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   BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 507/85   

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https://dejure.org/1986,1733
BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 507/85 (https://dejure.org/1986,1733)
BAG, Entscheidung vom 10.12.1986 - 5 AZR 507/85 (https://dejure.org/1986,1733)
BAG, Entscheidung vom 10. Dezember 1986 - 5 AZR 507/85 (https://dejure.org/1986,1733)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 25
  • NZA 1987, 461
  • BB 1987, 1254
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 40/71

    Arbeitsunfähigkeit - Ausgleichsquittung - Kündigung - Lohnfortzahlungsanspruch

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 507/85
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in älteren Entscheidungen den Lohnfortzahlungsanspruch als durch zwingende gesetzliche Regelung aufrecht erhaltenen Lohnanspruch angesehen, ohne daß der Lohnfortzahlungsanspruch hierdurch zum gesetzlichen Anspruch werde (BAGE 24, 1, 6 [BAG 26.10.1971 - 1 AZR 40/71] = AP Nr. 1 zu § 6 LohnFG, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. November 1973 - 5 AZR 226/73 - AP Nr. 53 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 955/78 - AP Nr. 12 zu § 6 LohnFG, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 15.11.1973 - 5 AZR 226/73

    Ausschlußfristen - Tarifliche Ausschlußfristen - Krankenkasse - Vom Gesetz

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 507/85
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in älteren Entscheidungen den Lohnfortzahlungsanspruch als durch zwingende gesetzliche Regelung aufrecht erhaltenen Lohnanspruch angesehen, ohne daß der Lohnfortzahlungsanspruch hierdurch zum gesetzlichen Anspruch werde (BAGE 24, 1, 6 [BAG 26.10.1971 - 1 AZR 40/71] = AP Nr. 1 zu § 6 LohnFG, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. November 1973 - 5 AZR 226/73 - AP Nr. 53 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 955/78 - AP Nr. 12 zu § 6 LohnFG, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 955/78

    Lohnfortzahlung - Ausgleichsquittung - Vergütungsverzicht - Selbstverschuldete

    Auszug aus BAG, 10.12.1986 - 5 AZR 507/85
    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in älteren Entscheidungen den Lohnfortzahlungsanspruch als durch zwingende gesetzliche Regelung aufrecht erhaltenen Lohnanspruch angesehen, ohne daß der Lohnfortzahlungsanspruch hierdurch zum gesetzlichen Anspruch werde (BAGE 24, 1, 6 [BAG 26.10.1971 - 1 AZR 40/71] = AP Nr. 1 zu § 6 LohnFG, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. November 1973 - 5 AZR 226/73 - AP Nr. 53 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 2 der Gründe; BAG Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 955/78 - AP Nr. 12 zu § 6 LohnFG, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01

    Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen

    Gilt die tarifliche Ausschlußfrist für "Ansprüche aus diesem Tarifvertrag", werden von ihr nur tarifliche, nicht aber vertragliche und gesetzliche Ansprüche der Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfaßt (Fortführung von BAG 10. Dezember 1986 - 5 AZR 507/85 - BAGE 54, 25).

    Eine solche ausdrückliche Beschränkung auf "Ansprüche aus diesem Tarifvertrag" im Wortlaut einer Tarifnorm hat zur Folge, daß nur tarifliche, nicht aber vertragliche und gesetzliche Ansprüche der Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfaßt werden (BAG 10. Dezember 1986 - 5 AZR 507/85 - BAGE 54, 25, zu I 1 der Gründe).

  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 580/87

    Anspruch auf Feiertagsvergütung im Arbeitskampf

    Auf die Revision der Klägerin hat der Senat mit Urteil vom 10. Dezember 1986 - 5 AZR 507/85 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, weil die Klageforderung nicht verfallen sei und deswegen aufgeklärt werden müsse, ob die Klägerin sich am Fronleichnam, dem 21. Juni 1984, am Streik beteiligt hätte oder ob sie zur Arbeit herangezogen worden wäre.

    An diese Rechtsauffassung im Senatsurteil vom 10. Dezember 1986 - 5 AZR 507/85 - (zu II der Entscheidungsgründe) ist das Berufungsgericht gebunden (§ 565 Abs. 2 ZPO).

    Unter diesen Umständen kommt es aber nach wie vor darauf an, wie der Senat für die Vorinstanz bindend im Urteil vom 10. Dezember 1986 - 5 AZR 507/85 - ausgeführt hat, ob die Klägerin sich am 21. Juni 1984 am Streik beteiligt hätte oder ob sie, wie sie behauptet hat, für diesen Tag wie für die vorausgegangenen Tage des 18. bis 20. Juni 1984 zur Arbeit am Bundesanzeiger herangezogen worden wäre.

  • LAG München, 17.06.2009 - 9 Sa 997/08

    Anspruch auf Arbeitsentgelt gemäß § 37 Abs 4 BetrVG - tarifliche Ausschlussfrist

    § 17 Abs. 1 MTV ist - abgesehen von Ziff. 1 a bezüglich des Umfangs von Zuschlägen - wortidentisch mit der Ausschlussfrist des Tarifvertrages, die dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10.12.1986 (5 AZR 507/85 - AP Nr. 51 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG) zugrunde lag.
  • LAG Hamm, 08.12.2000 - 15 Sa 937/00

    Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers wegen des Verlustes einer

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  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 621/95

    Ausschlussfrist: schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen

    Auch aus dem vom Kläger angezogenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 1986 (- 5 AZR 507/85 - AP Nr. 51 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG) ergibt sich nichts anderes.
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2001 - 3 Sa 5/01

    Rückforderung eines gezahlten Urlaubsgelds; Kein Antritt des genehmigten Urlaubs

    Die von ihm zitierte Entscheidung vom selben Tag (9 AZR 637/97) betreffe ebenfalls einen anderen Sachverhalt und stehe im übrigen im Gegensatz zur Entscheidung vom 10.12.1986 (5 AZR 507/85).
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