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BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85 |
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Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse im Hinblick auf ordnungsgemäße Beteiligung des Personalrats bei einem Krankenhaus in Hessen - Auswirkung des "Sichvertretenlassen" des Dienststellenleiters im Verfahren zur ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gießen, 22.01.1985 - 1 Ca 358/84
- BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Papierfundstellen
- BAGE 54, 215
- ZIP 1987, 1138
- NZA 1987, 700
- BB 1987, 2021
- DB 1987, 1896
- JR 1988, 44
Wird zitiert von ... (97) Neu Zitiert selbst (17)
- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83
Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Die soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung setzt voraus, daß der Unternehmer im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den ernsthaften und endgültigen Entschluß gefaßt hat, den Betrieb nicht nur vorübergehend stillzulegen (im Anschluß an das Urteil des BAG vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB).Im Gegensatz zu dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. September 1984 (- 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB) zugrunde liegenden Sachverhalt - der Betriebsinhaber hatte dort ernsthaft versucht, seinen Betrieb zu veräußern, was ihm auch tatsächlich gelungen ist - habe der Beklagte versucht, eine seit Jahren bestandskräftige Verwaltungsentscheidung zu revidieren, wobei er von Anfang an auf verlorenem Posten gestanden habe.
Grundsätzlich ist es der freien Entscheidung des Unternehmers vorbehalten, ob er den Betrieb stillegen oder fortführen will (vgl. BAGE 47, 13, 23 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 3 a der Gründe).
Ob diese eingeschränkte gerichtliche Mißbrauchskontrolle auch hinsichtlich einer Betriebsstillegung zu erfolgen hat oder der Unternehmer völlig frei über die Fortführung oder Aufgabe seines Betriebes entscheiden kann, hat der Zweite Senat in seinem bereits angeführten Urteil vom 27. September 1984 (BAGE 47, 13, 23 f. = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 3 a der Gründe) ausdrücklich offengelassen.
Die Stillegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber gehört gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (vgl. Senatsurteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - ZIP 1984, 1524, zu I 2 der Gründe; BAGE 47, 13, 22 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe; BAGE 46, 206, 217 = AP Nr. 5 zu § 22 KO, zu B II 6 der Gründe, jeweils m.w.N.).
Unter Betriebsstillegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzuheben (vgl. BAGE 47, 13, 22 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe; BAGE 41, 72, 78 f. = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B I 1 der Gründe, m.w.N.).
Wird die Kündigung auf einen Entschluß des Arbeitgebers gestützt, der die künftige Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse betrifft, so kann sie bereits dann ausgesprochen werden, wenn die betrieblichen Umstände greifbare Formen angenommen haben und eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose ergibt, daß bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist die geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (ständige Rechtsprechung seit BAGE 6, 1, 4 [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55], 5 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; für die Betriebsstillegung vgl. z.B. BAG Urteil vom 2. April 1981 - 2 AZR 882/78 - n.v., und BAG Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - aaO).
- BAG, 23.03.1984 - 7 AZR 409/82
Auszug aus BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Die Stillegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber gehört gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (vgl. Senatsurteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - ZIP 1984, 1524, zu I 2 der Gründe; BAGE 47, 13, 22 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe; BAGE 46, 206, 217 = AP Nr. 5 zu § 22 KO, zu B II 6 der Gründe, jeweils m.w.N.).Neben der Kündigung wegen erfolgter Betriebsstillegung kommt deshalb auch eine Kündigung wegen beabsichtigter Stillegung in Betracht (zur Notwendigkeit dieser Unterscheidung vgl. schon Senatsurteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - ZIP 1984, 1524).
- BAG, 21.07.1977 - 3 AZR 158/76
Einleitung des Beteiligungsverfahren - Einleitender Personenkreis - …
Auszug aus BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Wird ein anderer Bediensteter tätig, so muß er im Einzelfall hierzu mit ausdrücklicher Vollmacht ausgestattet sein (so BAG Urteil vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - AP Nr. 1 zu Art. 8 PersVG Bayern, zu 1 c der Gründe; Urteil vom 10. April 1973 - 4 AZR 270/72 - AP Nr. 37 zu § 133 BGB;… Dietz/Richardi, BPersVG, 2. Aufl., § 7 Rz 24;… Grabendorff/Windscheidt/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 7 Rz 12).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Dienststellenleiter einen anderen Bediensteten zwar beauftragen, mit dem Personalrat Vorbesprechungen oder Vorverhandlungen zu führen, die eigentliche Erörterung muß jedoch der Dienststellenleiter oder im Verhinderungsfall sein Vertreter im Sinne der personalvertretungsrechtlichen Regelungen selbst führen (vgl. BAGE 5, 203, 207 f. = AP Nr. 1 zu § 61 PersVG; BAG Urteil vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - AP Nr. 1 zu Art. 8 PersVG Bayern, zu 1 b der Gründe; BAGE 44, 37, 45 [BAG 31.03.1983 - 2 AZR 384/81] = AP Nr. 1 zu § 8 LPVG Hessen, zu III 1 der Gründe).
- BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79
Mitwirkungsverfahren - Erörterung - Wirksamkeit der Maßnahme
Auszug aus BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Ein solcher Verzicht auf die Erörterung war auch schon aufgrund der bis 30. September 1984 geltenden Fassung des § 60 Abs. 2 LPVG Hessen möglich (im Anschluß an BAGE 37, 387).Der Senat hat im Urteil vom 3. Februar 1982 (- 7 AZR 907/79 - BAGE 37, 387, 392 f. = AP Nr. 1 zu § 72 BPersVG, zu I 3 b der Gründe) entschieden, daß eine derartige Erörterung mit dem Dienststellenleiter nicht notwendig ist, wenn der Personalrat bereits aufgrund der Verhandlungen mit beauftragten Bediensteten, die lediglich als Vorverhandlungen rechtlich relevant sein können, ausdrücklich zustimmt oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist Stellung nimmt, und somit die beabsichtigte Maßnahme als gebilligt gilt.
- BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82
Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl
Auszug aus BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe, jeweils m.w.N.).Unternehmerische Entscheidungen sind im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses von den Gerichten für Arbeitssachen nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, unter B II 1 der Gründe, jeweils m.w.N.).
- BAG, 31.03.1983 - 2 AZR 384/81
Beteiligungsverfahren - Vertretung des Dienststellenleiters - Vorliegen eines …
Auszug aus BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Die Zustimmung der Personalvertretung ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung (BAGE 44, 37, 41 [BAG 31.03.1983 - 2 AZR 384/81] = AP Nr. 1 zu § 8 LPVG Hessen, zu II 1 der Gründe; BAGE 31, 343, 344 = AP Nr. 1 zu § 74 LPVG NW; Maneck/Schirrmacher, Hessisches Bedienstetenrecht, § 60 HPVG Anm. 2, § 64 HPVG Anm. 4 g).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Dienststellenleiter einen anderen Bediensteten zwar beauftragen, mit dem Personalrat Vorbesprechungen oder Vorverhandlungen zu führen, die eigentliche Erörterung muß jedoch der Dienststellenleiter oder im Verhinderungsfall sein Vertreter im Sinne der personalvertretungsrechtlichen Regelungen selbst führen (vgl. BAGE 5, 203, 207 f. = AP Nr. 1 zu § 61 PersVG; BAG Urteil vom 21. Juli 1977 - 3 AZR 158/76 - AP Nr. 1 zu Art. 8 PersVG Bayern, zu 1 b der Gründe; BAGE 44, 37, 45 [BAG 31.03.1983 - 2 AZR 384/81] = AP Nr. 1 zu § 8 LPVG Hessen, zu III 1 der Gründe).
- BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54
Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht …
Auszug aus BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatsachenrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu B II 1 der Gründe; BAGE 45, 146, 151 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I der Gründe, jeweils m.w.N.).Unternehmerische Entscheidungen sind im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses von den Gerichten für Arbeitssachen nicht auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (vgl. Senatsurteil vom 12. Oktober 1979 - 7 AZR 959/77 - AP Nr. 7 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; BAGE 42, 151, 157 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, unter B II 1 der Gründe, jeweils m.w.N.).
- BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80
Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt …
Auszug aus BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Unter Betriebsstillegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, daß der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Weiterverfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufzuheben (vgl. BAGE 47, 13, 22 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe; BAGE 41, 72, 78 f. = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B I 1 der Gründe, m.w.N.). - BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 602/82
Tarifvertragliche als gesetzliche Kündigungsfristen i.S.d. § 22 Abs. 1 …
Auszug aus BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Die Stillegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber gehört gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können (vgl. Senatsurteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - ZIP 1984, 1524, zu I 2 der Gründe; BAGE 47, 13, 22 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe; BAGE 46, 206, 217 = AP Nr. 5 zu § 22 KO, zu B II 6 der Gründe, jeweils m.w.N.). - BAG, 27.02.1958 - 2 AZR 445/55
Wirksamkeit der Kündigung - Angabe der Gründe - Zustimmung des Landesarbeitsamtes …
Auszug aus BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Wird die Kündigung auf einen Entschluß des Arbeitgebers gestützt, der die künftige Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse betrifft, so kann sie bereits dann ausgesprochen werden, wenn die betrieblichen Umstände greifbare Formen angenommen haben und eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose ergibt, daß bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist die geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (ständige Rechtsprechung seit BAGE 6, 1, 4 [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55], 5 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe;… für die Betriebsstillegung vgl. z.B. BAG Urteil vom 2. April 1981 - 2 AZR 882/78 - n.v., und BAG Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - aaO). - BAG, 02.04.1981 - 2 AZR 882/78
- BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 270/72
Änderungskündigung - Rückgruppierung eines Angestellten - Präsident des …
- BAG, 07.02.1958 - 1 AZR 190/57
Kündigung eines Angestellten - Mitwirkung des Personalrates - Wirksamkeit der …
- BAG, 12.10.1979 - 7 AZR 959/77
Auswahl des gekündigten Arbeitnehmers - Soziale Gesichtspunkte - Revisionsinstanz …
- BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung
- BAG, 14.03.1979 - 4 AZR 538/77
Mitwirkung des Personalrates - Außerordentliche Kündigung - Abschluß des …
- BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54
Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst
- BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 158/95
Außerordentliche Druckkündigung - Änderungskündigung
Als dringende betriebliche Erfordernisse kommen in Betracht z. B. Rationalisierungsmaßnahmen (BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 2 AZR 499/74 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung), Stellenstreichungen (…BAG Urteil vom 3. Mai 1978 - 4 AZR 698/76 - BAGE 30, 272 = AP Nr. 5, aaO), Stillegungen (BAG Urteile vom 3. November 1955 - 2 AZR 39/54 - BAGE 2, 214 = AP Nr. 4 zu § 626 BGB und vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 625/85 - BAGE 54, 215 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) sowie unter dem Gesichtspunkt der Druckkündigung das Abberufungsverlangen eines Geschäftspartners (…BAG Urteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP, aaO). - BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
Dh., in den Fällen, in denen zwar bei Zugang der Kündigung noch eine Möglichkeit der Beschäftigung besteht, aber die für den künftigen Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses maßgeblichen Entscheidungen bereits gefallen sind, kommt es darauf an, ob der Arbeitnehmer bis zum Kündigungstermin voraussichtlich entbehrt werden kann (vgl. BAG 27. Januar 1987 - 7 AZR 652/85 - BAGE 54, 215; 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118). - BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93
Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats
b) Grundsätzlich ist es der freien Entscheidung des Unternehmers vorbehalten, ob er den Betrieb stillegen oder fortführen will (vgl. BAGE 47, 13, 23 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 27. Februar 1987, BAGE 54, 215 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
- BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 571/05
Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats
Auch in seiner Entscheidung vom 27. Februar 1987 (- 7 AZR 652/85 - BAGE 54, 215) geht der Siebte Senat davon aus, eine Erörterung iSv. § 60 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 HPVG in der damals geltenden Fassung verlange ein Gespräch mit dem Personalrat.aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann eine solche dann unterbleiben, wenn der Personalrat nach ordnungsgemäßer Unterrichtung über die beabsichtigte Maßnahme dieser zustimmt oder die Maßnahme als gebilligt gilt, weil er innerhalb einer gesetzlichen Äußerungsfrist keine Stellungnahme abgegeben hat (BAG 3. Februar 1982 - 7 AZR 907/79 - BAGE 37, 387; 27. Februar 1987 - 7 AZR 652/85 -BAGE 54, 215; 14. Januar 1993 - 2 AZR 387/92 - AP ZA-Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 15; 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 - 20. Januar 2000 - 2 AZR 65/99 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 56 = EzA KSchG § 2 Nr. 39) oder weil er auf eine Erörterung verzichtet hat, obwohl er Einwendungen erhoben hat (BAG 18. Januar 1996 - 8 AZR 868/93 -).
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1956 - 2 AZR 302/54 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG; Senatsurteil vom 27. Februar 1958, BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 27. September 1984, BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; BAGE 54, 215, 227 ff. = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 der Gründe; Senatsurteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - und vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - AP Nr. 74 und 75 zu § 613 a BGB) gehört die Stillegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können.Im Urteil vom 27. Februar 1987 (- 7 AZR 652/85 - AP Nr. 41, aaO), wo dem Krankenhausträger durch den Sozialminister mittels Streichung des Krankenhauses vom Bedarfsplan eine Stillegung "aufgezwungen" wurde, wird im Hinblick auf die unstreitig beabsichtigte Stillegungsabsicht ausgeführt (zu II 3 b der Gründe), die Kündigung könne ausgesprochen werden, wenn die betrieblichen Umstände greifbare Formen angenommen hätten und (ferner) eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose ergebe, daß bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist die geplante Maßnahme durchgeführt sei.
- BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
Betriebsübergang im Großhandel
Die Veräußerung des Betriebs allein ist dagegen, wie sich aus der Wertung des § 613 a BGB ergibt, keine Betriebsstillegung, weil die Identität des Betriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Betriebsinhaberwechsel stattfindet (BAGE 47, 13, 22 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 652/85 - AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).Wird die Kündigung auf die künftige Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse gestützt, so kann sie ausgesprochen werden, wenn die betrieblichen Umstände greifbare Formen angenommen haben und eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung der Prognose ergibt, daß bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist die geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (…BAGE 47, 13 = AP, aaO, zu B III 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 27. Februar 1987, aaO, zu II 3 c der Gründe).
- BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87
Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene …
Eine Verletzung des der Sphäre der Personalvertretung zuzuordnenden weitergehenden Informationsanspruchs führt - ebensowenig wie ein Verzicht auf die im Mitwirkungsverfahren vorgeschriebene, von dem Kläger vermißte Erörterung mit dem Dienststellenleiter (vgl. hierzu BAGE 54, 215 [BAG 27.02.1987 - 7 AZR 652/85]) - aber nicht zur Rechtswidrigkeit der getroffenen Maßnahme (Fürst, GKÖD V, K § 69 Rz 8, § 72 Rz 8). - BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 666/93
Stillegung eines Betriebsteils; Betriebsübergang
Die Veräußerung des Betriebes allein ist, wie sich aus der Wertung des § 613 a BGB ergibt, keine Betriebsstillegung, weil die Identität des Betriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Betriebsinhaberwechsel stattfindet (BAGE 47, 13, 22 f. = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe; BAGE 54, 215, 228 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB, zu II der Gründe). - BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang …
Wird die Kündigung, wie vorliegend von den Beklagten behauptet, auf die Stillegungsabsicht gestützt, muß zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose gerechtfertigt haben, bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist werde das erwartete Ereignis eingetreten oder sei die geplante Maßnahme durchgeführt und der Arbeitnehmer somit entbehrlich sein (Senatsurteil vom 27. Februar 1987, aa0; BAG Urteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 652/85 - BB 1987, 2021 ff.; BAGE 47, 13, 23 = AP, aa0, zu B III 3 a der Gründe; BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung). - BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 814/07
Abfindung der im Insolvenzverfahren erdienten Anwartschaften
Deshalb verbietet es sich, die zu § 613a BGB in ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 12. Februar 1987 - 2 AZR 247/86 - zu II 1 a der Gründe, AP BGB § 613a Nr. 67 = EzA BGB § 613a Nr. 64; 27. Februar 1987 - 7 AZR 652/85 - BAGE 54, 215, 231; 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - zu II 3 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70) entwickelten Grundsätze, wonach Betriebsübergang und Betriebsstilllegung sich gegenseitig ausschließen, auf § 3 Abs. 4 BetrAVG zu übertragen. - ArbG Berlin, 24.03.2016 - 28 Ca 283/16
Kündigung aufgrund dringender betrieblicher Erfordernisse
- BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94
Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl
- BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93
Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung
- BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 8.88
Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung
- ArbG Berlin, 03.01.2014 - 28 Ca 19481/12
Auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützte Kündigung
- BAG, 15.08.2006 - 9 AZR 656/05
Stellenpool - Versetzung - Mitwirkung des Personalrats
- ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 1028/13
Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - Vorrang der Änderungskündigung
- BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 693/94
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernter …
- BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 200/94
Betriebsbedingte Kündigung - Schließung des Betriebs - Kündigungszeitpunkt
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 75/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - …
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 79/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- BAG, 15.09.1987 - 1 ABR 29/86
Mitbestimmung bei Versetzungen
- BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86
Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung - Stillegung einer Betriebsabteilung - …
- LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04
Unbegründeter Wiedereinstellungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung und …
- BVerwG, 06.04.1989 - 2 C 26.88
Beamter auf Probe - Entlassung - Mitwirkungsverfahren - Fehlerhafte Einleitung - …
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 804/08
Massenentlassung - Freifrist - Anzeigepflicht
- LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99
Verspätete Geltendmachung eines Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruchs; …
- LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99
Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz
- LAG Hessen, 19.12.2003 - 9 Sa 1029/03
Betriebsübergang; Auftragsnachfolge, Beendigung eines Franchise-Vertrages im …
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02
Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz; …
- BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 783/94
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2011 - 1 A 440/10
Vorstand der Deutschen Telekom AG handelt bei der Versetzung eines Mitarbeiters …
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 80/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 99/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 625/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- LAG Hamm, 28.07.1997 - 17 (6) Sa 156/97
Einzelvertragliche Vereinbarung der Gewährung von Ruhegehalt und …
- LAG Hamm, 17.03.1997 - 19 Sa 1922/96
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Beschäftigung als Kraftfahrer; …
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 298/95
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung im Konkurs - Ernsthafter und …
- LAG Sachsen, 09.11.1994 - 5 Sa 234/93
- BAG, 06.08.1991 - 1 AZR 573/90
Rechtswidrigkeit einer Umsetzung bzw. Versetzung eines Mitarbeiters der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 11 Sa 378/05
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 24.08.1989 - 2 AZR 653/88
Feststellungsklage des Arbeitnehmers auf Unwirksamkeit der Kündigung und …
- LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung …
- LAG Düsseldorf, 10.12.1996 - 8 Sa 1466/96
Personalrat: Anhörungsrecht bei Kündigung
- LAG Köln, 14.03.2000 - 13 Sa 1356/99
Betriebsübergang; Betriebsstillegung; Buslinie; Auftragsneuvergabe; …
- LAG Sachsen-Anhalt, 25.04.1995 - 8 Sa 834/94
Probezeit; Arbeitsverhältnis; Kündigung; Wirksamkeit; Personalrat; Anhörung
- LAG Hamm, 05.11.1998 - 17 Sa 1080/98
Außerordentliche fristlose Kündigung; Umdeutung in individualrechtlich wirksame …
- LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2011 - 3 Sa 457/10
Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; rechtsmissbräuchliche …
- LAG Sachsen, 25.10.1994 - 5 Sa 687/94
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen mangelnden Bedarfs bei nicht …
- OVG Sachsen, 03.11.2015 - 2 B 253/15
Entlassung; Widerrufsbeamter; gesundheitliche Eignung
- LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 251/10
Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung …
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 669/93
Ausspruch einer Kündigung wegen einer Teilbetriebsstillegung - Ausspruch einer …
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 667/93
Ausspruch einer Kündigung wegen einer Teilbetriebsstillegung - Ausspruch einer …
- LAG Hamm, 29.06.1992 - 16 Sa 1208/91
Äußerungsfrist; Personalrat; Kündigung; Stufenvertretung; Arbeitgeber bei …
- BAG, 31.01.1991 - 2 AZR 346/90
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.1997 - 8 Sa 1026/96
Vorliegen einer sozial ungerechtfertigten Kündigung; Betriebsschließung bzw. eine …
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 668/93
Wirksamkeit von Änderung der Arbeitsbedingungen durch Änderungskündigung
- BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 474/90
Berücksichtigung von Sozialdaten durch den Betriebsrat bei Kündigung aller …
- BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 353/90
Feststellung des genauen Beendigungstermins einer Kündigung und Anforderungen an …
- LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2011 - 3 Sa 266/10
Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; rechtsmissbräuchliche …
- LAG Schleswig-Holstein, 12.01.2011 - 3 Sa 283/10
Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; rechtsmissbräuchliche …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 6 Sa 326/10
Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 6 Sa 460/10
Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 6 Sa 248/10
Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung …
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 312/95
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 670/93
Wirksamkeit von Änderung von Arbeitsbedingungen durch Änderungskündigung
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 672/93
Wirksamkeit der Änderung von Arbeitsbedingungen durch Änderungskündigung
- LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 6 Sa 277/10
Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung …
- ArbG Bonn, 03.02.2010 - 2 Ca 1889/09
Bestehen eines Übergangs eines vollständigen Betriebs bzw. Teilbetriebs in Form …
- BSG, 30.06.1997 - 10 RAr 4/95
Anspruch auf Konkursausfallgeld unter Berücksichtigung der Abgeltung für …
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 303/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 299/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 304/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 301/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 305/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 306/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 302/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 311/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 310/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 309/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 307/95
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 665/93
- BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 53.88
Auswirkungen eines nicht rechtswirksam eingeleiteten …
- BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86
- LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 6 Sa 252/10
Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung …
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 671/93
Wirksamkeit der Änderung von Arbeitsbedingungen durch Änderungskündigung
- BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 735/85
Kündigung wegen Betriebsstillegung eines Krankenhauses - Einbeziehung des …
- LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2010 - 6 Sa 264/10
Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung …
- MAVG der Evanglischen Kirche in Deutschland, 28.01.1999 - 0124/C13-98
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 300/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 308/95
- LAG Berlin, 20.05.1997 - 2 Sa 1/97
Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsstilllegung; …
- VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 28.01.1999 - VerwG.EKD 0124/C13
- VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 28.01.1998 - VerwG.EKD 0124/C13
- MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 28.01.1998 - VerwG.EKD 0124/C13