Urlaubsanspruchs

  • BAG, 30.11.1989 - 8 AZR 542/88

    Berechnung des Urlaubsanspruchs einer teilzeitbeschäftigten Arbeitsvermittlerin -

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