Rechtsprechung
BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84 |
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Urlaubsanspruch - Jahresurlaub
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 25.04.1984 - 4 Ca 142/84
- LAG Baden-Württemberg, 02.08.1984 - 4 Sa 70/84
- BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84
Papierfundstellen
- BAGE 54, 184
- NZA 1987, 675
- BB 1987, 1955
- DB 1987, 1693
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83
Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und …
Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84
Rechtliche Bedenken gegen diese Beschränkung des tariflichen Urlaubsanspruchs durch Bindung an tatsächliche Arbeitsleistungen (vgl. dazu BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG) bestehen nicht, weil auch bei Einbeziehung des gesetzlichen Zusatzurlaubs in die Berechnung nach § 2 I Nr. 6 Abs. 3 TV dem Kläger mehr Urlaubstage zustehen, als er nach den gesetzlichen Regelungen aufgrund des Bundesurlaubsgesetzes und des Schwerbehindertengesetzes zu beanspruchen hätte.Dem entspricht das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. März 1984 (BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG), daß der gesetzliche Urlaubsanspruch durch Tarifvertrag nicht an die Erbringung von Arbeitsleistungen durch den Arbeitnehmer geknüpft, also hierdurch eingeschränkt werden kann.
- BAG, 07.03.1985 - 6 AZR 334/82
Entstehen und Umfang des Urlaubsabgeltungsanspruchs
Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84
Die Rechtsprechung des Senats zum Urlaubsrecht widerspricht nicht Art. 11 des Übereinkommens Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1970 über den bezahlten Jahresurlaub (im Anschluß an BAG 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BUrlG Abgeltung .Die Auffassung, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG in seiner Erfüllbarkeit von der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abhängt und dieser Anspruch ebenso wie der Urlaubsanspruch befristet bis zum Ablauf des Kalenderjahres bzw. des Übertragungszeitraums besteht, widerspricht nicht Art. 11 des Übereinkommens Nr. 132. Hierzu hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits ausführlich Stellung genommen (Urteil vom 7. März 1985 BAGE 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BUrlG Abgeltung = EzA § 7 BUrlG Nr. 38).
- BAG, 18.06.1980 - 6 AZR 328/78
Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und …
Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18. Juni 1980 (- 6 AZR 328/78 - AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit = EzA § 13 BUrlG Nr. 14) entschieden, daß durch eine tarifliche Regelung der gesetzliche Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsanspruch eines Arbeitnehmers, der aus einem Arbeitsverhältnis ausscheidet, nicht durch Tarifvertrag ausgeschlossen werden kann, weil dieser Anspruch nicht tarifdispositiv, also unabdingbar ist.
- BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81
Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb
Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84
Mit Urteil vom 28. Juni 1984 (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung) hat der Sechste Senat klargestellt, daß Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nicht das Entstehen des Urlaubsabgeltungsanspruchs hindert, sondern dessen Erfüllbarkeit ausschließt, solange sie andauert. - BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84
Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84
Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat mit Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - BAGE 52, 67 angeschlossen. - BAG, 30.07.1986 - 8 AZR 475/84
Türkischer Arbeitnehmer - Türke - Ausländer - Wehrdienst - Vergütung - …
Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84
Wegen des Ablaufs des Übertragungszeitraums am 31. März 1984 stünde ein solcher Anspruch dem Kläger als Schadenersatzanspruch zu (vgl. dazu das Senatsurteil vom 30. Juli 1986 - 8 AZR 475/84 - BAGE 52, 305). - BAG, 23.06.1983 - 6 AZR 180/80
Urlaubsabgeltungsanspruch
Auszug aus BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84
a) Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Juni 1983 (BAGE 44, 75 = AP Nr. 14 zu § 7 BUrlG Abgeltung) hat dagegen das Landesarbeitsgericht angenommen, daß dem Kläger der von ihm geltend gemachte Urlaubsabgeltungs- und Urlaubsgeldanspruch nicht zustehe, nachdem er unstreitig nach andauernder Arbeitsunfähigkeit aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sei, ohne die Arbeitsfähigkeit wiedererlangt zu haben.
- BAG, 05.08.2014 - 9 AZR 77/13
Urlaub - tariflicher Ausschluss der Übertragbarkeit in das Folgejahr bei …
So hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 10. Februar 1987 (- 8 AZR 529/84 - zu 3 a der Gründe, BAGE 54, 184) entschieden, dass eine tarifliche Regelung, nach der Abgeltungsansprüche nur entstehen, wenn der Urlaub vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus betrieblichen Gründen nicht gewährt werden konnte, unwirksam ist, soweit durch sie der Urlaubsabgeltungsanspruch im Umfange des gesetzlichen Urlaubs nach den §§ 1, 3 BUrlG und § 44 SchwbG gemindert wird, obwohl auch § 7 Abs. 4 BUrlG in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG nicht genannt ist (vgl. auch BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 887/08 - Rn. 15 und 15. Januar 2013 - 9 AZR 465/11 - Rn. 20 mwN [zur Berechnung des Urlaubsentgelts]; 29. November 1984 - 6 AZR 238/82 - zu 2 a der Gründe, BAGE 47, 268 [zur Urlaubsabgeltung beim Übergang vom Ausbildungs- zum Arbeitsverhältnis]; 8. März 1984 - 6 AZR 442/83 - zu 1 b der Gründe, BAGE 45, 199 und zuletzt 18. Februar 2014 - 9 AZR 765/12 - Rn. 13 mwN [zur Zwölftelung des Urlaubs bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte]; vgl. zu weiteren Beispielen Arnold/Tillmanns/Zimmermann § 13 Rn. 53 ff.) . - BAG, 22.06.2005 - 10 AZR 459/04
Karenzentschädigung - Ausschlussfrist
Sie ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch dann wirksam, wenn der Tarifvertrag bei beiderseitiger Tarifbindung nicht auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden wäre, etwa weil das Arbeitsverhältnis nicht unter den betrieblichen oder persönlichen Anwendungsbereich fällt, weil der in Bezug genommene Tarifvertrag bereits im Nachwirkungszeitraum ist (27. Juni 1978 - 6 AZR 59/77 - AP BUrlG § 13 Nr. 12 = EzA BUrlG § 13 Nr. 13) oder weil er unwirksam ist (7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 9). - BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92
Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132
Das haben der Sechste und der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu dieser Vorschrift (BAGE 66, 288 = EzA § 7 BUrlG Nr. 79) und zu anderen Bestimmungen des Übereinkommens Nr. 132 (BAGE 54, 184 = AP Nr. 12 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAGE 50, 124, 127 = AP Nr. 16 zu § 3 BUrlG Rechtsmißbrauch, zu 2 der Gründe; BAGE 48, 186 = AP Nr. 21 zu § 7 BUrlG Abgeltung) mehrfach entschieden.
- BFH, 28.01.2004 - I R 50/03
Urlaubsabgeltung für Gesellschafter-Geschäftsführer
Als Angestellter unterfällt der Schwager auch vorbehaltlos dem arbeitsrechtlichen --und als solchen unabdingbaren-- Urlaubsabgeltungsverbot des § 7 Abs. 4 BUrlG, was die zivilrechtliche Nichtigkeit einer entsprechenden Vereinbarung zur Folge hat (vgl. § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Februar 1987 8 AZR 529/84, BAGE 54, 184, Der Betrieb 1987, 1693; OLG Düsseldorf, Urteil in GmbHR 2000, 278). - BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 465/11
Urlaubsabgeltung im Baugewerbe - Passivlegitimation
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war schon vor der Entscheidung des Gerichtshofs davon ausgegangen, dass die Tarifvertragsparteien nicht die Regelungsbefugnis besitzen, die Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs wesentlich einzuschränken oder gar gänzlich auszuschließen (vgl. BAG 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 - zu 3 a der Gründe mwN, BAGE 54, 184) . - BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 851/06
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Bezirkszusatztarifvertrag
aaa) Bei tarifdispositivem Gesetzesrecht, etwa im Anwendungsbereich des § 13 Abs. 1 Satz 2 BUrlG, kann im Nachwirkungszeitraum einzelvertraglich auf einen Tarifvertrag Bezug genommen werden mit der Folge, dass dieser Tarifvertrag gegenüber dem tarifdispositiven Gesetzesrecht Vorrang hat (vgl. Senat 27. Juni 1978 - 6 AZR 59/77 - AP BUrlG § 13 Nr. 12 = EzA BUrlG § 13 Nr. 13). - BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 172/91
Urlaubsabgeltung und Erfüllbarkeit; Tarifauslegung
Zu einer derartigen Regelung sind die Tarifvertragsparteien jedoch nach § 13 Abs. 1 BUrlG nicht befugt, weil sich dadurch der gesetzliche Urlaubsanspruch mindern würde (BAGE 54, 184, 189 [BAG 10.02.1987 - 8 AZR 529/84] = AP Nr. 12 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit). - BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86
Urlaubsanspruch - Übertragungsregelung
Dies entspricht seit dem Urteil vom 28. Juni 1984 (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung) der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 10. Februar 1987, BAGE 54, 184). - BAG, 23.07.1987 - 8 AZR 42/85
Erlöschen eines Anspruchs auf Urlaub bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis im …
Dies entspricht seit dem Urteil vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - (BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung) der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Urteil des Senats vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt).Dieser Auffassung folgt auch der erkennende Senat (vgl. bereits das Senatsurteil vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
- BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92
Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit
Die frühere Regelung in Nr. 86 Satz 2 MTV 83, die nur die betrieblichen Verhältnisse als Abgeltungsgrund angab, war mit dem Grundsatz der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Urlaubsanspruchs nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG unvereinbar (vgl. BAGE 54, 184, 189 = AP Nr. 12 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit, zu 3 a der Gründe) oder zumindest mißverständlich formuliert. - LAG Hamm, 18.10.2001 - 4 Sa 1197/01
Zu erfüllender Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit nach Eröffnung …
- LAG Hamm, 27.06.2002 - 4 Sa 468/02
Urlaubsabgeltung nach Verfahrenseröffnung Masseverbindlichkeit
- BAG, 24.03.1988 - 8 AZR 481/85
Tariflicher Urlaubsabgeltungsanspruch eines Schwerbehinderten
- BAG, 09.06.1988 - 8 AZR 755/85
Voraussetzungen der Übernahme des Resturlaubs in das nächste Jahr - Bestimmung …
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 172/86
Gewährung von Erholungsurlaub für Schwerbehinderte bei Arbeitsunfähigkeit - …
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86
Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Abgeltung von tariflichem …
- BAG, 15.12.1983 - 6 AZR 606/80
Wartezeit für die Geltendmachung des Urlaubsanspruchs - Auslegung eines …
- BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 331/85
Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der …
- LAG Baden-Württemberg, 28.02.2000 - 15 Sa 112/99
Belastung der Arbeitszeitkontos eines erkrankten Arbeitnehmers, an den der …
- LAG Hamm, 07.11.1989 - 11 Sa 973/89
Urlaubsabgeltung; Arbeitsverhältnis; Beendigung; Berufsunfähigkeit; …
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 324/86
Urlaub: Voraussetzungen für den Urlaubsanspruch im Postdienst, TV Ang
- ArbG Köln, 11.01.2012 - 9 Ca 7302/11
Urlaub während Erkrankung, Fluguntauglichkeit, Urlaubsgeld ohne Urlaubsgewährung
- BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 507/87
Urlaubsabgeltung: Voraussetzungen - Rechtsmissbrauch - Erlöschen des Anspruchs
- LAG Hamm, 28.06.1988 - 11 Sa 94/88
Urlaubsabgeltung; Arbeitsverhältnis; BAT; Erwerbsunfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit; …
- BAG, 10.03.1988 - 8 AZR 173/86
Anspruch eines bei der Bundesdruckerei als Drucker Beschäftigten auf Abgeltung …
- BAG, 11.02.1988 - 8 AZR 396/85
Entfallen des Anspruchs auf Urlaubsabgeltung bei fortgesetzter Arbeitsunfähigkeit
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 368/86
Voraussetzungen für den tariflichen Urlaubsanspruch im Postdienst
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 16/86
Tariflicher Urlaubsanspruch im Postdienst - Erlöschen eines Anspruchs auf …
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 279/87
Tarifliche Barabgeltung des Urlaubsanspruch im Postdienst
- BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 552/85
Gesetzlicher Urlaubsanspruch erfordert keine Arbeitsleistung in dem Jahr - …
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 286/86
Abgeltung des Erholungsurlaubs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - …
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 64/86
Urlaubsanspruchsabgeltungsanspruch eines bei der Bundesdruckerei beschäftigten …
- BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 5/85
Abgeltung des Urlaubsanspruchs bei längerfristiger Abwesenheit des Arbeitnehmers …
- BAG, 29.04.1987 - 8 AZR 52/85
Anspruch eines ausgeschiedenen Schwerbehinderten auf Urlaubsabgeltung und auf …
- BAG, 29.04.1987 - 8 AZR 664/84
Anspruch eines ausgeschiedenen Schwerbehinderten auf Urlaubsabgeltung und Zahlung …
- BAG, 26.03.1987 - 8 AZR 89/85
Urlaubsabgeltungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen …
- BAG, 24.03.1988 - 8 AZR 604/85
Anspruch auf Abgeltung von wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr …
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 93/86
Urlaubsabgeltungsanspruch eines vor Beendigung seines Arbeitsverhältnisses …
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 82/86
- BAG, 15.05.1987 - 8 AZR 67/85
Urlaubsabgeltung und Erwerbsunfähigkeit - Urlaubsabgeltungsanspruchs bei …
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 430/87
Tariflicher Urlaubsanspruch im Postdienst - Erlöschen eines Anspruchs auf …
- BAG, 15.12.1987 - 8 AZR 325/86
- BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 83/86
Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs - Anspruch auf Urlaubsabgeltung in …
- BAG, 29.04.1987 - 8 AZR 32/85
- LAG Hamm, 02.09.2004 - 4 Ta 445/04
Begründungserfordernis für eine Nichtabhilfeentscheidung des Arbeitsgerichts nach …
- BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 88/85
Anspruch auf Urlaubsabgeltung als Schadensersatzanspruch - Erfolglosigkeit der …
- LAG Baden-Württemberg, 21.11.2007 - 2 Sa 36/07
Abgeltung von Erholungsurlaub - Auslegung des Manteltarifvertrages der …
- LAG Schleswig-Holstein, 03.02.1988 - 3 Sa 535/87
Urlaubsabgeltungsanspruch bei Erwerbsunfähigkeit und fortdauernder …