Rechtsprechung
   BAG, 16.06.1987 - 1 AZR 528/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1061
BAG, 16.06.1987 - 1 AZR 528/85 (https://dejure.org/1987,1061)
BAG, Entscheidung vom 16.06.1987 - 1 AZR 528/85 (https://dejure.org/1987,1061)
BAG, Entscheidung vom 16. Juni 1987 - 1 AZR 528/85 (https://dejure.org/1987,1061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 55, 344
  • ZIP 1987, 1200
  • NZA 1987, 858
  • BB 1987, 2231
  • DB 1987, 2365
  • DB 2365
  • JR 1988, 132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 47/85

    Voraussetzungen einer Betriebsstillegung - Sozialplan aus Anlaß der Stillegung

    Auszug aus BAG, 16.06.1987 - 1 AZR 528/85
    Diese Maßnahmen stellten noch keine Betriebsstillegung dar mit der Folge, daß der bereits stillgelegte Betrieb im August 1984 nicht noch einmal stillgelegt werden konnte (vgl. dazu Entscheidung des Senats vom 17. März 1987 - 1 ABR 47/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 30.10.1979 - 1 ABR 112/77

    Folgen eines rechtswidrigen Spruchs der Einigungsstelle

    Auszug aus BAG, 16.06.1987 - 1 AZR 528/85
    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt entschieden, daß im Falle einer Betriebsstillegung, bei der auch die Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder gekündigt werden können (§ 15 Abs. 4 KSchG), und bei der daher mit der Kündigung der Arbeitsverhältnisse aller Betriebsratsmitglieder auch ein Betriebsrat nicht mehr besteht (§ 24 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG), der Betriebsrat doch ein Restmandat behält zur Wahrnehmung seiner mit der Betriebsstillegung zusammenhängenden gesetzlichen Aufgaben (Beschluß vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP Nr. 9 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 16.06.1987 - 1 AZR 528/85
    Eine Betriebsstillegung setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluß des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für einen seiner Dauer nach unbestimmten, wirtschaftlich nicht unerheblichen Zeitraum aufzugeben (BAG Urteil vom 27. September 1984, BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 260/81

    Geltendmachung eines Abfindungsanspruches durch unbezifferte Klage

    Auszug aus BAG, 16.06.1987 - 1 AZR 528/85
    Maßgebend für die Bestimmung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl ist nicht die Zahl der zufällig im Zeitpunkt der Betriebsstillegung beschäftigten Arbeitnehmer, sondern die normale Zahl der Beschäftigten des Betriebs, d.h. diejenige Personalstärke, die für den Betrieb im allgemeinen kennzeichnend ist (BAG Urteil vom 22. Februar 1983, BAGE 42, 1 [BAG 22.02.1983 - 1 AZR 260/81] = AP Nr. 7 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93

    Abänderung von Sozialplänen

    Selbst dann, wenn auch die Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder schon beendet sind, behält der Betriebsrat ein Restmandat zum Abschluß eines Sozialplans (BAG Urteil vom 16. Juni 1987, BAGE 55, 344 = AP Nr. 20 zu § 111 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00

    Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung

    (3) Die Auffassung der Revision, es stelle eine Abweichung von der Entscheidung des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 1987 (- 1 AZR 528/85 - BAGE 55, 344) dar, im vorliegenden Fall von einer Betriebsstillegung auszugehen, ist unzutreffend.
  • BAG, 24.05.2023 - 7 ABR 21/21

    Restmandatierter Betriebsrat - Auflösung

    Das Restmandat setzt demnach einerseits die Notwendigkeit der Wahrnehmung noch offener, sich im Zusammenhang mit dem Betriebsuntergang ergebender Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte voraus und ist andererseits darauf beschränkt (so zB BAG 16. Juni 1987 - 1 AZR 528/85 - BAGE 55, 344, worauf die Begründung zum BetrVG-ReformG ausdrücklich verweist, vgl. BT-Drs. 14/5741 S. 39) .
  • BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98

    Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts

    d) Einigkeit besteht jedoch darüber, daß der Betriebsrat zur Wahrnehmung seiner Beteiligungsrechte anläßlich der Betriebsstillegung ein Restmandat behält (BAG 16. Juni 1987 - 1 AZR 528/85 - BAGE 55, 344 zu II 2 b und c der Gründe; BAG 23. November 1988 - 7 AZR 121/88 - BAGE 60, 192 zu I 2 b bb der Gründe; BAG 1. April 1998 - 10 ABR 17/97 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 123 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 99 zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 09.05.1995 - 1 ABR 51/94

    Betriebsstillegung, Zahl der in der Regel Beschäftigten

    Im Fall einer Betriebsstillegung kann allerdings nur ein Rückblick auf die bisherige Belegschaftsstärke in Frage kommen (BAGE 42, 1, 8 [BAG 22.02.1983 - 1 AZR 260/81] = AP Nr. 7 zu § 113 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAGE 55, 344, 352 = AP Nr. 20 zu § 111 BetrVG 1972, zu II 2a der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Es ist in einem solchen Fall auch nicht etwa auf die Dauer der regulären Amtszeit des Betriebsrats begrenzt (BAGE 55, 344, 352 ff. = AP Nr. 20 zu § 111 BetrVG 1972, zu II 2b und c der Gründe).

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 136/00

    Fristgerechte Kündigung eines Wahlbewerbers wegen Betriebsstillegung; Abgrenzung

    Die Auffassung der Revision, es stelle eine Abweichung von der Entscheidung des 1. Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Juni 1987 (- 1 AZR 528/85 - BAGE 55, 344) dar, im vorliegenden Fall von einer Betriebsstillegung auszugehen, ist unzutreffend.
  • LAG Bremen, 24.01.1996 - 2 TaBV 11/95

    Wirksamkeit eines durch Einigungsstellenspruch aufgestellten Sozialplans

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.11.1999 - 10 (3) Sa 1021/99

    Ordentliche und betriebsbedingte Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Inner- und

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.11.1999 - 10 (3) Sa 85/99

    Ordentliche, betriebsbedingte Kündigung; Soziale Rechtfertigung; Inner- und

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Berlin, 25.01.2002 - 88 Ca 28454/01

    Erfordernis der vollständigen und wahrheitsgemäßen Unterrichtung des Betriebsrats

    Zur Begründung heißt es mit Blick auf und zugleich in Abgrenzung zum für Betriebsstillegungen schon damals seit Jahrzehnten allgemein anerkannten sogenannten "Restmandat" des Betriebsrates (s. dazu BAG Beschluß vom 17. Juli 1964 - 1 ABR 3/64 - BAGE 16, 177, 180 [BAG 17.07.1964 - 1 ABR 3/64] = AP § 80 ArbGG 1953 Nr. 3 [2.]; Urteil vom 29. März 1977 - 1 AZR 46/75 - BAGE 29, 114 = AP § 102 BetrVG 1972 Nr. 11 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 27 [5.]: "Gerade in einer derartigen Krisensituation kommt der Schutzfunktion des Betriebsrats besondere Bedeutung zu"; Beschlüsse vom 14. November 1978 - 6 ABR 85/75 - AP § 59 KO Nr. 6 = EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 39 [II.2]; vom 30. Oktober 1979 - 1 ABR 112/77 - AP § 112 BetrVG 1972 Nr. 9 = EzA § 76 BetrVG 1972 Nr. 26 [B.II.1]; Urteil vom 24. März 1981 - 1 AZR 805/78 - AP § 112 BetrVG 1972 Nr. 12 = EzA § 112 BetrVG 1972 Nr. 22 [II.3]; Beschlüsse vom 20. April 1982 - 1 ABR 3/80 - BAGE 38, 284 = AP § 112 BetrVG 1972 Nr. 15 = EzA § 112 BetrVG Nr. 25 [B.I.1]; Urteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 568/80 - BAGE 41, 72, 83 [BAG 14.10.1982 - 2 AZR 568/80] = AP § 1 KSchG 1969 Konzern Nr. 1 [B.I.3]; Beschluß vom 16. Juni 1987 - 1 ABR 41/85 - AP § 111 BetrVG 1972 Nr. 19 = NZA 1986, 671 [B.I.3]; Urteil vom 16. Juni 1987 - 1 AZR 528/85 - AP § 111 BetrVG 1987 Nr. 20 = NZA 1986, 858, 859 [II.2 b u. c]: "unabweisbares Bedürfnis") beim Siebten Senat a.a.O.:.
  • LAG Hamm, 12.07.2000 - 2 Sa 1859/99

    Wirksamkeit einer Kündigung in Bezug auf ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats

  • LAG Hamm, 16.08.2000 - 2 Sa 1859/00
  • LAG Hamm, 08.12.1999 - 2 Sa 2506/98

    Prozeßvollmacht bei Entgegennahme von Kündigungen; Anhörungspflicht des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht