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   BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85   

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BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85 (https://dejure.org/1987,1189)
BAG, Entscheidung vom 03.02.1987 - 3 AZR 330/85 (https://dejure.org/1987,1189)
BAG, Entscheidung vom 03. Februar 1987 - 3 AZR 330/85 (https://dejure.org/1987,1189)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Altersvorsorge bei Konkurs des Arbeitgebers - Umfang des Anspruchs gegen den Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung - Verpflichtung zur Erhöhung der Betriebsrente enstprechend der Inflationsrate - Entstehen von Rechtsansprüche aufgrund betrieblicher ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 16; BetrAVG § 1; BetrAVG § 7; BGB § 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 168
  • ZIP 1987, 1142
  • NZA 1987, 666
  • VersR 1987, 947
  • BB 1987, 1673
  • DB 1987, 2046
  • JR 1987, 484
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 577/83

    Anpassung einer Betriebsrente auf Grund betrieblicher Übung - Ausfüllung einer

    Auszug aus BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85
    Überprüft ein Arbeitgeber die laufenden Ruhegeldzahlungen in regelmäßigen Abständen, um sie an die Lohn- und Preisentwicklung anzupassen, obwohl seine Versorgungszusagen das nicht vorsehen, so kann dadurch eine betriebliche Übung entstehen (Bestätigung des Urteils vom 3. Dezember 1985 - 3 AZR 577/83 -.

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 3. Dezember 1985 - 3 AZR 577/83 - (zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) entschieden und näher begründet hat, bildet eine Pflicht zur Anpassung in regelmäßigen Abständen und mit vollem Ausgleich des Geldwertverlustes die Ausnahme und muß deshalb einen deutlichen Ausdruck finden.

    Zu der Frage, ob eine ursprüngliche Anpassungspflicht des Trägers der gesetzlichen Insolvenzsicherung bestehen kann, hat der Senat wiederholt Stellung genommen (Urteil vom 22. März 1983, BAGE 42, 117, 120 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG mit krit. Anm. von Bogs = EzA Nr. 14 zu § 16 BetrAVG mit krit. Anm. von Schulin; Urteil vom 3. Dezember 1985, aaO, zu III der Gründe).

  • BAG, 22.03.1983 - 3 AZR 574/81

    Insolvenzsicherung - Betriebsrente - Kaufkraftentwicklung - Anpassung -

    Auszug aus BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85
    Zu der Frage, ob eine ursprüngliche Anpassungspflicht des Trägers der gesetzlichen Insolvenzsicherung bestehen kann, hat der Senat wiederholt Stellung genommen (Urteil vom 22. März 1983, BAGE 42, 117, 120 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG mit krit. Anm. von Bogs = EzA Nr. 14 zu § 16 BetrAVG mit krit. Anm. von Schulin; Urteil vom 3. Dezember 1985, aaO, zu III der Gründe).

    Müßte der Träger der Insolvenzsicherung die Renten anpassen, nachdem das Unternehmen insolvent geworden und einer der Sicherungsfälle des § 7 Abs. 1 BetrAVG eingetreten ist, so hätten die Versorgungsberechtigten eines zahlungsfähigen Unternehmens größere Opfer zu bringen als die eines notleidenden oder bereits untergegangenen Unternehmens (BAGE 42, 117, 118 f. = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG, zu 1 a der Gründe = EzA Nr. 14 zu § 16 BetrAVG).

    Der Senat hat im Urteil vom 22. März 1983 (aaO) weiter entschieden, daß bei umfassenden Wirtschaftseinbrüchen mit ungewöhnlichen Inflationsraten eine Anpassungspflicht des PSV nach § 242 BGB in Betracht komme (zu 1 c der Gründe).

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85
    Läßt die wirtschaftliche Lage eine Anpassung nicht zu, muß der Rentner dies hinnehmen (BAGE 48, 272, 276, 278 ff. = AP Nr. 17 zu § 16 BetrAVG, zu II der Gründe).
  • BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 36/83

    Anspruch eines Beschäftigten der Deutschen Bundesbahn auf Grenzgängerzehrgeld -

    Auszug aus BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 330/85
    Bei der Prüfung, ob aufgrund einer betrieblichen Übung Rechtsansprüche erwachsen (zu den Voraussetzungen zuletzt BAG Urteil vom 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 - AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu 5 der Gründe mit Nachweisen, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen), stellen sich zwei Fragen: Zunächst ist zu klären, ob ein Verhalten des Arbeitgebers in der Vergangenheit durch seine Regelhaftigkeit geeignet war, einen Vertrauenstatbestand oder den Eindruck einer vertraglichen Bindung zu erwecken.
  • BAG, 05.10.1993 - 3 AZR 698/92

    Anpassung der Betriebsrenten

    Das habe das Bundesarbeitsgericht bereits durch Urteil vom 3. Februar 19 87 (BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG) festgestellt.

    a) Wie der Senat bereits im Urteil vom 3. Februar 1987 (BAGE 54, 168, 172 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG, zu A I 2 b der Gründe) näher ausgeführt hat, sind bei der Prüfung einer betrieblichen Übung zwei Fragen zu klären, nämlich ob ein gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers den Eindruck einer Bindung erweckt, und, wenn dies zutrifft, wieweit die Übung inhaltlich reicht.

    Ist der Arbeitgeber hingegen verpflichtet, unter näher geregelten Voraussetzungen die Rente an ganz bestimmte Bezugsgrößen anzupassen, so entspricht die Bindung einer Spannenklausel, die für Abwägungen keinen Raum läßt, sondern das Ergebnis unmittelbar vorschreibt (BAG Urteil vom 3. Februar 1987, BAGE 54, 168, 172 f. = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG, zu A I 2 b der Gründe).

    Eine Pflicht zur Anpassung in regelmäßigen Abständen und mit vollem Ausgleich des Geldwertverlustes, die mit einer betrieblichen Übung begründet wird, muß als Ausnahmetatbestand einen deutlichen Ausdruck finden (BAGE 54, 168, 173 f. = AP, aaO, zu A I 2 c der Gründe, im Anschluß an das BAG Urteil vom 3. Dezember 1985 - 3 AZR 577/83 - AP Nr. 18 zu § 16 BetrAVG, zu I 2 der Gründe).

    Es hat unter Hinweis auf das Urteil des Senats vom 3. Februar 1987 (aaO), das die auch im vorliegenden Rechtsstreit umstrittene Übung bei der BuM betrifft, festgestellt, die BuM habe sich nur verpflichtet, die Anpassung in Abständen von zwei bis drei Jahren nach billigem Ermessen und nach Maßgabe der eigenen Wirtschaftskraft zu prüfen.

    Dies ist nicht der Sinn des gesetzlichen Insolvenzschutzes (BAG Urteil vom 3. Februar 1987, BAGE 54, 168, 174 = AP, aaO, zu A II 1 der Gründe).

    Wie der Senat in den Urteilen vom 22. März 1983 (BAGE 42, 117, 120 = AP, aaO, zu 1 c der Gründe) und 3. Februar 1987 (BAGE 54, 168, 174 = AP, aaO, zu A II 2 der Gründe) weiter ausgeführt hat, kann bei umfassenden Wirtschaftseinbrüchen mit ungewöhnlichen Inflationsraten eine Anpassungspflicht des PSV nach § 242 BGB in Betracht kommen.

    Die daraus folgenden Härten für die Versorgungsberechtigten seien vom Gesetzgeber erkannt und in § 16 BetrAVG abschließend geregelt worden (ebenso BAG Urteil vom 3. Februar 1987, BAGE 54, 168, 174 f. = AP, aaO, zu A II 2 der Gründe).

    Der vom Kläger und vom Berufungsgericht aufgegriffene Hinweis des Senats auf die in der Geschichte Deutschlands schon einmal eingetretenen umfassenden Wirtschaftseinbrüche mit der Folge einer rapiden und totalen Geldentwertung sowie allgemeiner wirtschaftlicher Not (insbesondere in den Jahren 1920 - 1923) sollte nicht einen Tatbestand für eine ausnahmsweise Anpassungspflicht des PSV beschreiben, sondern nur deutlich machen, daß bei globalen Einbrüchen eine Neubewertung der Interessenlage geboten sein kann (so zutreffend Blomeyer, Anm. zum BAG Urteil vom 3. Februar 1987 - 3 AZR 330/85 - EzA § 16 BetrAVG Nr. 19, zu II 2 c).

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Nach § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG in der seit dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung (= § 1 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG aF) können betriebliche Übungen Versorgungsrechte begründen und zu Anpassungspflichten führen, die über § 16 BetrAVG hinausgehen (vgl. BAG 3. Februar 1987 - 3 AZR 330/85 - BAGE 54, 168, zu A I 2 der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 30.03.2012 - 6 Sa 480/11

    Anpassungsentscheidung nach § 9 Abs. 2 der Leistungsordnung des Essener Verbandes

    Nach § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG in der seit dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung (= § 1 Abs. 1 Satz 4 BetrAVG aF) können betriebliche Übungen Versorgungsrechte begründen und zu Anpassungspflichten führen, die über § 16 BetrAVG hinausgehen (BAG v. 25.04.2006 - 3 AZR 50/05 - AP Nr. 64 zu § 16 BetrAVG; vgl. auch BAG v. 03.02.1987 - 3 AZR 330/85 - AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG).

    Eine solche Anpassungsautomatik ist allerdings die Ausnahme und bedarf konkreter Anhaltspunkte (BAG v. 25.04.2006 und v. 03.02.1987 a.a.O.).

    Denkbar ist aber auch, dass eine Übung entsteht, die Anpassung der Betriebsrenten zu bestimmten - von § 16 BetrAVG abweichenden - Zeiträumen zu überprüfen (sog. Prüfungsübung, vgl. hierzu bereits BAG v. 03.02.1987 a.a.O., unter A. I. 2. b) und c) der Entscheidungsgründe; Blomeyer/Rolfs/Otto, § 16 BetrAVG Rn. 253).

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Der Anspruch wäre zwar nach § 7 BetrAVG insolvenzgeschützt, der Träger der Insolvenzsicherung wäre aber nicht zur Anpassung nach § 16 BetrAVG verpflichtet (BAGE 42, 117 = AP Nr. 14 zu § 16 BetrAVG; BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 5. Oktober 1993 - 3 AZR 698/92 - AP Nr. 28 zu § 16 BetrAVG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 767/93

    Insolvenzschutz bei volldynamischer Versorgungszusage

    Hat der Arbeitgeber eine dynamische Rente zugesagt, hat er sich also verpflichtet, den Versorgungsanspruch nach bestimmten Kriterien unabhängig von § 16 BetrAVG anzupassen, dann muß auch der Pensions-Sicherungs-Verein hierfür einstehen und seine Leistungen entsprechend dieser Zusage erhöhen (BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 5. Oktober 1993, BAGE 74, 318 [BAG 05.10.1993 - 3 AZR 698/92] = AP Nr. 28 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 15. Februar 1994, BAGE 76, 1 [BAG 15.02.1994 - 3 AZR 708/93] = AP Nr. 82 zu § 7 BetrAVG; Höfer/Reiners/Wüst, BetrAVG, Stand Juni 1993, § 7 Rz 2860; Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, Bd. I, 3. Aufl., Stand Oktober 1994, 1. Teil Rz 659).
  • BAG, 30.07.1996 - 3 AZR 397/95

    Anspruch auf Sicherheitsleistung bei Insolvenzsicherung

    Hat der Arbeitgeber, wie im vorliegenden Fall, eine dynamische Rente zugesagt, hat er sich also verpflichtet, den Versorgungsanspruch nach bestimmten Kriterien unabhängig von § 16 BetrAVG anzupassen, so muß auch der Pensions-Sicherungs-Verein hierfür einstehen und seine Leistungen entsprechend dieser Zusage erhöhen (vgl. u. a. BAGE 54, 168 = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG; BAG Urteil vom 22. November 1994, 3 AZR 767/93 = AP Nr. 83 zu § 7 BetrAVG, zu I 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 19.06.1997 - 17 Sa 2433/96

    Anspruch eines Berufsschullehrers im Ersatzschuldienst auf Gehaltsanpassung;

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  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 39/98

    Insolvenzschutz vorzeitig ausgeschiedener Versorgungsempfänger

    Wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet hat, den Versorgungsanspruch nach bestimmten Kriterien unabhängig von § 16 BetrAVG anzupassen, dann muß der Pensions-Sicherungs-Verein hierfür einstehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u. a. Urteil vom 3. Februar 1987 - 3 AZR 330/85 - BAGE 54, 168, 171 ff. = AP Nr. 20 zu § 16 BetrAVG, zu A I der Gründe; Urteil vom 15. Februar 1994 - 3 AZR 705/93 - BAGE 75, 377, 381 = AP Nr. 82 zu § 7 BetrAVG, zu I der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 17 Sa 1573/98

    Einvernehmlich erbrachte Tätigkeit eines Fahrausweisprüfers ; Bemessung des

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  • LAG Hamm, 27.10.1997 - 17 (12) Sa 290/97

    Berufsschullehrer im Ersatzschuldienst ; Anspruch auf Anhebung des

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  • LAG Hamm, 27.10.1997 - 17 Sa 1043/97

    Berufsschullehrer im Ersatzschuldienst ; Anspruch auf Anhebung des

  • LAG Hamm, 27.10.1997 - 17 Sa 663/97

    Berufsschullehrer im Ersatzschuldienst ; Anspruch auf Anhebung des Monatsgehalts;

  • ArbG Düsseldorf, 10.11.2016 - 5 Ca 3719/16

    Auslegung des Begriffs "nicht vertretbar" in einem Anpassungsvorbehalt einer

  • BAG, 08.06.1999 - 3 AZR 113/98

    Verpflichtung eines Pensions-Sicherungs-Vereins zu einer Dynamisierung der

  • ArbG Essen, 04.08.1999 - 5 Ca 1734/99

    Anspruch auf Anpassung eines Ruhegeldes entsprechend der Besoldungserhöhung der

  • LAG Hamm, 29.06.2000 - 17 Sa 521/00

    Umfang des Direktionsrechts eines Arbeitgebers; Fortzahlung einer

  • ArbG Mönchengladbach, 23.05.2017 - 1 Ca 441/17

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassungsentscheidung des Vorstands

  • LAG Köln, 08.12.2000 - 11 Sa 1073/00

    Rentenanpassung; Kaufkraftverlust; Insolvenzschutz; PSV

  • LAG Köln, 11.09.1997 - 10 Sa 1248/96

    Betriebl. Altersversorgung (Insolvenzsicherung), hier: Leistungsordnung Essener

  • BGH, 07.10.1987 - IVb ZB 20/84

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten im

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