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   BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84   

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BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84 (https://dejure.org/1987,341)
BAG, Entscheidung vom 10.03.1987 - 8 AZR 146/84 (https://dejure.org/1987,341)
BAG, Entscheidung vom 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 (https://dejure.org/1987,341)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tatsächliche Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers während des Kündigungsrechtsstreits als Arbeitsverhältnis - Anspruch des Arbeitnehmers auf tariflich festgelegte Jahressonderzahlungen trotz Kündigungsrechtsstreit - Urlaubsgewährung als Gegenleistung des Arbeitgebers ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 232
  • NJW 1987, 2251
  • ZIP 1987, 657
  • NZA 1987, 271
  • NZA 1987, 373
  • BB 1987, 1110
  • BB 1987, 616
  • DB 1987, 644
  • JR 1987, 396
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 324/84

    Verzug des Arbeitgebers bei Verurteilung zur Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84
    Mit dieser Auffassung setzt der erkennende Senat sich nicht in Widerspruch zum Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. September 1985 (- 2 AZR 324/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Liegen die Voraussetzungen des besonderen Beschäftigungsanspruchs nach § 102 Abs. 5 BetrVG vor, besteht das bisherige Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes fort und wird nur auflösend bedingt durch die rechtskräftige Abweisung der Kündigungsschutzklage (vgl. BAG Urteil vom 12. September 1985 - 2 AZR 324/84 -, zu B II 3 b aa der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt Urteil des Senats vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt) ist der Urlaub keine Gegenleistung des Arbeitgebers für erbrachte oder noch zu erbringende Arbeitsleistungen, sondern eine gesetzlich oder tarifvertraglich bedingte Verpflichtung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer von dessen Verpflichtung zur Arbeitsleistung für die Dauer des Urlaubs freizustellen.
  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 98/84

    Annahmeverzug des Arbeitgebers im Anschluß an eine von ihm ausgesprochene

    Auszug aus BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84
    Durch die Weiterbeschäftigung wird der Annahmeverzug nicht beendet, weil der an der Kündigung festhaltende Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht als Erfüllung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen entgegennimmt (BAGE 35, 324 = AP Nr. 32 zu § 615 BGB; Urteil des Zweiten Senats vom 14. November 1986 - 2 AZR 98/84 -, ZIP 1986, 1345; vgl. auch Eich, DB 1986, 692).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84
    Dies folge daraus, daß der Anspruch auf Weiterbeschäftigung während des Kündigungsrechtsstreits aus dem allgemeinen Beschäftigungsanspruch herzuleiten sei (vgl. BAG Großer Senat, Beschluß vom 27. Februar 1985 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, zu C II der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 18.04.1968 - 2 AZR 145/67

    In-Funktion-gesetzter Arbeitsvertrag - Handlungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84
    Dies trifft auch für das Urteil vom 18. April 1968 zu (- 2 AZR 145/67 - AP Nr. 32 zu § 63 HGB, mit ablehnender Anm. von Mayer-Maly).
  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 237/84

    Lohnfortzahlung bei Weiterbeschäftigung nach Kündigung

    Auszug aus BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84
    Die Arbeitsleistung der Klägerin vom 1. Januar bis zum 5. April 1982 hat auch keine rechtliche Grundlage in einer nach der Kündigung geschlossenen Vereinbarung der Parteien, aufgrund derer das Arbeitsverhältnis auflösend bedingt durch die rechtskräftige Abweisung der Kündigungsschutzklage fortgesetzt werden sollte (vgl. dazu die Urteile des Fünften Senats vom 15. Januar 1986 - 5 AZR 237/84 - EzA § 1 LohnFG Nr. 79, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und des erkennenden Senats vom 4. September 1986 - 8 AZR 636/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 21.05.1981 - 2 AZR 95/79

    Beendigung des Annahmeverzugs bei befristeter Weiterbeschäftigung nach

    Auszug aus BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84
    Durch die Weiterbeschäftigung wird der Annahmeverzug nicht beendet, weil der an der Kündigung festhaltende Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nicht als Erfüllung arbeitsvertraglicher Verpflichtungen entgegennimmt (BAGE 35, 324 = AP Nr. 32 zu § 615 BGB; Urteil des Zweiten Senats vom 14. November 1986 - 2 AZR 98/84 -, ZIP 1986, 1345; vgl. auch Eich, DB 1986, 692).
  • BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 189/57

    Konstitutive Schriftform bei Vertragsschluss - Nichtigkeit des Vertrages ex nunc

    Auszug aus BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84
    In der Entscheidung vom 15. November 1957 (BAGE 5, 58 = AP Nr. 2 zu § 125 BGB) hat das Bundesarbeitsgericht die rückwirkende Geltendmachung der Nichtigkeit des Arbeitsvertrags deshalb abgelehnt, weil beide Parteien das Arbeitsverhältnis als rechtswirksam begründet angesehen hatten und der Arbeitnehmer die bei Rechtsbeständigkeit des Arbeitsvertrags geschuldete Arbeitsleistung im Vertrauen auf die Rechtswirksamkeit dem Arbeitgeber erbracht hatte.
  • BAG, 19.07.1973 - 5 AZR 46/73

    Ehemann - OHG - Ehefrau - Vergütungsanspruch - Arbeitsverhältnis - Ausdrückliche

    Auszug aus BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84
    Auch die spätere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z. B. BAG Urteile vom 7. Juni 1972 - 5 AZR 512/71 - und vom 19. Juli 1973 - 5 AZR 46/73 - AP Nr. 18 und 19 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis) enthält dafür keine Anhaltspunkte.
  • BAG, 04.09.1986 - 8 AZR 636/84

    Ablauf der Kündigungsfrist - Tariflohn - Kündigung - Auflösende Bedingung -

    Auszug aus BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 146/84
    Die Arbeitsleistung der Klägerin vom 1. Januar bis zum 5. April 1982 hat auch keine rechtliche Grundlage in einer nach der Kündigung geschlossenen Vereinbarung der Parteien, aufgrund derer das Arbeitsverhältnis auflösend bedingt durch die rechtskräftige Abweisung der Kündigungsschutzklage fortgesetzt werden sollte (vgl. dazu die Urteile des Fünften Senats vom 15. Januar 1986 - 5 AZR 237/84 - EzA § 1 LohnFG Nr. 79, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und des erkennenden Senats vom 4. September 1986 - 8 AZR 636/84 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 17.04.1986 - 2 AZR 308/85

    Anspruch auf Rückerstattung von Arbeitslosengeld - Eintritt in die

  • BAG, 07.06.1972 - 5 AZR 512/71

    Arbeitsverhältnis einer Stripteasetänzerin - Wiederholte Vernehmung eines bereits

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 247/19

    Prozessbeschäftigung - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (etwa BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - Rn. 16, BAGE 148, 349; 17. Januar 1991 - 8 AZR 483/89 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 67, 88; 1. März 1990 - 6 AZR 649/88 - zu II 1 der Gründe, BAGE 64, 239; 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - zu I 1 der Gründe, BAGE 54, 232) , die weitgehend Zustimmung gefunden hat (etwa Bengelsdorf DB 1989, 2020; ders. SAE 1987, 254; Hoppenstaedt/Hoffmann-Remy BB 2015, 245, 247; ErfK/Preis 20. Aufl. BGB § 611a Rn. 148; BeckOK ArbR/Ricken Stand 1. März 2020 EFZG § 2 Rn. 7; Schaub ArbR-HdB/Linck § 125 Rn. 24; Schmitt Entgeltfortzahlungsgesetz 8. Aufl. § 3 EFZG Rn. 36; Staudinger/Richardi/Fischinger [2016] § 611 Rn. 1726; Pallasch Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers S. 131) .

    Das Weiterbeschäftigungsverhältnis ist so verstanden kein "Arbeitsverhältnis zweiter Klasse" (so aber Schwerdtner DB 1989, 878; ähnlich Walker DB 1988, 1596, 1602; dagegen bereits zuvor BAG 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - zu I 1 der Gründe, BAGE 54, 232) , sondern überhaupt kein Arbeitsverhältnis (Konzen FS Hyung-Bae Kim 1995 S. 63, 78) .

    bb) Die vorläufige Weiterbeschäftigung begründet kein "faktisches bzw. fehlerhaftes Arbeitsverhältnis" (BAG 1. März 1990 - 6 AZR 649/88 - zu II 1 der Gründe, BAGE 64, 239; 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - zu I 5 a bis c der Gründe, BAGE 54, 232) .

    Der Beschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG besteht anders als der durch Rechtsfortbildung entwickelte allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch unabhängig davon, ob die Kündigung wirksam war oder nicht (BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 483/89 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 67, 88; 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - zu I 4 der Gründe, BAGE 54, 232) .

    Die Rückabwicklung einer zu Unrecht erfolgten Weiterbeschäftigung hat nach Bereicherungsrecht zu erfolgen (BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 483/89 - zu II der Gründe, BAGE 67, 88; 1. März 1990 - 6 AZR 649/88 - zu II 2 der Gründe, BAGE 64, 239; 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - zu I 6 b der Gründe, BAGE 54, 232) .

  • BAG, 24.06.2015 - 5 AZR 462/14

    Annahmeverzug - Beschäftigungspflicht - Schadensersatz

    Für die finanzielle Absicherung bei Nichtbeschäftigung sorgt dagegen § 615 Satz 1 BGB, der dem Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen der §§ 293 ff. BGB den Entgeltanspruch trotz Nichtarbeit aufrechterhält (vgl. BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C II 3 b der Gründe, BAGE 48, 122; BAG 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - zu I 6 a der Gründe, BAGE 54, 232) .

    Wegen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum 31. Januar 2007 hätte allerdings für nach diesem Zeitpunkt ausgetauschte Leistungen der Rechtsgrund gefehlt und die Beklagte einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 717 Abs. 2 ZPO gehabt (vgl. BAG 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - zu I 5 c und I 6 b und c der Gründe, BAGE 54, 232) .

    bb) Dem steht die vom Kläger angezogene Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. September 1985 (- 2 AZR 324/84 -) , die zudem durch die Entscheidung des Achten Senats vom 10. März 1987 (- 8 AZR 146/84 - zu I 3 der Gründe, BAGE 54, 232) überholt ist, nicht entgegen.

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Schwierigkeiten bei der Anwendung einer Norm rechtfertigen nicht deren Derogation (BAG 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - zu I 7 a der Gründe, BAGE 54, 232, 240; 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - zu II 2 b ee der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 102 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 109).
  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

    Die fehlende Vertragsgrundlage und die damit verbundene Rückabwicklung nach Bereicherungsgrundsätzen bei wirksamer Kündigung (vgl. BAG 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - BAGE 54, 232, 235 ff.; 17. Januar 1991 - 8 AZR 483/89 - BAGE 67, 88, 90 ff.; kritisch ua. Löwisch KSchG 8. Aufl. § 4 Rn. 110 ff.) sind nicht für sich genommen unzumutbar.
  • LAG Hamm, 21.11.2018 - 4 Sa 388/18

    Umfang der Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers bei Weiterbeschäftigung während

    Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und auf Feiertagsvergütung bestehen für diesen Zeitraum nicht (im Anschluss an BAG, Urteil vom 10.03.1987 - 8 AZR 146/84).

    Der Arbeitgeber ist in einem solchen Fall aber in unionrechtskonformer Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes verpflichtet, Urlaubsentgelt nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zu zahlen (insoweit abweichend von BAG, Urteil vom 10.03.1987 - 8 AZR 146/84), weil auch die Weiterbeschäftigung zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung ein Arbeitsverhältnis im Sinne von Artikel 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung begründet.

    In seiner Entscheidung vom 10.03.1987 (8 AZR 146/84 = NJW 1987, 2251 ff.; bestätigt durch Urteil vom 01.03.1990 - 6 AZR 649/88 = NZA 1990, 696 f.) hat das Bundesarbeitsgericht für diese Fälle folgende Grundsätze herausgearbeitet:.

    Nur insoweit ist der Arbeitgeber bereichert (BAG, Urteil vom 10.03.1987 aaO; BAG, Urteil vom 12.02.1992 - 5 AZR 297/90 = NZA 1993, 177 ff.).

    Für eine analoge Anwendung ist nicht nur deshalb kein Raum, weil § 102 Abs. 5 BetrVG im Schutzzweck auf die Stärkung der Stellung des Betriebsrats abzielt (so BAG, Urteil vom 10.03.1987 aaO.).

    Allerdings bezieht sich die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.03.1987 (aaO) ausdrücklich auch auf Urlaubsentgelt.

    Die Revision war zugunsten der Beklagten nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zuzulassen, weil die vorliegende Entscheidung von den Entscheidungen des BAG vom 10.03.1987 (a.a.O.) und vom 19.01.2016 (a.a.O.) abweicht.

  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss

    Schwierigkeiten bei der Anwendung einer Norm rechtfertigen nicht deren Derogation (BAG 10. März 1987 - 8 AZR 146/84 - zu I 7 a der Gründe, BAGE 54, 232, 240; 26. Januar 1993 - 1 AZR 303/92 - zu II 2 b ee der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 102 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 109).
  • BAG, 12.02.1992 - 5 AZR 297/90

    Weiterbeschäftigung, erzwungene - Wert der Arbeitsleistung

    Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß wir unter Bezugnahme auf die Grundsätze der Entscheidung des BAG vom 10.3.1987 zum Aktenzeichen 8 AZR 146/84 auch während des Weiterbeschäftigungsverhältnisses die Vergütung im Krankheitsfalle sowie in den sonstigen Fällen bezahlter Freistellung weiter gewähren werden.

    Die vom Beklagten erzwungene Weiterbeschäftigung hat aber nicht den fehlenden Beschäftigungswillen der Klägerin ersetzt und verpflichtete diese nur zu einer tatsächlichen Beschäftigung und nicht zum Abschluß eines Arbeitsvertrages mit dem Beklagten (BAGE 54, 232, 239 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Weiterbeschäftigung, zu I 5 c der Gründe).

    Gegen die Rückabwicklung bereits ausgetauschter Leistungen werden die Parteien durch die im Bereicherungsrecht anerkannte Saldierung geschützt (BAGE 54, 232, 239 f. = AP, aaO, zu I 6 b der Gründe).

    Als üblicherweise anzusetzendes Entgelt sei der branchenübliche Tariflohn heranzuziehen (von Hoyningen-Huene, Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB Weiterbeschäftigung; derselbe in BB 1988, 264, 267, m. w. N., Fn. 42; Bengelsdorf, DB 1989, 2020, 2022; derselbe in SAE 1987, 254, 268; Lieb in Anm. 1 zu BAG EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 28; Barton/Hönsch, NZA 1987, 721).

    Der Achte Senat des Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 10. März 1987 (BAGE 54, 232, 240, 241 = AP, aaO, zu I 6 b und I 8 der Gründe) ausgeführt:.

  • BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 483/89

    Lohnanspruch bei Weiterbeschäftigungsurteil

    Der erkennende Senat hat bereits im Urteil vom 10. März 1987 (BAGE 54, 232, 235 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Weiterbeschäftigung, zu I 1 der Gründe), in dem es um Ansprüche eines Arbeitnehmers ging, der, anders als der Kläger, tatsächlich weiterbeschäftigt wurde, die Auffassung abgelehnt, das Arbeitsverhältnis werde während des Weiterbeschäftigungszeitraums bedingt durch den endgültigen Ausgang des Kündigungsrechtsstreits fortgesetzt.

    Dies hat auch der erkennende Senat nicht in Abrede gestellt (vgl. BAGE 54, 232, 237 = AP, aaO, zu I 4 der Gründe; BAGE 53, 17 = AP Nr. 22 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).

    Gegen diese Auffassung spricht, daß die aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des Arbeitnehmers auf das ideelle Beschäftigungsinteresse gerichtete Rechtsfortbildung, die zur Bejahung des Weiterbeschäftigungsanspruchs während des Kündigungsrechtsstreits geführt hat, jedenfalls für den Arbeitslohn, um den es vorliegend geht, keiner Erweiterung zugänglich ist, weil das materielle, auf Erlangung des Entgelts gerichtete Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers hinreichend durch § 615 BGB gesichert ist (BAG, GS, BAGE 48, 122, 155 = AP, aaO, zu C II 3 b der Gründe; erkennender Senat BAGE 54, 232, 239 = AP, aaO, zu I 6 a der Gründe).

    Ohne Erfolg macht die Revisionserwiderung auch geltend, die Beklagte habe durch Ablehnung der Weiterbeschäftigung treuwidrig den Eintritt der "Bedingung" verhindert, unter der nach der Rechtsprechung des Senats für den Kläger nach § 812 Abs. 1 Satz 1, § 818 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Ersatz des Werts der geleisteten Arbeit entstanden wäre (vgl. Urteil des Senats vom 10. März 1987, aaO).

  • LAG Nürnberg, 27.07.2016 - 5 Ta 61/16

    Rückerstattung Zwangsgelder bei vollstreckter Weiterbeschäftigung

    In der Tat gehen mehrere Senate des BAG davon aus, dass die Weiterbeschäftigung aufgrund eines in erster Instanz tenorierten Weiterbeschäftigungsanspruchs im Ergebnis ohne Rechtsgrund erfolgt, wenn das erstinstanzliche Urteil in zweiter Instanz aufgehoben wird (BAG 10.3.1987 - 8 AZR 146/84 - NZA 1987, 373; BAG 12.2.1992 - 5 AZR 297/90 - BB 1992, 2005; weitere Nachweise bei MünchArbR/Wank, 3. Aufl. 2009, § 99 Fn. 209).

    Darin liegt seinerseits keine unzulässige Rechtsfortbildung, sondern eine rechtsdogmatische Fundierung der vom Großen Senat seinerseits vorgenommenen Rechtsfortbildung (Färber/Kappes NZA 1986, 215, 219; MünchArbR/Wank, § 99 Rn. 106; a.A. BAG 10.3.1987 - 8 AZR 146/84 - NZA 1987, 373).

    In der Konsequenz besteht der Weiterbeschäftigungsanspruch während des Kündigungsschutzprozesses nach einem klagestattgebenden erstinstanzlichen Urteil damit unabhängig davon, ob die Kündigung sich letzten Endes als wirksam erweist oder nicht (so zur Weiterbeschäftigung nach § 102 BetrVG auch BAG 10.3.1987 - 8 AZR 146/84 - NZA 1987, 373; BAG 7, 3.1996 - 2 AZR 432/95 - NZA 1996, 930).

    Insoweit wird auf BAG vom 10.03.1987 - 8 AZR 146/84 - zitiert nach Juris verwiesen.

  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

    Schließlich hat am 10. März 1987 der Achte Senat (- 8 AZR 146/84 -) entschieden, werde ein gekündigter Arbeitnehmer nur wegen der vorläufig vollstreckbaren Verurteilung des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozeß weiterbeschäftigt, so habe er bei Wirksamkeit der Kündigung Anspruch auf Jahressonderzahlung nur, wenn sie als Lohnanspruch ausgestaltet sei, nicht aber auf Urlaubsabgeltung.
  • BAG, 30.04.1997 - 7 AZR 122/96

    Rückabwicklung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen des Arbeitgebers

  • BAG, 24.01.1991 - 2 AZR 402/89

    Rechtslage bei sich widersprechenden Urteilen zur Weiterbeschäftigung - Übergehen

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug

  • BAG, 27.01.2010 - 4 AZR 537/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Anfragebeschluss nach § 45 ArbGG

  • LAG Niedersachsen, 23.10.2012 - 11 Sa 302/12

    Befristung; Prozessrechtsarbeitsverhältnis; Schriftform;

  • ArbG Wetzlar, 22.08.1990 - 2 Ca 96/90

    Ansprüche des Arbeitnehmers während der gerichtlich verfügten Weiterbeschäftigung

  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 105/90

    Weiterbeschäftigungsurteil u. Beschäftigung i.S. v. § 4 BPersVG

  • LAG Baden-Württemberg, 27.04.2010 - 5 Ta 63/10

    Streitwert - Bestandsschutz - vorläufige Weiterbeschäftigung

  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - 9 Sa 594/96

    Rechtsgrundlage für Rückzahlungsansprüche bei zu Unrecht bezogener

  • LAG Hamm, 16.01.2003 - 16 Sa 1126/02

    Vereinbarte Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses und

  • LAG Hamm, 11.05.1989 - 17 Sa 1879/88

    Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach erstinstziellem Urteil

  • BAG, 01.03.1990 - 6 AZR 649/88

    Weiterbeschäftigung nach Kündigung - Tariflicher Anspruch

  • LAG Hamm, 14.12.1989 - 17 Sa 1423/89

    Beteiligung; Personalrat; Kündigungsschutzklage; Arbeitsverhältnis; Abordnung;

  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.1998 - 9 Sa 106/96

    Annahmeverzug nach Widerspruch des Betriebsrates und gerichtlicher

  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.09.2016 - 9 Sa 812/16

    Freistellung - Vollstreckung - Weiterbeschäftigungsanspruch - Rückforderung -

  • LAG Sachsen, 24.06.1997 - ) Sa 594/96
  • LAG Hamburg, 14.09.1988 - 8 Sa 65/88

    Tarifvertrag; 13. Monatseinkommen; Sonderzulage; Sonderzahlung;

  • BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 276/00

    Zusatzversorgung nach Entlassung als Beamter auf Probe

  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 432/95

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für die Zeit bis zur Entbindung des

  • LAG Sachsen, 22.01.2007 - 4 Ta 282/06

    Beschwerde

  • LAG Niedersachsen, 27.09.2005 - 13 Sa 275/05

    Art des Arbeitsverhältnisses im Falle des Verlangens der vorläufigen

  • LAG Bremen, 18.11.1988 - 3 Ta 65/88

    Arbeitsrechtliche Zwangsvollstreckung aus einem Titel auf Weiterbeschäftigung;

  • LAG Köln, 18.10.2011 - 11 Sa 908/10

    Anspruch auf Rückzahlung von Arbeitslohn nach Abschluss des

  • LAG Hessen, 15.03.2004 - 7 Sa 1560/02

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Ersatz des Werts der geleisteten Arbeit im Falle

  • LAG Hamm, 14.02.2019 - 18 Sa 976/18

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs eines Arbeitnehmers wegen

  • LAG Niedersachsen, 10.03.1989 - 3 Sa 362/88

    Rückzahlung von Gehaltsteilen; Voraussetzungen des Annahmeverzuges im

  • LAG Hamm, 14.02.2000 - 16 Sa 1028/99

    Vergütung für erbrachte Arbeitsleistungen; Abschluss eines Arbeitsvertrages;

  • LAG Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 15 Sa 35/93

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch - Durchsetzung im Wege der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2005 - 1 E 1330/05
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 754/95

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für die Zeit bis zur Entbindung des

  • LAG Berlin, 09.03.1995 - 8 Ta 3/95

    Urlaubsabgeltung: Entziehung der Arbeitserlaubnis

  • LAG Bremen, 18.01.1988 - 1 Sa 156/87

    Vergleichbarkeit der Tätigkeiten von Werkdienst und Aufsichtsdienst in der

  • LAG Berlin, 08.03.1995 - 8 Ta 3/95

    Entstehen des Urlaubsabgeltungsanspruchs mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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