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   BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86   

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BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86 (https://dejure.org/1987,162)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1987 - 4 AZR 240/86 (https://dejure.org/1987,162)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 (https://dejure.org/1987,162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mischbetrieb - Tarifvertrag - Darlegungslast - Zeugenvernehmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 55, 78
  • NZA 1988, 34 (Ls.)
  • BB 1987, 2017
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74

    Tarifverträge: Geltungsbereich des RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86
    Ferner übersieht die Revision, daß auch Abbrucharbeiten jedenfalls dann vom BRTV-Bau erfaßt werden, wenn sie mit sonstigen baugewerblichen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen (vgl. die Urteile des Senats vom 4. August 1971 - 4 AZR 358/70 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Zwar weist das Landesarbeitsgericht zu Beginn seiner diesbezüglichen Ausführungen zutreffend und in Übereinstimmung mit der Senatsrechtsprechung darauf hin, daß die Klägerin für ihr Vorbringen, dem Einsatz ihrer Arbeitnehmer nach würden bei der Beklagten überwiegend unter die Tarifverträge des Baugewerbes fallende Tätigkeiten verrichtet, darlegungs- und beweispflichtig sei (vgl. das Urteil des Senats vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge : Bau).

    Be reits in dem vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Urteil vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 - (AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) hat der Senat mit näherer Begründung ausgeführt, daß es - wie schlechthin im allgemeinen Zivilprozeß und dem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren - auch bei den Auskunftsklagen der Klägerin gegen nach ihrer Auffassung beitragspflichtige Arbeitgeber nicht ausreicht, wenn für ihr entsprechendes Prozeßvorbringen lediglich eine mehr oder weniger große Wahrscheinlichkeit besteht.

  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86
    Dabei verkennt der Senat nicht, daß bei bestimmten Fallgestaltungen , etwa groben Verstößen gegen bestehende Berufs pflichten, z.B. von Ärzten, oder im Bereiche der sogenannten Produzentenhaftung sowohl die höchstrichterliche Rechtsprechung wie das zivilprozessuale Schrifttum grundsätzlich eine Umkehr der Beweislast bejahen und damit die Prozeßführung des je weiligen Klägers erleichtern (vgl. BGHZ 72, 132, 133 und BGHZ 51, 91, 104 sowie Rosenberg/Schwab, aaO, § 118 II 4 b - c, S . 721 - 722 mit weiteren Nachweisen) .
  • BAG, 24.01.1979 - 4 AZR 377/77

    Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Allgemeinverbindlicherklärung gemäß § 5

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86
    Schließlich hat das Landesarbeitsgericht nach seinen eigenen Ausführungen Schätzungen gemäß § 287 ZPO vorgenommen, die Grundlagen seiner Schätzungen jedoch nicht angegeben, so daß auch insoweit eine Überprüfung durch das Revisionsgericht nicht möglich ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 31, 241, 248 = AP Nr. 16 zu § 5 TVG sowie vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74 - AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86
    Dabei verkennt der Senat nicht, daß bei bestimmten Fallgestaltungen , etwa groben Verstößen gegen bestehende Berufs pflichten, z.B. von Ärzten, oder im Bereiche der sogenannten Produzentenhaftung sowohl die höchstrichterliche Rechtsprechung wie das zivilprozessuale Schrifttum grundsätzlich eine Umkehr der Beweislast bejahen und damit die Prozeßführung des je weiligen Klägers erleichtern (vgl. BGHZ 72, 132, 133 und BGHZ 51, 91, 104 sowie Rosenberg/Schwab, aaO, § 118 II 4 b - c, S . 721 - 722 mit weiteren Nachweisen) .
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 25/52

    Erbbiologisches Gutachten

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86
    in dessen Auftrag vom ersuchten Richter vernommenen Zeugen durch das Landesarbeitsgericht nicht zwingend vorgeschrieben ist, sondern in dessen pflichtgemäßem Ermessen steht (vgl. die Urteile des Bundesgerichtshofes BGHZ 7, 116, 122 sowie vom 20. Dezember 1978 - V ZR 221/77 - MDR 1979, 482, das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Juli 1964 - 2 AZR 482/63 - AP Nr. 1 zu § 398 ZPO mit Anmerkung von Pohle sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 45. Aufl., § 398 Anm. 2 I A a und Stein/Jonas/ Schumann/Leipold, ZPO, 19. Aufl., § 398 Anm. I 2 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 13.03.1968 - VIII ZR 217/65
    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86
    Angesichts dieser vielfachen Unsicherheitsfaktoren in der von der des Arbeitsgerichts abweichenden Beweiswürdigung des Landesarbeitsgerichts weist die Revision mit Recht darauf hin, daß jedenfalls dann eine nachträgliche bzw. nochmalige Vernehmung eines bereits vernommenen Zeugen vorzunehmen ist, wenn das Berufungsgericht die Zeugenaussage anders als der Erstrichter würdigen will (vgl. die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 24. Oktober 1973 - VIII ZR 111/72 - NJW 1974, 56 und 13. März 1968 - VIII ZR 217/65 -LM Nr. 6 zu § 398 ZPO sowie Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 398 Anm. 2 I A dd, Stein/ Jonas/Schumann/Leipold, aaO, § 398 I 3 sowie Rosenberg/Schwab, aaO, § 140 IV 1 b S. 893 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.10.1973 - VIII ZR 111/72

    Unzulässigkeit der Parteivernehmung bei geklärter Beweisfrage

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86
    Angesichts dieser vielfachen Unsicherheitsfaktoren in der von der des Arbeitsgerichts abweichenden Beweiswürdigung des Landesarbeitsgerichts weist die Revision mit Recht darauf hin, daß jedenfalls dann eine nachträgliche bzw. nochmalige Vernehmung eines bereits vernommenen Zeugen vorzunehmen ist, wenn das Berufungsgericht die Zeugenaussage anders als der Erstrichter würdigen will (vgl. die Urteile des Bundesgerichtshofes vom 24. Oktober 1973 - VIII ZR 111/72 - NJW 1974, 56 und 13. März 1968 - VIII ZR 217/65 -LM Nr. 6 zu § 398 ZPO sowie Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 398 Anm. 2 I A dd, Stein/ Jonas/Schumann/Leipold, aaO, § 398 I 3 sowie Rosenberg/Schwab, aaO, § 140 IV 1 b S. 893 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.12.1978 - V ZR 221/77

    Bestand eines Rückgewähranspruchs im Fall der odnungsgemäßen Veräußerung einer

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86
    in dessen Auftrag vom ersuchten Richter vernommenen Zeugen durch das Landesarbeitsgericht nicht zwingend vorgeschrieben ist, sondern in dessen pflichtgemäßem Ermessen steht (vgl. die Urteile des Bundesgerichtshofes BGHZ 7, 116, 122 sowie vom 20. Dezember 1978 - V ZR 221/77 - MDR 1979, 482, das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 30. Juli 1964 - 2 AZR 482/63 - AP Nr. 1 zu § 398 ZPO mit Anmerkung von Pohle sowie Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 45. Aufl., § 398 Anm. 2 I A a und Stein/Jonas/ Schumann/Leipold, ZPO, 19. Aufl., § 398 Anm. I 2 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 146/82

    Überprüfung der Beweiswürdigung des Tatgerichts durch das Revisionsgericht -

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86
    Der erkennende Senat kann daher insoweit lediglich überprüfen, ob vom Landesarbeitsgericht der gesamte Inhalt der Verhandlung berücksichtigt worden ist, ob eine Würdigung aller erhobenen Beweise stattgefunden hat und ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Er fahrungssätze ist (vgl. das Urteil des Senats vom 30. Mai 1984 - 4 AZR 146/82 - AP Nr. 2 zu § 21 MTL II mit weiteren Nachweisen) .
  • BAG, 06.12.1978 - 4 AZR 321/77

    Fremdsprachliche Rundfunkauswerter - Tarifliche Tätigkeitsmerkmale -

    Auszug aus BAG, 25.02.1987 - 4 AZR 240/86
    Schließlich hat das Landesarbeitsgericht nach seinen eigenen Ausführungen Schätzungen gemäß § 287 ZPO vorgenommen, die Grundlagen seiner Schätzungen jedoch nicht angegeben, so daß auch insoweit eine Überprüfung durch das Revisionsgericht nicht möglich ist (vgl. die Urteile des Senats BAGE 31, 241, 248 = AP Nr. 16 zu § 5 TVG sowie vom 6. Dezember 1978 - 4 AZR 321/77 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT 1975 und 12. Februar 1975 - 4 AZR 219/74 - AP Nr. 83 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 12.02.1975 - 4 AZR 219/74

    Eingruppierung: Voraussetzungen für eine einheitlich zu bewertende

  • BAG, 30.07.1964 - 2 AZR 482/63

    Vernommene Zeugen - Nochmalige Vernehmung - Mißbrauch des Zeugniszwangs

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

  • BAG, 16.06.1982 - 4 AZR 862/79

    Vermieten von Baumaschinen - Gestellung von Bedienungspersonal - Gemischter

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 14.02.1979 - 4 AZR 414/77

    Sachbearbeiterin für Vertriebenenangelegenheiten - Arbeitsvorgänge - Erteilung

  • BAG, 18.04.1973 - 4 AZR 297/72

    Tarifverträge - Bau - Geltungsbereich - Aufstellen von Baugerüsten - Gerüstbau

  • BAG, 04.08.1971 - 4 AZR 358/70

    Abbrucharbeiten - BRTV-Geltungsbereich

  • BAG, 17.02.1971 - 4 AZR 71/70

    Hölzerne Unterkonstruktionen - Anbringung von Leichtbauplatten - Wohngebäude -

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Der erkennende Senat kann daher insoweit lediglich überprüfen, ob vom Landesarbeitsgericht der gesamte Inhalt der Verhandlung berücksichtigt worden ist, ob eine Würdigung aller erhobenen Beweise stattgefunden hat und ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeinen Erfahrungssätze ist (BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - BAGE 55, 78 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 367/91

    Wichtiger Grund- Darlegungs- und Beweislast bei Rechtfertigungsgründen

    Der Senat kann lediglich überprüfen, ob der gesamte Inhalt der Verhandlung berücksichtigt worden ist, ob eine Würdigung aller erhobenen Beweise stattgefunden hat und ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeinen Erfahrungssätze ist (BAGE 55, 78 = AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

    Im Rahmen von § 286 ZPO kann der Senat nur prüfen, ob vom Landesarbeitsgericht der gesamte Inhalt der Verhandlung berücksichtigt worden ist, ob eine Würdigung aller erhobenen Beweise stattgefunden hat und ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei sowie frei von Verstößen gegen die Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze ist (vgl. BAG Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 240/86 - AP Nr. 81 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, m.w.N.).
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