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   BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86   

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BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86 (https://dejure.org/1987,963)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1987 - 3 AZR 200/86 (https://dejure.org/1987,963)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1987 - 3 AZR 200/86 (https://dejure.org/1987,963)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 251
  • ZIP 1988, 330
  • NZA 1988, 396
  • VersR 1988, 616
  • BB 1988, 837
  • DB 1988, 655
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86
    Für dessen Versorgungszusagen gilt nichts anderes; sie bestehen mit dem bisherigen Inhalt fort (BAGE 32, 326, 336 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu III 2 der Gründe, mit zustimmender Anmerkung von Heinze, m. w. N.; ferner Uhlenbruck, Insolvenzrecht, 1979 Rz 175; Hess/Kropshofer, KO, 2. Aufl., Anhang V zu § 7 BetrAVG Rz 37; Kilger, KO, 15. Aufl., § 22 Anm. 4).

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaften sind daher auf den Zeitpunkt der Konkurseröffnung abzurechnen, jedoch sind weiterbeschäftigte Arbeitnehmer nicht gehindert, auf der Grundlage der Versorgungszusage in eigener Person weitere Versorgungsansprüche zu erdienen (vgl. außer BAGE 32, 326, 329 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu I 2 a der Gründe auch Wiedemann/Willemsen, RdA 1979, 418, 427 und Henckel, ZIP 1980, 173).

    Hiervon ist der Senat auch in seinen Entscheidungen zur Betriebsveräußerung im Konkurs ausgegangen, indem er zwischen den bis zur Konkurseröffnung und den danach erdienten Rentenanteilen unterschieden hat (BAGE 32, 326, 336 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu III 2 der Gründe; BAGE 50, 62 = ZIP 1986, 1001, 1003).

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86
    Die Grundsätze, die der Senat zur Widerruflichkeit zeitanteilig erdienter Versorgungsansprüche entwickelt hat (BAGE 49, 57 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen und Urteil des Senats vom 17.3.1987 - 3 AZR 64/84 = VersR 87, 947 (L)) berechtigen den Konkursverwalter nicht, die Betriebsrente um den Teil der erdienten Dynamik zu kürzen, der auf die Zeit vor der Eröffnung des Konkursverfahrens entfällt.

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ergeben sich Einschränkungen dieser Grundsätze nicht aus der Rechtsprechung des Senats zum Bestandsschutz der sog. erdienten Dynamik (BAGE 49, 57 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, mit Anmerkung von Loritz; BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] ZIP 1987, 932).

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86
    Die Grundsätze, die der Senat zur Widerruflichkeit zeitanteilig erdienter Versorgungsansprüche entwickelt hat (BAGE 49, 57 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen und Urteil des Senats vom 17.3.1987 - 3 AZR 64/84 = VersR 87, 947 (L)) berechtigen den Konkursverwalter nicht, die Betriebsrente um den Teil der erdienten Dynamik zu kürzen, der auf die Zeit vor der Eröffnung des Konkursverfahrens entfällt.

    Entgegen der Auffassung des Beklagten ergeben sich Einschränkungen dieser Grundsätze nicht aus der Rechtsprechung des Senats zum Bestandsschutz der sog. erdienten Dynamik (BAGE 49, 57 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, mit Anmerkung von Loritz; BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] ZIP 1987, 932).

  • BAG, 21.09.1966 - 1 AZR 504/65

    Aufwendungsersatzanspruch des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86
    Diese Auslegung der Vorinstanzen ist nicht zu beanstanden; ein Verstoß gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze ist nicht ersichtlich (vgl. hierzu BAGE 19, 83, 88 = AP Nr. 2 zu § 675 BGB; Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP Nr. 36 zu § 133 BGB).
  • BAG, 02.03.1973 - 3 AZR 325/72

    Erklärung - Willenserklärung - Mitteilung - Auslegungsmaßstäbe -

    Auszug aus BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86
    Diese Auslegung der Vorinstanzen ist nicht zu beanstanden; ein Verstoß gegen allgemeine Auslegungsgrundsätze ist nicht ersichtlich (vgl. hierzu BAGE 19, 83, 88 = AP Nr. 2 zu § 675 BGB; Urteil vom 2. März 1973 - 3 AZR 325/72 - AP Nr. 36 zu § 133 BGB).
  • BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 194/86

    Versorgungsanwartschaft - Abfindung

    Auszug aus BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86
    Der Senat hat entschieden, daß für den entschädigungslosen Verzicht nichts anderes gilt (BAGE 56, 148).
  • BAG, 25.05.1962 - 2 AZR 430/60

    Pflichten eines leitenden Angestellten - Erteilte Aufträge - Prüfung auf

    Auszug aus BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86
    Sieht das Berufungsgericht gerade diese Voraussetzung als nicht gegeben an, so ist dies revisionsrechtlich nicht angreifbar, es sei denn, das Tatsachengericht hätte die Grenzen seines Ermessens außer acht gelassen (BAG Urteil vom 25. Mai 1962 - 2 AZR 430/60 - AP Nr. 1 zu § 628 BGB; Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO, 19. Aufl., § 448 Anm. Vl; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 45. Aufl., § 448 Anm. 2 A; Zöller/Stephan, ZPO, 15. Aufl., § 448 Rz 2).
  • BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 66/73

    Ausgleichsquittung - Betriebliches Ruhegeld - Verzicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86
    a) Zu Recht hat das Berufungsgericht die Auffassung vertreten, weder der schriftlichen Vereinbarung vom 31. August 1981 noch der Ausgleichsquittung des Erblassers vom 6. Mai 1983 sei mit der erforderlichen Eindeutigkeit zu entnehmen, daß auch Versorgungsansprüche durch die Abfindung abgegolten sein sollten (vgl. hierzu BAG Urteil vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 43, 312 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB).
  • BAG, 21.05.1980 - 5 AZR 441/78

    Konkurs - Vorrecht - Jahresleistung - Zusätzliche Vergütung - Urlaubsabgeltung -

    Auszug aus BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86
    Insofern unterscheidet sich die Dynamik einer Versorgungszusage von einem Anspruch auf eine Jahressonderzahlung oder eine Gratifikation: Sie ordnet nicht Teile einer Leistung in bestimmten Zeitabschnitten zu, sondern ist ein einzelnes Merkmal für die Bemessung einer Leistung, die sich auf die gesamte vom Arbeitnehmer erbrachte Betriebstreue bezieht (zur Jahressonderzahlung vgl. BAG Urteil vom 21. Mai 1980 - 5 AZR 441/78 - AP Nr. 10 zu § 59 KO, mit zustimmender Anmerkung von Uhlenbruck).
  • BAG, 28.09.1983 - 4 AZR 200/83

    Seniorität von Flugzeugführer; Hauptintervention

    Auszug aus BAG, 20.10.1987 - 3 AZR 200/86
    a) Zu Recht hat das Berufungsgericht die Auffassung vertreten, weder der schriftlichen Vereinbarung vom 31. August 1981 noch der Ausgleichsquittung des Erblassers vom 6. Mai 1983 sei mit der erforderlichen Eindeutigkeit zu entnehmen, daß auch Versorgungsansprüche durch die Abfindung abgegolten sein sollten (vgl. hierzu BAG Urteil vom 9. November 1973 - 3 AZR 66/73 - AP Nr. 163 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 43, 312 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB).
  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

    Über seinen Wortlaut hinaus verbietet § 3 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG aF nicht nur die Abfindung einer unverfallbaren Versorgungsanwartschaft durch eine einmalige Zahlung, sondern auch einen entschädigungslosen Erlass der Versorgungsanwartschaft in Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses getroffen wurden (vgl. BAG 14. Juni 2005 - 3 AZR 185/04 - zu II 4 der Gründe; 21. Januar 2003 - 3 AZR 30/02 - zu II 2 der Gründe; 20. Oktober 1987 - 3 AZR 200/86 - zu III 3 der Gründe, BAGE 56, 251; 22. September 1987 - 3 AZR 194/86 - zu I 3 c der Gründe, BAGE 56, 148) .
  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 17 Sa 5/98

    Betriebsrente

    In Folge dessen ist auch das Bundesarbeitsgericht in ähnlich gelagerten Fällen, allerdings ohne auf die Problematik einzugehen, von einem Eingriff in die zeitanteilig erdiente Dynamik ausgegangen, selbst wenn den Arbeitnehmern auch nach dem Eingriff weitere Zuwachsraten zustanden (Urteil vom 17.04.1985, 3 AZR 72/83, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, NZA 1986, 57; Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176).

    Es unterscheidet dabei triftige Gründe wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Art (Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176; Urteil vom 07.07.1992, 3 AZR 522/91, AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1993, 179).

    Dringende betriebliche Bedürfnisse werden als triftige Gründe nichtwirtschaftlicher Art jedoch nur anerkannt, wenn ohne Schmälerung des Gesamtaufwands für die Versorgung Leistungskürzungen durch Leistungsverbesserungen aufgewogen werden, die dazu dienen sollen, eine eingetretene Verzerrung des Leistungsgefüges zu beseitigen (BAG, Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176; Urteil vom 07.07.1992, 3 AZR 522/91, AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1993, 179).

    Ebenso kann dahinstehen, ob die Zustimmung des Betriebsrats zu der Änderung bereits Anlass und Ausgewogenheit der Regelung indiziert (so BAG, Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176 unter II. 2. b) der Gründe).

    Da sich diese Anforderungen unmittelbar aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ableiten, stellt sich die Frage einer unzulässigen "Rückwirkung" dieser Rechtsprechung eben so wenig wie bei der Entwicklung des "Drei-Stufen-Modells" (BAG, Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176 unter II. 1. der Gründe; Urteil vom 17.11.1992, 3 AZR 76/92, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1993, 938 unter II. 3. der Gründe).

    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht stets betont, dass das 1985 entwickelte "Drei-Stufen-Modell" nur eine Konkretisierung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit darstellt und deshalb auch auf Übergangsfälle Anwendung findet (Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176, unter II. 1. der Gründe; Urteil vom 17.11.1992, 3 AZR 76/92, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1993, 938, unter II. 3. der Gründe).

  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZR 334/06

    Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht in der Insolvenz

    Die Beendigung darf nicht dadurch erschwert werden, dass Leistungen der betrieblichen Altersversorgung bestehen bleiben (vgl. BAG 29. März 1983 - 3 AZR 26/81 - AP BetrAVG § 1 Nr. 8 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 26).
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